Welche Möglichkeiten hat man um korrekte Arbeit durchzusetzen?

Diskutiere Welche Möglichkeiten hat man um korrekte Arbeit durchzusetzen? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, wie ich ja schon ein paar mal hier im Forum schrieb habe ich so einige Probleme mit dem beauftragen Elektroinstallationsmeisterbetrieb...

  1. OlliL

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    Hallo,

    wie ich ja schon ein paar mal hier im Forum schrieb habe ich so einige Probleme mit dem beauftragen Elektroinstallationsmeisterbetrieb in meinem Reihenhaus.

    1.) geschlitzter und durch die Ecke gebohrter Schornstein
    Hier wurde in der Küche mein Schornstein geschlitzt und angebohrt um alle Kabel welche so an einer Wand "zusammenkommen" komplett über den Schornstein hinweg an die andere Wand zu führen. Dem Bezirksschornsteinfegermeister war es so ziemlich egal. Ich bestand auf Rückbau und der Monteur hat die Kabel dann vor dem Schornstein alle in den darunter liegenden Keller geführt. Ich habe von meiner Seite angeboten mich um die Verfüllung des Schornsteins zu kümmern und habe das mit Rücksprache des BSFM mit Feuerzement entsprechend verfüllt und anschliessend mit Gipsputz verputzt. Das war der erste Bock und ich war noch bereit mit einer gewissen Eigenleistung hier kein Fass aufzumachen.

    2.) beschädigte Stegleitungen welche einfach "zugeputzt" wurden
    Ist ja erst einige Beiträge unter dem hier beschrieben.... aktuell keinerlei Aussage vom Elektriker dazu zu bekommen. Ich muss mal wieder am Montag nachtelefonieren.

    3.) sechs CAT7-Kabel welche zu kurz sind
    Es wurde besprochen alle Kabel welche an einem bestimmten Kellerfenster vorbei müssen, diese unter dem Kellerfenster entlang zu führen (ausserhalb der Installationszone) anstatt über dem Kellerfenster da dort nur ca 10-15cm Platz bis zur Decke ist. Bei der Kabelführung über dem Kellerfenster könnte ich diesen Bereich nicht mehr verkleiden. Daher wurde besprochen alle CAT+SAT Kabel in diesem Bereich unter dem Fenster lang zu führen. Das wurde mit allen Kabeln gemacht - ausser mit 6 Kabeln. Für diese wurde einfach die vorhandene Konterlattung der Verkleidung über dem Fenster entfernt (weggebrochen) und die 6 CAT7 Kabel wurden dann entgegen der Absprache über dem Fenster entlang geführt. Dadurch ist der Weg den die Kabel nehmen müssen nun kürzer. Wenn man dann am Ende der Kabel am 19" Rack hinschaut weiss man auch sofort warum die Jungs das gemacht haben.... die Kabel reichen nun gerade mal so, um sie auf das Patchpanel aufzulegen. Den Schrank kann man dann nicht mehr aufschwenken. Und das obwohl dort seit Wochen ein von mir angebrachter Zettel hängt auf dem u.a. steht ".... bitte die Kabel lang genug wählen, so das der Schrank noch klapbar bleibt." Wenn sie die Kabel unter dem Fenster entlang geführt hätten, hätten sie irgendwo im Raum geendet.
    Auch das werde ich Montag ansprechen müssen. Ich vermute aber mal, dass die Jungs keine Lust haben werden für lau die 6 Kabel komplett zu tauschen da wir hier von ca. 6*18m CAT7-Kabel reden was sie dann wohl.... "entsorgen" und komplett neu einziehen müssten?!

    Ich habe so langsam die Lust daran verloren mir immer wieder aufs neue diesen "Mist" anzugucken und mich damit rumzuschlagen das wieder ausgebessert zu bekommen.

    Welche Möglichkeiten habe ich? Ich möchte eigentlich ungerne die Leute "rausschmeissen", da ich auf die schnelle keinen neuen bekommen werde und die Arbeiten so oder so schon überfällig sind (es wird nur alle 1...2... Tage die Woche mal gearbeitet). Was kann ich machen, um zu erwirken dieses Zeug nicht hinnehmen zu müssen und wenigstens auf Korrektur zu bestehen? Bleibt mir am Ende des Tages bei nicht erfolgen einer Nachbesserung nur die Rechnung zu kürzen? Kann ich das einfach so machen?
     
  2. #2 Memento, 12.12.2014
    Memento

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    Ganz einfach. Nichts bezahlen, bis alle Mängel beseitigt sind. Das klappt wunderbar. Bei hohen Beträgen ggf. einfach Rechnung kürzen aber nicht zu zaghaft. Wenn du dem Fensterbauer bei 20.000 Euro 18.000 überweist und da noch etliche Mängel vorhanden sind macht der u.u nichts mehr.
    Mein Verputzer hat auch etwas gepfuscht, war nicht erreichbar usw. habe die Rechnung dann um 30% gekürzt, habe nie wieder was von denen gehört. Die Mängel hab ich dann selbst beseitigt, waren zum Glück nur Kleinigkeiten.
     
  3. #3 Baufuchs, 12.12.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Memento
    Mit anderen Worten: Du hast für -nach Deinen Angaben Kleinigkeiten- mal eben 30% einbehalten?

    Wenn dein Putzer so dumm ist und das durchgehen lässt, hast Du Glück gehabt.

    @OlliL
    Du kannst nicht beliebig viel einbehalten.
    Bei gravierenden Mängeln Abnahme verweigern, Rechnung nicht fällig.
    Bei sonstigen Mängeln: Einbehalt bis zum 2-fachen der vorr. Mängelbeseitigungskosten.
     
  4. OlliL

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    Rechnung kürze sähe ich ja nur als ultima ratio. Ich will ja eigentlich, dass er die Arbeit so verrichtet, das keine Mängel übrig bleiben... traumhaft wäre es, wenn sie gar nicht erst entstehen würden.

    Heisst also, ich kann aktuell nur auf die Einsicht des ausführenden Betriebes hoffen? Ich bin mal gespannt ob es eine Endabnahme der Arbeiten gibt.... ich könnte mir vorstellen, das man dann eine Unterschrift von mir wünscht? Kann ich die problemlos verweigern? Ich nehme an, mit der Rechnungskürzung muss ich gleichzeitig ein Schreiben aufsetzen wo ich die Rechnungskürzung, wie ich zum gekürzten Betrag komme inkl. Aufforderung mit Fristsetzung zur Mängelbehebung erläutere? Was ist wenn Uneinigkeit darüber besteht ob etwas ein Mangel ist oder nicht? Gutachter einschalten?

    Oh man... ich hoffe, soweit kommt es nicht - habe gerade genug um die Ohren :frust
     
  5. #5 Baufuchs, 12.12.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lies mal hier im Forum in der Rubrik "Baubegriffe".

    Da findest Du alles zu Abnahme/Mängel/Verhalten bei Mängeln etc.
     
  6. #6 Carden. Mark, 12.12.2014
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    Na dann hoffe ich das er sich noch meldet und die restlichen 30% dann einfordert. Nebst Zinsen.
     
  7. artibi

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    Tolle Idee...nur ohne Mängelanzeige und Chance zur Behebung völlig illegal
     
  8. #8 Baufuchs, 12.12.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Selbst mit Mängelanzeige und Gelegenheit zur Mängelbeseitigung ist ein Einbehalt von 30% bei nicht wesentlichen Mängeln nicht zulässig.
     
  9. OlliL

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    OK, ich habe mich mal im Forum Baubegriffe etwas durchgearbeitet. Vielen Dank für den Tipp Baufuchs!
    Nun gibt es hier jedoch keinen Bauvertrag oder ähnliches. Es existieren lediglich 2 von mir angenommene ausführliche Angebote welche aber nur auflisten welche Dinge verbaut werden sollen. Was verbaut werden soll ergibt/ergab sich aus vor-Ort Besprechungen wodrüber es (natürlich...) keine schriftlichen Aufzeichnungen gibt.

    Wenn ich nun also ein 19" Rack mit Öffnungsfunktion habe, welches sich aber nicht öffnen lässt weil das Kabel gerade so am Patchpanel anliegt - ist dies ein Mangel oder nicht? Es wurde ja nicht schriftlich vereinbart, dass der Schrank auch klapbar bleiben soll nach dem Einbau des Patchpannels. Für mich als Laie mag dies logisch sein, rein rechtlich aber....? Muss man explizit beauftragen "Kabel so lang wählen, dass die Klappe des 19" Schranks auch nach Montage noch bis zu ca. 120° schwenkbar bleibt?". Welche "Wirkung" hat mein vor der Montage angebrachte Zettel? Kann ich natürlich auch nicht "beweisen" dass der da schon so lange hängt. Klar - mag eine Kleinigkeit sein, für mich ist die Schwenkbarkeit des 19" Schrankes aber sehr wichtig da ich sonst nicht an die Rückseite verschiedener 19" Geräte rankomme welche später noch mit in den Schrank wandern. Daher auch mein "Zettel"....

    Beschädigte Aderisolierung der Stegleitung.... ich kann nicht abschätzen, ob man nun die Stegleitung tauschen müsste, oder einfach irgendwo einen UP-Verteiler setzen kann um die da drin zu "flicken"....
     
  10. #10 aladini, 12.12.2014
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    Wer soll denn die Kosten für Mängelbeseitigung schätzen und prüfen ob die Arbeit korrekt ausgeführt wurde? Bauherr? Dann gibt es wieder ein Problem, wenn Handwerker behaupten würde, dass er seine Arbeit doch richtig gemacht hat.
     
  11. #11 Baufuchs, 12.12.2014
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    Ist es bei der Montage solcher Schränke üblich, dass diese so weit zu öffnen sind, dass die Geräterückseiten erreicht werden können?

    Wenn ja, ist es eine übliche Eigenschaft, die auch dann geschuldet wird, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

    Grundlage: BGB "Werk ist mangelfrei, wenn ...... es sich für die übliche Verwendung eignet"
     
  12. #12 rechter Winkel, 12.12.2014
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    Wenn die Beseitigung von einer Vielzahl von nicht wesentlichen Mängeln bei 2-fachen Einbehalt der Mängelbeseitigungskosten 30% entspricht: Warum sollte dieser Einbehalt nicht zulässig sein?
     
  13. OlliL

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    Ich als "Softwareentwickler" würde sagen - ja - warum sollten sie sonst schwenkbar sein? Das ist in meinen Augen als Semi-Fachmann genau der Grund warum sie schwenkbar sind. Er ist auch mit einer rückseitig bestückbaren 19" Ebene ausgerüstet - welche man nur bestücken kann wenn man den Schrank aufklappt.

    Es gibt natürlich auch nicht-schwenkbare Schränke. Ich habe aber explizit einen schwenkbaren Schrank gewählt.

    Der Schrank und das Patchpannel werden/wurden von mir gestellt und weit vor Beginn der Arbeiten angebracht / bereit gelegt. Ein Problem?
     
  14. #14 aladini, 12.12.2014
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    Bei diesen Schränken ist üblich, dass man alle Türen und Seiten "abschnalen" kann.
     
  15. OlliL

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    Glastür sicherheitshalber ausgebaut und Schwenkverriegelung "entriegelt" - er ist somit aktuell schwenkbar. An der rechten oberen Ecke der Schrankvorderseite kann man ein dunkelrotes Kabel erkennen. Das ist das zweitkürzeste. Es gibt noch eins, das ist noch 10cm kürzer - das kann er mit viel Glück auf das Patchpanel auflegen - dann aber nur unter Spannung des Kabels....

    [​IMG]
     
  16. OlliL

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    linke Ecke natürlich...

    [​IMG]
     
  17. #17 aladini, 12.12.2014
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    coole Tapeten :)

    ok, jetzt sehe ich dein Problem. (Das Kabel kostet unter 1€/m, darum verstehe ich es auch nicht)
    Lass sie das Kabel auf das Patchpanel montieren und Messprotokoll anfertigen.
     
  18. OlliL

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    Kann ich verlangen, das mir bei Abnahme ein Meßprotokoll nach DIN VDE 0100-600 ausgehändigt wird? Es wurde die E-Installation der Küche komplett erneuert, 2 neue Sonderstromkreise im Haus verlegt. Im Keller wurden 4 neue Steckdosen und im OG 2 neue Steckdosen - an das jeweils dort vorhandene abgesicherte Netz angeschlossen. Nach Aussage des Elektromeisters handelt es sich dabei um eine "umfangreiche Änderung" der E-Installation weswegen auch ein komplett neuer Schaltschrank eingebaut wurde usw (was mir durchaus recht ist).
    Habe ich autom. ein Anrecht auf ein vollständiges Messprotokoll welches die komplette E-Installation des Hauses umfasst? Muss es mir mit der Abnahme ausgehändigt werden, ansonsten geringfügiger Mangel? Wie sieht es mit einem Messprotokoll der SAT und CAT Leitungen aus? Steht mir das auch autom. zu oder nur wenn beauftragt?
     
  19. #19 Memento, 13.12.2014
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    Die Arbeit war teilweise an Stellen wo man sie nicht sieht nicht einwandfrei, er kam wann er lust hatte (nur bei schlechtem Wetter), Umzug hat sich auch die Firma 1 Monat verschoben usw...
    Da der Putzer sich nicht gemeldet hat, weder auf Brief, E-Mail noch Telefon bzgl. einer Abnahme hab ich die Rechnung gekürzt in der Hoffnung er würde sich noch melden wegen Abnahme und Mängelbeseitigung.
     
  20. #20 Memento, 13.12.2014
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    Du kriegst das was du bezahlst. Ich hab kein Messprotokoll von CAT oder SAT. Wenn ich es nicht selbst verlegt hätte hätte ich aber eins gemacht. So weiß ich ja was ich getan hab und weiß das es geht.
     
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