Abnahme

Diskutiere Abnahme im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wie macht man in der Praxis weiter: Der AN erscheint ohne Angabe von Gründen nicht zur Abnahme. Nicht zur 1., nicht zur 2., nicht zur...

  1. Matti

    Matti

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    Hallo,

    wie macht man in der Praxis weiter:

    Der AN erscheint ohne Angabe von Gründen nicht zur Abnahme. Nicht zur 1., nicht zur 2., nicht zur 3. Alle Abnahmen wurden durch den Bauleiter angekündigt und durchgeführt (in Abwesenheit des AN). Im Abnahmeprotokoll haben wir jedes Mal "Abnahme verweigert" angekreuzt. Folgende Mängel, die der Ingenieur z. T. als schwere Baumängel verschriftet hat, gibt es:
    1. Die Treppe wurde nur provisorisch gesichert (Handlauf und Geländer).
    2. In einigen Fensterbereichen dringt bei Starkregen Wasser ein.
    3. Das gleiche gilt im Anschlußbereich Bodenplatte/Hauskonstruktion.

    Aus Kostengründen sind wir mittlerweile eingezogen. Aber wie verfährt man nun weiter? Stellt man ständig neue Termine für Abnahme und Mangelbeseitigung, obwohl seitens AN überhaupt nichts mehr passiert? Wo soll das denn hinführen? Oder kündigt man den Vertrag, mit den bekannten Nachteilen?

    Vielen Dank für konstruktive Antworten.

    Matti & Familie
     
  2. #2 Harald W., 11.02.2006
    Harald W.

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    Bitte für alle Beteiligten...

    ...genauere Angaben machen zu:

    -Vertrag: vom Bauträger gekauft, vom Gu, GÜ, oder was anderes erstellt? freier beauftragter Architekt, der alles mit Architektenvertrag für Dich mit Einzelvergabe erstellt hat?
    -Welche Funktion hat der Bauleiter? BL vom Bauträger? Dein Bauleiter? BL vom GU, GÜ?
    -Vertrag: nach VOB?
    Ohne Details keine konkrete Hilfe möglich...
     
Thema:

Abnahme

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