Feuchtigkeit nach Starkregen an allen bodentiefen Fenstern an der Wetterseite

Diskutiere Feuchtigkeit nach Starkregen an allen bodentiefen Fenstern an der Wetterseite im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Innenwand = Estrich abgesoffen...

  1. H.PF

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  2. #22 Ralf Dühlmeyer, 02.01.2015
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    GENAU! Da ist so viel Wasser im Bodenaufbau, dass es zur Innenwand gelaufen ist! (Ausser es wäre ein Rohrbruch.)

    Holt Euch flux den Sachverständigen, damit dem GU Druck gemacht werden kann!
     
  3. #23 tanzbaer, 02.01.2015
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    Vergiss mal für ein Moment Dein Fenster aussen. Du hast zwischen Bodenbelag (Fliesen, Parkett, etc) und Fenster innen eine kleine Fuge. Wenn da keine ist denk Dir eine. Kipp Wasser in die Fuge (gedanklich). Viel Wasser. Und dann überlege wo das hingeht. Nämlich erst zwischen Oberbelag und Fenster durch, dann weiter am Estrich vorbei, an der Estrichdämmung vorbei und landet dann je nach Aufbau direkt auf der Betondecke oder der darauf befindlichen Abdichtung. Abdichtung und Beton sind relativ wasserdicht, kippst Du von oben genug nach, kann es nach unten nicht weg. Kipp weiter nach und du bekommst einen See. Der breitet sich aus. Je nach Huckel auf der Bodenplatte mal lieber in die eine als in die andere Richtung. Gerne wird auch mal eine Leitung oder ein Rohr als Flussbett genutzt. Ist der See groß genug erreicht er eine Wand, auch Innenwand. Dort steigt die Feuchtigkeit kapillar hoch und es wird feucht. Bei dem Zustand schwimmt meist auch die Dämmung mit allen Folgen (Schimmel). Von selbst trocknet das nicht mehr ab. Also:

    Ursache beseitigen (Fenster)
    Fußbodenaufbau trocken kriegen (vorher natürlich prüfen lassen ob wirklich nass und wie stark).
     
  4. #24 Frankler, 03.01.2015
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    Hast du evtl. schon einen muffigen Geruch in den betroffenden Räumen bemerkt? Auch wenn von außen nichts zu erkennen ist, kann in der Dämmebene schon Schimmel entstanden sein.
     
  5. H.PF

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    Das Thema hab ich auch auf einer Baustelle, da haben alle gepennt... Bodentiefe Fenster sind nicht abgedichtet worden...

    Es regnete in der Tiefgarage rein, 8 m von den Fenstern entfernt... An den Durchbrüchen kommen je nach Regen 60 - 100 l Wasser die Stunde locker rein, es sind Wasserfälle...
    Estrich abgesoffen, Wohnungen unbewohnbar, Schwarzschimmel, Möbel zerstört...
    Schaden locker 6-stellig... Wir haben an ALLES gedacht beim Suchen. Aber nie und nimmer an die Fenster...
     
  6. #26 Oelixdorf, 03.01.2015
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    Ohje, das hört sich alles gruselig an. Wie finde ich denn einen richtigen Sachverständigen? Wir haben uns bei unserem Bau vom Verein privater Bauherren begleiten lassen, der immer zu den einzelnen Bauabschnitten hier vor Ort war. Als dann das Haus fertig war und die Schäden aufgetaucht sind, haben wir Ihn ebenfalls bei Bauteilöffnungen dabei gehabt. Hat nichts gebracht - außer Kosten. Unsere Baufirma war dann auch ratlos und hat einen eigenen Sachverständigen mitgebracht und sie haben Fehler an der Folie festgestellt und behoben. Leider noch immer ohne positives Ergebnis. Das Wasser dringt weiter ein. Die Baufirma sagt, es liegt an der Terrasse. Wir sind Laien, wie kann dass sein. Ein Haus muss doch diese Feuchtigkeit aushalten. Könnt Ihr mir einen Tipp geben, wie in den richtigen Sachverständigen finde? Der vom gerichtbestellte Gutachter rührt sich nicht, obwohl unser Anwalt Ihm auf die Füsse tritt!

    Am Fussboden kann ich optisch nichts erkennen, da wir im gesamten Haus Fliesen haben. Ich will gar nicht darüber nachdenken, wie es daunter aussehen mag?

    Ich habe riesige Sorgen, dass man den Fehler nicht findet und wenn, man diesen Schaden nicht beheben kann.
     
  7. #27 Carden. Mark, 03.01.2015
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Der kann hier auch nicht reagieren.
    Der DARF nur auf das Gericht reagieren.
    Es kommt daher auf die Fragestellung des Gerichts an. Die kenne ich nicht......
    Es sollte daher mit Deinem RA geklärt werden einen sachkundigen öbuv SV als Privat SV zu beauftragen der Sache nach zu gehen.
    Der soll die Undichtigkeiten nicht beheben, sondern aufspüren und darlegen.
    Dann Dokumentieren. Basierend auf das Privatgutachten das Gericht dann auffordern die Beweisfragen an dem gerichtlichen SV darhingehend zu formulieren.
     
  8. #28 Frankler, 04.01.2015
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    Ich bin mir sicher das die Ursache gefunden wird. Wie groß der Schaden tatsächlich ist, dass kann dir jetzt noch niemand sagen. Wichtig ist, dass dein GU für den Schaden aufkommt und du nicht auf den Kosten sitzen bleibst. Ich drück dir die Daumen.
     
  9. #29 Oelixdorf, 04.01.2015
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    Der Gu war bei seinem ersten Termin im Juli (!) hier und hat nur optische Erscheinungen feststellen können. Akute Durchfeuchtungen waren zu dem Zeitpunkt nicht erkennbar (witterungsbedingt). Sein Vorschlag: Neuer Ortstermin mit Bauteilöffnung bei vorliegender Durchfeuchtung. Er bat darauf hin um Rückäußerung inwieweit Einvernehmen besteht.
    Die Anwort vom Gericht:
    Die Richterin vom Amtsgericht hat dem Gutachter folgendes geschrieben: "wird darauf hingewiesen, dass Parteien keinerlei Sachverhalte in Bezug auf etwaige Durchfeuchtungen unstreitig stellen. Die Frag, ob Durchfeuchtungen bestehen, soll gerade auch durch das Gutachten geklärt werden. Sie werden daher gebeten, das weitere Vorgehen zur Beantwortung der Beweisfrage aufgrund Ihrer eigenen Sachkunde selbstständig in Abstimmung mit den Parteien abzustimmen"
    Das Schreiben ist vom 24.11.

    Seit dem "still ruht der See" - im wahrsten Sinne, aber leider bei uns im Wohnzimmer :-(
     
  10. #30 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2015
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    @ Mark und TE:
    Es darf auch ein nicht öbuv-SV sein. (Ich weiß, Mark .... ;))

    Wenn schon ein Gutachter gerichtlich bestellt ist, sollte man mit dem Anwalt (der hoffentlich auf Baurecht spezialisiert ist!) klären, ob derzeit zerstrende Eingriffe überhaupt zulässig sind!!!!

    Und dann muss der Anwalt mit Hilfe des Privatgutachters bei den Beweisfragen nachlegen. Von daher seid dankbar, dass der Gerichts-SV nicht in die Hufe kommt, dadurch habt Ihr noch Zeit dafür!
     
  11. #31 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2015
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    Beweisfrage = Singular :yikes
    Wie lautet die????

    Und Amtsgericht??? Auf wie wenig ist denn die Schadenssumme geschätzt, dass das Ding beim Amtsgericht liegt???
    Ein Bauprozess mit Niederschlagswasser, das ins Gebäude eindringt, liegt eigentlich immer in den Bereichen des Streitwerts, um die sich die Landgerichte kümmern!!!
    Its Euer Anwalt wirklich Fachmann für Baurecht oder der, den Ihr beim Streit mit Nachbarn Chef und Autounfall nehmt? :yikes
     
  12. H.PF

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    Streitwert: Rechne mal schnell 500-1000 €/m²... Du musst wenn es dumm kommt die Bude räumen, für die Zeit eine Ersatzunterkunft suchen UND BEZAHLEN, der Estrich raus, Heizung neu verlegen, Strom eventuell neu machen weil Leitungen beschädigt worden sind beim Rückbau, neuen Estrich, Trockenzeit, neue Bodenbeläge...
    Bei einem 40m² großen Wohnzimmer sind da schnell Kosten von 20.000 - 40.000 Euro zusammen! Allein schon die Fenstersanierung kostet schnell unteren 4-stelligen Betrag!
     
  13. #33 Gast360547, 04.01.2015
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    Gast360547 Gast

    Moin,

    @ Ralf,
    das Schreiben bedeutet NICHT, dass es sich zwangsläufig um eine singuläre Beweisfrage im gesamten Beweisbeschluss handelt. Wäre es so, dann würde vermutlich der Beweisbeschluss in Richtung Ausforschung abdriften.
    Nein, m. E. ist hier die Anfrage des SV erläutert, dass ER doch bitte mit den Parteien klären möchte, wie das weitere Vorgehen zu erfolgen hat. Insofern vermute ich ein selbständiges Beweisverfahren.
    Die betroffenen Parteien haben danach vorhandene Feuchtigkeit unstreitig gestellt, was ich zunächst positiv für den BH (=Antragsteller?) betrachte. Der gerichtsbestellte SV soll dann sehr wahrscheinlich die eigentliche Ursache finden, da die Parteien offensichtlich überfordert sind. Auch das würde ich zunächst als positiv bewerten, denn der/die Antragsgegner(-in) würde sich vermutlich uneingeschränkt der gewonnenen Erkenntnisse unterwerfen und eine passende Mangelbeseitigung vorantreiben.

    Das würde auch die Höhe des Streitwerts bzw. die Ansiedlung beim Amtsgericht als logisch erscheinen lassen. Denn die Beseitigung des Mangels, der ursächlich für das Eintreten des Wassers/der Feuchtigkeit ist, dürfte den Streitwert im Rahmen eines AG belassen. Die Folgeschäden könnten dann vermutlich über die Haftpflichtversicherung des/der Antragsgegner(s)(-in) erledigt werden. Das hält auch weiter die Honorierungen der Ra`e im Zaum.

    Grüße

    stefan ibold
     
  14. #34 Oelixdorf, 04.01.2015
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    @ Moin Stefan,

    ja, so ist es. Es handelt sich um ein selbstständiges Beweisverfahren, welches von unserer Seite aus eingeholt wird.
    Ein Sachverständiger seitens der Baufirma war da und es gibt 2 Gutachten mit dem Hinweis auf Abdichtungsfehlern unter den Fenstern, welche eigentlich behoben sein sollen, aber nach wie vor tritt Wasser ein.

    Wir werden morgen unseren RA über den neuen Schaden an der Innenwand informieren und dann hoffe ich, dass es weiter geht. Wir wollen einfach nur wissen, woher der Schaden kommt, dann beseitigen und später um Kosten streiten.
     
  15. Julius

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    In DIESER Reihenfolge wird das wohl nichts werden. Da freut sich nur die Gegenseite.

    Immerhin gut für Euch, wenn - wie Du damit andeutest - derartige fünfstellige Zusatzkosten für Euch kein wirtschaftliches Problemn darstellen.
     
  16. #36 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Irgenwie habe ich das Gefühl, Ihr seid falsch unterwegs!

    Wenn ichs richtig verstehe, ist der BU durchaus willig. Warum dann ein Beweisverfahren? Sucht doch erstmal "privat" das oder die Loch/Löcher. Wenn der BU dann auf die Barrikaden geht, dann erst hilft doch das Verfahren.

    Irgendwie blicke ich nicht so ganz durch.
     
  17. #37 Gast360547, 05.01.2015
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    Moin,

    @ Ralf,

    das wird eine kostenfrage sein. Wenn ein Privat SV die Schadenursache ermittelt, dann ist nicht gewährleistet, dass diese Kosten durch das Gericht als verfahrensnotwendig angesehen werden. Mithin könnte der Antragsteller auf den Kosten sitzenbleiben.
    Wird die Ursache (die neueren juristischen Meinungen scheinen da großzügiger zu sein in Sachen Ausforschung) jedoch durch einen gerichtsbestellten SV geklärt, ist die Anglegenheit eindeutig.

    Wenn der BU auch willig ist, so kann er dennoch überfordert mit der Findung der Ursache sein. Es bringt weder dem BH noch dem BU etwas, wenn nur im Nebel gestochert und an Symptomen herumgedocktert wird, aber nichts dabei herumkommt.

    @ Julius,

    ich bin mir an der Stelle nicht so sicher, dass sich die Gegenseite nur freuen wird. Wenn der SV tatsächlich einen Mangel an der Ausführung der/des Antragsgegnerin/Antragsgegners feststellt und das auch noch innerhalb der Gewährleistung, dann wäre sogar die Umkehr der Beweislast, die sich ja oft nachteilig für den BH (in diesem Fall = Antragsteller) auswirken kann, nicht mehr so dramatisch weil abgedeckt.

    @ both,

    ich denke mal (ohne, dass das verifizierbar ist, da MEINE MEINUNG), dass durch diese Art des Verfahrens möglicher Weise Kosten des Verfahrens eingespart werden können, was letztlich für beide Seiten positive Auswirkungen haben könnte.

    Vielleicht kann Ralf Wortmann mal ein Statement dazu abgeben - so er nicht noch im Urlaub weilt.

    Grüße

    si
     
  18. #38 Ralf Dühlmeyer, 05.01.2015
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    @ stefan:

    Unter Idealbedingungen hast Du absolut Recht, nur muss ich aus Erfahrung sagen, dass gerade im AG Bereich Idealbedingungen seltener als ne volle Flasche Sprudel mitten in der Gobi sind.

    Ich hab gerade wieder bei einem Bauherren einen Fall, da habe ich als Architekt und der RA mit meiner Unterstützung den Fall ich will nicht sagen perfekt, aber doch zumindest sehr gut vorbereitet, das Gericht stellt noch dazu die Frage, ob der Punkt ein Mnagel sei (also eigentlich hätte ein JA gereicht) und der Gerichts-SV (ein Kollege :cry) lehnt a) eine Beweisfrage nicht ab, obwohl sie tief ins tragwerksplanerische hineingeht und behauptet b) ohne jeden Nachweis dafür, eben diese tragwerksrelevante Leistung sei nicht mangelhaft, obwohl es c) sogar noch ein Schreiben von Thorsten dazu gibt!

    Wenn Du dann sowas hast, dann aber Gute Nacht Deutschland.

    Ausserdem ist das schon ein Fall, den nicht viele SV beackern können.
    Einerseits musst Du die "Fensterbibel" im Schlaf können, andererseits musst Du den Mauerwerksteil und die 18195 drauf haben und dann noch die Flachdachrichtlinien anwenden können!
    Als Krönung dann bitte noch Kenntnisse in Untersuchung und Behebung von Wasserschäden - ursachenunabhängig!
     
  19. Julius

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    Mißverständnis:
    DAS ist unstrittig.
    Meine diesbezügliche Anmerkung bezog sich hingegen ausschließlich auf die vom TE angekündigkte Vorgehensweise, erst selbst die Instandsetzng auf eigene Kosten durchführen zu lassen und dann die Forderung gegenüber dem BT gerichtlich geltend zu machen.

    Auf diese Weise würden einerseits Beweise vernichtet und andererseits dem BT die Gelegenheit genommen, seinerseits die Instandsetzung vorzunehmen (was u.U. zum Verlust der Ersatzansprüche führen kann).
     
  20. Elyas

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Thema: Feuchtigkeit nach Starkregen an allen bodentiefen Fenstern an der Wetterseite
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