Welche Möglichkeiten hat man um korrekte Arbeit durchzusetzen?

Diskutiere Welche Möglichkeiten hat man um korrekte Arbeit durchzusetzen? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; [img] Es ist kein Potenzialausgleichsleiter zu erkennen und nach der Position des WISI-Multischalters ist zu vermuten, dass kein normkonformer...

  1. Dipol

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    Es ist kein Potenzialausgleichsleiter zu erkennen und nach der Position des WISI-Multischalters ist zu vermuten, dass kein normkonformer Erdwinkel für die Antennenleitungen vorgesehen ist.

    Sind denn wenigstens die Antenne blitzstromtragfähig geerdet und die LNB-Leitungen nach dem Eintritt ins Gebäude den PA einbezogen?
     
  2. OlliL

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    Mast hatte bereits vor der Arbeitsaufnahme einen PA. Leitungen liegen z.Zt. noch auf dem DG und sind nicht angeschlossen, da noch keine Schüssel montiert ist.
     
  3. Dipol

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    Wenn damit gemeint ist, dass der Mast blitzstromtragfähig geerdet und für die Antennenleitungen bereits ein Erdblock oder Erdwinkel installiert wurde, ist damit ein Teil der Normforderungen erfüllt. Erdleiter sollten so verlegt sein, dass sie keine Blitzströme in andere Leitungen und Kabel einkoppeln können, was gewöhnlich eine Außenableitung erfordert.

    Ob ein Eli die für Antennensicherheit maßgebliche DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) intus hat lässt sich auch daran erkennen ob zu den Antennenleitungen ein PA-Leiter verlegt wurde. Der fehlt jedenfalls. Wie soll denn im Endstadium der PA für den Schrank und den Multischalter aussehen?

    BTW: Früher übliche Erdschienen in Klemmtechnik sind im Zeitalter von Antennenleitungen mit geschäumten Dielektrikum auch bei nur zweifach geschirmten Leitungen ebenso out wie F-Aufdrehstecker!
     
  4. H.PF

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  5. R.B.

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    Passt aber zur Farbe der Datenleitungen. :)
     
  6. #26 zille1976, 13.12.2014
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    Eigentlich ganz einfach:

    Wenn der Schrank, die Leitungen und die Anschlüsse beim Elektriker beauftragt wurden, ist es eindeutig ein Mangel, wenn der schwenkbare Schrank nicht mehr schwenkbar ist.

    Wurden nur die Leitungen beim Elektriker beauftragt, ist es kein Mangel, da dieser ja nicht hellsehen kann, was da mal an die Wand kommt.

    Deswegen ist es bei uns üblich vorher festzulegen: Die Leitungen bis zu dem Schrank, plus 1,5 Schrankhöhen als Anschlussreserve.
     
  7. #27 Memento, 13.12.2014
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    Darf man fragen was so ein Schrank kostet? Finde den eicht genial.
    Ich hab meine It-Verkabelung (Patchpanel, Switch usw..) in einen Hager-Schrank zusammen mit den Sicherungen usw. gepackt. Der war zwar eh nötig aber durch die Multimedia-erweiterung recht teuer.

    Aber, wenn man sich so nen Aufwand macht für das Netzwerk hat man doch auch genug Wissen darüber um das alles selbst anzuschließen. Dann brauchst doch auch kein Protokoll, kannst gleich selbst testen.
     
  8. OlliL

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    Er muss ja auch nichts hellsehen. Der Schrank war VOR Arbeitsaufnahme an der Wand, aufgeschlossen - somit schwenkbar - und mit dem Hinweis versehen das die Leitungen lang genug sein soll. Wie gesagt - weit bevor der Eli mit irgendeiner Arbeit begann.
     
  9. OlliL

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    Die Leitungen liegen erstmal auf dem DG-Boden und sind noch mit gar nichts verbunden. Wie sich der Eli das mit der Erdung der Leitungen vorgestellt hat ist mir unbekannt. Soweit ich weiss, müssen die Leitungen unmittelbar "nach Gebäudeeintritt" geerdet werden - ist dem so? Kann er einen Erdungswinkel nehmen und den einfach an den Potentialausgleich des Mastes mit anschliessen? Kann auch auch einfach erst im Keller einen Erdungswinkel verwenden und im Dach nach dem Austritt aus dem Mast gar keinen?
    Der PA des Mastes ist mit einem - ich würde schätzen - 16mm² starrem grün/gelb-Leiter durch das Haus an die Erdungsfahne geführt. Das ist seit ca. 30 Jahren so.
     
  10. #30 zille1976, 13.12.2014
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    Beweislast wird wohl bei dir liegen.

    Somit hast du keine bis gar keine Chance hier einen Mangel geltend zu machen, sofern du das nicht schriftlich hast.

    Und "lang genug lassen" ist auch Auslegungssache. Der Elektriker ist nicht verpflichtet zu erahnen, dass du dort was schwenkbar brauchst.

    Für mich würde "lang genug" bedeuten, dass ich jeden Punkt im Schrank erreichen kann.
     
  11. OlliL

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    Hast du meinen ersten Beitrag gelesen? Ich darf mich zitieren:
    ".... bitte die Kabel lang genug wählen, so das der Schrank noch klapbar bleibt."

    Ich schrieb auch dort, das ich nicht beweisen kann, dass der Zettel dort vor Arbeitsbeginn hing.

    Andere Leute hier im Strang schreiben, das ein schwenkbarer Schrank der nach Arbeitserbringung nicht mehr schwenkbar ist, schon als Mangel angesehen werden könnte vgl. #11.

    Ansonsten sehe ich diese Sichtweise bzgl. erahnen recht merkwürdig. Ein klapbarrer Schrank (den man wohl nicht umsonst mit dem Feature "klapbar" kauft) der sich sogar zur Montage im Status "aufgeklappt" befindet, wo 10 von 16 Kabeln so lang sind das der Schrank klapbar bleibt (6 Kabel aber nicht).... sich jetzt hinstellen und sagen "also wer soll den jemals geahnt haben, dass der Schrank klapbar sein soll".....
     
  12. #32 zille1976, 14.12.2014
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    Uninteressant ob der Schrank aufgeklappt, zugeklappt oder auf dem Kopf montiert hängt.

    Es zählt was du beauftragst und was du beweisen kannst. Selbst wenn du es richtig beauftragt hast, kannst du es nicht beweisen.

    In #11 ging Baufuchs wohl davon aus, dass der Elektriker den Schrank geliefert und montiert hat.
     
  13. OlliL

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    Bzgl. #11:
    Welchen Unterschied macht es, ob der Elektriker den Schrank geliefert und montiert hat oder ich vor Arbeitsaufnahme?
     
  14. OlliL

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    Wenn eine Bauteileigenschaft nach erfolgter Arbeit nicht mehr vorhanden ist, also durch die Arbeit des Monteurs "entfernt" wurde - und es nicht explizit beauftragt wurde, dass die Bauteileigenschaft erhalten bleibt = Pech gehabt? Wenn sich bei einem Reifenwechsel danach das Rad deines PKW nicht mehr dreht = Pech gehabt weil nicht explizit beauftragt?
     
  15. #35 zille1976, 14.12.2014
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    Der Schrank ist nicht Teil seines Werkes. Somit ist der Schrank auch nicht relevant für seine Arbeit.

    Relevant für seine Arbeit ist das was du beauftragst.

    Und relevant für deine Mängelrüge ist das was du beweisen kannst.
     
  16. #36 zille1976, 14.12.2014
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    Das Bauteil gehört nicht zum Auftrag. Hättest du beauftragt : "Kabel ziehen und am Patchfeld im Schrank auflegen", dann wäre es ein Mangel wenn der Schrank danach aufgeht.

    Nochmal: Der Schrank hat mit dem Auftrag des Elektrikers nichts zu tun. Wenn doch, bist du beweispflichtig.
     
  17. #37 zille1976, 14.12.2014
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    Falsches Beispiel. Rad ist Teil des PKWs und somit der PKW und dessen Funktion Teil des Auftrags (vgl. Patchfeld in Schrank und Kabel auflegen).

    Um deinen Fall auf einen PKW umzumünzen:

    Du gehst zum Autohaus und willst ein Autoradio einbauen lassen. Du möchtest deine Lieblings-CD auf dem Weg zur Arbeit hören. Die CD legst du auf Beifahrersitz und fährst zum Autohaus. Dort sagst du du möchtest ein Autoradio. Jetzt baut dir das Autohaus ein Radio mit Cassettenschacht ein.

    Aber der Monteur hätte das doch wissen müssen, oder? Schliesslich lag doch die CD auf dem Beifahrersitz.

    ÄNDERUNG ZU #36:

    Muss heissen "wenn der Schrank danach nicht aufgeht"
     
  18. #38 Gast036816, 14.12.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    typischer fall von arbeiten ohne planung und ohne eigenen sachverstand bei der überwachung.
     
  19. #39 zille1976, 14.12.2014
    zille1976

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    Ganz so radikal würde ich es nun nicht ausdrücken.

    Eher Unerfahrenheit und Naivität im Umgang mit Baudienstleistern. Das passiert einem schneller als man "Patchfeld" sagen kann.

    Aber Gott sei Dank gibt es aber eine fachgerechte und kostengünstige Lösung um das Problem der zu kurzen Netzwerkkabel zu lösen, ohne die 6 Strippen auszutauschen.
     
  20. OlliL

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    Bin in der Tat davon ausgegangen das man die Arbeiten ob ihrer Einfachheit ohne gesondertes Vertragswerk und ohne SV für e-arbeiten beauftragen kann.

    Die da wäre? Verlängern? Geht das ohne Einbußen in der quali?
     
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