kosten/rechnung planer - hilfe

Diskutiere kosten/rechnung planer - hilfe im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo.

  1. antono

    antono

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    Hallo.
     
  2. #2 Gast036816, 09.01.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    kannst du raus bekommen, ob er über dem mindestsatz hoai abrechnet?

    dazu mal selbst den hoai-rechner bemühen: www.hoai.de
     
  3. antono

    antono

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    Rechnung ca. doppelt so hoch wie mündlich vereinbart. Was nun?

    Situation:
    Ein Freund stellt mir dessen Freund, der Arhci ist vor. Gemeinsames Treffen abends.
    Verstehen uns, haben uns auch zufällig hin und wieder privat getroffen und habe auch Hilfe bei einer Haushaltssache angeboten...
    Ich beauftrage dann später via Email (glaube nach dem 1. richtigen Treffen):
    "...Dein Auftrag:...Was ist zu tun, um das Baufenster größer zu bekommen..."
    Leider ohne unseren abgemachten Preis, der zwischen 3k-4k Euro lag.

    Es ging darum, dass Baufenster etwas zu vergrößern bzw. überhaupt zu klären, da dies nicht bemaßt war und eine dickere Linie war.
    Ok, ich fragte auch noch etwas zur Erschießung.

    Die offzielle RechnungsTabelle HAOI kriege ich einige Wochen später. Diesen Termin, obiger Auftrag und wann ich Tabelle bekam, habe ich schriftlich.
    Da wurde mich sogar ein Rabatt für die 2. Wohneinheit aufgrund Gleichheit eingeräumt. Gut dachte ich mir, klingt nicht schlecht. Mal schauen wie es läuft, wir sagten ja von Anfang an, Schritt für Schritt und gucken wie es läuft. Naja, wirklich auf einer "Wellenlänge" waren wir nicht.

    Wir treffen uns 2-3x, es werden von mir und ihm Skizzen gezeichnet, Räume generiert, so dass man sieht, dass es rel. eng ist und etwas mehr Platz nicht schaden würde. Habe mir dabei echt nichts gedacht, es waren ja auch einige tausend €Honorar wie oben beschrieben abgemacht.
    Beim ersten Treffen haben wir uns falsch verstanden, die 2. oder 3. Skizze passte recht gut.

    Abgegeben zum Bauamt. Dort dauerte es nicht wie mir vom ihm zuerst gesagt wurde, knapp 10 Wochen, sondern eher 2 Monate mehr.
    Es erfolgten 2. Abschlagszahlungen, bis oder mit der Abgabe auf dem Amt.
    Rechnungsbetreff hieß LP1-2, dachte mir nix dabei.
    Es sind noch ein paar Sachen vorgefallen, die mir nicht ganz so gefallen haben, und außerdem dann noch neue connection geknüpft, quasi identischere Wellenlänge, obwohl ich zuerst in GU Versuchung war.
    Nach einigen Wochen/Monaten nach Abgabe beim Amt, frage ich via Email den Planer, "...ob es OK wäre, wenn ich Planer wechsle, mit jemand anders weitermache..." keine Antwort.

    Nun Ende des Jahres, kam die Abschlussrechnung, basierend auf LP1-2. Ein Rabatt für die beiden WE war auch nicht mehr drin, da diese plötzlich zu unterschiedlich sind und meine Emails waren so lang, wieso habe ich nicht einfach Stop gesagt mit den Skizzen, komplizierte alter BPlan, jetzt ist gerade Zeit zum Rechnugnschreiben da sehr wenig Arbeit ist im Büro, ich habe die Sache noch verkompliziert, da ich voher paar Mal selber auf dem Bauamt war, hätte wir das vorher gewusst hätten man STundenbasis vereinbaren können...
    Naja, was soll ich sagen, ich bin da kein Experte. Ich habe die ganzen BPlan Unterlagen sogar besorgt, ausgedruckt und beim Planer in den Briefkasten abgeliefert. Wollte noch helfen bei einer Haushaltsache wie ich in Emails schrieb und nun weiß ich nicht was gerecht ist, bzw. was ist rechtens...




    Zusammenfassung: Preis mündlich abgemacht (nichts schriftliches). Auftrag wie oben formuliert via Email, "... was zu tun ist, um das Baufenster zu vergrößern...", aber blöderweise ohne Preis (jaaa, ärgere mich selbst)
    Offzielle Gebührenordnung kam erst 2-3 Wochen später (beim nächsten Treffen nach der Auftragsemail).
    Alles so weit zeitnah überwiesen, seit dem fast nichts mehr bzgl. Arbeit gemacht zusammen und nun soll Faktor 2 zahlen.

    Wie soll ich mich Verhalten?
    Gericht, Kammer, reden?

    So wie ich lass, kommt ja auch ein Vertrag mit festen Sätzen zustande, sogar ohne das man unterschreibt. Hätte ich das gewusst, hätte ich es nicht so gemacht, da ich ja nicht mal wusste, was/wie ich bauen will.
    Andererseits, habe ich vorhin gelesen, dass es Sonderleistungen gibt, wie eine Bauvoranfrage.
    Fällt mein Auftrag darunter, oder eher wie in der Rechnung stand in LP1-2.

    Danke im voraus.
     
  4. antono

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  5. antono

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    Dieser Kostenvoranschlag ist so berechnet, mit dem Mittelsatz und einer Stufe 3(?).
    Den bekam ich aber erst später, nach unserer mündlichen Kostenschätzung für den Versuch Baufenster zu vergrößern, also meiner Email mit dem Auftrag. Ich würde ja auch nicht so rumjammern, wenn jetzt nochmal 500€ austehen, zwecks Endklärung, die nicht mehr mit ihm stattfand. Aber fair fühle ich mich jetzt nicht behandelt mit diesem Preis
     
  6. bento

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    Ich verstehe ehrlich gesagt garnicht, welche Leistung er für dich erbringen sollte, was er letztendlich erbracht hat und wieviel er dafür haben möchte!

    Ach ja, noch was: In der Kürze liegt die Würze.:e_smiley_brille02:
     
  7. antono

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    Das ist nicht verständlich?
    Zusammenfassung: Preis mündlich abgemacht (nichts schriftliches), um das Baufenster zu vergrößern. Auftrag wie oben formuliert via Email, "... was zu tun ist, um das Baufenster zu vergrößern...", aber blöderweise ohne Preis.
    Offzielle Gebührenordnung kam erst 2-3 Wochen später bei einem Treffen.
    Es wurden 2-3 Skizzen erstellt. Angeblich laut Aussage waren wir sogar schon bei M100.
    Wieso, weiß ich nicht, aber woher weiß ich, was man dafür braucht.
    Alles so weit zeitnah überwiesen, seit dem fast nichts mehr bzgl. Arbeit zusammen gemacht und nun soll ich über Faktor 2 zahlen.
     
  8. bento

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    Wie vergrößert man denn ein Baufenster? Er sollte also kein Haus planen, einen Bauantrag einreichen, ausschreiben.............

    Du musst dich schon festlegen, ob ein Preis vereinbart war oder nicht.

    Und jetzt sollst du 8 TSD Euro bezahlen oder wie?
     
  9. mls

    mls Bauexpertenforum

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    viel verstanden hab ich wenig, aber .. ich versuch zu raten:
    der arch. weicht von verbraucherschützenden formvorschriften
    der hoai ab, um gleichzeitig nach hoai abzurechnen.. spannend.
    ohne vertrag und ohne abnahme wird´s schwierig, eine, wie erf.,
    prüffähige schlussrechnung zu stellen.
    ohne prüffähige schlussrechnung gibts keine gage.
    weiteres vorgehen: bei der arch.kammer anrufen und um rat
    fragen - oder zu einem rechtsanwalt (honorarrecht) gehen.
     
  10. antono

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    Wie ich schrieb, war das Baufenster ungewiss, nicht bemasst , eine dicke Linie. Man konnte gut 1m mehr oder weniger rauslesen.
    Deswegen dachte ich dann, lass uns versuchen, dass Baufenster zu vergrößern. Mehr habe ich nicht geschrieben, bzw. es wurde auch mehrmals gesagt, Schritt für Schritt und ich gab nur den schriftlichen Auftrag:...was müssen wir/ich tun, um Baufenster zu vergrößern...."
    Die Gebührenordnung habe ich erst später überreicht bekommen, und eigentlich war es ein freundschaftliches Verhältnis, gleich per du usw.
    Unterschrieben habe ich/wir (leider) nix.

    Vllt. vereinfacht gesagt, was passiert vor einer Auftragserteilung ohne das die Hoai bisher im Raum stand, phne das etwas unterschrieben wurde?

    Wie gesagt, in den Abschlagszahlungen viel später steht LP1-2 drinnen und der in der Abschlussrechnungsemail, steht auch was von Planungssicherheit für den Bauheeren via Hoai, was ich damals aber niemals gemacht hätte. Habe ja sogar noch einiges selber beigesteuert, Unterlagen wie BPlan vom Amt.

    Was mich auch wundert, als ich nachfragte vor Monaten ob es OK ist, wenn ich mit jemand anders weiter mache, kam keine Antwort. Nun wo wenig los ist, kommt ne Rechnung, die sogar höher ist, da die 2 WE plötzlich doch nimmer so ähnlich sind. OK, Rechnugnen verfallen ja nicht so schnell. Aber schon komisch.

    Unter welcher LP würdet ihr denn die Klärung/Vergrößerung des Baufenster eintüten? Glaube es fiel auch das Wort Bauvoranfrage. Wird eine solche Klärung darunter verstanden?
    Hier liest man was von einer Bauvoranfrage als besondere Leistung, die darunter fällt.
    http://www.hoai.de/online/grundleistungen.html
     
  11. #11 Gast036816, 10.01.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    vergrösserung eines baufensters ist keine leistung im sinne der hoai. das fällt eher unter abklären der genehmigungsfähigkeit. dazu muss der architekt beim amt die exakte grösse des baufensters hinterfragen.

    du gehst falsch vor. wenn kein schriftlicher vertrag vorliegt, dann wird nach mindestsatz abgerechnet.
     
  12. mls

    mls Bauexpertenforum

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    im "geschäft" zwischen profi und laien? wo steht das?
     
  13. bento

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    Nun, streng genommen ist das kein Auftrag sondern eine Frage. Und ob eine Antwort auf diese Frage honorarfähig ist, wage ich zu bezweifeln.

    Ich habe aber ehrlich gesagt den Sinn dieser Frage nicht verstanden. Du schreibst, dass nur eine dicke Linie erkennbar war, die nicht vermaßt war. Wenn vorher nichts vermaßt war....auf was will man dann vergrößern? Wenn vorher keine Planung vorlag, warum muss dann überhaupt "vergrößert" werden? Was war den der eigentliche Sinn/Hintergrund dieser Frage?
     
  14. antono

    antono

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    Also:
    Es gibt eine BPlan im Masstab (irgendwas). Da die Baulinie (blaue Linie) rel. dick ist, konnte man ca. 1m mehr oder weniger interpretieren. Also dachten wir uns, versuchen wir es gleich größer zu machen bei Klärung des Baufensters.
    So schrieb ich es auch in einer Email an ihn.
    Dafür sollten wir dann einen Grundriss, das Formular und den Lageplan erstellen, kam dann später zurück via Email.
    Haben wir auch gemacht. Aber ich dachte, mir natürlich, das fällt alles unter die Pauschale, immerhin sind es ja ein paar tausend Euros.

    Wenn das nicht mal als Auftrag durchgeht, so eine Mail mit der Bitte um Klärung des Baufenster als Aufgabe, dann ist es ja noch gefährlicher.
    Da kann ich ja froh sein, als er nach Abgabe gleich weitermachen wollte, und ich sofort schrieb, auf keinen Fall, da ich nicht einmal was, was ich dort bauen wie darf, ohne exakte Größe des Baufenster. Jetzt wird mir das ganze erst recht suspekt. Hätte ich mich darauf eingelassen, dann :-s
    Toll finde ich auch in der Email mit der Endrechnung für die angeblich berechnete LP1-2, stand auch drin, dass mein Emails so schwer zu verstehen war und eine Trennung wohl für beide Seiten besser ist. Aber im Sommer klang es eher noch arg nach direkt weitermachen wollen.

    Die Klärung des Baufensters/Bauvoranfrage so wie es dann später hieß, ist auch keine vorkommende Sondereistung außerhalb der fsten Sätze, so wie es hier mittig steht
    http://www.hoai.de/online/grundleistungen.html

    Da steht die Baovoranfrage als häufig in Praxis vorkommende Sonderleistung usw....und auch der Tip, dass solche Verinbarungen ohne großes Beiwerk auf ein Blatt Papier gebracht....alle rechtlichen Bedenken standhalten...

    Toll, woher soll man als Anfänger so was wissen.

    D.h. also, egal was vorher ( freundschaftlich und leider nur) mündlich beredet, dem Arci kanns egal sein, es kommt ein Vertrag zu stande, selbst ohne Unterschrift, wo die Sätze rel. fest sind.
     
  15. #15 Gast036816, 10.01.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ist im b-plan eine fette linie als begrenzung eines baufensters dargestellt, dann gilt die innere begrenzung der strichstärke. du schreibst immer noch von unsinnigen dingen, die niemand erbringen muss oder kann. du bist vollkommen in der falschen spur!
     
  16. antono

    antono

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    Wieso bin ich in der falschen Spur? Sollte das der Arhci nicht wissen.
    Beim Bauamt die wollten sich auch nicht so direkt äußern. Wir sollten eben messen wie es passt laut BPlan und eine Voranfrage stellen, für die Vergrößerung. Ist ja eher noch schön, dass die auch versuchen zu helfen.

    Aber was hilft mir nun das, und was wäre die richtige Spur?
    Bin ja eher gerade was erstaunt, wie leicht man dann an sein Geld kommen kann. Nix unterschrieben, irgendwas erzählt und vereinbart, aber das Honorar steht fest.
     
  17. #17 Gast036816, 10.01.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn nix schriftliches vereinbart ist, dann gilt die entsprechende honorarzone mit mindestsatz - so der hoai-kommentar (für Markus).

    dass der geplante entwurf in das baufenster passt, gehört mit zur abklärung der genehmigungsfähigkeit nach leistungsphase 2, punkt g) - fertig.

    du brauchst eigentlich das honorar nach zone III unten zu übermitteln und das zu bezahlen. wahrscheinlich hast du aber den architekten bereits überzahlt?
     
  18. antono

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    Und was ist mit LP 1?
    LP2 kann wohl schlecht ohne LP1 erfolgen, selbst wenn die Unterlagen bereitgestellt worden sind.
    Das der Entwurf nicht reinpasste und einfach größer gezeichnet wurde, war eigentlich klar. Die wollen ja auch was zum Streichen haben auf dem Amt.
    Ich habe nur das für mich mündliche veinbarte bezahlt. Die Endabrechnung ist noch quasi das doppelte. Also lselbst mit dem Mindestsatz steht noch was aus. Aber steht auf hoai de dann, dass eine Bauvoranfrage als häufige Sonderleistung in der Praxis erfolgt.
     
  19. #19 Gast036816, 10.01.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn der entwurf größer als das baufenster ist, dann ist der entwurf nicht genehmigungsfähig. dann musst du sogar gar nichts zahlen.
     
  20. antono

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    Ich will ja auch keinen über den Tisch ziehen. Der erste Planer, der die BPlan Unterlagen vom Bauamt holte und am Grundstück gucken war als er als er sowieso im Eck war, hat sich sogar noch schriftlich bei mir bedankt, dass ich ihm die Auslagen erstatte. Also denke schon, dass ich eigentlich schon irgendwie fair bin.

    Nochmals.
    Es ging um die Klärung des Baufenster und eine evtl. Vergrößerung. Abgegeben wurde ein Bauvoranfrage. Ich habe auch gar nicht damit gerechnet, dass da was genehmigungsfähiges rauskommt.
     
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