Aufsteigendes Wasser Sickerschacht - Einleitgenehmigung Kanal notwendig ???

Diskutiere Aufsteigendes Wasser Sickerschacht - Einleitgenehmigung Kanal notwendig ??? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Liebe Bauexperten, vielleicht können Sie mir weiterhelfen : wir haben temporär und nicht jedes Jahr im Außenbereich unseres Kellers...

  1. #1 Icecube868, 15.12.2014
    Icecube868

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    Liebe Bauexperten,

    vielleicht können Sie mir weiterhelfen : wir haben temporär und nicht jedes Jahr im Außenbereich unseres Kellers (Kellerabgangstreppe mit Podest und Sickerschacht) aufsteigendes Wasser zu verzeichnen. Dabei handelt es sich nicht um klassisches Grundwasser (wir liegen sehr hoch im Neubaugebiet, die Baugrube war trocken; nach dem Bodengutachten sind wir auch nicht im grundwassergefährdenden Bereich; unsere tiefer liegenden Nachbarn haben kein Grundwasserproblem), sonder es scheint sich von den hinter unserem Haus liegenden Weinbergen um eine Wasserader (Vermutung) zu handeln, die sich im Laufe der Zeit ihren Weg zu unserem Haus gebahnt hat. Das aufsteigende Sickerwasser tritt bei lang andauerndem sehr intensivem Regen bzw. Schneeschmelze auf und kommt recht selten vor.

    Wir haben uns entschlossen über eine auf Bodenplattenniveau nachträglich im Haus eingebaute Abwasserhebeanlage, die direkt mit dem Sickerschacht außen und mit dem Kanalsystem zum Abtransport des Wassers verbunden haben, das Problem in den Griff zu bekommen. Jetzt hat die ausführende Firma i.R. der Bauausführung den Sickerschacht ohne Rücksprache mit Beton verschlossen und mit der Pumpe wird nur noch das Oberflächenwasser abtransportiert, was an der ursprünglich angedachten technischen Lösung vorbeigeht. Dies verbunden mit dem Kommentar, dass Grundwasser ohne Einleitgenehmigung nicht ins Kanalnetz eingespeist werden dürfe.

    In unserem Fall sind wir jedoch der Auffassung, dass aufsteigende Sickerwässer infolge von Niederschlagswasser ohne Einleitgenehmigung dem Kanalnetz zugeführt werden können. Nur Sickerwässer, die durch Grundwasser entstehen bedürfen der zusätzlichen Genehmigung. Da wir hier aber nach Bodengutachten nicht im Grundwasser gefährdeten Bereich sind noch eine Einleitbeschränkung bekannt ist, spricht unseres Erachtens fachlich gar nichts gegen einen Sickerschacht.

    Liegen wir hier richtig (Kreis Alzey (Rheinland Pfalz) ? Was ist zu tun ?

    Vielen Dank im Voraus für die schnelle Hilfe !
     
  2. #2 Manfred Abt, 15.12.2014
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    Und woraus begründen sich diese Auffassungen, Statements?

    Habe ich die Situation richtig verstanden?:
    • ab und zu tut/tat euer Sickerschacht nicht was er soll, dann versichert dort nichts sondern es staut Wasser auf
    • dieses Wasser wolltet ihr abpumpen und habt euch dafür eine Konstruktion ausgedacht oder auch schon gebaut
    • eine Baufirma hat den Boden des Sickerschachts ohne Rücksprache mit Beton verfüllt, jetzt kann der Sickerschacht nie mehr versickern, oder?
    • das wolltet ihr so nicht, habt die Firma angesprochen und diese hat euch dann gesagt, sie hätte euch vor einer Ordnungswidrigkeit o.ä. bewahrt
    • ihr überlegt jetzt, ob die Firma mit der Behauptung eines Verfahrensfehlers eurerseits recht hat oder nicht

    Ist mir irgendwie viel zu kompliziert aufgebaut:
    • wenn die Firma keinen Auftrag hatte, den Sickerbrunnen mit Beton zu verfüllen dann soll sie ihn halt wieder herstellen.
    • und eure Sickerwasserbeseitigungsanlage solltet ihr mit der Wasserbehörde und dem Kanalnetzbetreiber abstimmen
     
  3. #3 Diamand, 15.12.2014
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    Frag doch mal bei der zuständigen Stelle in deiner Stadt nach ob eine Genehmigung benötigt wird oder nicht. Womöglich kann man das Wasser auch ohne Genehmigung ein Stück weiter vom Haus Ober flächig (Rasen) wieder versickern lassen. Weitere Alternative wäre das Wasser in einen Tank zu Pumpen und später damit dann den Garten zu bewässern.
     
  4. Taipan

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    Die Frage die anfänglich zu klären ist: Warum macht der Sickerschacht nicht, was er soll - Versickern? Boden ungeeignet, zugesetzt, falsch geplant/dimensioniert, falsch ausgeführt oder sonstwas?

    Der Sickerschacht sollte ja eigentlich Regenwasser versickern und nicht zur Falle für fließendes Grundwasser werden. Hier ist ein neuerliches Baugrundgutachten von einen anderen Baugruundler mit Schwerpunkt Versickerung zu fertigen und der Bestand mit dem Ergebnis abzugleichen, eine Planung für eine Änderung zu erstellen und erst dann ist irgendeine Baumaßnahme zu beginnen.

    Einleiten von gefangenem fließendem Grundwasser halte ich grundsätzlich bei einem Einleitungsverbot von Drainwasser für nicht zulässig.
     
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