18qm Anbau soll 35.000€ Planung kosten

Diskutiere 18qm Anbau soll 35.000€ Planung kosten im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Naja Liesl, zum einen wird der Anwalt eines Versicehrungsvertreters nicht unbedingt ein Baufachanwalt sein, zum anderen ist der Schwager halt...

  1. #41 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2014
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    Naja Liesl, zum einen wird der Anwalt eines Versicehrungsvertreters nicht unbedingt ein Baufachanwalt sein, zum anderen ist der Schwager halt selbst im Clinch mit dem selben Architekten und da liegt der Verdacht nahe (auch wenns real anders ist), dass die beiden Kunden sich gegen den Architekten "verschworen" haben, um gemeinsam die Honorare für beide BV zu drücken.

    So als Selbstläufer sehe ich das auch mit schwägerlichem Zeugnis nicht - zumindest wenn es um die vereinbarte Summe und die Beendigung nach (+-) LP 4 geht.
    In der Höhe und der Aufstellung der Rechnung sehe ich aber erstmal aus der Kenntnis vieler Rechnungen von Kollegen und der zumindest hinterfragenswerten Nettobaukostensumme schon zu erhoffende Möglichkeiten.

    Wäre nicht der erste Kollege, der eine Honorarschlußrechnung mit einer A4-Seite
    • anrechenbare Kosten xy.k
    • Leistungsphasen A-?
    • Honorar = abcde €

    ohne nähere Anlagen erschlägt.
     
  2. Nana55

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    Sorry, aber mit welchem Argument kann denn ein Architekt den ANSCHAFFUNGSPREIS eines Hauses zu den anrechenbaren Kosten dazuzählen. Selbst wenn er den Umbau geplant / ausgeführt hätte, könnte er doch wohl nur die Kosten des UMBAUS anrechnen! Oder sehe ich da was falsch?
     
  3. #43 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2014
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    Hat das irgendwer geschrieben, dass er das darf???
     
  4. #44 Bauliesl, 08.12.2014
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    Ok, aber es wird doch wohl eine Gesprächsnotiz eine E-Mail-Bestätigung oder irgendwas geben????????????????? Ich kann doch auch als Bauherr nicht ewig die Hände in den Schoß legen...?
     
  5. #45 Manfred Abt, 08.12.2014
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    Trotzdem zur Info, dass bei einem Umbau die vorhandene Bausubstanz durchaus mit angerechnet werden kann.
    Allerdings nur anteilig (angemessen) und nur wenn sie die Planung als mit zu verarbeitende Bausubstanz wesentlich beeinflusst, also in die Planungen einzubinden ist. Außerdem ist dieser Wert fachgerecht zu ermitteln und schriftlich zu vereinbaren.

    Ich glaube jedoch nicht, dass die Berechtigung oder auch die für eine Anrechenbarkeit relevanten Rahmenbedingungen hier vorliegen.
     
  6. #46 trekkie, 08.12.2014
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    Welche Baukosten für Rohbau und Ausbau wurden eigentlich in dem (obsoleten) Baugesuch eingetragen?

    Von 6.500 Abschlag (+2.000 Rest) auf 2.350 runter und beiderseits quitt, ist nen beachtenswerter Spagat,
    der Gesprächsverlauf hätte mich mal interessiert, das klingt ja schlimmer wie auf nem Basar ;)

    Die letztigen 35.000 kann ich gar nicht nachvollziehen,
    hat der Architekt die erforderl. Bauunterlagen (und Zeichnungen!) selbst erstellt oder nen externer Subbi und er hat nur abgestempelt?
    Bei den genannten prozentualen Differenzen scheint vieles sehr unklar, wo der Hase im Pfeffer liegt ist leider nicht so ganz erlesbar,
    aber es muss einen geben.
     
  7. #47 Sunny46, 09.12.2014
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    Also vorweg etwas zum Thema Anwalt.
    Der erste Anwalt der uns beraten hat, lief über den Schwager. Dieser war früher Anwalt für für Bau und Architektenrecht. Allerdings hat er sein Fachgebiet geändert. Allerdings hat er seinen Sitz in Berlin und uns wurde geraten, wir sollen einen vor Ort nehmen.
    Somit sind wir zu einem Anwalt für BAU- & ARCHITEKTENRECHT gegangen (4.12.). Dieser hat uns vorwiegend die Vorteile des 35K - Architekten genannt. Unter anderem, selbst wenn wir aus der Sache rauskommen. Kann er uns dranbekommen auf Grund eines Bereicherungsgesetzes, dass wir uns über Ihn die Baugenehmigung "erschlichen" haben.
    Da war bei uns ganz schön die Luft raus, dass wir so schlecht dastehen. Da wurde uns von vielen geraden, einen 2.Anwalt zu besuchen. Und das wäre unser nächster Schritt.

    @Bauliesl: Genau, ein Zeuge ist vorhanden.
    Über das Gespräch war der Architekt natürlich nicht sehr erfreut. Und somit wurde vor Ort nichts unterschrieben, sondern dass er uns die Rechnung zukommen lässt.
    Ich war bei dem Gespräch leider nicht anwesend.
     
  8. #48 Ralf Dühlmeyer, 09.12.2014
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    Und wo ist die anonymisierte Kopie der Rechnung?
     
  9. #49 Baufuchs, 09.12.2014
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    Nachgefragt: Habt ihr dem 1. Architekten überhaupt irgendetwas bezahlt?
     
  10. #50 Sunny46, 09.12.2014
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    @Baufuchs: Nein, bisher wurde er nicht bezahlt. Die erste Teilrechnung wurde angefochten und da vor einem Zeugen sich auf eine Summe geeinigt wurde, haben wir auf diese Rechnung gewartet um sie zu begleichen.
    Seit dem kam keine Mahnung oder ähnliches. Erst jetzt im November die "Schlussrechnung".
     
  11. #51 Sunny46, 09.12.2014
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    Zum Rechnungsdilema: Vorerst die Gesamtkostenschätzung die er uns unterzeichnet hat
    Gewerke (Dach, Dämmung, Türen, Fenster,usw) 73.500€
    Sonstiges (nicht kalkulierbare Kosten) 5.000€
    Kaufpreis 68.000€
    Nebekosten Kauf (Notar, usw) 7.500€

    Gesamt 154.000€

    Die Architekten Rechnung folgt gleich...
     
  12. #52 Ralf Dühlmeyer, 09.12.2014
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    Das war aber mehr als unklug!

    Die Summe, auf die sich geeinigt wurde, war ja ein unstreitiger Teilbetrag aus der Rechnung.
    Und unstreitige Summen sind zu zahlen!!!
     
  13. #53 Thomas B, 09.12.2014
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    Für das Honorar geht es aber immer um die "honorarfähigen" Kosten.

    Darunter fallen zum Beispiel nicht:

     
  14. #54 Sunny46, 09.12.2014
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    Rechnung

    1.Honorar Objektplanung
    Anrechenbare Kosten gem.Kostenschätzung 149.500€ Anteil HLSE <25% somit

    Baukonstruktion 119.600€
    Heizung/Lüftung... 29.900€
    Summe 125.630,25€

    HZ III Grundhonorar
    Umbauzuschlag 25%

    erbrachte Leistungen in%
    LH 01 Soll 2 Ist 2
    LH 02 7 7
    LH 03 15 15
    LP 04 3 3
    bisher erbrachte Leistungen

    Leistung bis Bauende gem.Vertrag
    LP 08 32 32
    LP 09 2 2

    Gesamt 61% 61%


    Interpolation als Anlage 01
    Honorar 18.363 €
    4.591€ UBZ
    Gesamt 22.953 € x 61% = 14.001,45€
    Nebenkosten 6,5% 910 €
    Summe Honorar Gebäude 14.911€


    2.Summe Tragwerksplanung


    Baukonstr. 119.600€ x 55% = 65.780€
    H/L/S/E 29.900€ x 10% = 2.990€
    Summe 68.700€ (brutto)

    HZ II Grundhonorar UBZ 25%

    erbrachte Leistungen in %
    LH01 soll 3 ist 3
    ...
    gesamt 100 100


    Interpolation als Anlae 02
    Honorar 6.437€
    1.609 UBZ
    Gesamt 8.047€
    Nebenkosten 523€
    Gesamt 8.570€

    Weitere erbrachte Leistungen:
    3.Honorar Aufmaßleistungen

    7 Stunden a 90€ = 630€
    Nebenkosten 40,95€
    gesamt 670,95€

    4.Honorar Nachweis Energiesparverordnung

    anrechenbare Kosten 125.630€
    HZ III UBZ 25%

    nach HOAI Anlage 1
    2395€
    599€ UBZ
    gesamt 2994€ davon 80% = 2395€

    Nebenkosten 6,5% 156€
    Summe Honorar EnEV (netto) 2551€

    5.Honorar Bauakustik
    anrechenbare Kosten 125.630€ netto

    HZ I Grundhonorar
    Umbauzuschlag 25%

    nach HOAI Anlage 1
    1729€
    UBZ 323€
    gesamt 2052€ davon 90% = 1846€
    Nebenkosten 6,5€ 120€
    Gesamt 1966€

    6.Honorar Konzeption vorbeugender baulichen Brandschutz
    12 Stunden a 90€ = 1.080€
    Nebenkosten 70,20€
    Gesamt 1150€



    Gesamtsumme Honorar (1-6)
    29.820€
    + Mwst. 5.666€
    35.486€

    Abzüglich ersparte Aufwendungen= 1832€

    Geforderte Gesamtsumme: 33.653€





    Jetzt folgt eine A4 Seite mit noch einer Aufstellung:


    "Anrechenbare Kosten 120.000€"

    Honorar (netto) Zusammenstellung (1-6) 31.567€
    + Mwst. 5998€
    Gesamt 37.564€

    Abzügliche ersparter Aufwendungen 1832€ = 35.732€




    Keine Ahnung wieso 2 unterschiedliche Gesamtsummen auftauchen.
    Ich habe mir gestern & heute die Unterlagen erst einmal genau angeschaut und protokolliert. Ich weis, leider zu spät. Aber von so einem Fall sind wir nicht ausgegangen. Noch dazu hatte ich mit Kind&Haushalt zu tun und mein Freund hat den Bau abgewickelt.

    Zu den gestrigen Thema:
    Auf der Bauplanmappe ist angegeben Umbau & Sanierung Doppelhaushälft.
    Dieser Bauantrag wurde zurückgezogen, da da die Bauaufsicht des Landratsamtes uns mitgeteilt hat, das dies die falsche Form ist. Es ist ein Bebauungsplan vorhanden und somit ist ein Genehmigungsverfahren erforderlich. Dies hat der 2.Architekt übernommen.
     
  15. #55 Sunny46, 09.12.2014
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    @ Ralf Dühlmeyer: Mahnungen doch auch, oder?
    Am Ende bezahlen wir die Summe und keiner hat davon etwas gewusst.
    Und ohne Rechnung stehen wir doch auch gesetzlich schlecht dar, oder irr ich mich?
     
  16. #56 Ralf Dühlmeyer, 09.12.2014
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    Um alles im Detail zu zerpflücken, bräuchte man 1, 2 Stunden, aber da ist ne Menge Sch*piep*e drin
    Beispiel

    Die Kosten sind detailiert den DIN-Kostengruppen zuzuordnen oder nach DIN 276 aufzustellen.

    Umbauzuschlag kann schriftlich vereinbart werden!!!
    Nicht schriftlich vereinbart = nix € (wenn Vertrag für HOAI 2013)

    Nebenkosten ohne schriftlich vereinbarte Pauschalierung sind einzeln nachzuweisen. Also jede Briefmarke, jede Telefoneinheit, jede Kopie usw. E I N Z E L N aufgelistet!!!!

    Und das ist nur das Schnelle, da geht sicher noch viel mehr!!!

    Insgesamt ist die Rechnung nicht fällig, da nicht prüfbar!!!

    SOFORT zum Fachanwalt
     
  17. #57 Ralf Dühlmeyer, 09.12.2014
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    Ihr hattet doch eine Rechnung. Die war nur zu hoch.
    Die wird halt mit dem Satz Gemäß Absprache vom ............. pauscliert auf ...........€ gekürzt!
     
  18. #58 Manfred Abt, 09.12.2014
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    falsch, siehe HOAI, § 6
     
  19. #59 Ralf Dühlmeyer, 09.12.2014
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    :mauer - man soll nicht antworten, wenn man parallel Zeichnungen für Anwälte macht ;)

    Stimmt - dann aber nur 20 % und nicht wie hier 25%
     
  20. #60 Ralf Wortmann, 09.12.2014
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    Die Empfehlung hier „ab zum Fachanwalt“ kann ich nur unterstreichen. Fristgerecht und zeitnah muss erstmal die mangelnde Prüffähigkeit gerügt werden.
    Ihr solltet ihm zunächst sofort die 2.350 € überweisen mit Verwendungszweck: „Honorar gemäß Vereinbarung“.
    Bezüglich der Rechnung könntet ihr dem Architekten per Einwurfeinschreiben folgendes schreiben:
    --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Ihr Rechnung vom … über 35.732 € weisen wir zurück, weil zwischen uns am … im Beisein des Zeugen … eine Vereinbarung dahingehend abgeschlossen wurde, dass das Architektenvertragsverhältnis einvernehmlich aufgehoben wird und dass wir Ihnen für Ihre bisherige Tätigkeit einen Betrag in Höhe von 2.350 € zahlen. Diesen Betrag haben wir nun an Sie angewiesen.

    Wir hatten angenommen, zunächst eine Rechnung von Ihnen über jene vereinbarten 2.350 € zu erhalten und haben uns auf diesen Betrag eingerichtet. Wir sind sehr erstaunt darüber, nunmehr eine Rechnung über mehr als das 15-fache zu erhalten.

    Ihre Rechnung erscheint uns geradezu schockierend überhöht. Mehr als 35.000 € Planungskosten für einen nur 18 qm großen Anbau? Wenn Sie solche Kosten kommuniziert hätten, hätten wir niemals dieses Projekt gestartet. Die Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vorsorglich vor.

    Wir erheben zudem höchst vorsorglich den Einwand der mangelnden Prüffähigkeit.

    Die anrechenbaren Kosten sind für alle 6 Rechnungsabschnitte nicht nachgewiesen. Eine Kostenberechnung nach DIN 276 war der Rechnung nicht beigefügt und liegt uns auch nicht vor. Ebenfalls liegt uns auch keine Kostenschätzung vor, die mit einem Betrag von 149.500 € endet (Achtung: all diese Sätze nur verwenden, wenn sie auch zutreffend sind !!!).

    Soweit Sie offenbar nach § 649 BGB abrechnen, teilen wir mit, dass wir keine freie Kündigung des Architektenvertrags ausgesprochen (eine solche ist und war nicht beabsichtigt), sondern mit Ihnen eine einvernehmliche Vereinbarung zur Vertragsbeendigung abgeschlossen haben, in der wir uns auf ein Honorar von 2.350 € einigten. Wir rügen höchst vorsorglich, dass Ihre Kalkulation nicht offen gelegt und die ersparten Aufwendungen nicht spezifiziert sind.

    Weitere Einwendungen behalten wir uns vor.
    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Mit der Versendung dieses Schreibens, muss euch allerdings klar sein, dass ihr es evtl. auf einen teuren Honorarprozess mit ungewissem Ausgang ankommen lasst. Kann sein, dass er am Ende die Hälfte seiner Rechnung ausgeurteilt bekommt, kann aber auch mehr oder weniger sein.

    Ob euer Zeuge zum Beweis für die mündliche Vereinbarung ausreicht, wird man sehen. Dessen Interessenlage ist klar, da euer Zeuge offenbar selbst mit dem Architekten im Clinch liegt.

    Selbst wenn dieser Beweis klappt, müsst ihr noch die Hürde nehmen, dass die 2.350 € tatsächlich höchst wahrscheinlich eine unzulässige Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI darstellt. Die Rechtsprechung der Gerichte zum Vertrauensschutz ist uneinheitlich. Auf Vertrauensschutz könnt ihr euch in aller Regel auch als Verbraucher nur dann berufen, wenn ihr gegenüber dem Gericht glaubhaft machen könnt, dass ihr euch z.B. auf das niedrige Honorar von nur 2.350 € eingerichtet habt. Wegen der Kürze der Zeit wird dies indes schwer darstellbar sein.

    Es gibt sicher noch einiges, was gg. die RE einzuwenden wäre, aber mehr kann ich im Moment aus Zeitgründen auch nicht prüfen.
     
Thema: 18qm Anbau soll 35.000€ Planung kosten
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