Wie lange Gewährleistung auf Straße in Neubaugebiet?

Diskutiere Wie lange Gewährleistung auf Straße in Neubaugebiet? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; In dem Neubaugebiet, wo wir demnächst mit dem Bau starten werden, sind leider Schäden in der Asphaltdecke entdeckt worden - natürlich genau vor...

  1. #1 Lexmaul, 01.01.2015
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    In dem Neubaugebiet, wo wir demnächst mit dem Bau starten werden, sind leider Schäden in der Asphaltdecke entdeckt worden - natürlich genau vor unserem Grundstück.

    Hier entstanden im Spätsommer Beulen, die dann irgendwann aufgebrochen sind und Pflanzen sich durchgruben :mauer

    Das wurde von Nachbarn gemeldet und nun will die Kommune (angeblich) die ganze Straße neu machen - wer muss hier zahlen?

    Gebaut wurde die Straße 2007 - ist eine 30er Zone, aber das Baugebiet ist praktisch Sackgasse und nur durch eine Straße zugänglich.

    Besten Dank für eine Auskunft.
     
  2. Taipan

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    Wenn sich die Eigenschaften der Straße (bessere Erreichbarkeit der Grundstücke) nicht ändert: Die Gemeinde (besser: Der dem die Straße gehört - wenn es nicht die Gemeinde wäre, käme die auch nicht auf die Idee da was machen zu wollen.). Sonst siehe Straßenausbausatzung.
     
  3. #3 Gast036816, 02.01.2015
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    Gast036816 Gast

    die gewährleistung zwischen auftraggeber und auftragnehmer dürfte abgelaufen sein. zwischen der gemeinde und den anwohnern wird es eine solche oder eine ähnliche vereinbarung nicht geben. die frage der kostenübernahme wird dir die zuständige verwaltung mitteilen.
     
  4. #4 Lexmaul, 02.01.2015
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    Danke - ich hab mal eine Anfrage gestellt.
     
  5. Peonie

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    Ich habe mich vor Kurzem eindringlicher mit der Thematik "Straßenbausatzung" auseinandergesetzt, hier meine Erkenntnisse:

    Leider ist es, wie so oft, nicht so ganz einfach, die Kostenübernahme eindeutig zuzuordnen.(Aber sind wir ehrlich, hatten wir etwas anderes erwartet?:irre)
    Was mir allerdings in Deinem Fall auffällt: Eure Straße wurde erst 2007 erstellt, da ist bei der von dir geschilderten Befahrung (30er Zone, Sackgasse) per se noch nicht mit Schäden zu rechnen, die eine Runderneuerung nach sich ziehen. Das spielt durchaus eine Rolle, denn es gibt bereits Urteile, in welchen Verwaltungen Bescheide zurück ziehen mussten, da die Straße bei der Runderneuerung nicht "alt" genug war und der Gemeinde im Urteil eine mangelnde Sorgfalt beschieden wurde.

    Wichtig zu wissen ist auch: Schlaglöcher ausbessern ("Verbesserungsmaßnahmen") fällt in den Verantwortungsbereich der jeweiligen Gemeinde, dementsprechend können die Kosten hier auch nicht einfach so auf die Anwohner abgewälzt werden. Erst die Runderneuerung (Abtragen der Decke, neues Verfestigen, Neuauftrag Decke) wird in den meisten Straßenbausatzungen auf die Anwohner umgelegt.

    Worst Case Szenario: Ich würde mich wohl, falls es zu einem Kostenbescheid durch die Gemeinde kommt (den bekommen dann aber alle Anwohner, nicht nur Du), mit den anderen Betroffenen zusammentun und einen entsprechenden Anwalt beauftragen, der die Rechtmäßigkeit des Bescheides prüft und gegebenenfalls Widerspruch einlegt.
     
  6. #6 Lexmaul, 02.01.2015
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    So sehe ich das auch - aber warte erstmal eine Antwort ab, bevor ich zum kotzen in den Keller gehe ;)

    Vielleicht ist auch alles entspannt...
     
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