Aufheizprotokoll unterschreiben

Diskutiere Aufheizprotokoll unterschreiben im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Fliessenarbeit ist unsere Eigenleistung. unser Fliesenleger hat bei mir nach dem Aufheizprotokoll für FBH gefragt. um es zu bekommen, habe ich mit...

  1. #1 Wandern, 09.12.2014
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    Fliessenarbeit ist unsere Eigenleistung. unser Fliesenleger hat bei mir nach dem Aufheizprotokoll für FBH gefragt. um es zu bekommen, habe ich mit dem Bauleiter (GU) danach verlangt, aber das SUB für FBH hat GU noch nicht gegeben. Der Bauleiter sagt mir, dass ich als Bauherr auch in Aufheizprotokoll unterschreiben soll. Ich verstehe es nicht, warum soll ich unterschreiben? ist meine Meinung richtig?

    Gruß von Wandern
     
  2. R.B.

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  3. #3 Wandern, 09.12.2014
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    danke für die Info. Estrich bei uns ist verlegt, 21 Tage Aufheizung für FBH ist auch fertig. Wenn die Feuchtigkeit in Ordnung ist, kann der Fliesenleger das Boden verfliesen, so braucht er das Aufheizprotokoll vor dem Arbeitbeginn. ich denke, er meint die Funktionsprotokoll, oder?
     
  4. R.B.

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    Der Fliesenleger braucht eher das Protokoll für das "Belegreifheizen", denn nur so kann er beurteilen ob die Restfeuchte niedrig genug um Fliesen zu legen.

    Also, zuerst wir ein Funktionsheizen durchgeführt. Dieses Funktionsheizen ist eine Art Stresstest für den Boden bzw. die FBH. Ist das Funktionsheizen abgeschlossen, dann wir auf Belegreife geheizt, sprich so lange geheizt bis die geforderte max. Restfeuchte unterschritten wird. Der Fliesenleger muss vor Beginn seiner Arbeiten sicherstellen, dass die Restfeuchte nicht zu hoch ist. Sinnvollerweise sollte er die Restfeuchte selbst messen, denn das geht ja auf sein Risiko.
     
  5. #5 Wandern, 09.12.2014
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    habe gelesen. für dem Fliesenleger ist das Protokoll zum Belegreifheizen des Estrichs mehr interessant.
     
  6. R.B.

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    Hatte ich ja geschrieben.
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 09.12.2014
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    Ich würde das nicht unterschreiben. Es ist Sache der Baufirma, euch einen belegreifen und funktionsgeheizten Estrich für eure Eigenleistung (Fliesen) zur Verfügung zu stellen, es sei denn, ihr hättet vertraglich vereinbart, dass etwa ihr selbst für das Aufheizen verantwortlich seid. Du weißt doch wahrscheinlich gar nicht, ob die im Protokoll genannten Daten und Temperaturen zutreffend sind. Nicht unterschreiben und basta.

    Aber das Original des Protokolls dem Fliesenleger vorlegen. Der muss einschätzen, ob es korrekt ist und richtig gemacht wurde.

    Vor dem Verlegen der Fliesen sollte euer Fliesenleger an mehreren Stellen eine CM-Messung vornehmen. Wird er wahrscheinlich extra berechnen wollen (fragen, wie viel), aber sollte auf jeden Fall gemacht werden.
     
  8. #8 Wandern, 09.12.2014
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    für Belegreif und funktionsgeheizten Estrich ist GU zuständig. laut dem Vertrag sind wir nicht für das Aufheizen verantwortlich, haben nur Fliesenverlegen als Eigenleistung.
    Über die Messstellen haben wir nicht gesprochen, der Fliesenleger hat auch nicht darüber erzählt gesagt. wie viele Messestellen für CM Messung muss ausgesucht werden?
     
  9. #9 Ralf Wortmann, 09.12.2014
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    Das weiß ich leider nicht. Vielleicht können unsere bautechnischen Experten hier was dazu sagen ...
     
  10. #10 Wandern, 09.12.2014
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    danke,
     
  11. #11 Wandern, 09.12.2014
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    wer kann mir sagen, wie viele Messestellen für CM Messung muss ausgesucht werden? wie viele Stellen soll man messen?
     
  12. #12 Baufuchs, 09.12.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Messstellen für CM Messung:

    Frag deinen Fliesenleger, der macht auch die Messung.

    Nachtrag:
    Mögliche Messstellen sind im Estrich markiert. I.d.R. reicht 1 Messstelle je Geschoss.
     
Thema: Aufheizprotokoll unterschreiben
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