Baumurks Rohbauer und Trockenbauer

Diskutiere Baumurks Rohbauer und Trockenbauer im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Ähhhh - welcher Kleber ist nach den Fachregeln zulässig und dauerhaft geeignet, die Stegleitung zu fixieren? Wir wissen nicht, was Ihr...

  1. Julius

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    Wir wissen nicht, was Ihr freundlicher Architekt empfieht - der Eli nimmt Stegleitungskleber (ist ein hochwertiger Kontaktkleber).
    Oder was glaubst Du, wie Stegleitung auf Beton befestigt wird! Mit dem Bolzenschußapparat vielleicht...?

    Nö - wie denn auch, aus der Ferne?

    Wenn die Elemente einen Versatz im Zentimeterbereich haben, spachtelt sich das sicherlich besonders gut. Und sooo sparsam....
     
  2. #22 Gast036816, 03.01.2015
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    ..... traue keiner toleranzangabe, die du nicht selbst gemessen hast ......
     
  3. Taipan

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    DAS wollen wir ja wohl mal NICHT hoffen ...
     
  4. #24 Bitumen Mine, 04.01.2015
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    @Ralf Dühlmeyer

    Also ersmal muss ich was klarstellen.Das sich jemand noch an den Fall mit Erick erinnern kann.Da Sie ja hier oft mit Rat und Tat zur Seite stehen.

    Also ich habe die Reihenfolge wie man vorgehen mussschon beachtet.Ich habe einen Rechtsanwalt eingeschaltet,der den Generalübernehmer aufgefordert hat,die Mängel zu beseitigen.
    Das war vor der Abnahme.Natürlich hat der Generalübernehmer auch einen Anwalt eingeschaltet.Und der sich auch mit dem Rechtssystem auskennt.Laut Generalübernehmer und Ihrem Rechtsanwalt,ist das ein blitzsaubere Arbeit was sie da vollbracht haben.Also hat mein Rechtsanwalt mich beauftragt einen Sachverständiger zu beauftragen.
    Und ich habe mir gedacht,wenn schon ein Sachverständiger,dann einen vereidigten und bestellten Sachverständiger.Der war aber damit beschäftigt für Gerichte tätig zu sein.
    Also kam ein Sachverständiger der mit ihm zusammenarbeitet.Ein Sachverständiger der in Rente ist.Es würden zahlreiche Mängel festgestellt und er meinte ob das überhaupt abnahmefähig ist.Also kam der Tag der Abnahme.Kurz davor hat mich mein Sachverständiger angerufen ob mein Rechtsanwalt anwesend sein wird.
    An dem Tag kam auch der Geschäftsführer zu mir und hat das selbe auch gefragt.Ob mein Rechtsanwalt kommen würde.Er hatte aber an dem Tag schon ein Termin.

    Mein Sachverständiger verspätete sich,der Bauleiter des Generalübernehmer auch.Alle Mängel würden durch ausredet aus der Welt geschafft.Nun hat der Generalübernehmer
    gebeten die gutachterliche Stellungnahme zu korregieren.Meine Frage war,soll ich das unterschreiben.Ja es ist abnahmefähig.
    Nun ganz zufällig war kein Durchschlag bei der Abnahme da.Ich soll bitte ein Foto davon machen(Abnahme)Habe ich dann gemacht.
    Der Generalübernehmer hatte also das original und ich ein Foto davon auf dem Handy.
    Und das beste daran,als er uns eine Email mit der Abnahme zugeschickt hat,war auf seiner Abnahme oben etwas in handschrift eingetragen.Und in meinem Foto fehlte das.
    Was das bezwecken soll,wissen wir nicht.

    Also die Gutachterliche Stellungnahme vor Abnahme,war exakt die gleiche wie nach der Abnahme.Nichts wurde verändert.Aber die Mängel sind nicht in der Abnahme enthalten.
    Hier hat mein Anwalt gemeint,das ist aber seltsam.Wieso tauchen die Mängel nicht in der Abnahme auf.Und hat ihnen eine Absprache unterstellt.

    Aber egal,gegen diese Mängel kann man wohl nichts mehr machen.Aber es sind dann noch andere Mängel aufgetaucht gegen die wir vorgegangen sind.
    Aber wie das so ist,interessiert das dem Rechtsanwalt der gegenseite wenig was wir oder der Gutachter dazu zu sagen hat.Genauso wenig wie wenn in China ein Reis Sack umfällt.
    Gutachter(Befangenheit) viel Geld für nichts.

    Alle Briefe vom meinem Rechtsanwalt,wurde natürlich abgestritten.Noch ein Gutachter für nichts zu holen.Der genauso wenig bewirkt wie der erste.
    Also hat mein Rechtsanwalt das selbständige Beweisverfahren eingeleitet.

    Eric hat mir in dem Sinn mehr geholfen,als der Gutachter.Die Hilfe vom Bauexpertenforum habe ich erst nach dem ganzen Theater in Anspruch genommen.

    Nachdem 15 Monate vergangen sind und nicht passiert ist,hat sich die finanzierende Bank gemeldet.Das die Ratenzahlung in drei Monate beginnt.In drei Monat sind wir auch unser Wohnung los.Miete und Ratenzahlung ist finanziell nicht möglich.Also was machen,Wir bauen oben den Obergeschoss aus und ziehen da ein.
    Ntürlich sind wir auch extrem überzahlt.Für oben reicht es aber.

    Nunmüssen wir oben einige Mängel selber beheben.Aber die größten sind im Erdgeschoss.Nun kommt der Elektriker ins Spiel.Er hat unten im Erdgeschoss gesehen das keine Leerrohre gelegt wurde.Eine abgehengte Decke ist auch nicht billig.Stegleitung ist auch gefallen.Und die Lösung mit hochbohren und oben verlegen auch.
    Aber das wollten wir nicht.Hätte uns mehr arbeit mit der Fussbodenheizung gemacht wenn dan oben Leerrohre rum liegen.Also wollten wir nun wissen,wie der Generalübernehmer das vor hatte,ohne Leerrohre.Die abgehängte Decke wird es wohl jetzt sein.Jetzt hochbohren mit Fussbodenheizung,naja 50:50 chance das Rohr nicht zu treffen.

    Und deshalb wollte ich wissen,ob die Sachen was die Handwerker da seltsam finden,auch wirklich so sind.Keiner der Handwerker will das beheben.Der wo den Murks gemacht hat soll Ihn beheben.Deshalb bin ich hier wieder gelandet.

    Leerrohr 150 mm das im HWR gelandet ist,was da nichts verloren hat.(Laut Werkspläne)Leerrohr im vollen Durchmesser in der YTong Wand.Also ist an der Stelle
    die Wand nur 9 cm stark. Wärmebrücke ja oder nein. Aussparung ca. 50 cm hoch,20 cm breit,und mindestens 15 cm tief.
    Laut DIN sind solche Aussparrungen in Aussenwände nicht zulässig.Weil die Aussparrung so nicht geplant war. Statik ? (Wird vom gerichtlichen Gutachter überprüft)
    Die Bitumenschweisbahn unter der ersten Steinreihe wurde ja auch hier aufgeschnitten.Bodenplatte unter der Wand ist blank.
    Aufsteigende Bodenfeuchte ?

    Es ist ein hin und her.Ihr Rechtsanwalt versucht das Beweisverfahren zu verhindern.Mit Lügen das sich die Balken biegen.Sollte es zum Beweisverfahren kommen,
    wollen sie das entgegenrechen was ich ihnen noch Schulde.So ein Witz,da ich laut Gutachter zuviel schon bezahlt habe und es hätten noch für den Preis arbeiten ausgeführt werden müssen.Mein Rechtsanwalt schickt die Abschlagszahlungen weg,und will wissen wie sie auf so eine Summe kommen.Der Richter glaubt uns und veranlasst das Beweisverfahren.

    Es wird ein Gutachter bestimmt,der will nun mehr haben für seine Leistung.Also werden beide Seiten gefragt ob wir mit seinem Stundenlohn zufrieden sind.
    Wir ja,Haupsache es passiert mal was.Ihr anwalt lehnt es ab ohne Angaben von Gründen.Neuer Gutachter wird bestimmt.Der Rechtsanwalt der Gegenseite kündigt den Mandant.
    Generalübernehmer sucht sich einen neuen.Der sich nun beim Richter vorgestellt hat.

    Gutachter stimmt dem Honorar zu und wird am März alles aufnehmen.

    Fas ganze geht nun seit Oktober 2013.
    Ein Fall davor hatte ich drei Jahre rum gemacht bis rin Bauträger mal mein Geld zurückgegeben hat.
    Ich hoffe das es hier nicht drei Jahre werden.
     
  5. Julius

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    Wer eine Abnahme erklärt (hier offenbar durch Unterschrift eines Protokolls) obwohl erhebliche Mängel vorliegen, ist selber schuld.
    Ich werde nie verstehen, wie man so etwas tun kann. Schon gar, da Du bereits vorher einschlägige Erfahrung gemacht hattest...

    Dir jetzt noch zu helfen, wird aufwendig und teuer.
     
  6. #26 Gast036816, 04.01.2015
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    wenn du dann abgenommen hast, wird das problem jetzt bei dir liegen.

    war dein sachverständiger beauftragt, die beseitigung der vor abnahme festgestellten mängel zu überwachen oder vor abnahme die beseitigung der mängel zu überprüfen? wenn ja, solltest du darüber nachdenken, ihm ebenfalls den streit zu verkünden.
     
  7. #27 stockstadt, 04.01.2015
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    Hallo,

    deine Ausführungen sind schwer zu lesen.
    Du bist auf jeden Fall naiv, blauäugig ... bis schon zu fast nicht geschäftsfähig

    LG
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2015
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    Eagl, wie unbedarft man in einer Sache ist, etwas schlau muss man sich schon selber machen.

    Und dazu gehört, dass die Abnahme ein einseitiger Rechtsakt des Auftraggebers (also Ihnen) ist.

    Wer dann kopielos ein Papier unterschreibt, das der wirtschaftliche Gegner vorlegt, ............


    Zum Rest - keine Ahnung, hab keinen Bock, mich da jetzt reinzufusseln, aber ohne eigenen SV, der das Beweisverfahren vorbereitet und begleitet, geht die Nummer genauso gegen die Wand wie die Abnahme!!!
     
  9. Taipan

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    SOOO bekloppt kann einer alleine gar nicht sein ... den Rest spar ich mir hier. Hier hilft nur die Sache alleinig einem richtig guten und motivierten Anwalt in die Hand zu geben, da der Bauherr nicht in der Lage ist seine Geschäfte zu führen.

    Alternativ füttern wir grade einen Troll.
     
  10. #30 ThomasMD, 04.01.2015
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    Das denke ich auch schon die ganze Zeit: Entweder betreutes Wohnen oder Troll.
     
  11. #31 Bitumen Mine, 05.01.2015
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    Also erstmal ging es vor der Abnahme darum ob Mängel da sind.Die von Generalübernehmer ja immer verneint wurden.Deshalb wurde vor Abnahme ein Sachverständiger
    von mir beauftragt.Der sich mal das ganze anschaut was der Generalübernehmer hier vollbracht hat.Das alles war wie gesagt vor der Abnahme.

    Nun wurde ja vor Abnahme die Mängel dem Generalübernehmer vorgelegt.Ihr Anwalt hat ja ein Abnahmetermin festgelegt.Nun meinte mein Anwalt das es so wie es aussieht nicht zur Abnahme kommt.Aber ich soll den Termin mit meinem Sachverständigen war nehmen.Mein Rechtsanwalt hat mir nur gesagt,das mein Sachverständiger schon weiss was zu machen ist,sie sind ja nicht alleine bei der Abnahme.Die festgestellten Mängel wurden alle durch Ausreden aus der Welt geschafft.Und wenn ich einen Sachverständigen für viel Geld
    beauftrage,sollte er ja wissen was Sache ist bei der Abnahme.

    Wie ich hier lese ich hätte mich schlau machen sollen.Als Leihe ist das auch besonders einfach.Leider ist mir nicht die Zeit geblieben mich zum Architekten weiterzubilden.
    Oder selber vieleicht ein Sachverständiger zu werden.

    Als Leihe,der einem Sachverständigen sehr sehr viel Geld bezahlt,sollte man bei der Abnahme auf das Wort des Sachverständigen hören können.
    Und wenn er mir sagt,ich kann das so unterschreiben,dann glaube ich ihm.Da er ja von mir beauftragt wurde.

    Besonders dann wenn die gutachterliche Stellungsnahme zu zweit durchgeführt wurde.Und einer der Sachverständiger einer ist,der vom Gericht oft für solche Sachen beauftragt wird.

    Also was bitte hat das mit selber schlau machen.Wenn ich die Titel des Sachverständigen vorlesen muss,brauche ich glaub 5 Minuten.
    Und wie mir auch mein Anwalt gesagt hat,wird der Sachverständiger schon wissen was er bei der Abnahme machen muss.Und er hat mir ja gesagt es kann so unterschrieben werden.

    Also ich habe mals Leihe der richtigen weg eingeschlagen.Vor der Abnahme im besten Wissen,guten Sachverständigen beauftragt.Der bei der Abnahme sehr seltsam war.
    Mein Rechtsanwalt hat ja das auch alles sehr seltsam gefunden.Das vor der Abnahme die Mängel vom Sachverständigen festgestellt wurde.Es zur Abnahme kam,was
    ja komisch ist.Man davon ausgehen kann das doch die Mängel nicht vorhanden sind.Und der Sachverständige seine gutachterliche Stellungnahme korregieren wird.
    Und siehe da,es ist genau das selbe wie vor der Abnahme.Und deshalb hat mein Anwalt sogar eine Absprache Ihnen vorgeworfen.

    Wenn man als Leihe zur Abnahme geht,man einen eigenen Sachverständigen dabei hat,der Bauleiter da ist,Geschäftsführer und er auch einen Sachverständigen dabei hat,
    und beide Sachverständige mir sagen es kann man so unterschreiben,dann soll ich gegen alle widersprechen.Wer macht das schon als Leihe.

    Jetzt ist mir klar geworden das gegen diese Mängel nichts mehr unternommen werden kann.

    Nun darf ich alles Beweisen und muss alles vorstrecken.Nun bin ich und mein Anwalt ja schon im Beweisverfahren.
    Und es sieht ja nicht mehr ganz so schlecht aus für mich.

    Ihr Rechtsanwalt ist mit seinen Lügen auf taube Ohren beim Richter gestoßen.Mein Rechtsanwalt hat hier das Ruder nochmal umgerissen.

    Mein Rechtsanwalt will erstmal das Beweisverfahren um den Schaden zu wissen.Dann wird es darum gehen,meine Überzahlung zurückzuholen.

    Und wie einer schon geschrieben hat(Bauexpertenforum) soll ich mich vorher schlau machen.Wo wenn nicht hier.
    Im Supermarkt werde ich wohl nicht die Antwort finden,wo ich suche.

    Also wie das mit den Kabel und der Filigrandecke geplant war,weiss ich nicht.Der Fisch ist aber schon geputzt.

    Nun zu den anderen Mängel/nicht Mängel habe ich hier ja nichts finden können.

    Wie Entkopplung der Gipsdielenwände im Obergeschoss.Das es an drei Wänden nicht gemacht wurde und an den Ander schon.
    Damit meine ich die Schall Entkopplung unter der ersten Steinreihe(Gipsdielenwand) und an der Außenwand.
    Hier ist so eine Art PVC Matte/Streifen unter der Mauer.Wie gesagt fehlt sie an 3-4 Wänden.

    Oder das ein Gasleerrohr in der Ytong Wand gelandet ist,was laut Zeichnung nichts da verloren hat.Weil eine MSH vorhanden ist und hier die Einführung sein musste.

    Und was mit der Gaube im Dach ist.Ich weiss nicht die fachlich richtige Bezeichnung.Aber ich gehe davon aus,das es die Mittelpfete ist.Also der Balken in der Dachspitze.
    Der Balken endet ja in der Aussparung in der Außenwand.Nur liegt der Balken nicht auf der Aussenwand auf.Er schwebt in der Aussparung.
    Nun wurde der Balken mit einem anderen Balken abgestützt.Auf den Balken was der Fussboden im Dachgeschoss drauf liegt.

    Der Gerichtliche Gutachter will von mir einen Lageplan,Baugrundgutachten und Entwässerungsplan.

    Lageplan,Baugrundgutachten ist klar.Der Entwässerungsplan habe ich aber nur die Werkspläne.Hier ist auch der Verlauf der Abwasserrohre eingezeichnet.
    Das muss doch das sein.Was anderes habe ich nicht.
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 05.01.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Häää - da hat ein SV eine Latte von Mängeln (egal wie groß oder klein), die so lang ist, dass ein RA von Nichtabnahmefähigkeit ausgeht und die lösen sich bei der Abnahme alle in Wohlgefallen auf - unter Zustimmung des vorher motzenden SV???

    Ich meine, dass man als baubegleitender SV mal bei der Abnahme feststellt, dass der eine oder andere Mangel mittlerweile behoben ist oder kein Mangel ist, weil genau so vom Auftraggeber schriftlich beauftragt - das gibts mal.

    Aber von nicht abnahmefähig zu mängelfrei??? :wow
    Entweder erzählst Du uns hier Geschichten von Sheherazade oder der SV war nen Vollpfosten.
    Bei letzterem würde ich prüfen, ob er haftbar gemacht werden kann.

    Da ich aber auch irgendwie nicht glauben kann, dass Mängel, die bei der Abnahme schöngeredet wurden, nicht mehr angreifbar sein sollen, so kommen mir immer mehr Zweifel an Deiner Story.
    Oder wurden die gar nicht schön- und weggeredet, sondern über eine Minderungsvereinbarung hingenommen.
    DANN wäre wirklich nix mehr zu machen, dann wurden sie aber auch nicht "weggeredet", sondern Gier siegt über Gehirn!
     
  13. #33 Bitumen Mine, 05.01.2015
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    Es wurde keine Vereibarung getroffen.Ich gebe mich nicht mit einer Minderung zufrieden.

    Hier im Beweisverfahren geht es um Mängel man nicht mehr schönreden oder wegreden kann.

    Wenn der Richter vom Landgericht
    hier vertreten ist,brauche ich keine Story erfinden.Damit zu meinem Gunsten entschieden wird.

    Der Gutachter ist in Rente und jeder Mensch hat seinen Preis.
    Ob hier einige Taler geflissen sind will ich nicht ausschliessen.

    Zu dem GÜ,der Verursacher der Mängel(Subunternehmer) ist Insolvenz gegangen.Sie wissen ja dann wer jetzt dafür gerade stehen muss.Der gute Subunternehmer wo Insolvenz gegangen ist,wollte mich ja bei den Erdarbeiten übers Ohr hauen.Nur bin ich einer der sofort zum Anwalt rennt.Das Thema hat sich dann mut einem Brief erledigt.Und ich 5000 euro gesparrt.

    Nun habe ich dem Geschäftsführer gesagt das dieser Subunternehmer besser nicht bei mir weitermachen soll.Hat ja schon blöd angefangen.Um alles hier über diesen Verbrecher zu schreiben,würde es den Rahmen sprengen.Der gute Mann hat mir dreimal den Draht aus dem Gasleerrohr gezogen,mit absicht.
    Dreimal habe ich ihn wieder durchziehen müssen.

    Einmal ist der Gastyp 200 km umsonst gefahren.da er ohne Draht alleine die Leitung durchbekommen hat.

    Nur mit meiner Hilfe hat er es dann geschafft.

    Weiter zum GÜ,der ja nun aus eigener Tasche das alles bezahlen muss.Sub ist ja Insolvenz.

    Wir leiten Beweisverfahren ein,
    GÜ und ihr Anwalt versuchen zu verhindern das der Gutachter kommt.

    Thema Dichtigkeitsprüfung.
    Test nicht bestanden 4x

    Erklärung GÜ:
    Am 14.04 haben wir Grabearbeiten
    gemacht und wir hätten die Rohre beschädigt.Zu blöd das der Test 2 Monate davor gemacht wurde und die Rohre nicht beschädigt sind.

    Bitumenschweisbahnen bei den überlappungen nicht verschweisst oder verklebt.

    Erklärung GÜ:

    Ich wäre so entäuscht gewesen das keine Mängel sind,das ich das aufgerissen hätte.Ja klar der Gutachter erkennt aufgerissene Schweisbahnen nicht.

    Falsche Gebäudegründung,falsche Abdichtunung.Din 18195 Teil 4 wurde gemacht.
    Meine Terasse ist ein Pool bei starkem Regen.Keine Ringdrenage.
    Hier liegt drückendes Wasser vor.
    Wasser kommt ins Wohnzimmer rein.Duch Schiebetür und Bodentiefe Fenster.

    Gü behauptet,wenn es zum Beweisverfahren kommt,wollen sie 15.000 euro haben.Ich hätte eine offene Rechnung nicht gezahlt.

    Nun hat mein Sachverständiger etwas gut gemacht.Er hat den Wert ermittelt.Und es kam raus das eine hohe überzahlung von meiner Seite vorliegt.

    GÜ behauptet die Abwasserrohre waren gegenstand der Abnahme.Wieso wir das nun wieder erneut bemängeln.Im Gutachten 5.1.3
    Mein Anwalt hat sich einen Wolf gesucht.Die Abwasserrohre waren nie im Protokoll enthalten Wie auch wenn der Gutachter nicht Superman mit Röntgen Blick ist.
    Die Rohre waren unter den Bitumenbahnen und unter der Mauer.

    Das Ende der Geschichte war,
    der Richter hat ubs glauben geschenk und das Beweisverfahren stattgegeben.

    Die Mängel was ich jetzt hier hinterfrage,sind nicht bestandteil des Beweisverfahren.

    Deshalb die Frage hier ob uch ihm das auch noch in einem anderen Verfahren anlassten soll.
     
  14. Roth

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    Sie brauchen kein weiteres Verfahren zu veranlassen.

    Solange das Beweisverfahren nicht beendet ist, kann man den Beweisbeschluss durch neue Beweisfragen erweitern lassen.
    Allerdings muss man eine weitere Vorschusszahlung für den Gerichts-SV einplanen.
     
  15. #35 AlexSinger, 06.01.2015
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    nun ja, nimm halt 10mm Leerrohre (die gibt es in glatter Ausführung und für 1x Licht mit 1.5mm^2 ausreichend) und dann 1.5cm Putz drauf... ist das dann noch relevant 1.5cm?
     
  16. #36 Kalle88, 06.01.2015
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    Klar wären auch 1,5 cm relevant, wenn es vertraglich ein Soll gibt der zu erreichen gilt. Man muss dazu aber auch sagen, das man Reden/Schreiben kann und sich "einigen" kann. Zum anderen 0,5 cm Überdeckung auf Kunststoff? Ob das fachgerecht ist? ;)
     
  17. #37 Bitumen Mine, 07.01.2015
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    @Roth

    Ja das hat mein Rechtsanwalt auch gesagt.Diese Mängel würde er nicht jetzt mit einbringen.Das würde die Kosten weiter in die Höhe treiben.

    Die Reihenfolge die er einhalten will ist Beweisverfahren.Dann in einem weiterem Verfahren Geld zurück holen.

    Wenn der Gutachter das richtig gemacht hat,ist das eine Menge was zurück geholt werden muss.

    Und was bis zu der Abschlagszahlung hätte gemacht werden.

    Noch eine Frage hätte ich.

    Wenn der Gutachter alles überprüft hat,ab wann darf der Bauherr die Mängel beheben lassen.Da der GÜ
    die Beseitigung abgeleht hat,weil ja keine Mängel vorhanden sind.
     
  18. Roth

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    Tut mir Leid, in Ihrem Fall weiß ich das nicht.

    Sie dürfen keine Verfahrensfehler begehen, sonst stehen Sie am Ende des Verfahrens mit leeren Händen da und dürfen auch noch alle Gebühren und Auslagen bezahlen.

    Ich hoffe, dass Sie einen guten Fachanwalt haben. Machen Sie, was er Ihnen rät. Er haftet schließlich auch für sein Vorgehen.
     
  19. #39 Gast036816, 07.01.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das solltest du mit deinem anwalt abstimmen! anscheinend will er später mängel nachlegen, dann wird es länger dauern.
     
  20. #40 Bitumen Mine, 08.01.2015
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    Ja er will erstmal erreichen das es im Erdgeschoss weitergeht.dazu müssen die Mängel durch das Beweisverfahren aufnehmen lassen.Der Richter hat ja dazu geschrieben in welcher Höhe wir uns bei den Mängel bewewegen,um sie zu beseitigen.
    Wenn das überhaupt möglich ist.

    Hier geht es einmal um Abwasserrohre für Regenwasser und Schmutzwasser die laut Werkspläne frostsicher liegen müssen.Was mit 5 cm überdeckung bei den Regenwasser Rohre nicht ist.
    Schmutzwasser Rohre die die Dixhtigkeitsprüfung nicht bestanden haben.

    Bitumenschweisbahnen nicht richtig verlegt wurden.V60 S4 unter erster Steinreihe.Beim Hersteller wurde hier angefragt der meinte das sie da eigentlich nichts verloren haben.

    Das Gebäude nicht so gegründet wurde wie im Bodengutachten angegen wurde.
    Von EFH 305,4
    Nun nach Werkspläne auf 303.8

    Bodengutachten wird von Din 18195 Teil 4 was geschrieben.

    In Werkspläne von Teil 6 Hinweis zur Ausführung.

    In den Werkspläne sind Stützmauern für den nun entstandenen hang eingezeichnet.
    Was nun fehlen.Das wäre nun Aufgabe vom Bauherr.

    Hätte er sich an Bodengutachten gehalten wäre mein Haus nicht ein halber Keller.
     
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