Welche Möglichkeiten hat man um korrekte Arbeit durchzusetzen?

Diskutiere Welche Möglichkeiten hat man um korrekte Arbeit durchzusetzen? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Bin in der Tat davon ausgegangen das man die Arbeiten ob ihrer Einfachheit ohne gesondertes Vertragswerk und ohne SV für e-arbeiten beauftragen...

  1. #41 zille1976, 14.12.2014
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    Tja, man lernt halt nie aus. Für die nächste Ausbaustufe weist du bescheid.

    Ja das geht. Such mal nach "Netzwerk Verlängerung LSA Verbindungsmodul geschirmt" auf der Seite eines großen Online Buchhandels. Da sollte dann so eine kleines schwarzes Kästchen mit 13 Bewertungen auftauchen.
     
  2. #42 Ralf Wortmann, 14.12.2014
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    „Nun gibt es hier jedoch keinen Bauvertrag oder ähnliches. Es existieren lediglich 2 von mir angenommene ausführliche Angebote welche aber nur auflisten welche Dinge verbaut werden sollen. Was verbaut werden soll ergibt/ergab sich aus vor-Ort Besprechungen wodrüber es (natürlich...) keine schriftlichen Aufzeichnungen gibt.“

    ... unzureichende Planung, keine ausreichende schriftliche Definition der zu erbringenden Leistung und dann bist du genervt darüber, dass es Unstimmigkeiten bei der Bauausführung gibt. Einen Werkvertrag gibt es durchaus, nämlich bestehend aus Angebot und Annahme zuzüglich mündlicher Vereinbarungen, über deren Inhalt man sich im Falle einer Auseinandersetzung schön streiten kann. Die Probleme erscheinen mir hausgemacht; du bist daran nicht unschuldig.

    „Welche "Wirkung" hat mein vor der Montage angebrachte Zettel?“
    ... und dann willst du auch noch nach Vertragsschluss mit angebrachten Zetteln einseitig das werkvertragliche Leistungs-Soll ändern und konfrontierst den AN auf Zetteln mit Bedingungen, die vorher offenbar nicht besprochen wurden.

    „Ich möchte eigentlich ungerne die Leute "rausschmeissen", da ich auf die schnelle keinen neuen bekommen werde und die Arbeiten so oder so schon überfällig sind (es wird nur alle 1...2... Tage die Woche mal gearbeitet). Was kann ich machen, um zu erwirken dieses Zeug nicht hinnehmen zu müssen und wenigstens auf Korrektur zu bestehen?“
    und:
    „Rechnung kürzen sähe ich ja nur als ultima ratio. Ich will ja eigentlich, dass er die Arbeit so verrichtet, das keine Mängel übrig bleiben... traumhaft wäre es, wenn sie gar nicht erst entstehen würden.“

    ... Typischer Fall von “Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.“ Es gibt keine legale Möglichkeit, den AN schon während der Bauausführung zu zwingen, mangelfrei so zu arbeiten, so dass Mängel gar nicht erst entstehen. Im Vorfeld wäre indes durch eine ordentliche Planung mit lückenlosem LV und schriftlichem Werkvertrag einiges zu verhindern gewesen. Das Gewaltmonopol liegt beim Staat. Du kannst legal nur diejenigen Instrumente verwenden, die der Staat dir mit den Regeln des Werkvertragsrechts zur Verfügung stellt. Das willst du aber offensichtlich nicht. Du willst sie nicht rausschmeißen (also brauchen wir die rechtlichen Voraussetzungen einer Kündigung aus wichtigem Grund nicht zu diskutieren) und willst auch keine Rechnungen kürzen.

    Fazit: Augen zu und durch. Olli, versuche, mit dem Kuddelmuddel irgendwie zurecht zu kommen. Das lässt sich mit rechtlichen Mittel (Sachverständiger oder Rechtsanwalt) wohl nicht zu deiner Zufriedenheit lösen. Da wären die Kosten höher, als das, was dabei herauskommt.

    Kennst du den Spruch: „Zwei Bauern streiten sich um eine Kuh. Wer bekommt die Kuh? – Der Anwalt.“

    Schön illustriert (von 1860) findest du das hier:
    http://www.wenner.net/?artikelid=G26844
     
  3. Dipol

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    Bitte als Fachanwalt wenn möglich auch die Relevanz der Fundamenterder-Norm DIN 18014 kommentieren, es gibt dazu mehrere Threads:

    Welche Folgen können ohne Messdokumention erstellte Erdungsanlagen haben, wenn ein Bauherr nachträglich die normwidrige Ausführung bemerkt, für

    • Architekten, Bauleiter und Rohbauunternehmen, die aus Unkenntnis oder Vorsatz die DIN 18014 ignorieren
    • Elektrofachplaner welche die Norm kennen aber gegen ungeprüfte Ausführungen keine Bedenken geltend machen
    • Elektrofachkräfte die ihnen unbekannte Erdungsanlagen in der Zähleranmeldung gefälligkeitshalber nachträglich als korrekt ausweisen
     
  4. #44 Ralf Wortmann, 14.12.2014
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    Ich bleibe thematisch lieber bei Ollis thread.

    Die Mängel, die hier diskutiert werden, kann ich als Nicht-Techniker nicht mit der erforderlichen Sicherheit beurteilen. Da warte ich ab, bis sich hier im thread die eindeutige Meinung der technischen Experten herausschält, dass dies oder jenes einen Mangel darstellt.

    Ist es so, dass man deiner Meinung nach jetzt schon, bei einer unfertigen Leistung, sagen kann, dass die bei Olli erstellte Leistung bezüglich der Erdungsanlage mangelhaft ist? Muss schon jetzt, bei unfertiger Leistung, ein Messprotokoll (du meinst die Dokumentation der Erdungsanlage, oder?) vorliegen, oder verstehe ich dich da falsch? Ist die Dokumentation kostenlose Nebenleistung zur Hauptleistung oder eine vergütungspflichtigte besondere Leistung? Das ist oft in der DIN selbst erwähnt. Ich habe die VOB/C hier zu Hause nicht zur Hand.

    @Olli, hast du Bestandteile der Erdungsanlage mit im Angebot? Alle, oder fehlt etwas?

    Zum schwenkbaren Schrank kann ich etwas sagen:

    Die Länge der Leitungen hätten (auch ohne Zettel) vom AN so gewählt werden müssen, dass der Schrank schwenkbar bleibt. Wenn der AN dies aber bei Auftragserteilung noch nicht hat wissen können, hat er Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung bezüglich der Mehrkosten für die längeren Leitungen (wohl eher im Cent-Bereich), sofern hier kein Festpreisvertrag mit funktionaler Leistungsbeschreibung vorliegen sollte (sieht aber nicht danach aus).

    Diesen Mangel würde ich schriftlich rügen und mir bei der Abnahme auf jeden Fall vorbehalten.
     
  5. OlliL

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    Bzgl. Kabellängen:

    lt. Angebot sind die dort aufgeführten Kabellängen für EDV und SAT "Schätzlängen" und werden bei der finalen Rechnung nach tatsächlichem Aufmaß verrechnet. Von daher schonmal ein wenig Unverständniss meinerseits ob der zu kurzen Kabellänge. Und wie auch schon geschrieben - 10 Kabel sind lang genug und 6 Kabel (alle aus dem gleichen Raum) sind zu kurz - er hat sich schlichtweg bei der Länge der Kabel verrechnet.


    Bzgl. Erdungsanlage:

    Alles was ich im Angebot finde ist:
    Potentialausgleich
    - Potentialausgleich Heizung incl. Lieferung und Montage
    - Potentialausgleich Gasrohr incl. Lieferung und Montage

    Mehr steht da nicht was man irgendwie in die Ecke von "Erdung" schieben könnte.

    Ich werde morgen früh nochmal mit dem Chef telefonieren bzgl. der Netzwerkkabel und der beschädigten Stegleitung (Isolierung der PE-Ader beschädigt). Je nachdem was dabei rauskommt, werde ich ggf. etwas schriftliches aufsetzen. Das dümmeste was nun noch passieren kann ist, dass der Monteur die 10 Kabel (welche lang genug sind) auch noch auf die Länge der 6 zu kurzen kürzt....
     
  6. OlliL

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    Noch ergänzend - welche Möglichkeiten hätte man denn dem Elektriker zu "kündigen"? Je nach Ausgang des Telefonates, würde ich morgen schauen ob ich jemanden finde welcher Zeit hätte gewisse Dinge zuende zu führen, und dann durchaus auch eine Kündigung in Betracht ziehen. Ich war leider so blauäugig mich auf die Aussage "1...2 Wochen, dann sind wir durch" zu verlassen und nun ist die dritte Woche rum und die Arbeiten noch lange nicht beendet.
     
  7. #47 Ralf Wortmann, 14.12.2014
    Ralf Wortmann

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    Eine Kündigung aus wichtigem Grund funktioniert im BGB-Werkvertrag i.d.R. nicht wegen Mängeln während der Bauausführung, sondern meist nur wegen Lesitungsverzugs. Braucht Zeit (mindest. 3 Wochen) und man kann einiges falsch machen. Erst inverzugsetzende Mahnung mit Setzung eines angemessenen Fertigstellungstermins, dann nach Fristablauf Setzung einer Nachfrist mit Kündigungsandrohung, dann nach Ablauf der Nachfrist Kündigung aus wichtigem Grund wegen Verzugs, das Ganze per Einwurfeinschreiben (also 3 x). Geht natürlich nur, wenn die Gegenseite die Fristen auch tatsächlich verstreichen lässt.
     
  8. OlliL

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    Nach meinem Telefonat mit dem Chef hat dieser angeboten die 6 Netzwerkkabel neu zu ziehen. Der beschädigte PE-Leiter der Stegleitung wird auch "in Ordnung gebracht". Mal sehn was das gibt. Mittwoch können die Leute wieder ins Haus (aktuell Bodenlegerarbeiten).
     
  9. #49 eltorito, 15.12.2014
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    Sowas versuche ich ja zu vermeiden wo es nur geht.

    Bei mir kommt erst der nächste Handwerker wenn der/die davor fertig hat, ist ja so schon stressig,
    wenn man dann aber als Bauherr mehrere Gewerke gleichzeitig "überwachen" muss... Zieht sich ein Gewerk länger als Gedacht, verzögert es die Baustelle, aber das nehmen wir hin. Aber immer eins nach dem anderen...
     
  10. OlliL

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    War bei mir auch geplant mit der Ansage es würde nur 1...2.. Wochen dauern, wurden die nachfolgenden Handwerker auf Woche 3 terminiert. Inzwischen beginnt Woche 4... In Woche 9 muss ich einziehen ;)
     
  11. Gwenny

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    Ich habe jetze nicht alle deine Threads im Kopf, aber war es beim Elektriker bisher nicht immer so: Die haben (deiner Meinung) Murks gemacht, du hast das BEF gefragt, etwas diskussiert, dann beim Eli angerufen und der hats dann nach deinen Wünschen durchgeführt?
    Natürlich ist es alles ärgerlich, aber im Endeffekt kriegst du doch das, was du willst; incl. vollständiger Bezahlung. Also so ganz böse scheint der Eli ja auch nicht zu sein.

    Verbuch es als Lebenserfahrung und lass die nächsten Gewerke ordentlich ausschreiben .
     
  12. OlliL

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    Jo, so wars bisher. Der Chef ist recht "umgänglich" - was am Ende die Sache noch etwas rettet. Der Monteur ist halt leider nicht so sauber was mir am Anfang immer erstmal Schweißperlen auf die Stirn zaubert.
     
  13. #53 Carden. Mark, 15.12.2014
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
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    Alle an der Entwicklung Beteiligten haben Gottseidank fehlerlos und immer mit 120% Einsatz geschuftet...........
    :D
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  14. nolu13

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    Die Chefs müssen immer "umgänglich" sein,denn die müssen die Kohlen aus dem Feuer holen.
    Manchmal müssen die Angestellten die Kohlen für den Chef abgreifen!
    Jawohl,so etwas gibt es auch!

    :bef1010:

    Schade ,leider sind hier Firmannamen und bla bla lt. NUB nicht erlaubt.
    Das wurde hier und in vielen anderen Fällen weiterhelfen.
    Wenn ich schon Referenzen lese ,dann könnte ich :mega_lol:
     
  15. nolu13

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    Was ist dein Wunsch?
    Dein Kontroll-Zwang nervt und es bringt Dich und Uns nicht nicht weiter.

    Bubb,Kunden wie Dich sollte man "schlagen" können !


    Leider Pech gehabt und nun?
    Du musst dich einfach nur durchsetzen.
    Einen Arsch in der Hose haben....

    Sorry,
    das geht jetzt schon in Richtung Psycho-Analyse ...
     
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