Bei der Planung vom Neubau EnEV schon wichtig?

Diskutiere Bei der Planung vom Neubau EnEV schon wichtig? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Guten Abend, wie weit muss bei der Planung eines Neubaus eines EFHs der künftige Energiestandard nach EnEV berücksichtigt werden? Wenn bei...

  1. #1 Amibobo, 22.12.2014
    Amibobo

    Amibobo

    Dabei seit:
    02.01.2014
    Beiträge:
    310
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Mainburg
    Guten Abend,

    wie weit muss bei der Planung eines Neubaus eines EFHs der künftige Energiestandard nach EnEV berücksichtigt werden?

    Wenn bei der Planung "nur" die Außenmauern mit 36cm berücksichtigt werden, ist damit durch den Planer seine Aufgabe erfüllt und den "Rest" erledigt ein Energieberater?

    Ich dachte bis jetzt, dass bereits beim Entwurf der geplante Energiestandard eine Rolle spielt und einplant wird, nicht später irgendwie der gewünschte Energiestandard durch den Energieberater erreicht wird.

    Gruß
     
  2. #2 toxicmolotow, 22.12.2014
    toxicmolotow

    toxicmolotow

    Dabei seit:
    08.09.2013
    Beiträge:
    1.471
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Sparkassenfachwirt
    Ort:
    NRW
    Bei der Planung sollte die Wanddicke und der damit erreichbare Energiestandard berücksichtigt werden. Es bringt ja nichts, wenn ein Raum auf Kante genäht ist und dann plötzlich die Außenwand 5 oder 10cm dicker werden muss. Damit hat ja niemand was gewonnen. Auf der anderen Seite sollte es kein Beinbruch sein, wenn eine Wand 2cm mehr oder weniger hat. Außerdem ist es ja auch eine Sache der Materialwahl ob eine "Kfw55-Wand" 38,40 oder 42cm dick wird. Also in einem gewissen Maße sollte es schon berücksichtigt werden. Genaueres können die Fachleute hier bestimmt berichten.
     
  3. #3 Alfons Fischer, 23.12.2014
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    Ich denke, man sollte zunächst den Begriff "Planung" differenzieren:
    beim "Entwurf" geht es zunächst um das Grundriss-Konzept, bei der "Baueingabeplanung" um die Genehmigung, bei der Werkplanung um eine ausführungsreife Planung.

    Sie sprechen vom Entwurf. Und da vertrete ich die Meinung, dass Änderungen der Wandstärke durchaus noch möglich (und sogar wahrscheinlich) sind. Oftmals ist da noch gar nicht abschließend geklärt, welche Bauweise überhaupt umgesetzt wird: massiv monolithisch, massiv mit Tragschale und WDVS oder gar Verklinkerung, Holzrahmenbau etc. etc.?
    Außer vielleicht bei dem Anspruch von besonders energieoptimierten Konzepten (sagen wir ab Effizienzhaus 40 oder niedriger, von einer fixen Grenze zu sprechen wäre aber auch falsch).
    Es kommt halt einfach darauf an, auf was die Prioritäten beim Entwurf gesetzt werden. In der Regel ist erste Priorität die Architektur, (fast) unabhängig vom energetischen Konzept (Ausnahmen bestätigen die Regel).

    Bei uns hier in Bayern erlebe auch ich nach der Baueingabeplanung häufig, dass es noch Änderungen gibt. Weil der EnEV-Nachweis i.d.R. hier erst nach der Baueingabe erstellt wird. Häufig bekomme ich sogar Pläne von Häusern auf den Tisch, die als Massivhaus geplant, aber als Holzrahmenbau umgesetzt wurden.

    Nur in der Werkplanung ist die tatsächliche Ausführung fix einzuarbeiten.
     
  4. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Während der Planung ist die EnEV selbstverständlich zu berücksichtigen. Zu diesem Zeitpunkt steht ja das Konzept das umgesetzt werden soll schon fest, also sind auch alle Bauteilewerte bekannt. Während der Entwurfsphase kann man noch "spielen", da spielt die EnEV nur eine untergeordnete Rolle. Man hat das zwar im Hinterkopf, doch Details werden erst zusammen mit der Planung eingearbeitet.

    Die Frage ist jetzt, in welcher "Phase" befindest Du Dich? Geht es um die ersten Entwürfe, dann wäre ein Ansatz der Außenmauern mit 36cm OK. Ob die dann später 42cm dick werden macht in dieser Phase noch nichts aus.
     
  5. #5 Amibobo, 25.12.2014
    Amibobo

    Amibobo

    Dabei seit:
    02.01.2014
    Beiträge:
    310
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Mainburg
    Im Moment wird die Baueingabeplanung vorbereitet. Da sich meines Wissens nach der Baugenehmigung die Außenansicht und Außenmaße nicht mehr ändern dürfen (abgesehen von normalen Bautoleranzen) spielt es doch eine Rolle, ob es 36er oder 42er wird. Oder ist das noch im Toleranzbereich?

    Beauftragt sind aktuell LPH 1-4, d.h. die Werksplanung interessiert noch nicht.

    Interessant wäre natürlich ein Nullenergiehaus, aber der Baupreisunterschied zu einem KfW70-Haus lässt uns bescheiden bleiben.
     
  6. #6 Baufuchs, 25.12.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ob die Außenwände 36,5 oder 42,5 cm werden, hat auf jeden Fall Auswirkungen.

    Entweder die Außenmaße des Hauses bleiben unverändert, dann ändern sich alle Wohnflächen und unter Umständen passen Raumbreiten einfach nicht mehr,

    oder

    die Außenmaße werden verändert, dann passt der Lageplan nicht mehr und evtl. passen Abstandsflächen nicht mehr.
    Bei Haus mit geneigtem Dach ändert sich ggf. auch die Firsthöhe.
     
  7. #7 Alfons Fischer, 28.12.2014
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    zwischen den beiden dargestellten Varianten liegen geschätzt 20-40cm Unterschied in der Wandstärke!
    Und noch ein paar andere "Nettigkeiten"
     
  8. #8 MoRüBe, 28.12.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Dazu müsste man den Begriff "Nullenergiehaus" erst einmal rechtssicher definieren :konfusius
     
  9. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    Lph 1:
    "c) Beraten zum gesamten Leistungs- und
    Untersuchungsbedarf"


    d.h., hinweis auf weitere, ggfs. externe, leistungen,
    bspw. bgga, twp, bp.

    Lph 2:
    "d) Klären und Erläutern der wesentlichen
    Zusammenhänge, Vorgaben und Bedin-
    gungen (zum Beispiel .. bauphysi-
    kalische, energiewirtschaftliche, ..)"


    Lph 3:
    "a) Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter
    weiterer Berücksichtigung der wesentli-
    chen Zusammenhänge, Vorgaben und
    Bedingungen
    (zum Beispiel .. technische, wirtschaftli-
    che,*ökologische,*..) .. un-
    ter Verwendung der Beiträge anderer an
    der Planung fachlich Beteiligter."


    die (bspw.) wanddicke ist also frühzeitig,
    ggfs unter einbeziehung bauphysikalischer
    berechnungen von sonderfachleuten,
    in die planung verbindlich zu integrieren.
     
  10. #10 Alfons Fischer, 29.12.2014
    Alfons Fischer

    Alfons Fischer

    Dabei seit:
    18.11.2010
    Beiträge:
    3.718
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    thermische Bauphysik
    Ort:
    Dkb
    Benutzertitelzusatz:
    Formularausfüller
    ...wird man vermutlich nie rechtssicher definieren können ;)
     
  11. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Für den Einzelfall schon ... in dem Planungsvertrag kann ja für DIESEN EINEN FALL definiert, was die Parteien unterienander unter einem Nullernergiehaus verstehen ...

    Wobei die meisten sogenannten Nullenergiehäuser in der Gesamtbilanz größere Energieschleudern sind, als ein solides kfw55 ... aber DAS will ja keiner höhren ...
     
Thema:

Bei der Planung vom Neubau EnEV schon wichtig?

Die Seite wird geladen...

Bei der Planung vom Neubau EnEV schon wichtig? - Ähnliche Themen

  1. Neubau Fragen: Grundstück begradigen, Keller ja/nein, zweigeschossiges Aussehen, weitere Planung

    Neubau Fragen: Grundstück begradigen, Keller ja/nein, zweigeschossiges Aussehen, weitere Planung: Liebe Bauexperten, falls dieses Forum nicht die richtige Stelle ist, um diese Fragen zu stellen, dann bitte ich um Nachsicht und Hinweis ... Ich...
  2. 2 Wohneinheiten auf 185qm Grundfläche ?!

    2 Wohneinheiten auf 185qm Grundfläche ?!: Hallo an alle Forum-Leser, ich habe eine Frage an diejenigen unter euch, die sich mit Hausbau/ Grundrissgestaltung auskennen. Ist es möglich 2...
  3. Verbesserungsvorschläge zur Planung/Aufteilung von 2 Bädern im Neubau

    Verbesserungsvorschläge zur Planung/Aufteilung von 2 Bädern im Neubau: Hallo Experten. Wir sind zur Zeit an der räumlichen Planung und Anordnung von 2 Bädern im Dachgeschoss. Einmal ein kleineres Duschbad und ein...
  4. Neubau 2015 - Wie beginne ich meine Planung? Wo bekomme ich Unterstützung?

    Neubau 2015 - Wie beginne ich meine Planung? Wo bekomme ich Unterstützung?: Hallo liebe Forumsteilnehmer, seit einigen Wochen bin ich im Forum angemeldet und habe schon viele Stunden mit lesen verbracht. Ich möchte mich...