Verantwortung Bauleiter/Meister außerhalb Baustelle

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  1. Marco1

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    Hallo zusammen!

    Ich habe eine etwas kuriose Frage zum Thema Verantwortung von Bauleitern/Meistern oder allgemein Leuten, die von Sicherheitsmaßnahmen Ahnung haben (sollten):

    Heute sind bei uns die Fensterputzer durch und um das Büro geturnt und haben - wie man das so kennt - die ein oder andere schwer zu erreichende Stelle in gar zirkusreifer Manier geputzt ...um eben einen größeren (zeitintensiven) Aufwand mit entsprechender Absturzsicherung zu umgehen.

    Wie verhält es sich (rein rechtlich) mit dem Fensterputzer bei uns im Büro (gegenüber z.B. der Arbeitskraft auf der eigenen Baustelle):
    Sind wir hier aufgrund unserer Kenntnisse im Bereich der Absturzsicherung mit in der Verantwortung, wenn einer von der Leiter stürzt?

    Hat hierzu jemand Ahnung / kann mich auf einen entsprechenden Link oder § verweisen?

    Besten Dank im Voraus!

    Gruß Marco
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 10.12.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Frag doch mal die Maus, äääähhhh die BauBG.
     
  3. #3 Kalle88, 10.12.2014
    Kalle88

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    Wie soll man dir denn da einen Strick draus drehen? Weil du die BG nicht gerufen hast? Und selbst wenn du die BG rufst, die sitzen da nun nicht auf Abruf und sind in null komma nix vor Ort. Sofern das Gerüst keine Mängel aufweist...
     
  4. #4 Ralf Wortmann, 10.12.2014
    Ralf Wortmann

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    Nein, denn wir sind noch nicht soweit, dass es so etwas wie eine gesetzliche Verpflichtung zum Whistleblowing gibt.

    Es ist auch keine unterlassene Hilfeleistung, wenn du sowas nicht meldest, denn es liegt weder ein Unglücksfall, noch oder „gemeine Gefahr“ oder Not vor, bei welcher eine Hilfeleistung erforderlich wäre.

    Allein deine Kenntnis einzelner Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet dich nicht zur Anzeige von Verstößen. Du hast keine Gefahrenquelle eröffnet und hast deshalb auch keine Garantenstellung.
     
  5. R.B.

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    Was aber wenn der Marco Gefahren erkennt die der Zirkuskünstler anscheinend nicht sieht? (oder ignoriert?)
     
  6. #6 Ralf Wortmann, 10.12.2014
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    Das ist wirklich sehr weit hergeholt. Dann gilt das Gleiche.

    Woher will denn Marco wissen, dass der Fensterputzer eine geistige Störung hat und nicht erkennen kann, dass es gefährlich ist, wenn er im soundsovielten Stock z.B. auf das Fensterbrett klettert?

    Man darf unterstellen, dass sich der Fensterputzer der Gefahr bewusst ist.

    Sonst müsstest du auch jeden Freeclimber, den du in der Bergen beobachtest, erstmal aus der Wand holen und eines psychologischen Gutachtens unterziehen, um sicherzustellen, dass er weiß, was er tut.
     
  7. R.B.

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    OK. Dann darf ich also zuschauen und muss erst helfen wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, bzw. der Fensterputzer ein paar Stockwerke tiefer auf den Boden aufschlägt.
     
  8. #8 Ralf Wortmann, 10.12.2014
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    Ja, genau. Dann musst du aber ran, wie jeder andere auch, der einem solchen Unglück dabei ist.
     
  9. #9 Alfons Fischer, 11.12.2014
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    in Bezug auf einen Fall, den wir vor einiger Zeit hier diskutiert haben:
    Wenn ich aber an einem Baugerüst oder einer Konstruktion vorbeilaufe und sehe, dass diese offensichtliche oder auch nur ganz stark vermutete Stabilitätsmängel aufweist, deren sich aber die Leute, die diese gerade nutzen aber möglicherweise nicht bewusst sind?
     
  10. #10 Ralf Wortmann, 11.12.2014
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    Es geht hier doch nicht um Moral und verantwortliches Handeln, sondern noch immer allein um die rechtliche Frage, ob man als zufällig in der Nähe befindlicher Kundiger von Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften zur Verantwortung gezogen wird, wenn man nicht einschreitet, oder?

    Um auch das zu beantworten: rein praktisch glaube ich nicht, dass die Staatsanwaltschaft beginnt, Passanten zu ermitteln und zu verfolgen und auf ihre etwaige Kundigkeit im Hinblick auf Unfallverhütungsvorschriften befragt, wenn ein Gerüst zusammenbricht.

    Abgesehen von dieser praktischen Seite, könnte aber rein theoretisch sein, dass sich aus dem Entdecken einer Gefahrenstelle und dem Entdecken der Tatsache, dass andere, die das Gerüst benutzen, die Gefahr nicht kennen, eine Garantenstellung ergibt, mit der Folge, dass du dann zumindest dem verantwortlichen Bauleiter Bescheid sagen musst. Wenn du das tust, bist du aus der Haftung raus.
     
  11. #11 Kalle88, 11.12.2014
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    Zivil Courage = Einschreiten, wenn man der Auffassung ist dies zu tun und mit Hinweisen zu dienen.
    Rechtlich = siehe Wortmann. Wie sollte man da einem auch einen Strick draus drehen.

    Anders wäre es, wenn der Geselle/Polier auf der Baustelle Kenntniss über die Unzulänglichkeiten des Gerüstes hätte und dennoch Lehrlinge oder andere Schutzbefohlene darauf arbeiten lässt. Genauso, wie der Unternehmer mit mindestens einem Bein im Knast stehen dürfte sollte ein tödliches Unglück passieren. Richtig?
     
  12. Marco1

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    Ich erinnere mich wieder, da war schon mal ein Thema in der Art unter der Kategorie "Baumurks":
    Holzterrasse - ohne Kommentar...

    Da kam auch die Frage auf: Darf ich das als Fachmann einfach ignorieren? (mal ganz abgesehen von allen moralischen Aspekten)
     
  13. #13 Ralf Wortmann, 11.12.2014
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    Ihr könnt gerne weiter diskutieren, aber ich bin raus hier, denn dieser thread entwickelt sich mehr und mehr zu einem was-wäre-wenn-Spielchen, in dem immer neue Fallgestaltungen ausgedacht werden.

    Ich war gerne bereit, dir Marco1, etwas zu deiner konkreten Frage zu sagen, denn ihr lag ein konkreter, realer Sachverhalt zugrunde. Aber ansonsten möchte ich mich doch lieber wieder „echten“ Fällen zuwenden. Nichts für ungut.
     
  14. Marco1

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    Ist verständlich, die ursprüngliche Frage ist ja auch beantwortet - vielen Dank dafür!
     
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