Unebener Estrich in Neubau

Diskutiere Unebener Estrich in Neubau im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hast Du das unterschrieben - ja oder nein? Ja. Mein Notar meinte eben ich solle mir nicht so viele Gedanken machen sondern einfach mit dem...

  1. #21 uweklaas, 19.12.2014
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    Ja.

    Mein Notar meinte eben ich solle mir nicht so viele Gedanken machen sondern einfach mit dem Bauträger reden.
    Das werde ich tun und darauf pochen das die offizielle Abnahme mit dem TÜV in meiner Wohnung gemacht wird.
    Der Gang zum Anwalt/Sachverständingen kann ja später noch kommen.
     
  2. #22 uweklaas, 19.12.2014
    uweklaas

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    Ich war nicht argwöhnisch da laut Kaufvertrag vor der offiziellen Abnahme eine Besichtigung mit mir zu vereinbaren war. Ich dachte das es sich bei dem Termin darum handelt.
     
  3. R.B.

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    Das ist ja OK, aber trotzdem hast Du unterschrieben. Jetzt könnte man noch die Frage stellen, was da unterschrieben wurde. Was man daraus noch konstruieren könnte, das kann ich nur vermuten. Man könnte den BT ja mal fragen, wann die offizielle Abnahme gem. Vertrag stattfindet. Aber das ist mehr eine Frage für einen RA.
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 19.12.2014
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    Dein Notar??? Doch wohl eher der des BT.
    Und wes Brot ich eß, des .............
     
  5. #25 uweklaas, 19.12.2014
    uweklaas

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    Das hatte ich vor. Ich werde jetzt alles notieren was ich finde und dann dem BT auffordern das bis zur offiziellen Abnahme zu erledigen.
     
  6. R.B.

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    Was willst Du denn da notieren? Mann, vergiss das, damit kommst Du nicht weit. Du brauchst jemanden der Ahnung hat, sonst kannst Du Deine Liste auch gleich verbrennen.
     
  7. #27 Kater432, 19.12.2014
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    Ein Neuwagen ist ja auch was ganz anderes, da wird ein 'Massenprodukt' angefertigt und nur 'zusammengeschraubt. Da gibt es dann auch immer noch die Endkontrolle. Ein Hausbau damit zu vergleichen?!? Euer Haus ist ja eine individuelle Einzelanfertigung in 'Handarbeit' Und ein Sachverständiger der vom Verkäufer bezahlt wird, ist auch nicht das gelbe vom Ei. Zumal der ja alle verdeckten Mängel zur Abnahme überhaupt nicht mehr sieht. Und da kann es VIELE geben. Das einzig richtige wäre gewesen, du hättest dir einen eigenen Sachverstand gekauft, der den Bau überwacht hätte.

    Aber nun ist es eh zu spät und wer weiß was es noch alles gibt, was man vermutlich nie wieder sehen wird.
     
  8. #28 uweklaas, 19.12.2014
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    Nur mal zur Aufklärung: Es ist kein Einfamilienhaus was ich bei einem Bauträger bestellt habe. Wäre das so, hätte ich einen eigenen Sachverständigen jeden Bauabschnitt prüfen lassen. Hier handelt es sich aber um ein Mehrfamilienhaus was der BT gebaut hat und nun die Eigentumswohnungen vermarktet. Es waren weder Abschlagszahlungen noch Abnahmen zwischendurch drin. Es wurde lediglich vereinbart das ich die fertige Wohnung abnehme und dann bezahle.
     
  9. #29 Kater432, 19.12.2014
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    Also hat der Bauträger das MFH geplant / gebaut und erst kurz vor Fertigstellung habt ihr den Kaufvertrag abgeschlossen ? Dann könnt ihr natürlich nichts vorher kontrollieren. Ihr kauft ja im Grund genommen ein 'fertiges' Haus und hattet natürlich auch keinerlei Möglichkeit individuell einfluss zu nehmen. Fliesen/Raumaufteilung/Lage der Sanitäranschlüsse usw)

    Trotzdem habt ihr natürlich dadurch erst recht keinen Überblick was evtl. für Murks vorher 'vertuscht' wurde, wenn ihr da erst so spät eingestiegen seid.
     
  10. R.B.

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    Abnehmen im Sinne von "kaufen" oder Abnehmen im Sinne von "Abnahme der Bauleistungen"?

    Vielleicht hat ja ein SV die Abnahme des kompletten MFH gemacht.
     
  11. #31 uweklaas, 19.12.2014
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    Fast. Ich habe gekauft als gerade der Putz an die Wände kam.
     
  12. Lebski

    Lebski Gast

    Ebenheiten sind Verarbeitungstoleranzen. Sie sind spätestens bei Abnahme zu prüfen, davor von den Vorgewerken die darauf aufbauen. Da allerdings eher Stichpunktartig.

    Zeit- last und temperaturabhänige Verformungen sind in der DIN 18202 nicht geregelt. Streng genommen, ist sie also nicht mehr anwendbar. Ich würde mich darauf nicht versteifen.

    Bemängeln würde ich eher die Tür, die schlecht schließt. Als funktionalen Mangel.
     
  13. #33 ThomasMD, 19.12.2014
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    Ralf, der Käufer einer ETW nimmt keine Bauleistungen ab sondern kauft 1 Stück Sondereigentum und nimmt dieses auch ab, wenn er denn das Abnahme Protokoll unterschrieben hat.
    Das Gemeinschaftseigentum nimmt die Eigentümer Gemeinschaft ab und die dürfte in diesem Stadium aus dem Bauträger bestehen, der die Leistungen der beteiligten Unternehmen abnimmt.
     
  14. R.B.

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    Ich muss zugeben, dass ich das mit der ETW zwischendurch verdrängt hatte. :konfusius
     
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