Kehlbalkendecke nicht entsprechend der Statik ausgeführt !

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  1. #1 WAYNETRAIN, 29.12.2014
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    Hallo Zusammen,

    wir haben 2011/2012 mit einem sehr bekannten Anbieter für schlüßelfertiges Bauen einen Neubau errichtet. Das Haus ist seit 2012 bezogen und der (Kaltdach) Spitzboden soll bald ausgebaut werden.
    Aktuell ist die obere Geschoßdecke isoliert, die darüber liegenden Schrägen jedoch nicht.
    Beim lesen der Statik (Auszug ist angefügt) für die Decke des DG/ den Boden des Spitzbodens ist mir aufgefallen das die vorgesehenen Kehlbalken 8 x 18 sein müssten.

    Verbaut wurden jedoch nur Balken in 6 x 18cm.


    Nun stellen sich mir folgende Fragen :

    1. verstehe ich es richtig das nur 100kg/m2 Belastbarkeit vom Statiker vorgesehen wurden ?

    2. Sollten die 100kg/m2 stimmen, Ist das für einen "Wohnraum" wie es in der Statik deklariert ist ausreichend ?

    3. Wie hoch ist die Belastbarkeit durch die verwendeten kleineren Balken nun ? bzw. Kann der Spitzboden so überhaupt begangen/genutzt werden ?

    4. Wie könnte hier eurer Meinung nach nachgebessert werden? zB. Dämmung entnehmen und weitere Balken nachträglich einsetzen ?
    (Es wäre natürlich sehr unschön alle Decken im DG wieder raus zu reißen)


    Ich würde mich wirklich sehr freuen wenn Ihr mir helfen könntet !
    Bedingt durch die Feiertage erreiche ich aktuell weder Statiker noch Generalunternehmer, trotzdem wäre es natürlich klasse wenn ich etwas besser im Bilde wäre, bevor ich die Baufirma mit dem Mangel konfrontiere.

    Viele Grüße

    Christoph
     

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  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 29.12.2014
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    Ist denn die Nutzung als Aufenthaltsraum (Wohnraum) im Spitzboden überhaupt baurechtlich zulässig?
    Vollgeschoße? Lichte Raumhöhe? Belichtung + Belüftung?
     
  3. Neutal

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    In den meisten Fällen ist der Spitzboden NICHT dafür ausgelegt um als Wohnraum verwendet zu werden. Egal 0b 8/18 oder 6/18, beide Querschnitte sind bei durchschnittlicher Spannweite für die normale Wohnnutzung und den damit verbundenen Lasten eher zu gering dimensioniert.
    Aus baurechtlicher Sicht muß der Spitzboden vor dem Ausbau unbedingt vom Bauamt genehmigt werden. Eventuell erforderliche Statisch notwendige Maßnahmen müssen nachgewiesen werden, ebenso wie z.B ein zweiter Rettungsweg vorhanden sein muß.
    Für den derzeitigen Zweck die Decke zu halten ist es schon ausreichend
     
  4. #4 WAYNETRAIN, 29.12.2014
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    Hallo, und danke für die schnelle Antwort ! Aktuell ist dieser Bereich nicht als Wohnraum ausgewiesen. Es gibt eine Bodeneinschubtreppe und ein Fenster aus PVC welches als Dachausstieg für den Schornsteinfeger dient.
    Die Höhe in der Mitte des Spitzbodens nach Beplankung des Dachschrägen mit Gipskarton wären etwa 2,20 m.
    Das Haus hat aktuell zwei Vollgeschoße EG + DG.
    Im Haus ist eine dezentrale Lüftungsanlage verbaut, und wenn der Spitzboden bedingt durch die notwendige Spindeltreppe für den regelmässigen Gebrauch zugänglich gemacht würde würde dieser natürlich dauerhaft mit der Umgebungsluft des restlichen Hauses "verbunden".

    Es ist geplant eine Dachterrasse auf die sich am Dach befindende Flachdachgaube/Versprung der Hauswand (bis unter das Flachdach dieser Gaube von Bodenplatte aus gemauert) aufzubringen. Der Zugang zu dieser Dachterrasse soll vom Spitzboden aus erfolgen. Dazu würde ein Teil des schrägen Satteldaches im Bereich der vrohanden Gaube entnommen und eine weitere mit Schiebetüren angebracht.
    Das ist natürlich noch Zukunftsmusik, ich erwähne das nur damit klar wird was ich mit dem Spitzboden plane.
    Natürlich würde das alles ordungsgemäß beantragt und genehmgt bevor ausgebaut wird.

    Ich habe aktuell nur mit der Planung begonnen, und bin über den oben genannten Mangel gestolpert..

    EDIT:

    Habe soeben erst die zweite Antwort gesehen;

    Was bedeuted ein zweiter Rettungsweg ? Ist eine Treppe zum Spitzboden nicht ausreichend ? Etwas abweichendes habe ich bisher selbst noch nirgends gesehen !?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 29.12.2014
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    Ich würde erst einmal die Zulässigkeit des Vorhabens prüfen (lassen), bevor viel Rauch um Nichts (weil nicht zulässig) entsteht.

    Bei der Auslegung gemäß des 2. Bilds als Spitzboden gehe ich davon aus, dass diese eben aus Gründen der baurechtlichen Unzulässigkeit des Spitzbodenausbaus angesetzt wurde.
    Es gibt Bauämter, die das zur Vermeidung von Schwarzbauten sogar ausdrücklich fordern!

    Auch wird die Gaube und deren Auflager nicht für die Lasten, die aus einer Dachterrasse herrühren, geeignet sein.

    Insgesamt würde ich sagen - zu 99% ist das eine Totgeburt
     
  6. #6 WAYNETRAIN, 29.12.2014
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    Ok, Danke.

    Gut das mit der Belastbarkeit der Gaube hatte mir bereits geschwahnt und hätte mit Sicherheit nicht ohne zusätzliche Verstärkung funktioniert das habe ich bereits angedacht.

    Wie würden Sie sich in meiner Situation dem Bauträger gegenüber verhalten ? Nachbesserrung fordern ? Schadensersatz weil nicht belastbar wie in Statik angegeben ?


    Bezüglich der Deklaration als Spitzboden;

    Stimmen also die 100 kg/m2 mit korrekter Dimensionierung der Balken ?
    Was darf man den rechtlich gesehen mit einem solchen Spitzboden anfangen ? Ist es denn überhaupt erlaubt dort Kartons mit Deko etc. zu lagern ?


    Angenommen ich würde mich dazu entscheiden den Spitzboden zwecks Unbrauchbarkeit für andere Nutzung zum DG hin zu öffen bzw die Decke zu öffnen um eine größere Raumhöhe zu erhalten, wäre dies zulässig ?

    Vielen Dank für die Hilfe !!
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 29.12.2014
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    Wie dem BT/GÜ gegenüber Nachbesserung fordern???

    Zunächst müsste nachgewiesen werden, dass 6/18 die 100 kg (+ Eigenlast etc) nicht tragen kann.

    Dürfte schon mal schwer bis unmöglich sein!

    Und selbst wenn, was dann?
    Abreissen und neue Balken einbauen? :yikes
    Minderung? Na gut, sagen wir 200 € :mega_lol:

    Das ganze ist den Bohei nicht wert!
     
  8. #8 WAYNETRAIN, 29.12.2014
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    Naja es kann doch aber nicht sein das nicht nach Statik gebaut wird und man dann einfach sagt "ja hält auch so .." dann brauch ich auch keine Statik !

    Abreißen wohl kaum, aber neue zusätzlich Balken einbrigen wäre ja wohl möglich.


    Wie sieht es denn bezüglich des Entnehmens der Decke/des Bodens bzw. der erlaubten Nutzung des Spitzbodens aus ? Können Sie mir diesbezüglich vielleicht weiterhelfen ?
     
  9. mls

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    wenn die kehlebene die aktuellen, d.h. die bei baubeginn
    relevanten anforderungen erfüllt, ist das thema durch -
    oder wurden ausbaugelüste, egal welcher art, vertraglich
    so geregelt, dass der schlüsselfertiger in der pflicht wäre?
     
  10. #10 WAYNETRAIN, 29.12.2014
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    Nein als ausbaufähig oder ähnliches wurde nichts festgehalten ..

    dann bleibt für mich aber immernoch die Frage; was darf ich mit dem aktuellen Spitzboden anfangen ? Einlagern bis 100kg/m2 ? (OSB Platten zum beplanken habe ich wärend der Bauzeit auf den Spitzboden liefern lassen, diese liegen lose dort)


    Wäre eine Erhöhung der Raumhöhe DG durch Entnahme von Teilen des Bodens des Spitzbodens zulässig ? (zB Decke von eingen Räumen "erhöhen" und restlichen Boden zum Lagern nutzen)
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 29.12.2014
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    Ich kenne die LBO für Koblenz nicht!
     
  12. mls

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    das ergibt sich aus der vertragsauslegung und bei sehr viel
    guten willen deiner vertragspartner gibts vielleicht noch ein
    bonbon.

    klingt abenteuerlich.
    hoher spitzboden (afaik ab 2m - die du jetzt schon hast)
    bedeutet auslegung für mind. 200 kg/m2 - wenn nicht
    gegeben, dann sperrung (aber wie ralf: kann je nach
    lbo bzw. bauaufsichtsbehörde verschieden sein).
     
  13. #13 WAYNETRAIN, 29.12.2014
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    Ok danke für die Antworten!
    Die Sache mit der Erhöhung der Raumhöhe habe ich vielleicht etwas schlecht erläutert. Ich dachte daran die aktuelle Decke des Dachgeschosses in einigen Räumen so zu verändern, dass man durch die Balken in den Spitzboden hinein gucken kann. Dementsprechend müsste dann die Dämmung in die Schrägen des nun einsehbaren Spitzboden verlagert werden. Dies würde dann ja keinen neuen Raum, der als Wohnraum genutzt wird ergeben, sondern der aktuelle Raum würde lediglich auf etwa 4,50 m (am höchsten Punkt ) Deckenhöhe erhöht.


    Was genau meinst du eigentlich mit "Sperrung" ?
     
  14. #14 gunther1948, 29.12.2014
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    hallo
    aber ich -->>> nicht genehmigungsfähig.

    gruss aus de palz.
     
  15. #15 WAYNETRAIN, 29.12.2014
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    Ok vielen Dank ! Naja dann kann ich Pläne für eine Nutzung als "Wohnraum" ja verwerfen..

    Bleibt noch die Frage ob die angedachte Erhöhung der Decke möglich ist ? (Müsste doch eigentlich ohne Genehmigung gehen, da man das DG doch alternativ auch hätte komplett ohne spitzboden ausführen können !? )

    Grüße aus dem Rheinland ;)
     
  16. #16 Gast036816, 29.12.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die frage solltest du mit einem tragwerksplaner klären, der sich die bestanfsstatik anschaut und ggf. einen rechnerischen nachweis bringen muss.
     
  17. #17 ralph12345, 02.01.2015
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    Ist die Belastung bei der Nutzung als Wohnraum mit viel Freifläche nicht eher sogar geringer als wenn der Dachboden als Lagerraum genutzt wird und schlimmstenfalls mit Kartons voller Bücher vollgestapelt wird?
     
  18. Neutal

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    Sagen wir es mal so; er wird zum Lagern von Kisten und Gedöns mißbraucht. Der Spitzboden als solches ist zu Wartungszwecken und für den Schornsteinfeger begehbar und ist allenfalls als Toter Raum zu betrachten.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 02.01.2015
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    Oder wie sagt markus immer so schön:
    Oft ist die Intellegenz des Materials höher als die seiner Anwender.

    Übersetzt: Die Reserven berücksichtigen immer die negativste Addition aller Schwachstellen und Materialprobleme. Da diese aber sehr selten so massiert zusammekommen, gehts meist gut.
     
  20. #20 WAYNETRAIN, 03.01.2015
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    Na das lässt mich ja hoffen :)
    Wenn ich mit meinem Bauträger gesprochen habe gebe ich euch eine Rückmeldung wie es weitergeht !

    Gruß
     
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Kehlbalkendecke nicht entsprechend der Statik ausgeführt !

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