Vollgeschoss oder nicht?

Diskutiere Vollgeschoss oder nicht? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo! Ich habe folgendes Problem. Wir planen ein Haus in Hanglage zu bauen und der Höhenunterschied beträgt von der Vorder- zur Hinterfront ca....

  1. rawa

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    Hallo!
    Ich habe folgendes Problem.
    Wir planen ein Haus in Hanglage zu bauen und der Höhenunterschied beträgt von der Vorder- zur Hinterfront ca. 2,20 m.
    Der Keller würde an der Hinterfront komplett und an der rechten Giebelseite zur Hälfte über der Geländeoberfläche liegen. An der Vorderfront und der linken Giebelseite liegt der Keller unterhalb des Geländes.
    Muß ich den keller jetzt als Vollgeschoss rechnen oder nicht???
    Bauort ist in NRW.

    MfG rawa
     
  2. #2 susannede, 09.02.2006
    susannede

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    Google "Vollgeschoss NRW", hier Landesbauordnung §2 Begriffe ff.

    Grüße!
     
  3. rawa

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    Erstmal Danke für die schnelle Antwort. Da hatte ich auch schon nachgesehen, verstehe die Formulierung aber nicht so recht.

    Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,60 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben.

    Heißt das jetzt auf allen Seiten im Mittel 1,60 m über Gelände oder was bedeutet das?

    MfG rawa
     
  4. #4 susannede, 09.02.2006
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    Also so sehe ich dat:

    Die Summe aller Mittelwerte der Wandabwicklungen (die Rechtecke könnten ja auch Trapeze sein, dann wieder mittlere Höhe zur Prüfung bilden).

    Falls was falsch, Experten, bitte korrigieren.

    Nachtrag: Ach herrje, ist das klein...ich versuche es mal anders...
     
  5. #5 Baufuchs, 09.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das siehst

    Du richtig. Schön wäre es, wenn das Bildchen nicht so Mini wäre. :Roll
     
  6. #6 susannede, 09.02.2006
    susannede

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    666kb ist gerade auf Wartungsmodus...so ein Mist!

    Ich probiere es nachher nochmal, das ist ja grausam...tztztz. :motz
     
  7. H.PF

    H.PF

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    Gruß Holger
     
  8. #8 susannede, 09.02.2006
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    Da isses nochmal größer (und lesbarer)...666kb wieder da...
    [​IMG]
     
  9. #9 Baufuchs, 09.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

  10. #10 susannede, 09.02.2006
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    Abend Baufuchs,

    seid wann müssen Bildchens denn tuten? Hat das was mit "tauchen" zu tun??? Rezel? :confused: Ist das gut oder schlecht, wenn es nicht tutet? :fleen

    Für rawa umgesetzt, heißt das (Annahme OK Decke = OK Gelände an der Rückseite)
    Rückseite = 0,00 m "drüber"
    linker Giebel = 0,00+2,20 m / 2 = 1,10 m im Mittel drüber
    Vorderseite = 2,20 m "drüber"
    rechter Giebel = 2,20 m "drüber"

    Summe wäre 5,50 m / 4 = 1,375 m = kein Vollgeschoss, es wäre noch ein Herausheben (Sockel unter EG) von 22,5 cm möglich - korrekt????

    Tutende Grüße! :yikes
     
  11. #11 Baufuchs, 09.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Umgangssprachlich

    im Münsterland:

    "Dat tut et nicht" = "Das tut es nicht" = "Das funktioniert nicht" :winken

    Außerdem tutet Dein Bild ja jetzt auch.... :)
     
  12. #12 susannede, 09.02.2006
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    Auf mein Bildle bezogen haste recht, aber rawas Gebäude muss am Ende der rechten Giebelseite eine Stützwand haben (senkrecht hoch von 0,00 auf 2,20 m).

    Mein Bilde bezieht sich net auf rawa, sondern soll "allgemein" was dazu zeigen.

    Grüße!

    2,20 -----------------------------------
    ......__________________XXXXXXXXXXXX
    ......I...........................I
    ......I...........................I
    ......I...........................I frei
    ......I...........................I
    0,00I_________________ 0,00
    ...............frei................
     
  13. #13 VolkerKugel (†), 09.02.2006
    VolkerKugel (†)

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    Also bei uns in Hessen ...

    ... wird bei Hanglage die mittlere Gebäudehöhe anhand der seitlichen Hanganschnitte ermittelt.

    Das heißt, man braucht das Hangprofil, die Tiefe des Baukörpers und den oberen Einschnittpunkt des Geschosses (der untere ergibt sich aus dem Hangprofil).

    (Irgendwann werde ich auch noch lernen, wie man hier Fotokopien reinstellt.)

    Freundliche Grüße . Volker
     
  14. #14 Ingo Nielson, 10.02.2006
    Ingo Nielson

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    alles unsinn

    :D
    frage: b-plan-gebiet?
    wenn ja, dann dort erstmal nach der festgelegten geländeoberfläche gucken.

    wenn §34 baugb: einzelfallentscheidung.

    ich hatte im letzten jahr genau so einen fall, da wollte mir die sachbearbeiterin im kreisbauamt das kellergeschoss als vollgeschoss anrechnen (b-plan-gebiet). wir haben dann einen anwalt eingeschaltet und dann ging es plötzlich...
     
  15. #15 Baufuchs, 10.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wem hilft das?

    Der Weg zur Prüfung ob KG Vollgeschoss ja/nein ist in BauONW eindeutig geregelt.

    Und falls nach § 34 gebaut werden soll, ist die Zahl der Vollgeschosse ohnehin erst mal nachrangig, da nicht dann ja nicht vorgeschrieben.
    Dann ist Ermessenssache ob sich das geplante Gebäude "einfügt".
     
Thema: Vollgeschoss oder nicht?
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