Rechtliche Frage !

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  1. Pedder

    Pedder

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    Guten Tag!

    Es geht um ein ca. 25 Jahre altes Mehrfamilienhaus, welches natürlich nicht nach den heutigen Maßstäben gedämmt ist. Dieses Haus hat vor 6 Jahren einen neuen Anstrich bekommen. Es war also eingerüstet. Gilt ein Anstrich als Renovierung ? Und hätte dann nicht gleich eine neue Dämmung eingearbeitet werden müssen ?


    Vielen Dank
    Pedder
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Vor 6 Jahren galt die Wärmeschutzverordnung von 1994. Nach § 8 dieser Verordnung wären die Grenzwerte nur bei einer wärmetechnischen Nachrüstung (von mehr als 20%) der Außenwände zu erfüllen gewesen. Ein Anstrich ist keine solche Maßnahme.

    Auch nach § 8 in Verbindung mit Anhang 3 der jetzt geltenden EnEV wäre keine Dämmung Pflicht, wenn nur der Anstrich erneuert wird. Nur wenn mindestens der Putz erneuert wird, sind Maßnahmen zur Einhaltung der EnEV Pflicht.
     
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