18qm Anbau soll 35.000€ Planung kosten

Diskutiere 18qm Anbau soll 35.000€ Planung kosten im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; @Ralf Wortmann: Vielen Dank für den Hinweis und die Hilfestellung. Ich werde das mit meinem Freund abklären. So werden wir sicher verfahren. Und...

  1. #61 Sunny46, 09.12.2014
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    @Ralf Wortmann: Vielen Dank für den Hinweis und die Hilfestellung. Ich werde das mit meinem Freund abklären. So werden wir sicher verfahren. Und den Rest über den Anwalt laufen lassen.
    So habe ich wenigstens einiges versucht.
    Leider ist es wie bei einem Kind. Lernen aus Erfahrung.
     
  2. #62 Gast71313, 09.12.2014
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    Aber dann lass es doch auch das Schreiben über den Anwalt laufen oder nicht?
    Wenn du da jetzt drin rumfuhrwerkst, ist das ggf. nachteilig. Evtl. hast du etwas übersehen, was zum Sachverhalt unbedingt dazugehört.
     
  3. #63 Siddy74, 09.12.2014
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    Ich habe schon viel gelesen in dem Forum hier aber DAS ist echt der Kracher!
    Das ist ja fast schon Betrug und da interessieren sich bestimmt auch die ein oder anderen Medien dafür.

    Kann man solche Leute nicht anzeigen wegen Betrug, Täuschung oder sonst etwas?

    Und wenn man die 35Kracher nicht zahlt schicken die noch das Moskau Inkasso vor die Haustüre :motz
     
  4. #64 Ralf Wortmann, 09.12.2014
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    Finde ich auch. Wenn ihr sowieso einen RA beauftragt, lasst ihm Gestaltungsspielraum. Wichtig ist aber, dass der Archi vor dem 28.12. (sicherster Weg), konkrete Einwände zur mangelnden Prüffähigkeit zugestellt erhält. Im Moment geht die Rechtsprechung zwar noch von einer 2 Monatsfrist aus, aber ich erwarte, dass das auf 30 Tage verkürzt wird, in Anlehnung an die VOB-Prüffrist von nunmehr i.d.R. nur noch 30 Tagen gemäß § 16 Abs. 3 Ziff. 1 VOB/B.
     
  5. R.B.

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    Mich wundern noch so Dinge wie:

    oder

     
  6. Taipan

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    4. und 2. nicht zu vergessen ... Ich glaube nicht, dass man sich als Architekt für die Tragwerksplanung als beauftragt fühlen kann ... und die thermische Bauphysik ist auch extra zu vereinbaren und kann aus einem Planungsauftrag nicht so einfach abgeleitet werden ...
     
  7. #67 Sunny46, 09.12.2014
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    Ok das machen wir. Nun müssen wir schnellstens einen Anwalt finden, der sich mehr um UNSERE Vorteile bemüht, als um die der Gegenseite.
    Heute gehen wir zur Verbraucherzentrale und sprechen den Fall an.

    @Siddy74: An die Medien hatten wir auch schon gedacht, aber da wollen bzw müssen wir wirklich auf der sicheren Seite sein.
    Ich bzw wir sind gern bereit für Leistungen zu bezahlen, aber für Leistungen zu bezahlen, die wir nie erhalten haben sehen wir nicht ein, noch dazu auf so eine unverschämte Art und Weise.

    Hätte er nicht prüfen müssen, ob ein Bauantrag nötig ist oder ob eine Bauanzeige reicht?
    Wieso wurde ein Antrag auf Baulast gestellt, obwohl es nicht nötig ist?
    Und ein 7-seitiges Brandkonzept erstellt, obwohl er auf Seite 3 schreibt "Das Brandschutzkonzept unterliegt nicht der Prüfplicht gemäß §..."
    Das ergibt alles keinen Sinn und lässt nun leider nur auf eine linke Masche schließen.
    Von dem Schwager ganz zu schweigen.
     
  8. #68 Ralf Wortmann, 09.12.2014
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    Es fragt sich auch, ob der Archi bei der Erbringung von Leistungen zur Tragwerksplanung überhaupt versichert wäre. Die normale Berufshaftpflichtversicherung eines Architekten schließt solche Leistungen, soweit ich weiß, nicht mit ein.
     
  9. #69 Thomas B, 09.12.2014
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    Ich spekuliere jetzt mal.

    Architekt scheint ja insgesamt eher eine überschaubare Befähigung zu haben (siehe Ärger mit Schwager des TE).

    Wie kommt man dennoch mit viel Geld aus so einer sache raus?

    Einfach mal kackdreist massive Forderungen annoncieren. Am Besten mit tatkräftiger Unterstützung eines Anwaltes. Das wirkt.

    Im Zweifelsfall einigt man sich eben auf einen niedrigeren (aber immernoch für den BH viel zu hohen ) Betrag.

    Speziell die vielen Unterpostionen ... es kann m.E. überhaupt nicht davon ausgegangen werden, daß so etwas beauftragt ist, wenn man einen Anbau (oder von mir aus auch Umbau) mit Architekt plant:

    - Tragwerksplanung (macht der Statiker, nicht der Architekt)
    - EnEV...vereinbart? Es kann nicht automatisch angenommen werden.
    - Bauakustik. Opernhaus geplant? O.K., dann schon ;)
    - baulicher Brandschutz? Nicht automatisch anzunehmen

    Insgesamt verdient dieser "Kollege" meines Erachtens kräftig was vor die Hörner!
     
  10. #70 Sunny46, 09.12.2014
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    Na das lässt uns doch erst einmal etwas optimistischer die Sache sehen.
     
  11. R.B.

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    Das ist auch meine Vermutung. Hoch pokern und wenn gestrichen wird bleibt trotzdem noch genug übrig. Vielleicht muss er auch die Felle einsammeln die ihm beim Schwager davon schwimmen.
     
  12. #72 Ralf Dühlmeyer, 09.12.2014
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    Ich sags mal so:
    Das mit der Tragwerksplanung könnte als Subunternehmerleistung gehen, auch in Sachen Versicherung. Meine A-Haftpflicht fragt mich jedes Jahr danach, wieviel Ing-Leistung ich von Subs abgerechnet habe.
    Wie gesagt, könnte - ich habs nie hinterfragt. Warum soll ich zusätzliche Prämie ohne entsprechende Vergütung zahlen!

    Beim Thema Tragwerksplanung würde ich einen ganz anderen Gaul satteln:
    Der RA (nicht! die TE) soll doch um Aushändigung innerhalb einer ganz kurzen Frist (2 oder 3 Tage) bitten als Beleg für die erbrachte Leistung.
    Kommt die nicht, automatisch annehmen, die sei nicht erbracht (ggf. das auch androhen - muss der Anwalt wissen).
    Entweder macht der Statikus des Kollegen 3 Nachtschichten (dann wars nix) oder die Leistung ist Mumpitz, dann ist eine Nacherfüllung unsinnig.
     
  13. #73 Thomas B, 09.12.2014
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    Umsatteln, Ralf :)

    Ich denke der Architektenkollege (ich nennen ihn eher ungern "Kollege") hat das sicher nicht gemacht, sondern rechnet hier ab, weil Vertrag gekündigt...hätte er natürlich alles noch gemacht...aber so ;)
     
  14. R.B.

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    Ich weiß ja nicht wie komplex und umfangreich so eine Statik für einen 18m2 Anbau ist, aber in 3 Nachtschichten kann man sehr viel rechnen.
     
  15. #75 Thomas B, 09.12.2014
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    Nee...Bausumme wurde mit EUR 125.000 angesetzt, darin enthalten knapp 30k EUR Haustechnik. Keine Ahnung was die in einem 18m2-Anbau an 30k Haustechnik unterbringen wollen...aber er hat wohl den gesamtbau angesetzt (Bestand + Anbau).
     
  16. #76 Ralf Wortmann, 09.12.2014
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    Deine Versicherung meint bei dieser Frage vielleicht gar keine „fachfremden“ Subunternehmerleistungen.

    Meine Meinung:

    Wer als Architekt einen eigenen Auftrag zur Durchführung einer Tragwerksplanung annimmt, haftet dafür persönlich, wenn die Statik Fehler aufweist und zwar auch dann, wenn er die Leistung an einen Sub weitergereicht hat. Dann kann er gegenüber seinem Sub evtl. auf Freistellung klagen (viel Vergnügen – langer Prozess), aber gegenüber dem Bauherren ist er trotzdem der alleinige Beklagte für Schadensersatzklagen. Den Prozess zahlt er komplett selbst, wenn seine Berufshaftpflichtversicherung abwinkt, weil Tragwerksplanung nicht mitversichert ist.
     
  17. #77 Baufuchs, 09.12.2014
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    Baufuchs Gast

    Wie wäre es, dem Statiker im Ernstfall den Streit zu verkünden?
     
  18. #78 Ralf Wortmann, 09.12.2014
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    Das könnte zeitlich viel zu knapp werden.

    Eine zulässig Streitverkündung hat nur die Wirkung, dass der Sub, dem der Streit verkündet wurde, das Ergebnis des Rechtsstreits gegen sich gelten lassen muss und nicht einwenden kann, dieser sei schlecht geführt worden. Einen Vollstreckungstitel hat der Archi damit aber noch nicht in der Hand. Er würde verurteilt werden, den vollen Schadensersatz zu zahlen und müsste dann erstmal beginnen, gegen den Sub zu klagen.

    Der Bauherr vollstreckt dann aus seinem Urteil, sagen wir, 200.000 € gegen den Archi und der Archi müsste das bis zur Rechtskraft seiner Klage gegen den Sub vielleicht über Jahre hinweg zwischenfinanzieren. Wer kann das schon?

    Eine so genannte isolierte Drittwiderklage hält der BGH für unzulässig (BGH, Urteil vom 07.11.2013, VII ZR 105/13). Da bleibt also nur, unverzüglich, schon ganz am Anfang der Auseinandersetzung eine Freistellungsklage zu erheben.

    Fazit: Finger weg davon, fachfremde, nicht versicherte Leistungen zur Weitergabe an Subs zu übernehmen!
     
  19. #79 Alfons Fischer, 09.12.2014
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    nicht ganz: Bauakustik ist das, was man landläufig als "Schallschutz" bezeichnet. Also Dimensionierung von Luftschall und Trittschall

    die Akustik eines Opernhauses behandelt dagegen die Raumakustik...
    ;)
     
  20. #80 Thomas B, 09.12.2014
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    ...beauftragt für ein bestehdens EFH? Eher ungewöhnlich.....oder?
     
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