Ist es verboten einen Wasserhahn als Privatperson an zu schließen?

Diskutiere Ist es verboten einen Wasserhahn als Privatperson an zu schließen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, hab mal folgende Frage. Ich hab mit meiner Freundin eine ETW gekauft und diese befindet sich gerade im Bau. Nun ist es so, dass...

  1. rayman

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    Hallo zusammen,
    hab mal folgende Frage. Ich hab mit meiner Freundin eine ETW gekauft und diese befindet sich gerade im Bau. Nun ist es so, dass wir im Badezimmer gerne einen Holzwaschtisch mit Einbaubecken hätten. Da ich nicht ganz ungeschickt bin, werde ich diesen selbst bauen und anschließen. Jetzt kommt aber schon das Problem. Die ausführende Sanitärfirma will da nicht mitspielen. Die Firma behauptet ich dürfte als Privatperson später nicht an das installierte Eckventil meinen eigenen Wasserhahn anschließen. Was ich jedoch nicht ganz verstehe, da es in der Küche ja genau das gleiche ist (da sich hier ja auch nur die Eckventile befinden). Ist das rechtlich wirklich so oder will mir die Firma einfach ihre Leistungen gerne verkaufen?
     
  2. #2 Gast036816, 08.12.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    kannst du schon selber machen, du musst dann nur die gewährleistungsschnittstelle exakt klären.

    wenn du die etw gekauft hast, dann ist der sanilöter bestimmt nicht dein vertragspartner!
     
  3. rayman

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    Ne das hab ich mir fast gedacht. Vertragspartner ist ein Ing. Büro. Der will mir wahrscheinlich nur sein zeug verkaufen. Bei Leitungen würde ich das ja noch verstehen. Aber bei einem Wasserhahn.
     
  4. #4 saarplaner, 08.12.2014
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    Trotzdem darfst du nur Armaturen anschließen, die den Richtlinien deines Versorgers entsprechen.

    Du solltest dir auch darüber im Klaren sein, dass du für eventuelle Verkeimungen, die aus welchen Gründen auch immer (billig Armaturen, Rückfluß, uswusf. ) von dir zu vertreten sind, vollumfänglich haftest.

    Da das ganze zu Krankenheiten führen kann, bist du im Fall der Fälle mal mindestens mit fahrlässiger Körperverletzung dran.

    Es handelt sich hier ja um ein MFH.

    Das ist schon ein sehr heißes Thema, wie ich vor kurzem auf einem Seminar zu der Trinkwasserverordnung von einem RA erfahren konnte.
    So schnell man da im Boot ist, so schnell kannst du gar nicht gucken.
     
  5. rayman

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    Ok das hat natürlich auch was Wahres. Aber warum ist es in der Küche dann etwas anderes? Vor allem wie kann man das in einem MFH dann nachvollziehen wenn bei 10WE Bakterien vorkommen. Das kann dann ja von jedem kommen?
     
  6. #6 ThomasMD, 08.12.2014
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    Das ist in der Küche nichts anderes.
    Dort ist es nur in der Verantwortung des Nutzers, einen zugelassenen Installateur mit der Montage zu betrauen.

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  7. #7 saarplaner, 08.12.2014
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    Die entprechend beauftragten Fachleute finden heraus, wer dafür verantwortlich ist. Darüber brauchst du dir keine Gedanken zu machen...

    Des weiteren voll Zustimmung zu dem Beitrag von Thomas.
     
  8. #8 SteveMartok, 08.12.2014
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    SteveMartok Gast

    Finde ich auch etwas überzogen, diese Darstellungen.
    Ich weiß nicht, wo das Problem sein soll, ne Armatur mit zwei Flexschläuchen an zwei Eckventile anzuschrauben? Passiert zig Tausend Mal am Tag, überall schraubt sich jemand nen neuen Wasserhahn, einen neuen Duschkopf oder ne neue Waschmaschine an.
    Und bei neuen Armaturen, wo soll da eine Verkeimung herkommen? Jede Aldi-Billig-Armatur ist hygienisch besser dran als die Wiener von der Wursttheke im Supermarkt.
    Ich wüsste nicht, wie durch den bloßen Anbau einer Armatur eine Bakterienkultur entstehen sol, die andere Hausbewohner so schädigt, dass ich wegen Körperverletzung im Knast lande oder zu hohen Geldstrafen und Schadenersatz verdonnert werde.
    Ich habe jedenfalls noch nie derartiges gehört und es erschließt sich mir als reell denkender Mensch auch in keinster Weise!
    Letzten Endes geht es ja nun, wenn man so einiges liest und hört, langsam in die Richtung, das man gar nichts mehr selber machen darf, kein Leuchtmittel austauschen, kein Schließzylinder auswechseln, keinen Fernseher mehr anschließen und am besten kein Konfetti mehr zu Silvester werfen, könnte ja jemand ausrutschen drauf!
     
  9. rayman

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    Ok alles klar. Dann schonmal vielen Dank für die schnellen Antworten.
     
  10. rayman

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    Seh ich ähnlich. Aber rechtlich hast du da halt leider keine Chance. Leitungen oder so würde ich ja auch nie anfassen. Aber rein rechtlich dürfte ich dann ja nichtmal ein Perlator wechseln.
     
  11. #11 saarplaner, 08.12.2014
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    Schön für dich, dass du das überzogen findest.

    Die Realität sieht aber anders aus.

    Ich empfehle den Besuch entsprechender Fachseminare, dann reden wir weiter.

    Die Trinkwasserverordnung bietet noch ganz anderen Sprengstoff.
     
  12. R.B.

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    Ein ziemlich heißes Thema.

    Grundlage ist die AVBWasserV. Dort steht unter §12

    In den TAB der Versorger wird das oft noch verschärft indem das Wort "wesentliche" entfernt wird. Da steht dann beispielsweise:

    So weit die Theorie an der sich im Schadensfall ein Versicherer oder Richter orientieren wird.

    Gängige Praxis ist, dass man zwischen wesentlichen und unwesentlichen Veränderungen unterscheidet. Das birgt odentlich Streitpotential in sich, denn jeder hat hierzu eine etwas andere Meinung. So wird der Austausch einer Entnahmearmatur nicht mehr als "unwesentlich" betrachtet, wird diese jedoch durch eine baugleiche Armatur ersetzt, dann fällt das eher unter "unwesentlich. Man unterstellt dann einfach, dass die ursprüngliche Armatur ja alle Anforderungen eingehalten hat, und durch den Austausch keine wesentliche Veränderung der Installation erfolgt, da die neue "baugleiche" Armatur die gleichen Anforderungen erfüllt.

    Es versteht sich von selbst, dass der Betreiber der Anlage für den ordnungsgmäßgen Betrieb verantwortlich ist. Sollte es durch so eine Austausch zu einem Schaden kommen, dann kann er sich nicht mehr darauf berufen, dass die Anlage gem. Inbetriebsetzungsanzeige, vom damaligen Fachbetrieb unterschrieben, ja in Ordnung sein muss. Deswegen sollte man sehr genau wissen was man da macht. Damit einem so eine Aktion später nicht nachteilig ausgelegt wird, sollte man genau darauf achten, was man da einbaut und vor allen Dingen wie man das einbaut.

    In einem MFH sollte man besonders vorsichtig sein, denn man ist ja weder Eigentümer noch Betreiber der Anlage.
     
  13. #13 mastehr, 08.12.2014
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    Wie verhält es sich dann mit Spül- und Waschmaschine? Darf ich die selbst anschließen oder muss das auch ein Klempner machen, der sich dann weigern kann, fremde Geräte anzuschließen?
     
  14. Jan81

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    Wieviele Leute braucht man um eine Waschmaschine anzuschließen.
    Min. zwei Leute von der Sanitär Firma, der eine hält den Schlauch und der andere versucht ganz vorsichtig ohne Bakterien der Schlauch anzuschließen.
    Dann noch min. ein Planer der alles plant und überwacht. Wenn es ein GÜ ist dann muss dringend ein Bausachverständiger für Heizung/Sanitär beauftag werden.
    Un zum Schluss den Bauherrn, der alles überwacht, min 3 Formulare unterschreiben muss und die verantwortung am Ende sowieso trägt.

    Also warum nicht gleich selber machen, dann weiß man wenigsten das es richtig war.
     
  15. #15 SteveMartok, 08.12.2014
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    SteveMartok Gast

    Wir reden hier immer noch von einem ,,Wasserhahn"! Hier wird nicht die Installation umgebaut oder sonst was.
    Das die Trinkwasserverordnung ordentlich Sprengstoff liefert, kann ich mir gut vorstellen, aber Leute...wie gesagt, es geht um einen simplen Wasserhahn, der mit zwei handfest angezogenden Gewinden angeschlossen wird. Hier gibt es ja auch keine Verkeimung durch evtl. Rückfluss, wie es theoretisch bei Waschmaschinen etc. auftreten könnte.
    Und dazu soll ja jede Anlage mit einem Rückfluss-Verhinderer ausgestattet sein und davon gehe ich bei der Neubau-Installation des TE mal stark aus.
     
  16. R.B.

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    Da könnte es noch verrückter werden, da es sich bei solchen Maschinen an sich um fest angeschlossene Geräte (dauerhaft verbunden) handelt. Bei festem Anschluss gehen die TAB etc. üblicherweise davon aus, dass es sich nicht mehr um eine unwesentliche Veränderung handelt. Wer also blind nach den Verordnungen geht, könnte zu dem Ergebnis kommen, dass für den Anschluss ein Fachbetrieb erforderlich ist. (Wird so auch in den meisten Installationsanleitungen empfohlen/gefordert).

    Ich würde so argumentieren, dass es sich ja um flexible Anschlüsse mit standardisierten Verbindungsstücken handelt, und demzufolge bestenfalls von einer unwesentlichen Veränderung auszugehen ist. Es wird ja nur ein vorhandener Anschluss bestimmungsgemäß genutzt.

    Dann gibt es 2 Meinungen, und irgendjemand muss entscheiden. ;)
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2014
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    "Herrlich" wie sich immer wieder über Regelungen als "überzogen" hinweg gesetzt wird.
    Ein absolutes Halteverbot vor einer Feuerwehrzufahrt - völlig überzogen, die hat in den letzten 20 Jahren nur der Gärtner zum Rasenmähen genutzt, da kann man/frau doch mal 5 Minuten parken!

    Blöd nur, wenn Du als Nutzer bei einem Brand dann 4 Minuten länger auf Rettung wartest, weil die Feuerwehr die Einfahrt nutzen muss, knapp das der Falschparker ums Eck gegangen ist!
     
  18. #18 mastehr, 08.12.2014
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    Dann bestelle ich also einen zugelassenen Installateur, der mir meine Waschmaschine anschließt. Da dieser nicht beurteilen kann, ob die Maschine hygienisch unbedenklich ist, wird er sich weigern, die Maschine anzuschließen und mir eine neue verkaufen (müssen).

    Ich glaube, ich werde jetzt schon mal einen Termin für den Sommer vereinbaren, wenn ich den Gartenschlauch verwenden möchte.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 08.12.2014
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    der, da er über einen Leitungstrenner angeschlossen werden muss, völlig unbedenklich fürs Leitungsnetz ist.

    Aber vielleicht solltest Du Dir mal Gedanken über all das machen, was da den Winter über im Restwasser im Schlauch so gewachsen ist, wenn Du ihn wieder in Betrieb nimmst!
     
  20. H.PF

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