Handwerkerrechnung bezahlen trotz Widersspruch gegen diese?

Diskutiere Handwerkerrechnung bezahlen trotz Widersspruch gegen diese? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, leider gibt es momentan eine kleine Meinungsverschiedenheit zwischen einem Handwerksbetrieb und mir über eine Rechnung bzw. die...

  1. #1 Stefan79, 24.12.2014
    Stefan79

    Stefan79 Gast

    Hallo,

    leider gibt es momentan eine kleine Meinungsverschiedenheit zwischen einem Handwerksbetrieb und mir über eine Rechnung bzw. die dazugehörigen durchgeführten Arbeiten.
    Es geht um den Außenputz sowie dessen Farbanstrich an unserem Neubau (von meiner Freundin und mir). Bei einer Beratung vor Ort auf der Baustelle wurde uns von dem Geschäftsführer des Betriebes mitgeteilt, dass ein weißer Farbanstrich Standard sei und wir lediglich einen Mehrpreis für eine farbliche Tönung zahlen müssten, dieses haben wir dann zugesagt und dem Betrieb mitgeteilt, welche Farbe nun verwendet werden sollte. Die Arbeiten sind nun länger abgeschlossen und wir haben eine Rechnung über den Farbanstrich erhalten (der Putz war gegenüber dem eigentlichen Bauunternehmen beauftragt).
    Nun sollen wir den gesamten Farbanstrich und nicht nur die farbliche Tönung bezahlen. Wir haben dann mit dem Handwerksbetrieb (leider nur) persönlich versucht eine Klärung herbei zu führen, in der Zwischenzeit kam eine Mahnung und nun eine weitere Mahnung mit Aufforderung zur Zinszahlung und "Androhung" von Weitergabe an einen Rechtsanwalt. Wir haben in der Zwischenzeit immer wieder versucht Kontakt mit dem Betrieb aufzunehmen, versprochene Rückrufe blieben nicht aus und wir waren zugegeben etwas naiv in der Hoffnung, es auf (für uns) normalen Wege klären zu können.
    Ich habe nun schriftlich Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt, die zuletzt gesetzte Frist läuft aber in wenigen Tagen aus. Ich möchte natürlich verhindern dass da durch den Handwerksbetrieb ein Prozess in die Gang gesetzt wird in dem dann über Anwälte / das Gericht eingefordert wird um eben nicht im schlechtesten Falle auch diese Kosten zu bezahlen.
    Muss ich nun die Rechnung erst mal zahlen (obwohl diese Leistung nie von uns beauftragt wurde, eine Auftragsbestätigung haben wir nie erhalten, dann wäre uns das Problem schon früher aufgefallen) und dann später hoffen, einen Teil davon zurück zu erhalten? Hilft es in der Überweisung den Hinweis "unter Vorbehalt" aufzuführen?
    Eigentlich möchte man sich Weihnachten mit anderen Themen beschäftigen, da ich aber vom Handwerksbetrieb noch keine Reaktion auf den Widerspruch erhalten habe (keinen Anruf, kein Eingangsschreiben) und heute noch die letzte Möglichkeit wäre die Rechnung "fristgerecht" zu zahlen muss ich diese Frage leider stellen...

    Viele Grüße
    Stefan
     
  2. #2 Baufuchs, 24.12.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Geht aus dem Auftrag/der Baubeschreibung des "eigentlichen Bauunternehmens" hervor, dass ein weißer Anstrich enthalten ist?
     
  3. #3 MoRüBe, 24.12.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Hier ist doch Chaos pur :mauer

    "...Außenputz sowie dessen Farbanstrich"

    und

    "der Putz war gegenüber dem eigentlichen Bauunternehmen beauftragt".

    Ihr wisst doch schon selbst nicht, was da nu genau ist.

    Ihr müsst Euch doch über Kosten unterhalten haben. Entschuldigung, so blöd kann man doch nicht sein und sagt nur: mach mal. Man muss doch zumindest wissen, was es kostet, besser gesagt: wieviel.

    Und dann noch das:

    "und dem Betrieb mitgeteilt, welche Farbe nun verwendet werden sollte"

    Ist das eventuell auch noch eine supidupiFarbe? Oder ist hier nur ein Farbton gemeint, oder was?
     
  4. #4 Gast036816, 24.12.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    handelt es sich um die schlussrechnung des unternehmers?

    vertragsgrundlage bgb oder vob?
     
  5. Julius

    Julius

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    Nur den unstrittigen Betrag fristgerecht bezahlen, der darüberhinausgehenden Forderung widersprechen.
     
  6. #6 Stefan79, 24.12.2014
    Stefan79

    Stefan79 Gast

    Ich hatte ja schon geschrieben, etwas naiv an die Sache herangegangen zu sein. Aber "nicht zu wissen, was da nun genau ist", dem muss ich widersprechen.
    Im Bauvertrag (VOB) sind keine Malerarbeiten enthalten. Wir haben daraufhin mit dem Betrieb welche den Außenputz (und eben die Malerarbeiten) übernommen hat uns über Alternativen betreffend des Putzes unterhalten (mineralischer Putz, durchgefärbter Putz u.a.). Während eines Termins auf der Baustelle wurde uns dann mitgeteilt, dass ein weißer Anstrich bei Mineralputz ohne Kosten vorgenommen werde (also für uns "kostenneutral" wäre), lediglich Kosten von etwa einem Euro je Quadratmeter müssten wir selber tragen, wenn wir - wie jetzt ausgeführt - einen Anstrich in einem leichten Grauton erhalten @MoRüBe: es war lediglich der Farbton). Das wären Mehrkosten von etwa 200€, die wir dann auch übernommen hätten, das haben wir dann mündlich auch vor Ort mitgeteilt. Nun haben wir eine Rechnung über 2.000€ erhalten, eben nicht nur die Mehrkosten sondern den gesamten Anstrich.
    Die Zusage von dem Handwerksbetrieb dass ein weißer Anstrich kostenfrei sei haben wir nach der Unterschrift des Bauvertrages mit dem Bauunternehmen erhalten. Ja, wir haben uns leider auf diese Aussage verlassen ohne sie weiter schriftlich zu erhalten. Der Betrieb welche nun also die Rechnung stellt hat von uns bis auf die Mitteilung über den Farbton auch keinen schriftlichen Auftrag erhalten, wir wiederum haben nur die mündliche Aussage über die ca. 200€ Mehrkosten. Dieses ist ja nun auch eine Sache die wir jetzt klären müssen.

    Wichtig ist mir nun aber, ob ich diese Rechnung (ob sie nun rechtens ist weil wir Fehler gemacht haben oder nicht) schon jetzt, also vor einer endgültigen Klärung, begleichen muss, oder ob ein Widerspruch gegen eine Rechnung (und einem nicht erteilten Auftrag) auch ein Aussetzen der Zahlung beinhaltet. Alles andere (wer hätte was ausführen dürfen, wer hat was erteilt auf Grund welcher vertraglichen Grundlage) wird geklärt...

    Noch ergänzend warum überhaupt ein Widerspruch im Raum steht (man könnte ja auch sagen, Pech, Anstrich steht nicht im Bauvertrag, Leistung wurde erbracht, also Rechnung zahlen): Hätten wir gewusst das wir den gesamten Anstrich hätten zahlen müssen hätten wir uns alternative Angebote eingeholt (wie auch bei allen anderen nicht im Bauvertrag enthaltenen Leistungen) und auch vielleicht einen anderen Putz (also Material) ausgewählt. Die genannten Kosten von 200€ haben uns aber dazu bewogen eben keine Alternativen mehr in Betracht zu ziehen...
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 24.12.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich weiß nicht, ob da überhaupt und wenn, obs noch geht, denn wenn wir über die zweite Mahnung reden, dann ist die Rechnung ja nicht erst gestern eingeflogen.

    Ausserdem ist die ganze Struktur zumindest undurchsichtig dargestellt!
    Wenn den Putzer ein BT/GÜ beauftragt, wieso bekommt Ihr dann die Rechnung. Ich hätte den erstmal an seinen AG verwiesen.

    Aber das ist alles durch, weil Ihr geschlurt habt.

    Ich denke, Ihr könnt jetzt zum Anwalt gehen, aber rechnen wir mal:

    200 € waren für Euch OK.
    2000€ sollt Ihr zahlen.
    1800 sind also streitig.
    Wenn Ihr ejtzt vor Gericht geht, wird Euch jeder sagen, das 1€/m² unrealistisch ist. Ihr müsstet also das Zustandekommen eines Vertrags auf Basis 1€/m² beweisen. Es müsste also jemand möglichst neutrales dabei gewesen sein.
    Wird wohl kaum.

    Also gehts um realistische Mehrpreise.
    Dürften so 3 - 5 €/m² sein.
    Also müsstet Ihr 600 bis 1000 € eh zahlen.

    Aber nur, wenn Ihr dem Gericht glaubhaft machen könnt, das es nur um den Mehrpreis der Tönung ging!

    Insgesamt würde ich sagen, Ihr geht mit 1000 - 1500 € zu zahlender Summe aus dem Gericht.
    Zzgl. Zinsen, anteilige Anwalts- und Gerichtsgebühren, ggf. Zeugenentschädigungen usw. 2000 + X.

    Zahlt und lernt daraus - ist billiger als der Streit!
     
  8. #8 dimitri, 24.12.2014
    dimitri

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    Ja immer brav die Klappe halten und alles zahlen was einem in Rechnung gestellt wird. So ist es recht.
     
  9. #9 wasweissich, 24.12.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    nicht einfach zahlen .

    aber du liebr dimitri weiss ganz genau ,was stefan zusteht ,was eine extra leistung ist ,welchen teil der besprechung wer und warum falsch verstanden oder falsch gedeutet hat ...

    finde ich eine stramme leistung ,denn das alles kann selbst stefan nicht einordnen . du bist für heute mein held .
     
  10. #10 dimitri, 24.12.2014
    dimitri

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    Du sprichst in Rätseln. Aber nomen est omen.
     
  11. #11 wasweissich, 24.12.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    derart komplizierte texte sind auch nicht jedermanns sache .

    vor allem wenn das eigene weltbild ganz klar ist : alle handwerker sind beutelschneider und den bauherren steht wesentlich mehr zu ,als sie zu bezahlen haben...:D
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 24.12.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    dimitri - & Du redest Unfug.

    Ich habe eine genaz einfache betriebswirtschaftliche Betrachtung verschriftlicht!
    Genau SO rechnet jeder Betrieb.
    Und ein Privatmann sollte auch so rechnen!

    Wenn man dann nach betriebswirtschaftlicher Analyse trotzdem Streit begehrt, dann ist das i.O., aber man weiß, was man risikiert. Die meisten privaten Bauherren streiten aber in der Absicht Geld zu sparen.
    DAS genau ist hier aber kaum möglich (unmöglich ist nie etwas bei Gericht)

    Wenn Du es Dir betriebswirtschftlich leisten kannst, jeden Streit auszufechten, koste es, was es wolle, dann herzlichen Glückwunsch!
    Aber leider sind nicht alle immer dazu in der Lage!

    Also klemm Dir Deine blöden Sprüche und denk nach, bevor Du schreibst!
     
  13. #13 dimitri, 24.12.2014
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    @Wasweissich:
    So ein Schmarrn. Das hab ich nie behauptet. Aber abgemacht ist abgemacht, da kann man nicht mal eben so 1800€ draufschlagen. Das gehört für mich auch dazu, dass man sich daran hält - auf beiden Seiten. Aber dann Rechnungen verschicken und nicht mehr dazu äußern wenn man nachfragen hat, ist definitiv nicht in Ordnung.
     
  14. H.PF

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    dimitri du hast nicht verstanden was Ralf dir zu verstehen geben wollte...
    Es geht nicht drum ob rechtmäßig oder nicht. Es geht um 1. die Beweisbarkeit der Abmachungen und 2. der Nutzen dieser Anfechtung.
    W
     
  15. #15 dimitri, 24.12.2014
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    Ralf, in diesem Fall ist es also ok, wenn man bei jeder mündlich abgeschlossenen Vereinbarung einfach mal was draufschlägt (oder abzieht je nachdem wer es macht) solange es für den Geschädigten billiger ist als das im Zweifelsfall klären zu lassen. Genial, da können meine Sprüche natürlich nicht mithalten.
    Im übrigen gilt Punkt 6 der Nutzungsordnung auch für dich.
     
  16. #16 Kalle88, 24.12.2014
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    Dimitri, hast du schon mal einen Rechtsstreit mit gemacht? Wenn ja, sollte der Beitrag von Rafl nicht so schwer zu verstehen seien. Aber es ist Stammtischparolen mäßig natürlich einfacher die olle Handwerkersippe dafür zu verurteilen. Hier hat niemand auch nur ein Wörtchen über die Machenschaften des HW verloren oder die als korrekt dargestellt. Eine einfache Kosten/Nutzen-Rechnung sollte jeder gelernt haben.
     
  17. #17 feelfree, 24.12.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Ist es das wirklich?
    Unser Maler wollte für farbige Innenflächen genau 0,50€/m² Aufpreis. Ist eine Tönung beim Außenputz so viel teurer als bei Innenfarben?
     
  18. #18 dimitri, 24.12.2014
    dimitri

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    Kalle, wenn der Rechnungssteller nicht in der Lage ist zu erklären, wie er zu diesem Betrag kommt, dann würde ich schriftlich eine Kopie des von mir unterschriebenen Auftrages anfordern. Andernfalls hat er bis zum soundsovielten Zeit den schriftlich vereinbarten Zustand (wieder) herzustellen. Alternativ bin ich unter Tel xyz zu erreichen, damit wir das, wie unter normalen Vertragspartnern üblich, klären können.
    Die gleiche wirtschaftliche Überlegung von Ralf muss zwangsläufig ja auch für den Handwerker zutreffen. Aber einfach zahlen? Würde ich schon aus Prinzip nicht machen.

    Im übrigen bin ich nicht der Auffassung, dass Handwerker alles Halsabschneider sind wie mir hier mehrfach angedichtet wurde. Ich habe, ganz im Gegenteil, immer die Erfahrung gemacht, dass besonderes in diesem Berufsstand die mündliche Abmachung noch etwas wert ist.
     
  19. #19 Kalle88, 24.12.2014
    Kalle88

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    Zumindestens sollte er sich bevor er nicht zahlt anwaltliche Hilfe nehmen! Wenn ich seine Sätze richtig interpretiere sind Malerarbeiten nicht enthalten! Bedeutet, der Putz ist über doe BL abgedeckt vom BU/GU - was auch immer. Nun erfolgte aber ein grauer Anstrich! Der hat zur Folge, das hingegen zu weiß 1 Euro mehr kostet - MATERIALKOSTEN! Wo ist der Arbeitsaufwand für das Anstreichen? Gibt es das Umme vom HW? Weil ja Malerarbeiten NICHT enthalten sind? Jetzt können wir uns drüber streiten ob der Putz einen Anstrich benötigt um als fertiges Werk zu gelten. Braucht er das nicht, dann war das eine geschickte Mehrleistung...

    Passiert so oder ähnlich bestimmt tausend Mal in D. Ist bei einigen HW schon gängige Geschäftspraktik. Naive Bauherren wie der TS werden dann übers Messer gezogen.

    Das sehe ich nicht so! Einen guten HW erkennst du gerade daran, dass er alles schriftlich dokumentiert. Betriebswirtschaftlich gesehen sind mündliche "Handschläge" reinstes Harakiri. Unter langjährigen Kunden vielleicht, bei Neukunden? Im Leben nicht...
     
  20. #20 Skeptiker, 24.12.2014
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    dimitri: Weder braucht ein Bauvertrag zur Rechtsgültigkeit die Schriftform noch gibt es einen schriftlichen Vertrag, auf den sich der TE beziehen könnte. Genau das ist das Problem, an dem Deine Argumentation leider komplett vorbei geht. Die rechtssichere Vorgehensweise erklärt hierzu am sinnvollsten ein Anwalt.

    Und: Wir waren nicht dabei, sollten uns also mit der Bewertung der wenigen Fakten zurückhalten.
     
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