Garagenzufahrt: Pflaster wurde verunreinigt

Diskutiere Garagenzufahrt: Pflaster wurde verunreinigt im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Unser viele Jahre freies Nachbargrundstück wurde jetzt durch einen Bauträger angefangen zu bebauen. Die Gewerken haben, ohne unsere Zustimmung,...

  1. #1 TinLizzy, 09.01.2015
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    Unser viele Jahre freies Nachbargrundstück wurde jetzt durch einen Bauträger angefangen zu bebauen. Die Gewerken haben, ohne unsere Zustimmung, meine Garageneinfahrt für Materialtransport benutzt. Nun sehen wir, dass die gesamte, ca 7 m lange Pflaster Einfahrt, mit Zement verdreckt wurde. Mit Wasser liess sich das Beton_Pflaster nicht säubern. Ich habe dann meinen Kärcher genommen und vorsichtig versucht eine Stelle zu reinigen. Zwecklos, es scheint wohl in die Poren des Pflasters eingezogen zu sein. Vor Baubeginn habe ich Fotos meiner Einfahrt erstellt, die deutlich zeigen, dass unser zwei Jahre altes Pflaster blitzsauber war. Diese Bilder habe ich dem Bauträger vorgelegt. Der Bauträger will sich kümmern. Er sagt, dass er das mit einem Hochdruckreiniger beseitigen will! Nun hören wir, dass das Pflaster durch das Hochdruckreinigen Schaden nehmen kann, der vielleicht auch nicht sofort erkennbar ist (Fugen und Unterbau?) . Meine Frage ist, welche Möglichkeiten gibt es für uns? Muss ich den Bauträger die Gelegenheit geben diesen Schaden mit seinen Mitteln zu beheben, auch wenn er damit Schäden am Pflaster verursacht? Eigentlich sollte er doch eine Versicherung haben, die das regelt. Was wir möchten ist, dass alles in den Urzustand versetzt wird. Welche Ansprüche habe wir überhaupt? Eventuell neues Pflaster? Sachverständiger?

    Noch eine Frage: Die parallel laufende Nachbareinfahrt wurde, warum auch immer, ca. 10 cm höher angelegt. Die Pflasterung erfolgte noch nicht. Muss der Nachbar seine Pflasterhöhe zu uns abfangen (durch Zement, Randsteine etc.). Darf er auf unserem 30 cm freien Streifen Kantensteine oder Zement zum Abfangen anbringen? Was ist mit seinem Regenwasser, welches von seiner Zufahrt kommt? Ich denke, auch, dass seine Einfahrtabfangung, kostenmäßig zu seinen Lasten geht und auch das Regenwasser abfangen muss.

    Ich darf mich im voraus für hilfreiche Antworten und Meinungen bedanken

    Gruß

    Rainer
     
  2. #2 Diamand, 09.01.2015
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    Hallo

    Ich sehe das so.

    Regenwasser darf nicht auf das Nachbargrundstück gelangen. Also muss der Nachbar dafür sorgen das dieses nicht geschieht. Wie ist seine Sache

    „Muss der Nachbar seine Pflasterhöhe zu uns abfangen „

    Nun 10 cm ist ja doch schon eine ziemliche Höhe und da muss sicherlich was abgefangen werden.

    „Darf er auf unserem 30 cm freien Streifen Kantensteine oder Zement zum Abfangen anbringen? „

    Wenn das dein Grundstück ist dann hat er dort zunächst mal nichts zu suchen, es sei denn du genehmigst dieses.

    Und ja das ist Kostenmäßig seine Sache.

    Was die verschmutzte Auffahrt angeht da werden durch das Reinigen durchaus aus den Fugen das dort befindliche Material heraus gewaschen. Welche man danach aber wieder verschließen kann (z.B. mit Sand). Ob du ihm das reinigen erlauben muss oder auf einen Fachbetrieb bestehen kannst ist mir nicht bekannt. Sicherheitshalber solltest du aber wirklich mal über einen Sachverständigen nachdenken welcher womöglich auch vom Verursacher bzw. seiner Versicherung bezahlt werden muss. So was kennt man ja auch bei Autounfällen.

    Gruß
     
  3. #3 Baufuchs, 09.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    aus Nachbarrechtsgesetz NRW:

     
  4. #4 TinLizzy, 09.01.2015
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    Hallo zusammen,
    ich habe gerade auf meine oben gestellte Frage eine sehr schnelle Antwort des Herstellers bekommen. Gut, dass mir noch einfiel diesen persönlich anzuschre iben.
    Meine Meinung ist, wenn es ein Versicherungsschaden für den Bauträger ist, dann muss er mir das Pflaster austauschen.
    Liege ich da richtig? Wie gehe ich am Besten gegen den Bauträger vor?


    Antwort des Betonstein Herstellers:
    Guten Tag, sehr geehrter Herr .....
    der Einsatz eines Hochdruckreinigers ist mit äußerster Vorsicht durchzuführen.
    Es muss ausreichend Abstand zwischen Pflaster und Düse bestehen, der Druck
    nicht zu hoch sein und in keinem Fall mit der Dreckfräse gearbeitet werden.
    Wenn Sie bereits einen Versuch unternommen haben und kein entsprechendes
    Ergebnis erzielt haben, wird ein schonender Reinigungsvorgang mit dem Hochdruckreiniger
    nicht möglich sein. Zusätzlich hat Zement die Eigenschaft das Material bei Wasserzugabe
    (Regen) dauerhaft einzufärben.
    Ich gehen davon aus, dass die Fläche nicht reinigbar ist ohne die Verschleißschicht des
    Steins dauerhaft zu beschädigen. Letztendlich tragen Sie mit der Verschmutzung auch
    Teile der Verschleißschicht ab. Hierdurch wird der Stein rauer und die Wasseraufnahme
    deutlich erhöht. Dies begünstigt eine schneller Verschmutzung und ggf. Moosbildung
    am genannten Material.


    Viele Grüße
     
  5. #5 wasweissich, 09.01.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Endlich hab ich das schwarz auf grün ,was ich immer sage ....

    hdr ist für die meisten pflaster der tod auf raten ..... :D
     
  6. Julius

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    Eindeutig nein!
    Der Schädiger hat keinerlei derartige Rechte der Selbstvornahme.
    Der Geschädigte hingegen hat einen Schdenersatzanspruch, das ist aber eine reine Geldforderung.
    Sie besteht übrigens selbst dann, wenn keine Instandsetzung erfolgt!

    Da eine Reinigung mit dem Hochdruckreiniger mehr schadet als nutzt (das ist tatsächlich so, derart behandelte Flächen neigen zu extrem schneller Verschmutzung und auch Vermoosung), solltest Du ihm diese eindeutig (am besten schriftlich und nachweisbar) untersagen.
     
  7. PeterB

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    Und die Pflasterabfangung ist mit L-Steinen durchführbar, ohne auf Deinem Grundstück zu bauen. Läßt man diese auch noch 5 oder 10 cm höher als das Pflaster, ist auch eine Wasserführung gewährleistet.
     
  8. #8 TinLizzy, 18.01.2015
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    Frage noch zur Haftung zum Pflasterschaden:

    Der Bauträger sieht keine Veranlassung den Schaden zu tragen. Zudem hat er keine Bauhaftpflichtversicherung.
    Den Schaden müsse der Verursacher, der Rohbauer tragen. Der hat leider auch keine Haftpflichtversicherung.

    Wer ist den nun mein Ansprechpartner bzw. wer haftet für den Schaden der BT oder der Rohbauer?

    Meine Forderung ist, da es das Originalpflaster noch zu kaufen gibt: Sach- und fachgerechter Austausch des Pflaster.
    Ist doch berechtigt? Oder ?

    Schönen Sonntag noch.....
     
  9. Taipan

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    :wow:wow:wow:wow:wow


    Zuerst: Der einzige Ansprechpoartner ist FÜR DICH: Der Eigentümer des Nachbargrundstückes.

    Da du schreibst, dass es sich um einen Bauträger handelt, ist dieser Eigentümer. Also wird Dein nächster Weg am Montag früh 09:00 zum Anwalt führen.

    Keinen weiteren Kontakt zum Bauträger oder irgend anderem ... AB JETZT ist ausschließlich Dein Anwalt dran.
     
Thema: Garagenzufahrt: Pflaster wurde verunreinigt
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