Abschlagsrechnung vom Bauträger - Nettopreis?

Diskutiere Abschlagsrechnung vom Bauträger - Nettopreis? im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, für den Experten sicher eine ganz einfache Frage, aber wir sind etwas verunsichert: wir haben schlüsselfertig vom Bauträger...

  1. #1 teddylein, 05.12.2014
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    Hallo zusammen,

    für den Experten sicher eine ganz einfache Frage, aber wir sind etwas verunsichert:
    wir haben schlüsselfertig vom Bauträger gekauft und zahlen nach Baufortschritt.
    Nun kam auch die erste Abschlagsrechnung und drunter steht dann Summe (netto). Ist es denn so dass alles, was ich an den Bauträger zahle, dann sozusagen steuerfrei ist, da dafür ja bereits Grunderwerbssteuer gezahlt wurde?
    Und was ist mit Rechnungen, die durch Zusatzleistungen (z.B. Mehrpreise durch zusätzliche Lüftungsanlage) entstehen und ja noch nicht im Kaufpreis enthalten sind. Werden diese Preise dann versteuert und wir müssen den Bruttopreis bezahlen?
    Vielen Dank schonmal :)
     
  2. R.B.

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    Nein, die Summe muss natürlich die MwSt. enthalten. Ich vermute es handelt sich um so eine dumme Floskel wie "zahlbar bis xxxxx rein netto", damit ist dann gemeint, dass der Rechnungssteller keine Abzüge (Skonto o.ä.) zulässt.

    Schau Dir mal die Rechnung genauer an, da muss die MwSt. ausgewiesen sein.
     
  3. #3 teddylein, 05.12.2014
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    Danke für die schnelle Antwort. Ich habe jetzt mal den Teil unserer Rechnung eingescannt. Leider steht da nirgends was von MwSt.
    :confused:
    rchng1.JPG
     
  4. R.B.

    R.B.

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    KOMMANDO ZURÜCK. SORRY!

    Bauträger hatte ich überlesen. Da gibt es eine Besonderheit, müsste ich jetzt nachlesen.
     
  5. #5 saarplaner, 05.12.2014
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    Ich distanziere mich von der eingeblend. Werbung!
    122.125 € nach Beginn der Erdarbeiten???????????

    Was baut ihr denn? Einen neuen Flughafen in München?

    Habt ihr euern Vertrag mal von einen Fachanwalt prüfen lassen? Bauträger müssen sich an die Maklerverordnung halten, da stehen die entsprechenden Zahlungsziele drin. Einfach mal googlen.
     
  6. #6 wasweissich, 05.12.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    na ja ,ist doch nett dass jetzt nach fertigstellung des rohbaus der abschlag nach beginn der bodenarbeiten gefordert wird :)

    Siehe anderer thread ...
     
  7. #7 Gast943916, 05.12.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    schon etwas verwirrend...
     
  8. #8 Baufuchs, 05.12.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @saarplaner
    Die Summe kann schon hinkommen.
    Nach Makler/Bauträgerverordnung 30% bei Beginn der Erdarbeiten.
     
  9. #9 teddylein, 05.12.2014
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    Auch wenn es an der Frage an sich nichts ändert, gestern kam die zweite Rechnung und die war für den Rohbau. Ich hatte aber hier gerade nur die erste Rechnung für den Erdaushub eingescannt, wo aber ja auch bereits nur "netto" drauf steht.
    Im Kaufvertrag steht 25% nach Erdaushub und das ist auch genau die Summe welche auf der Rechnung steht. Also müssen ja irgendwie Steuern mit drin sein?!
    Und nein, es wird kein Flughafen, "nur" eine ganz normale Doppelhaushälfte
     
  10. #10 Thomas B, 05.12.2014
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    ..ja...weil ja beim BT das Grundstück anteilig mit bezahlt wird....
     
  11. #11 toxicmolotow, 05.12.2014
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    Die Frage ist auch recht spät gestellt, denn der Falligkeitstermin liegt in der Vergangenheit.
     
  12. #12 Der Bauamateur, 11.12.2014
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    Ein Bauträger erbringt (umsatzsteuerlich) keine Bauleistung, sondern eine Grundstückslieferung (auch wichtig für die Frage 13b UStG ja/nein, die Handwerker im Forum sollten Bescheid wissen) und die ist, soweit nichts anderes vereinbart, steuerfrei.

    Das bedeutet, dass in der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden sollte (ansonsten schuldet der Bauträger dem Finanzamt die ausgewiesene USt). Es bedeutet aber auch, dass der Bauträger die Vorsteuer aus seinen eigenen Eingangsrechnungen auch nicht abziehen kann. Das bedeutet, dass er die von seinen Subs ggfs. in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als regulären Kostenbestandteil in seine Kalkulation einfließen lassen wird. D.h. wenn Ihr mit ihm vereinbart, dass Maler Klecksel Euch die Wohnung mit Strass-Stein-Tapete auskleidet und die Abrechnung über den BT erfolgen soll, wird er Euch die Brutto-Rechnung durchreichen und seine eigenen Kosten+Marge draufpacken. Aber ohne zusätzliche Umsatzsteuer.

    Ein GU würde die Netto-Rechnung + eigene Kosten und Marge + Umsatzsteuer durchreichen.
     
  13. H.PF

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    Mhh... Bist du dir da sicher das Bauträgerleistungen Umsatzsteuerfrei sind? Also nach 13b darf ich da nicht abrechnen...
     
  14. #14 Baufuchs, 11.12.2014
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    @H.PF
    Wer sonst sollte es wissen, wenn nicht ein Steuerberater??
     
  15. #15 Der Bauamateur, 12.12.2014
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    Hallo HPF,
    ich bin mir da in der Tat sicher. Was die Rechnungsstellung nach §13b UStG betrifft, da müssten die meisten Bauunternehmer ja schon gemerkt haben, dass wir in 2014 eine doppelte Volte geschlagen haben: Im Februar eine 180°-Wende mit der Veröffentlichung des BFH-Urteils aus 2013, was die Anwendung des 13b stark eingeschränkt hat und im Grunde die komplette Verwaltungspraxis "kaputt" gemacht hat (wohlgemerkt auch rückwirkend!). Und im Oktober dann die Rolle rückwärts mit der Gesetzesänderung.

    Im Moment sieht es jetzt so aus: Bauträger erbringen keine Bauleistungen, deshalb darf man mit Ihnen nicht nach §13b abrechnen, da dieser sich nur auf Bauleister bezieht. Bauleister können eine entsprechende Bescheinigung vom FA beantragen (nicht zu verwechseln mit der Bescheinigung für die Bauabzugssteuer), die bei Vorlage eine Abrechnung nach §13b erlaubt, bzw. dann auch wieder vorschreibt.
    Die Bescheinigung bekommt man, wenn man nachweist, dass man zu mindestens 10% "nachhaltig" Bauleistungen erbringt, es könnte also auch ein Bauträger, wenn er teilweise als GU auftritt eine solche Bescheinigung erhalten. Wie der Nachweis zu führen ist, ist derzeit noch nicht ganz klar, da nicht geregelt.
    Die Bescheinigung muss zwar dem umsatzsteuerlichen Unternehmer ausgestellt werden, bezieht sich aber bei mehreren Unternehmen in einem umsatzsteuerlichen Organkreis nur auf den Teil der die Bauleistungen erbringt.

    Alle Klarheit beseitigt? Gut, denn ewig wird das alles eh nicht halten: Da das Gesetz handwerklich schlecht gemacht ist und auch ziemlich grundlegende Fragen aufwirft (darf der Gesetzgeber bspw. einfach per Gesetz den in der AO verankerten Vertrauensschutz aushebeln?) dürften die nächsten Urteile in 3-5 Jahren schon wieder zu weiteren Änderungen führen.

    Hurra, meine Zukunft ist gesichert. :irre
     
  16. Gina

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    Meine Zukunft als Finanzbeamter auch.
     
  17. #17 Micki77, 12.12.2014
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    Eine ganz normale DHH für eine halbe Million Euro? ui :wow
    ... ah München :bef1011:
     
  18. #18 Thomas B, 12.12.2014
    Thomas B

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    Bauträger = inkl. Grundstück!
     
  19. Markul

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    Das ist wohl für München noch günstig. In Regensburg gehen solche DHH auch flott Weg!
     
Thema: Abschlagsrechnung vom Bauträger - Nettopreis?
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