Unebener Estrich in Neubau

Diskutiere Unebener Estrich in Neubau im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo Experten, ich bin letzte Woche in meine neugebaute Eigentumswohnung eingezogen. Diese habe ich fertig vom Bauträger gekauft. An den...

  1. #1 uweklaas, 19.12.2014
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    Hallo Experten,

    ich bin letzte Woche in meine neugebaute Eigentumswohnung eingezogen. Diese habe ich fertig vom Bauträger gekauft. An den einzelnen Bauabschnitten war ich nicht beteiligt.
    Neben anderen Kleinigkeiten hatte ich die ganze Zeit das Gefühl das der Boden uneben ist.
    Gestern machte ich mich dann mal mit der Wasserwage auf die Suche und fand das z.B. zwischen Wohnzimmer und Flur auf der Länge meiner 60 cm Wasserwaage ein Gefälle von
    gut 1 cm existiert. Als Bodenbelag habe ich PVC-Planken, so das ich nicht glaube das es hieran liegt. Die Wohnzimmertür kann ich nicht schließen ohne sie dabei anzuheben, da sie auf den letzten paar cm über den Boden schleift.

    Zur Wohnung:
    Erdgeschosswohnung mit Fussbodenheizung ohne Keller. Der Estrich wurde nicht in allen Räumen zur selben Zeit gefertigt.

    Findet ihr das ok und ich bin nur zu pingelig?


    Vielen Dank!
    Uwe
     
  2. towika

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    Wenn die Tür schleift, ist das wohl außerhalb der zulässigen Toleranz :-)

    Ich würde zunächst mal mehr als 60cm messen, und prüfen, ob es am Estrich oder am Bodenbelag liegt.

    Je nachdem dann den Mangel abstellen (wenn PVC selbst verlegt) oder anzeigen.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 19.12.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Ähhhh - Jain.
    Dazu müsste man erstmal wissen, auf welche Belagsstärke der BT denn geplant hatte!
    Weiterhin, welchen Absatnd die Tür im geschlossenen Zustand hat und ob die Zarge an der Bandseite absolut im Lot ist!

    60 cm in Waage sagen erstmal nichts. Die DIN 18202 ist da eindeutig. Ebenheitstoleranzen werden nicht unter freien Enden gemessen.
    Das mit den Toleranzen ist gar nicht so einfach zu messen!
     
  4. R.B.

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    1cm Gefälle auf einer (Mess)länge von 60cm, da braucht man noch nicht einmal nach einer Norm suchen. Das ist nicht OK.

    DIN18202 könnte weiterhelfen. Bitte genau schauen was, wo, und wie zu messen ist. Tabelle 3

    Bei 1m Messabstand wären 4mm erlaubt, interpoliert man das auf 0,6m Messabstand, dann sind es um die 3mm. Dabei unterstelle ich, dass die Abweichung gem. 18202 gemessen wurde und nicht einfach mal eine Wasserwaage irgendwo auf den Boden gelegt wurde.

    Die von Dir gemessenen 10mm wären auf eine Länge von 4m zulässung, aber nicht bei 60cm.

    Das darf natürlich nicht sein. Die Ursache dafür wäre zu suchen. Liegt es wirklich nur am Boden? Wurde die Tür falsch eingebaut?

    Aber was mir zu denken gibt:

    Eine Tür die nicht funktioniert hätte doch bei der Abnahme schon auffallen müssen. Wurde das nicht bemängelt? Oder habt Ihr die Abnahme selbst gemacht, ohne fachlichen Beistand?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 19.12.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    @ Ralf

    Ich lese das so, dass der TE die Wasserwaage an einem Ende aufgelegt, in Waage gebracht und dann am "schwebenden" Ende den cm gemessen hat.
    Und das wäre schlicht falsch!
     
  6. #6 uweklaas, 19.12.2014
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    Hallo und vielen Dank für die bisherigen Antworten.
    - Der Bodenbelag ist eine Bauleistung. Ich wurde zur Bemusterung geschickt wo ich mir dann lediglich die Farbe ausgesucht habe. Das Material selber hat der BT vorgegeben.
    Dieser wurde in allen Räumen außer Bad und Gäste WC verbaut.
    - Zarge im Lot? Da muss ich heute Abend mal messen. Zumindest rollt eine Coladose ohne großes Anstupsen vom Flur mitten ins Wohnzimmer.
    - Im geschlossenen Zustand liegt die Tür auf der Schlossseite auf dem Boden auf. Auf der Bandseite ist gut Platz. Habe ich allerdings noch nicht gemessen.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 19.12.2014
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    Wenn der Boden Bauträgerleistung war, dann war das Problem doch schon bei der Übergabe vorhanden! Incl schiefer Fuge und schleifender Tür.

    Warum wurde es da nicht beanstandet???
     
  8. #8 uweklaas, 19.12.2014
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    Hallo,

    mangels Sachkenntnis habe ich einfach nur die Wasserwaage in der Tür auf den Boden gelegt. Wie genau gemessen werden muss weiß ich nicht. Da werde ich wohl einen Sachverständigen brauchen.
    Die Abnahme habe ich anscheinend selber gemacht. Laut Kaufvertrag macht die Abnahme vom gesammten Bau eingentlich der TÜV Nord. Ich war da etwas überrumpelt, da der Termin eigentlich eine Vorabgeschichte seine sollte und habe nicht jede Tür zugemacht. Laut Vertrag sollte eigentlich 2 Wochen vor der Abnahme eine Vorabbesichtigung gemacht werden.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 19.12.2014
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    Sorry, aber wie kann man mit so wenig Ahnung ein so teures Geschäft abwickeln?

    Eine rechtsgeschäftliche Abnahme Deines Sondereigentums kannst NUR Du machen! (Ausser, Du erteilst dem TÜV eine Vollmacht)
    Das Gemeinschaftseigentum kann nur die WEG (meist in Form des Verwalters) abnehmen!

    Unbedingt SOFORT den Punkt als Mangel beim BT anzeigen. Wenns keiner ist, verlierst Du nix, aber wenn es um eine stillschweigende Abnahme geht, dann ist die Frist schon mehr als halb rum!
    Als nächsten Schritt ganz fix einen SV holen.
     
  10. #10 uweklaas, 19.12.2014
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    Ja, nachher ist man immer schlauer, aber wenn ich einen Neuwagen kaufe fahre ich ja auch nicht als erstes zum TÜV. Den Mangel beim Bauträger angezeigt habe ich schon per eMail. er hat auch reagiert indem er es mit der Bitte um Reaktion an den Bauleiter weitergeleitet hat. Dann werde ich wohl dieses Wochenende mit Argusaugen durch die Wohnung gehen und ihm Montag alles nochmal als Einschreiben zukommen lassen.
     
  11. R.B.

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    Deswegen hatte ich ganz dick geschrieben

    Mir ist schon klar, dass die Vorgehensweise sehr wahrscheinlich nicht normgerecht war, aber die Aussage ist zumindest ein Indiz dafür, dass hier etwas nicht stimmt. Die Größenordnung der "gemessenen" Abweichung ist in meinen Augen derart hoch, dass man mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen kann, dass eine normgerechte Überprüfung einen Mangel zutage fördert.
     
  12. R.B.

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    Das kannst Du vergessen. Die Abnahme ist durch, und Dir selbst dürften die Fachkenntnisse fehlen irgendwelche Mängel zu erkennen und zu bewerten. Beachte, nach der Abnahme gelten andere Spielregeln. Nachdem Du abgenommen hast läuft jetzt die Gewährleistungsphase. Die Beweislast für Mängel liegt nun bei Dir.
     
  13. #13 uweklaas, 19.12.2014
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    Also gleich den Sachverständigen kommen lassen?! Juhu!
    Vieleicht sollte ich auch mal mit meinem Notar reden, denn laut Kaufvertrag hat ja vor Übergabe der TÜV Bau das ganze abgenommen.
    Weiß ja nicht was passiert wenn sie das ausgelassen haben oder der Prüfer vom TÜV Mängel angezeigt hat.
     
  14. #14 uweklaas, 19.12.2014
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    Also laut Kaufvertrag:
    Kann mich nicht erinnern einen Herrn vom TÜV getroffen zu haben. Hat dann eine Abnahme laut Kaufvertrag stattgefunden?
     
  15. R.B.

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    Nö, musst Du nicht. Kannst auch alles so lassen wie es ist. Du hast ja alles abgenommen und damit bestätigt, dass alles in Ordnung ist.

    Selbstverständlich kannst Du dem BT jetzt einen Gewährleistungsfall anzeigen, aber wie willst Du das begründen? Wenn er es darauf anlegt dann geht Dir nach der ersten Ausrede bereits die Puste aus. Du darfst nicht vergessen, die Jungs machen das täglich und kennen sich mit Sicherheit besser aus als Du.

    Könntest Du machen und den Nachweis zeigen lassen. Das hilft Dir trotzdem nicht viel weiter weil Du eventuelle Mängel nicht einschätzen kannst. Anders gesagt, nicht alles was Laie als Mangel bezeichnet ist auch aus juristischer Sicht ein Mangel.

    Abgesehen davon ist nicht einmal bekannt, was der Prüfer überhaupt zu prüfen hatte. Kann ja sein, dass sein Auftrag nur darin bestand zu überprüfen, ob im Garten ein Brombeerstrauch gepflanzt wurde. Ein Haus nach Fertigstellung auf Mängel zu prüfen ist sowieso fast unmöglich, denn man sieht ja nur das Äußere. Die echten Mängel sind schon längst "zugeschmiert".
     
  16. R.B.

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    Dann schau Dir doch das Abnahmeprotokoll an. Da müsste der Herr ja unterschrieben haben.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 19.12.2014
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    ich würde mich beraten lassen, ob dieser Pasus überhaupt zulässig ist (Beratung darf der beurkundende Notar nicht machen).
    Für meine Begriffe ist er das nicht, weil a) danach keine Trennung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum bei der Abnahme erfolgt und b) Deine Rechte zumindest beschränkt werden!

    Ob die Abnahme schon erfolgt ist, kann so nicht gesagt werden.
    Es gibt neben der förmlichen auch die konkludente durch Inebnutzungnahme ohne Mängelanmeldung.
    Hier gibt es Fristen zwischen 1 und 2 Wochen - je nach Gericht und Fall.
    Mängel die innerhalb dieser Frist angemeldet werden, könnten als vor der Abnahme angemeldet gelten.

    Wie gesagt - viel Konjunktiv.
    Daher sofort SV, alle Mängel feststellen lassen und dem BT beweisbar zustellen.
    Parallel einen RA daransetzen.
     
  18. #18 uweklaas, 19.12.2014
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    Ja eben nicht. Ich war nur mit dem Bauleiter drin und der hat ein Protokoll angefertigt.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 19.12.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Hast Du das unterschrieben - ja oder nein?
     
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    und warum hast Du dann nicht gefragt wo der SV bleibt? Immerhin war das doch vereinbart.
    Oder war schon eine Unterschrift unter dem Protokoll? Mensch, schau doch nach. Dir muss das Teil doch vorliegen.

    Jetzt geht es um Fristen und formelle Details, das ist nicht mein Revier. Dafür gibt es Leute die sich besser damit auskennen, nennen sich Rechtsanwälte. Die aber können technische Details nicht beurteilen, aber auch dafür gibt es eine Lösung, nennt sich dann Sachverständige.
     
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