Putzarbeiten Abrechnung korrekt?

Diskutiere Putzarbeiten Abrechnung korrekt? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen! Geputzt wurde unsere Fassade vom Neubau. Folgende Arbeiten wurden durchgeführt: Auftragen des Unterputzes, Auftragen des...

  1. #1 Marcolg, 17.12.2014
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    Hallo zusammen!

    Geputzt wurde unsere Fassade vom Neubau.

    Folgende Arbeiten wurden durchgeführt:
    Auftragen des Unterputzes,
    Auftragen des Oberputzes.

    Die Armierung mit der ersten Grundputzschicht wurde durch einen
    Anderen Betrieb ausgeführt.

    Frage: Aufgrund der bestehenden Grundputzschicht in den Leibungen
    wurde nur die Fläche erneut gespachtelt.
    Anschließend wurde der Oberputz insgesamt aufgetragen.

    Darf der Betrieb ebenfalls die gleichen Flächen berechnen
    wie beim Oberputz?

    Weiterhin sind Flächen größer 2,5m2 nicht abgezogen worden.

    Daher der Verdacht dass manches hier nicht stimmt.
    Gruß
    Marco
     
  2. #2 Gast036816, 17.12.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wurde denn vob/b und c verbindlich vereinbart?
     
  3. #3 Marcolg, 17.12.2014
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    Es gibt hierzu nicht einmal einen Vertrag .
    Lediglich ein Angebot mit €/m2 je Position
    Ist vorhanden.

    Gruß
    Marco
     
  4. #4 Gast036816, 17.12.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann hast du mit sicherheit einen vertrag nach bgb.
     
  5. #5 Gast943916, 18.12.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    da das BGB aber m. W. keine Abrechnungsvarianten kennt wird man im Streitfall auf die VOB zurück greifen
    ich denke ja, aber dazu müsste man wissen, was vereinbart war, evtl. auch mündlich

    das wäre allerdings unkorrekt
     
  6. #6 Marcolg, 18.12.2014
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    Ok, d. h. also, der Maler darf identische Fläche berechnen für den Auftrag des Grundputzes (ohne die Leibungen behandeln zu müssen-war ja schonmal durch Fremdfirma passiert), als beim Oberputz wo die Leibungen komplett behandelt worden sind?
     
  7. #7 Herr Nilsson, 21.12.2014
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    Das ist falsch, die Leibungen darf er natürlich nicht wie der "Grundputzer" abrechnen. Selbst wenn er die Leibungen mit verputzt hätte......vorausgesetzt du meinst mit "die Fläche gespachtelt" dass er eben die Leibungen tatsächlich gar nicht bearbeitet hat.
    Wobei ein "dürfen" hier eher ein "sollte" ist, im eigenen Interesse des "Oberputzers". Bei Fassadenarbeiten ist Abrechnungsfläche = fertige Fläche!
     
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