Was ist möglich?

Diskutiere Was ist möglich? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Frohes neues Zusammen ;-) Mein erster guter Vorsatz - mich im neuen Jahr im Bauexpertenforum anzumelden ist somit erfüllt :28: Lese hier seit...

  1. #1 Abdulli, 01.01.2015
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    Frohes neues Zusammen ;-)

    Mein erster guter Vorsatz - mich im neuen Jahr im Bauexpertenforum anzumelden ist somit erfüllt :28:

    Lese hier seit ein paar Wochen mit - da wir ein Grundstück reserviert haben. Habe auch schon versucht mich hier etwas schlauer zu machen - aber ich bin mir nicht 100%ig sicher - ob ich es richtig verstanden habe.

    Für das neue Baugebiet liegt ein Bebauungsplan vor. Das Baugebiet liegt in Niedersachsen! Dieser schreibt eine GRZ von 0,3 und max. I Vollgeschoss vor.
    Es gibt keine Begrenzung in der Traufhöhe oder Kniestock etc.. Die Gesamthöhe zur Straßenmitte liegt bei 10m. Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe - darf ich dort, quasi 30% "versiegeln" wobei für wege etc. nochmal um 50% der Reste von den 30% überschritten werden darf?! Ich denke damit kommt nan hin.
    Wichtiger ist mir aber folgendes - da wir oben keine / wenig Schrägen haben wollen (Still eher Richtung Stadtvilla) - müssen wir ja mit der 2/3 Regelung arbeiten oder? Durch die 10m Gesamthöhe wäre es ja Theoretisch möglich EG 100qm - OG 66qm ohne Schrägen - Dach drauf bzw. 33qm Ohne Schrägen! Habe ich das soweit richtig verstanden?
    Wie ist es denn mit Nutzfläche in einer Garage oder die Garage selbst? Wird die mit zum EG gezählt? So das ich dann oben nicht soweit zurück versetzen müsste?

    Vielen Dank für die Hilfe !!!
     
  2. Peonie

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    Eindeutig beantworten kann Dir das nur eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Gemeinde.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 02.01.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Ach Peonie, misch weiter Gift, aber halt Dich aus dem Baurecht heraus!

    Garage im Grenzabstadn zulässig, daher nicht für die 2/3-Regelung anrechenbar.

    Es gibt aber genug andere "Löcher" bei der Berechnung, die es ermöglichen, bei 100 m² EG mehr als 66 m² OG als Nichtvollgeschoß zu bekommen.

    ABER:
    Ist denn eine Dachneigung von (annähernd) 0° zulässig???
    Ich kenne fast nur B-Pläne mit einer vorgeschriebenen Dachneigung!
    Und dann wirds eng mit Staffelgeschoß und 10 m Firsthöhe!
     
  4. Peonie

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    Ich kann auch Gift spritzen, wenn Dir das lieber ist ;-)
     
  5. #5 Abdulli, 02.01.2015
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    Danke für die erste Information!

    Jetzt weiß ich - was mit der Garage ist - wobei ich nicht weiss - wenn ich z.b. hinten an der Garage einen raum dran hätte der als Nutzfläche degleriert wird - ob das okay wäre für die 2/3 Regelung?!

    Im B-Plan für das Baugebiet ist keine Dachneigung vorgegeben. Nur die 3 Infos - GFZ 0,3 , Höche Baulicher Maßnahmen als Höchstmaß mit 10m angegeben und Zahl der Vollgeschoße als Höchstmaß römisch I!

    Also Stadtvilla mit 2/3 Regelung müsste doch gehen? Von welchen "Löchern" sprichst du @Ralf?
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 03.01.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Von welchen Löchern? Von denen, die auch Dein Planer kennen wird. Z.B. davon, dass die NBauO nur Mindesthöhen für ein Vollgeschoß kennt!
     
  7. #7 Abdulli, 03.01.2015
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    Moin Ralf,

    danke für die Info! D. h. z. B. wenn ich nur 1cm unter der Mindesthöhe bleibe - wäre es kein Vollgeschoss?!

    Ist denn aus deiner Erfahrung eine "Stadtvilla" bei den Angaben (GRZ 0,3 - 10m höhe, I VOllgeschoß) möglich? Mehr Angaben sind ja im Plan nicht enthalten!

    Gruß
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 03.01.2015
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    Das weiß ich nicht, da ich nicht, was Du unter Stadtvilla subsummierst.

    Grundsätzlich gibts immer viele Möglichkeiten, sie müssen dem Planer nur einfallen und dem Bauherren gefallen!
    Ersteres ist eher selten das Problem, zweiteres schon deutlich öfter. ;)
     
  9. #9 Abdulli, 05.02.2015
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    Hallo, hat leider etwas länger gedauert - aber der Kaufvertragsvorentwurf soll in den nächsten 14 Tagen kommen!

    Für mich ist eine "Stadtvilla" ein Haus - welches im 2 Vollgeschoss - keine schrägen, im notfall wenig Schrägen hat. Da wie ben geschrieben nur I Vollgeschoss erlaubt ist - muss ja die 2/3 Regelung angewendet werden!

    Kennt jemand eine gute Seite im Internet - wo man Häuser mit einer 2/3 Regelung finden kann?
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 05.02.2015
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    Das hier

    [​IMG]

    ist ein Haus mit einem Vollgeschoß und fast überall Raumhöhen < 2,40 m.
    Ich denke aber nicht, das Du das als "Stadtvilla" bezeichnen würdest!
     
  11. #11 DerMarc, 05.02.2015
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    überall kleiner als 2,40m?
     
  12. #12 toxicmolotow, 05.02.2015
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    Auch das hier ist sicherlich keine Stadtvilla, ist aber 1geschossig, hat im OG überall > 2,40m und erfüllt die 2/3 Regelung.

    uploadfromtaptalk1423144218585.jpg
     
  13. #13 Abdulli, 05.04.2015
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    Hallo Zusammen,
    der Kaufvertrag ist unterschrieben - aber leider hatte ich sonst keine Zeit weiter zu planen. Habe mittlerweile GOOGLE bemüht und mich schlau gemacht.
    Eine Sache finde ich leider nicht - und zwar ob noch ein Mansardendach möglich wäre?!

    Ausgangslage - I Vollgeschoss - 10m gesamt höhe - sonst keine Einschränkungen im B-Pan wie Traufhöhe etc..

    Einfach mal grob gefrag - EG 100qm - 2 geschoss 66qm (2/3 Regelung) - darf dann oben noch ein Mansardendach drauf - man würde ja unter 10m bleiben?!
    Interessant wäre auch die Frage, ob das Dach oben drauf - das 2 geschoss überragen darf - so das es bündig mit dem EG wäre oder wäre das dann schon nicht mehr 2/3?!Wichtiger wäre mir nur die Frage zum Mansardendach - alternativ normales Dach bis 10m möglich - welche Dachform wäre dann zu empfehlen - damit möglichst viel Fläche entsteht?

    Besten Dank und frohe Ostern an ALLE
     
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