Erker

Diskutiere Erker im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, wir planen einen Grundriss von einer DHH von 7x10m. Abstand zum Nachbargrundstück ca 3,50m. Laut LBO: (6) Bei der Bemessung der...

  1. #1 Micki77, 14.12.2014
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    Hallo,

    wir planen einen Grundriss von einer DHH von 7x10m. Abstand zum Nachbargrundstück ca 3,50m.
    Laut LBO:
    (6) Bei der Bemessung der Abstandsflächen bleiben außer Betracht

    1. untergeordnete Bauteile wie Gesimse, Dachvorsprünge, Eingangs- und Terrassenüberdachungen, wenn sie nicht mehr als 1,5 m vor die Außenwand vortreten
    2. Vorbauten wie Wände, Erker, Balkone, Tür- und Fenstervorbauten, wenn sie nicht breiter als 5 m sind, nicht mehr als 1,5 m vortreten

    Heißt das ich dürfte die Hälfte des Hauses um 1,50m verbreitern ohne auf die Abstandsfläche Rücksicht nehmen zu müssen?
    Muss der Erker eine Trapezform haben wie es bei den meisten Fresswarzen der Fall ist? Oder ist auch eine Rechteckform (genau 5mx1,5m) möglich?

    Das Haus hätte vorne dann die Maße 7m und ab der Mitte 8,50m. Wären satte 7,5m2 brutto mehr.
     
  2. #2 Gast036816, 14.12.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn scheee macht! dann mach es rechteckig.
     
  3. #3 Micki77, 14.12.2014
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    scheee isses net, awwer breider. Siwwe meda is halt a bissl wenisch für a wohn und fresszimma.
     
  4. #4 Gast036816, 14.12.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    kommt auf den entwurf an!
     
  5. #5 Baufuchs, 14.12.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Micki

    in welchem Bundesland liegt der Bauort ?

    Wenn Bayern, gilt folgendes (aus §6 Bayr.BauO aktuelle Fassung):

    Also:
    1.) Nicht Erker über alle Geschosse, sondern nur 1-geschossig
    2.) Nicht pauschal 5m breit, sondern begrenzt auf 1/3 Außenwandbreite
    3.) Nicht pauschal 1,50m, sondern nur soweit, dass ein Mindestgrenzabstand von 2m verbleibt

    Im übrigen (z.B. Definition in NRW, dürfte in Bay. gleich sein) ist ein Erker ein aus der Gebäudewand vortretendes Bauteil.

    So wie Du das anlegen willst, ist das kein Erker.
     
  6. #6 ralfs1969, 14.12.2014
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    Ne liegt in Baden-Württemberg ;)
     
  7. #7 Baufuchs, 14.12.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    OK, dann wie oben, allerdings entfällt die Begrenzung auf 1/3 Außenwandbreite und die Begrenzung auf 1 Geschoss. 2m Mindestabstand zur Nachbargrenze muss auch in BW eingehalten werden.
     
  8. #8 Micki77, 14.12.2014
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    hmm, 1/3 sagst du? Das würde also maximal 3,33m werden. Hast du einen Gesetzesauszug für mich wo das steht?
    Abstand von 2m halten wir ein.
     
  9. #9 Baufuchs, 14.12.2014
    Baufuchs

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    Der Auszug aus §6 steht in Beitrag #5. §6 kannst Du auch hier nachlesen

    Liegt Rot denn nun doch in Bayern?
     
  10. #10 Micki77, 14.12.2014
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    nein, in BW. Habe jetzt angenommen, daß das mit den 1/3 auch in BW gilt.
    LBO-BW
     
  11. #11 Baufuchs, 14.12.2014
    Baufuchs

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    Habe doch in #7 geschrieben, was dann gilt.

    Bisschen aufmerksamer lesen.
     
  12. #12 Micki77, 14.12.2014
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    Sorry, mir ist das Wort entfällt entfallen :D
     
  13. #13 Micki77, 18.12.2014
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    Noch eine Frage ... darf man auf jeder Seite so einen Erker haben? Hatte jetzt nichts gelesen, daß es auf eine Seite des Hauses begrenzt ist.
     
  14. #14 Baufuchs, 19.12.2014
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    Hast Du richtig gelesen.
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 19.12.2014
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    Wobei es genau genommen kein "Erker" ist, über das ihr hier redet.
    Erker beginnt im 1 OG oder höher, aber nicht im EG (ausser Hochpaterre)

    Das ist entweder ein Risalit (eher unwahrscheinlich) oder eine Auslucht.
    Oder im englischen "Bay Window" genannt, was unserer Freßwarze von der Gestaltung und dem Nutzwert noch am nächsten kommt, nur das es in deutschen Neubaugebieten - dem originären Lebensraum der Freßwarze - eher selten ausserhalb der Flimmerkiste eine bay zu watchen gibt.
     
  16. #16 Baufuchs, 19.12.2014
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    Beispiel NRW:

    Erker darf durchaus auch im EG angeordnet sein, aber: er darf nicht im Erdreich gegründet sein, muss also auf Kragplatte gebaut werden.

    Noch eine Forderung (NRW) über die man dann aber trefflich streiten kann: Erker darf nicht der Gewinnung von zusätzlichem Wohnraum dienen.

    Um solche Dinge zu klären hat der TE ja einen Architekten....
     
  17. #17 tillfisc, 19.12.2014
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    Jaja, Erker, Gauben usw. können zu erheblichem Wohnflächenzuwachs genutzt werden.
    Manche treiben das zum Exzess und sind stolz auf jeden m² der gewonnen wird.

    Bei all dem dran denken:
    das sind meist recht teure Quadratmeter und schöner machen die untergeordneten Bauteile selten.

    Viel Erfolg beim Projekt!
     
  18. #18 Baufuchs, 19.12.2014
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    In NRW eben nicht:

    Hier mal der Text zu Erker (aus "Hinweise des Bauministeriums zu §6 BauONW NRW"):

    7.3.6 Erker
    Erker sind auskragende Bauteile, die im Wesentlichen gestalterischen Zwecken dienen.
    Bauteile, die vorrangig der Gewinnung zusätzlicher Nutzflächen dienen, sind
    keine Erker und daher auch nicht von Nr. 3 erfasst. „Erker auf eigenen Stützen“ analog
    Altanen sind nicht nach Nr. 3 begünstigt.
     
  19. #19 Thomas Traut, 19.12.2014
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    In (manchen Bauaufsichtsbehörden von) Brandenburg darf aus diesem Grund der Fußboden nicht auf der gleichen Höhe sein wie im "Hauptraum"! Das wird bautechnisch aufwändig und praktisch nutzlos.
     
  20. #20 tillfisc, 19.12.2014
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    In BW treibt diese Unsitte noch reichlich Blüten!
     
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