Ist es verboten einen Wasserhahn als Privatperson an zu schließen?

Diskutiere Ist es verboten einen Wasserhahn als Privatperson an zu schließen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Was bedeutet eigentlich "an zu schließen"? Neuen Wasserhahn befestigen, die beiden Schläuche an die Eckventile. Fertig ;).

  1. rayman

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    Neuen Wasserhahn befestigen, die beiden Schläuche an die Eckventile. Fertig ;).
     
  2. #62 SteveMartok, 09.12.2014
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Oder auch: anschließen =starkes Verb...Bedeutung: festmachen, anbringen, verbinden, hinzufügen

    Im Infinitiv mit ,, zu" wird dann ,,anzuschließen" daraus.

    :bierchen:
     
  3. #63 Gast56083, 09.12.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    das Ganze hier dreht sich doch im Kreis...
    Im Endeffekt geht es doch nur darum was Ralf bereits in #12 gesagt hat und die Interpretation daraus.

    Ist der Tausch / die Montage einer Armatur eine (wesentliche) Änderung an der Trinkwasserinstallation und falls ja, sind die Folgen diesem Wechsel zuzuordnen und ist er zudem dann auch noch zwingend haftbar.

    Falls es durch solch eine Handlung (und damit meine ich genau diese, nicht ähnliche Bsp die in der Verseuchung gemündet haben) in D schon mal zu einer Verkeimung des TW kam, wird es auch entsprechende Urteile geben falls es verfolgt wurde. Ralf Wortmann da ? :respekt
    Wenn es bisher noch keine solchen Fälle gab und damit auch noch keine Verkeimung und somit auch keine Urteile, bleibt die Frage, wie ein Urteil für diesen hypothetischen Fall ausfallen könnte. Und da bin zumindest ich zu wenig Jurist, um das abschätzen zu können.

    Aber mein juristischen Laienverständnis sagt: selbst wenn man durch den Wechsel der Armatur eine Verkeimung verursacht hätte, bin ich noch lange nicht dafür haftbar.
    Erst mal muss mMn zugeordnet werden, dass der Wechsel der Armatur ursächlich dafür war und nicht der nachträglich im Becken ausgewaschene Strampler meiner Kinder der die Armatur verseucht hat. Oder es gibt irgendwelche §en, die sagen dass der Tausch einer Armatur eine absolut übliche Massnahme ist, von der kein Bürger davon ausgehen muss diese nur durch einen Fachbetrieb ausführen lassen zu dürfen. Armaturen sind ja schließlich in jedem Baumarkt frei verkäuflich und selbst in den Montageanleitungen steht nicht zwingend, dass es nur durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden darf...

    Aber bitte: Juristen vor. Kann ich mein Leben ruinieren, wenn ich in meiner ETW die Armatur wechsle?
     
  4. #64 kappradl, 09.12.2014
    kappradl

    kappradl Gast

    Laut Begriffsdefinition der Trinkwasserverordnung ist eine ... „Trinkwasser- Installation“ die Gesamtheit der Rohrleitungen, Armaturen und Apparate, die sich
    zwischen dem Punkt des Übergangs von Trinkwasser aus einer Wasserversorgungsanlage an den Nutzer
    und dem Punkt der Entnahme von Trinkwasser befinden;

    Wenn man daran laut Versorger nicht selbst herumschrauben darf, dann auch nicht an der Armatur.
     
  5. rayman

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    Ich bin auch der Meinung, dass es in keinem Verhältnis steht. Wenn es so riskant ist eine Armatur zu wechseln, wie auch immer die Keime dort rein kommen sollen, dann müssten wenn man sich anschaut wie das Material auf Baustellen gelagert wird, 9 von 10 frisch installierte Haussysteme komplett verkeimt sein. Da ich das jedoch noch bei keiner der Baustellen meines Büros gesehen habe (Bauvolumen ca. 1000 WEH pro Jahr) halte ich das für sehr unwahrscheinlich, dass es nachträglich beim montieren eines Wasserhahns geschieht. Abgesehen von allen bis jetzt genannten Vorschriften, die ich als solche auch als sehr wichtig einschätze, sollte ein wenig gesunder Menschenverstand benutzt werden.
     
  6. #66 saarplaner, 09.12.2014
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    Was ihr euch alles denkt und/oder zusammen reimt ist hier nebensächlich.

    AN TRINKWASSERSYSTEMEN HABEN NUR FACHFIRMEN WAS ZU SUCHEN!
     
  7. rayman

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    Wenn diese mich jedoch verarschen wollen und dadurch völlig unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen, sehe ich das anders. Oder würden sie für einen Wasserhahn den sie im Internet für 80€ bekommen 450€ bezahlen? Ich denke doch eher nicht.
     
  8. #68 saarplaner, 09.12.2014
    Zuletzt bearbeitet: 09.12.2014
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    ich käme nie auf die Idee, Sanitärgegenstände, Armaturen usw. im Internet zu kaufen.

    Das sind für mich alles Dinge, bei denen ich die volle Gewährleistung haben möchte.

    Ergänzung:
    So groß wie du schreibst, sind die Preisunterscheide nur, wenn es sich um 2. Wahl oder 3. 4. Wahl handelt.
     
  9. rayman

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    Ob ich ins Bauhaus laufe oder im Onlineshop von Bauhaus kaufe ist denke ich heutzutage ziemlich egal! Genauso verhält es sich mit genug anderen Onlineshops. Das hat rein gar keine Auswirkungen auf die Gewährleistung die gesetzlich bei jedem Kauf geregelt ist.
     
  10. rayman

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    Da ich infolge meines Büros Einblicke auf EK und VK einer sehr groß deutschen Bäderausstellung habe, kenne ich die Unterschiede zwischen diesen und weiß was möglich ist.
     
  11. #71 saarplaner, 09.12.2014
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    Ich meine nicht die Gewährleistung im Rahmen des Produktes sonder im Rahmen der Gesamtleistung, inkl. Haftung der Fachfirma für den Fall der Fälle.
     
  12. R.B.

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    Nicht nur laut Versorger, die Verordnungen werden ja nicht von den Versorgern gemacht.

    Man könnte es auch so definieren. Alles was man ohne Werkzeuge anschließen kann, darf man als Laie auch anschließen. Dazu gehört beispielsweise der berühmte Gartenschlauch. Solche Verbinder wurden ja nicht umsonst erfunden. Sobald Werkzeug benötigt wird, ist die Wahrscheinlichkeigt groß, dass man sich in einem Bereich bewegt in dem Laie nichts zu suchen hat.
    Achtung, das soll jetzt keine juristisch ausgefeilte Formulierung sein, aber vielleicht kann man sich den Sachverhalt dann leichter vorstellen.

    Das gilt in ähnlicher Form auch für die E-Installation. Wenn ich mir ein Elektrogrerät kaufe, dann sind die Stecker so geprüft, dass diese auch durch Laien in eine Steckdose gesteckt werden können. Man hat also eine definierte Schnittstelle. Dürften nur Fachleute dieser Stecker einstecken, dann könnten wir uns die ganzen technischen Prüfungen und Spezifikationen sparen.
    Der Anschluss von Leuchten ist bei strenger Auslegung nicht für Laien geeignet.

    Nur weil ich etwas kaufen kann, bedeutet das noch lange nicht dass ich es auch benutzen darf. Einfaches Beispiel, ich darf mir ein Auto kaufen sofern ich volljährig (geschäftsfähig) bin. Ob ich damit fahren darf steht auf einem anderen Blatt. Kaufen kann man fast alles sofern es nicht illegal ist.
     
  13. #73 kappradl, 09.12.2014
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  14. R.B.

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    Das siehst Du falsch. Da musst Du Dich mal intensiv mit den Unterschieden Kaufvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag auseinandersetzen.

    Abgesehen davon, wenn Dir ein Handwerker nur für den Verkauf einer Armatur den 5 fachen Preis verrechnen möchte, dann würde ich einfach mal einen anderen Handwerker fragen.
     
  15. #75 Achim Kaiser, 09.12.2014
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    Gelernt haste dort aber anscheinend nocht nix ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  16. rayman

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    Kaufvertrag ist jedoch immer noch Kaufvertrag, ob im Internet oder im Laden. Kann man hier alles schön nachlesen. (§§ 433 ff BGB)
    Die Zeit und der Aufwand wegen eines Wasserhahns für vielleicht 100€ 5 verschiedene Handwerker zu vergleichen bei denen ich dann am Ende das 3 oder 4 Fache samt Montage zahle, steht in überhaupt keinem Verhältnis. Wenn ihr das anders seht gut, aber das ist meine Meinung. Da habe ich noch besseres mit meiner Zeit vor.
     
  17. #77 feelfree, 09.12.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    So würde ich das auch sehen. Der TE will aber seine Waschtischarmatur nicht austauschen, sondern er will sie erstmalig anschließen. Und wenn schon der
    eine wesentliche Änderung darstellt, dann ist es m.E. der erstmalige Anschluss einer Waschtischarmatur an Eckventile auch.
     
  18. rayman

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    Doch aber ich setze dabei auch meinen gesunden Menschenverstand ein.
     
  19. R.B.

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    Oben hatte ich das näher erläutert. Wenn durch eine baugleiche Armatur ersetzt wird.......
     
  20. R.B.

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    jetzt ist das also inklusive Montage? Also doch nicht der 5 fache Kaufpreis.
     
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