Parkettboden - Verlegeweise (schwimmend oder geklebt) nicht im Vertrag festgelegt

Diskutiere Parkettboden - Verlegeweise (schwimmend oder geklebt) nicht im Vertrag festgelegt im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir bauen mit einem GU. Im Bauvertrag haben wir einen Eichenparkettboden für 70/qm incl. MwSt. und Einbau (Anlieferung, Sockelleisten,...

  1. Amberg

    Amberg

    Dabei seit:
    04.12.2014
    Beiträge:
    119
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Amberg
    Hallo,
    wir bauen mit einem GU.
    Im Bauvertrag haben wir einen Eichenparkettboden für 70/qm incl. MwSt. und Einbau (Anlieferung, Sockelleisten, usw..) festgelegt.
    Es gibt keine Vorgaben, ob er schwimmend oder verklebt verlegt wird (Fußbodenheizung --> verklebt wohl besser).

    Das Eichenparkett hatten wir sogar schon gemustert.

    Nun ist dieser Parkettboden nicht mehr erhältlich.
    Der GU hat uns zu einem Bodenleger geschickt zum Bemustern. Dieser empfahl Verkleben. Nun kostet der qm aber 108€ !!
    Den Rest sollen wir drauf zahlen, weil wir ja nun verklebt haben wollen. Dabei ist das Hauptproblem ja, dass der Boden nicht mehr zu bekommen ist.

    Was ist, wenn wir die Verlegeweise offen lassen und auf unsere 70€/qm bestehen?

    VG und Bitte um Hilfe
     
  2. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Du hast nur Anspruch auf das was vereinbart war. Wenn sich nun das Material ändert, und die Ursache nicht bei Dir liegt, dann geht das sehr wahrscheinlich auf das Risiko des AN.

    Eine Verklebung war nicht vereinbart und ist somit auch nicht geschuldet. Möchtest Du nun eine Verklebung, dann ist der Mehraufwand von Dir zu bezahlen. Nachdem der Vertrag schon unterschrieben ist, ist es schwer hier zu verhandeln. Er könnte Euch auch 100,- €/m2 nur für die Verklebung anbieten, Ihr müsst dieses Angebot ja nicht annehmen.

    Bestehst Du auf den 70,- €/m2 dann wird die Firma den Boden so verlegen wie es ihr in den Kram passt, bzw. für sie am einfachsten ist. Eine besondere Verlegung war ja nicht vereinbart.

    Welche Möglichkeiten Du sonst noch hast, das müsste man anhand des Auftrags / Vertrags prüfen. Das wäre ein Fall für einen Fachanwalt. Der müsste dann auch die AGB prüfen usw. usw. Dabei kommt es darauf an, was Ihr nachweisbar vereinbart habt. So manche augenscheinlich logische Schlußfolgerung hält einer genaueren Überprüfung nicht stand. Deswegen ist es auch nicht möglich zu sagen, ob der neue Bodenbelag im Rahmen des ursprünglichen Preises zu liefern ist. Das mit der Verlegung ist in meinen Augen eindeutig. Nicht vereinbart, dann auch kein Anspruch. Wenn doch gewünscht, dann Aufpreis.
     
  3. #3 Thomas B, 28.12.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Dann nehmt halt schw. verlegt, wie wohl vereinbart (kalkuliert?) war, wenn sich diese Mehrkosten in Höhe von EUR 38/ m2 auf das Verkleben beziehen..
     
  4. Markul

    Markul

    Dabei seit:
    20.05.2012
    Beiträge:
    505
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bankkaufmann
    Ort:
    Regensburg
    38 qm nur fürs kleben? Mag ich nicht glauben...
     
  5. #5 Thomas B, 28.12.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Ich schon!!!

    Nennt sich Gewinnmaximierung!

    Absolut nicht ungewöhnlich.
     
  6. bento

    bento

    Dabei seit:
    05.09.2007
    Beiträge:
    108
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Bauing.
    Ort:
    Münsterland
    Dann weißt du wenigstens schon mal, in welcher Preisklasse sich das Ersatzparkett bewegen darf, ohne dass gleich Mehrkosten anfallen. Ich würde mich aber trotzdem vorher noch beim Hersteller informieren, ob das ausgesuchte Eichenparkett tatsächlich nicht mehr erhältlich ist.

    Wenn keine Verlegeart vereinbart wurde, dürfte es dem GU wohl freistehen, sofern er nicht gegen die anerkannten Regeln der Technik verstößt.
     
  7. #7 Lexmaul, 28.12.2014
    Lexmaul

    Lexmaul

    Dabei seit:
    15.09.2014
    Beiträge:
    8.921
    Zustimmungen:
    2.162
    Benutzertitelzusatz:
    Mimosenlecker
    Lass Dir doch Angebote von örtlichen Firmen machen und nimm das Gewerk dann raus - wenn das geht.
     
  8. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    VIel Spaß bei Vertragskündigung. Das kann ein teurer Spaß werden.
     
  9. #9 Lexmaul, 28.12.2014
    Lexmaul

    Lexmaul

    Dabei seit:
    15.09.2014
    Beiträge:
    8.921
    Zustimmungen:
    2.162
    Benutzertitelzusatz:
    Mimosenlecker
    Deshalb schrieb ich ja "wenn es geht"...
     
  10. Amberg

    Amberg

    Dabei seit:
    04.12.2014
    Beiträge:
    119
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Amberg
    Der GU hat nichts dagegen, wenn ich selber eine Firma aussuche. Ich denke, er hat selber Angst, dass ich nun auf die schwimmende Lösung mit 70€/qm bestehe, die er evtl. nicht mehr leisten kann.
    Materialpreis 45€/qm netto, Rest verlegen beim Verkleben (incl. Estrich abschleifen, Sockelleisten,...).
    Ich habe auch mal bei anderen Firmen angefragt, ob die etwas günstiger sind.
    Muss doch unter 100€ Brutto gehen bei diesem Materialpreis.

    VG
     
  11. #11 Lexmaul, 28.12.2014
    Lexmaul

    Lexmaul

    Dabei seit:
    15.09.2014
    Beiträge:
    8.921
    Zustimmungen:
    2.162
    Benutzertitelzusatz:
    Mimosenlecker
    Na siehste, dann warte doch einfach ab - ist doch ne Lösung in Sicht.

    Muss man ja nicht sofort schwarz malen...
     
  12. Amberg

    Amberg

    Dabei seit:
    04.12.2014
    Beiträge:
    119
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamter
    Ort:
    Amberg
    Der GU hat nichts dagegen, wenn ich selber eine Firma aussuche. Ich denke, er hat selber Angst, dass ich nun auf die schwimmende Lösung mit 70€/qm bestehe, die er evtl. nicht mehr leisten kann.
    Materialpreis 45€/qm netto, Rest verlegen beim Verkleben (incl. Estrich abschleifen, Sockelleisten,...).
    Ich habe auch mal bei anderen Firmen angefragt, ob die etwas günstiger sind.
    Muss doch unter 100€ Brutto gehen bei diesem Materialpreis.

    VG
     
Thema:

Parkettboden - Verlegeweise (schwimmend oder geklebt) nicht im Vertrag festgelegt

Die Seite wird geladen...

Parkettboden - Verlegeweise (schwimmend oder geklebt) nicht im Vertrag festgelegt - Ähnliche Themen

  1. Belastbarkeit Parkettboden mit Fußbodenheizung

    Belastbarkeit Parkettboden mit Fußbodenheizung: Hallo zusammen! wohne zur Miete in einer rel neuen Wohnung (bj 2018) mit Parkett und Fußbodenheizung. Möchte einen Tresor aufstellen,...
  2. Parkettboden wölbt sich

    Parkettboden wölbt sich: Hallo, wir haben vor 3,5 Jahren Parkett schwimmend auf einen Estrich in unserem Neubau verlegt. Dampfbremse wurde eingebaut. Nun ist es so, dass...
  3. Neue Parkettboden, eure Einschätzung nötig (eilt)

    Neue Parkettboden, eure Einschätzung nötig (eilt): Hallo an Alle! Bisher war ich nur eine stille Mitleserin aber jetzt muss ich (leider) auch einmal aktiv auf eure Hilfe zurückgreifen. Es geht um...
  4. Parkettboden nach Schleifen in welchen Zeitabständen lackieren?

    Parkettboden nach Schleifen in welchen Zeitabständen lackieren?: Hallo, wenn eine Firma das Schleifen und mehrfache Lackieren eines Parkettboden anbietet, kann dann der Parkettboden am selben Tag bei...
  5. Parkettboden schleifen um Flecken loszuwerden und einheitliches Bild zu erhalten?

    Parkettboden schleifen um Flecken loszuwerden und einheitliches Bild zu erhalten?: Hallo, müsste man den abgebildeten Parkettboden wirklich schleifen, nachdem die entsprechenden Parkettstäbe ausgetauscht wurden, damit es ein...