Nutzung des Dachraumes unter Satteldach.

Diskutiere Nutzung des Dachraumes unter Satteldach. im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen. Wir planen ein rechteckiges Haus (12 x 8,5m) mit Satteldach und einem Kniestock von ca. 1,20 m im Obergeschoss. Das Dach wird als...

  1. #1 qwertzuio, 09.01.2015
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    Hallo zusammen.
    Wir planen ein rechteckiges Haus (12 x 8,5m) mit Satteldach und einem Kniestock von ca. 1,20 m im Obergeschoss. Das Dach wird als Pfettendach mit einer Neigung von 45° ausgeführt. Von diesen Punkten können wir nur minimal abweichen, da der Neubau mit unserem Bestandsgebäude harmonieren soll.

    Leider ergibt sich somit ein Spitzboden mit 2,24 m maximaler Höhe. Da wir im Bestandsgebäude ausreichend Abstellfläche zur Verfügung haben, wollten wir nun die obere Geschossdecke dämmen und den entstehenden Kaltboden als "Totraum" belassen. Nun frage ich mich aber, ob man diesen großen Raum nicht doch sinnvoller nutzen kann. Gibt es irgendwelche Komponenten der Haustechnik, die man dort sinnvoll unterbringen könnte?

    Natürlich wäre es auch noch möglich die Zwischensparrendämmung bis in den First zu verlängern. Voraussichtlich wird jedes Sparrenpaar einen Kehlbalken erhalten, an dem dann die Decke des 1. OG. angehängt wird. Im Moment könnte der Statiker auch noch eine Nutzungsänderung des Dachbodens berücksichtigen.

    LG
     
  2. R.B.

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    Wie ist der Zugang zum Dachboden realisiert?

    Bedenke, "Haustechnik" kann schwer sein, der Dachboden sollte also für diese Last ausgelegt sein, und Haustechnik bedeutet auch "Wartung", d.h. regelmäßig müssen Handwerker dort hingelangen können, und zwar mit Werkzeug und allem drum und dran. Bei einer wasserführenden Heizungsanlage auch daran denken, dass diese mal undicht werden könnte.
     
  3. #3 qwertzuio, 09.01.2015
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    Ein Treppenhaus in den Dachraum wird es sicher nicht geben. Möglich wären eine Bodentreppe oder ggf. eine Raumspaarstreppe. Alle anderen Anforderungen könnten in der jetzigen Planungsphase noch berücksichtigt werden. Mir geht es weniger um Details, sondern ehr um kreative Anregungen.
     
  4. #4 ralfs1969, 09.01.2015
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    ...eine Bodentreppe...

    Die dann aber die beheitzte Hülle durchbricht und damit als gedämmte Version auszuführen ist. Wie man gerade hier im Forum oft liest ist das nicht günstig und einfach zu realisieren und zudem sehr fehleranfällig wenn das nicht fachgerecht ausgeführt wird.
     
  5. R.B.

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    Dann würde ich dort keine umfangreiche Haustechnik unterbringen sondern den Raum als Lager für privaten Kram nutzen.
     
  6. #6 qwertzuio, 09.01.2015
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    @ralfs1969: Die thermische Hülle kann ja noch so geplant werden, dass sie auch den Dachboden mit einschließt.

    @R.B.: Wie gesagt, wir haben bereits ausreichend Abstellfläche im Nebengebäude.

    Wahrscheinlich werde ich den Dachboden erst mal bis in die Spitze dämmen und kann dann ggf. später noch eine Schlafempore über den Kinderzimmern einbauen. Der Statiker kann ja entsprechende Balken vorsehen. Dann kann der Abstellraum im Nebengebäude auch irgendwann mal zur Wohnung für eines unserer Kinder werden.
     
  7. #7 NixPlan, 09.01.2015
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    Im Dachboden kann (falls geplant) durchaus eine Lüftungsanlage (KWL) sinnvoll untergebracht werden. Natürlich nur wenn dieser in der Thermischen hülle ist.
     
  8. #8 qwertzuio, 09.01.2015
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    Wer plant denn die Lüftungsanlage so, dass es gut geht? Ich habe am Dienstag einen Termin mit meinem HLS-Ingenieur, da könnte ich das Thema ja mal anspechen.
     
  9. #9 mastehr, 09.01.2015
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    Ich habe auch GBWT und Lüftungsanlage auf dem gedämmten Dachboden und würde das immer wieder so machen. Schornsteinfeger und Heizungsmonteuere haben sich nicht beschwert.

    Die Dämmung des Dachbodens hat auch den Vorteil, dass man dort Gegenstände lagern kann, die etwas empfindlicher sind, da die Temperaturen nicht so stark schwanken und auch praktisch kein Dreck eingetragen wird.
     
  10. #10 qwertzuio, 09.01.2015
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    Gbwt?


    EDIT:

    Wohl Gas-Brennwert-Therme. Hätte nicht gedacht, dass das möglich ist. Sehr interessant.
     
  11. #11 ThomasMD, 09.01.2015
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    HLS heißt Heizung/LÜFTUNG/Sanitär. Merkst Du was?
     
  12. #12 PaulDiracBaut, 10.01.2015
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    Ich habe mal einen Spitzboden gesehen, der war sogar nur 1,80 hoch und mit Teppichboden und Matraze auf dem Boden ein sehr origineller Schlafraum (naja nicht für Riesen), der durchaus geräumig wirkte (durch die große Bodenfläche). Mit zwei DFF natürlich. Raumspartreppe mit asymmetrichen Stufen war bequemer als es aussah. Ist eine Überlegung wert. Außer Photovoltaik oder Akku halte ich von Haustechnik nichts da oben.
     
  13. Taipan

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    Ist in gar keinem Fall zulässig. Aber sowas von nicht. Kein Aufenthaltsraum nach LBO, kein 2. Fluchtweg, wahrscheinlich gefangener Raum ... EGAL: Unzulässig, unverantwortlich, dumm.
     
  14. Muppet

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    Ich würde auch den Spitzboden mitdämmen, so bist du einfach flexibel, was die spätere Nutzung angeht. Du hast auf jeden Fall noch mehr hochwertigeren Stauraum, und kannst auch relativ problemlos noch Spiel/Schlafpodeste schaffen. Oder eventuell auch die Zwischendecke ganz weglassen und die Zimmerdecken im OG (teils) bis zum Dach durchgehen lassen, falls euch das gefällt. Jetzt hält sich der Aufwand und auch die Kosten in Grenzen.
     
  15. #15 ultra79, 10.01.2015
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    Neulich gesehen: Zimmer im OG bis zum Spitzboden offen - und ein Hochbett quasi auf der Deckenhöhe mit Leiter zugänglich - was würdest du dazu sagen? Auch "unverantwortlich"?
     
  16. rose24

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    Das dürfte ein anderer Fall sein - der Benutzer des Hochbetts kann ja zumindest mitbekommen, was sich um ihn herum im Raum abspielt. In dem Beispiel von PaulDiracBaut bekommen die Leute, die sich dort oben aufhalten, nicht (rechtzeitig) mit, wenn es unter ihnen brennt. Und dann fehlt der zweite Rettungsweg - DFF sind dafür völlig ungeeignet. Daher die Bezeichung gefangener Raum. Man kann es auch als "way of no return" bezeichnen. :yikes:yikes
     
  17. #17 feelfree, 10.01.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Einerseits verstehe ich die Logik, andererseits dürfte es dann doch überhaupt keine Zimmer geben, bei denen nur Dachflächenfenster als 2. Fluchtweg dienen. Solche gibt es aber wohl Millionenfach. Wo ist da mein Denkfehler?
     
  18. #18 Baufuchs, 10.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast


    Dachfenster als 2. Rettungsweg sind durchaus zulässig. Die LBO´s bestimmen, welche Brüstungshöhe/Fensteröffnungsmaße/Abstände zur Traufe einzuhalten sind.

    Können die max. Traufabstände nicht eingehalten werden, gibt es auch noch die Möglichkeit von Dachtritten bzw. Austritte auf der Dachfläche vor den DFF.
    Auf jeden Fall muss die Möglichkeit bestehen, sich von diesen DFF (oder den Austritten vor dem DFF) den Rettungskräften bemerkbar zu machen.

    Beispiel BauONW §40:

     
  19. Taipan

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  20. Julius

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