Vorleistung für Sonderwünsche?

Diskutiere Vorleistung für Sonderwünsche? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir haben uns über einen Bauträger eine Doppelhaushälfte gekauft. Bisher war es so, daß etwaige Sonderwünsche von uns erst...

  1. #1 MrKyBVB, 17.12.2014
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    Hallo zusammen,

    wir haben uns über einen Bauträger eine Doppelhaushälfte gekauft.

    Bisher war es so, daß etwaige Sonderwünsche von uns erst bezahlt wurden, wenn sie auch ausgeführt worden sind, und zwar dann im Rahmen der entsprechenden Kaufpreisratenfälligkeiten.

    Nun ist es aber so, daß wir uns nach Unterzeichnung des Kaufvetrages noch für den Bau einer Fussbodenheizung entschieden haben. Dafür wurde auch eine entsprechende Auftragsbestätigung beim Bauträger unterzeichnet.

    Die Arbeiten in unserer Doppelhaushälfte werden jetzt wohl bis zum neuen Jahr ruhen, es ist noch rein gar nichts für die Fussbodenheizung gemacht worden. Dennoch ist uns bereits jetzt im Rahmen der Fälligkeit der 3. Kaufpreisrate der Kaufpreis für die Fussbodenheizung in Rechnung gestellt worden.

    Da wir jedoch nicht in Vorleistung treten möchten sehen wir grundsätzlich von der Zahlung zum jetzigen Zeitpunkt ab.

    Ist dies gängige Praxis, daß man da in Vorleistung treten soll? Ich habe den Bauträger auch schon drüber informiert, und ich warte jetzt auf Antwort.

    Was meint Ihr?


    MrKy
     
  2. #2 Thomas B, 17.12.2014
    Zuletzt bearbeitet: 17.12.2014
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  3. #3 MrKyBVB, 17.12.2014
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  4. #4 Baufuchs, 17.12.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    1.)Mal hier nach unten scrollen bis "nachträgliche Sonderwünsche"
    2.) nicht in Vorleistung gehen, fällig erst bei 4. Rate gem. Makler-Bauträgerverordnung
     
  5. #5 Thomas B, 17.12.2014
    Zuletzt bearbeitet: 17.12.2014
    Thomas B

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    Der Bauträger wird idR nach einem vorher festgelegten Zahlungsplan entlohnt. Da gibt es auch schon viel Geld, wenn noch gar nicht viel passiert ist, da ja auch das Grundstück anteilig bezahlt wird. Eine Entlohnung nach Baufortschritt ist hier nicht zu erwarten. Insofern ist es für mich schon nachvollziehbar, wenn die FBH eingepreist und entsprechend des Zahlungsplanes auch bezahlt wird....

    PS: Im Zweifelsfall auf den Fuchs hören. Der kennt sich aus...
     
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