Statik und Ausführung

Diskutiere Statik und Ausführung im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Zusammen, mich würde folgendes interessieren: ein Statiker macht Ausführungsskizze zum „Detail A“. Das Bauunternehmen macht aber die...

  1. #1 aladini, 05.12.2014
    aladini

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    Hallo Zusammen,

    mich würde folgendes interessieren: ein Statiker macht Ausführungsskizze zum „Detail A“.
    Das Bauunternehmen macht aber die Ausführung ganz anders(nicht schlechter).
    Statiker tut später die Bewehrungsabnahme und bescheinigt die Richtigkeit der Ausführung.

    mich würde interessieren:
    1) spricht was gegen diese Praxis?
    2) darf das Bauunternehmen diese Details anders ausführen?
    3) muss das Bauunternehmen die Statiknachweise nachliefern?
    4) wer haftet, wenn doch irgendwas schiefläuft?

    Viele Grüße
    Werner
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 05.12.2014
    Ralf Dühlmeyer

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  3. rose24

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    ...wenn's der Statiker abgenommen hat auch der!
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 05.12.2014
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    Ne.
    Erst mal haftet der Eigentümer. Der kann dann versuchen, im Innenverhältnis den Statiker zu belangen, sollte er denn ein Vertragsverhältnis mit selbigen haben.
     
  5. #5 aladini, 05.12.2014
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    darf das Bauunternehmen die Details anders ausführen oder braucht es zuerst Zustimmung vom Statiker?
    wir gehen davon aus Bauherr - keine Ahnung, Details von Statiker geplant..

    Muss der Statiker bei der Bewehrungabnahme nicht Bedenken äußern?
     
  6. Taipan

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    Bei mir erzeugt das beim ersten mal ordentliche Spannungen auf der Baustelle. Ich denke aber darüber nach und lasse es bei Gefallen mit dem Hinweis, dass Änderungen an meiner Planung nur mit Unterschrift Bauherr oder meiner vorgenommen werden dürfen. Für die Handwerker übersetzt: So bauen, wie ich das Plane oder vorher das Maul aufmachen.

    Bei zweiten mal lasse ich sofort rückbauen, denke danach drüber, ändere ggf. die Pläne und lasse dann nach geänderten Plänen das Bauteil errichten. Bezahlt wird natürlich nur die letzte Ausführung.

    Ein drittes mal gabs bisher nicht.

    Es bedarf in erster Linie der Bestätigung des Bauherren, wenn dieser von Statik keine Ahnung hat, schiebt er den Statiker vor :-)

    Die Statiker, mit denen ich arbeite, schicken auch mal ne Betonpumpe und den Mischer wieder nach Hause, wenns nicht so ist, wie sie das geplant haben.
     
  7. #7 Gast036816, 05.12.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn du einen vertrag nach vob/b hast, kannst du dich darauf berufen, dass leistungen, die du nicht bestellt hast, auf kosten des errichters wieder zurückzubauen sind. eigenmächtige änderungen gehören zu den nicht bestellten leistungen.
     
  8. Taipan

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    DAS mache ich auch bei BGB-Handwerkerverträgen. Ob das wasserdicht ist, hat bisher keiner ausprobiert.

    Ich lasse mir aber nicht in meine Verantwortung für Laib und Leben von Menschen von einem Eisenflechter, Rohrzusammenstecker oder sonstigen reinpfuschen und muss dann noch die Pille schlucken? neee. Die dürfen mit ihren manchmal guten Ideen vorher kommen und dann wird drüber geredet.
     
  9. #9 aladini, 05.12.2014
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    Rückbau nicht möglich/sinnvoll, da die Konstruktion von BU soll evtl. besser als von Statiker sein...
    Was kann der Bauherr machen um sich abzusichern?
     
  10. Taipan

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    Wenn der Statiker seine Statik ändert, neu rechnet und der Rechner die Berechnug mit einem Grünen Licht abnschließt ist doch alles hübsch. Alternativ kannst Du noch einen Prüfstatiker einschalten. Dieser kostet dich dann genausoviel, wie der eigene Statiker.

    Das ganze sollte aber vom Architekten geleitet und koordiniert werden, weil da meist ein für den Laien nicht überschaubare Rattenschwanz dranhängt.
     
  11. #11 Gast036816, 05.12.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wahrscheinlich hat kein bauüberwacher den bau überwacht.
     
  12. nolu13

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    zu 1) nein
    zu 2)ja Aber: Warum wurde anders ausgeführt wie geplant?
    zu 3) ich bin der Meinung,daß das BU nachweisen muß!(siehe zu 2 )
    zu 4) sieht man erst dann,wenn es zu spät ist

    MfG
     
  13. nolu13

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    5 Minuten Edit :motz

    Bei ordentlicher Planung zu 1) Nein!
    Ohne wenn und aber.

    Das möchte der Fragesteller hören!
     
  14. #14 aladini, 06.12.2014
    aladini

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    danke, es ist nichts passiert und hoffe wird auch nicht. Die Ausführung von BU ist mindestens gleich- oder höherwertig, wurde von anderem Statiker bestätigt. (bei der Ausführung)
    Wollte nur wissen, ob man da irgendwas von BU oder von Statiker holen muss und wer dafür haftet wenn es doch zu Problemen kommen könnte...
    Da alles seine Richtigkeit hat, muss nun der Statiker ran.(danke Tapian!)
    danke allen!
     
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