kosten/rechnung planer - hilfe

Diskutiere kosten/rechnung planer - hilfe im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Wenn Du dem Kollegen genauso wirr geschrieben hast, wie Du hier Deine Beiträge schreibst, wundert mich gar nichts. Ich weiß nämlich bis jetzt...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 11.01.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn Du dem Kollegen genauso wirr geschrieben hast, wie Du hier Deine Beiträge schreibst, wundert mich gar nichts.
    Ich weiß nämlich bis jetzt nicht, was der Kollege erbracht hat und was er haben will.

    Entweder Du zahlst oder Du redest mit ihm. Wenn er nicht reden und Du nicht zahlen magst, dann rede mit einem ANwalt.

    Hier ist das nicht zu lösen.
     
  2. antono

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    Es sollte das Baufenster geklärt/vergrößert werden. Es wurde eine Bauvoranfrage gemacht.
    Abrechnen will er LP1-2.

    Bauvoranfrage wurde abgelehnt, Stadt sagt, ich muss mich an BPlan halten.
     
  3. #23 Thomas B, 11.01.2015
    Thomas B

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    LP 1 ist wohl unstrittig.

    LP 2 ist eigentlich schon der Vorentwurf. Dieser ist idR für eine Bauvoranfrage nicht notwendig. Insofern sehe ich LP 2 nicht als erbracht.

    Andererseits heißt dies natürlich nicht, daß eine BVA deshalb kostenfrei erbracht wird. Ich berechne für so etwas idR den Zeitaufwand. Das kann in 4 - 5 Std. erledigt sein, erst kürzlich waren es aber deutlich mehr als 3 volle Tage Arbeit (Umfeldanalyse...Argumente...Ortstermine, Besprechnung mit Baubehörde vorab....zeichnerische Darstellung, Pläne fertig machen).

    Was genau erbracht wurde, kannst nur Du uns sagen....
     
  4. antono

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    Morgen.

    Es wurde (quasi) eine Bauvoranfrage durchgeführt, so wie es das Bauamt empfohlen hat.
    Dies hat mir Planer gechrieben, dass ihm das die Herren auf dem Amt so geraten haben.
    Dafür will er LP1-2 berechnen.

    Was heißt, nur ich kann sagen was erbracht wurde?

    Es wurden ein paar Varianten durchgespielt und dann eine sauber gezeichnet. Grundrisse (Ideen dort stammen Großteil von mir wie Räume angeordnet sind), Seitenansicht, Formular und eine kurze Begründung als Bauvoranfrage abgegeben.

    Angeblich waren wir sogar schon in LP3, mit diesem M100 Entwurf, der mir zugeschickt wurde.
    https://my.mail.de/dl/57e828fff82070ab848fc21799da2ede

    Wozu ich so etwas brauche vor der Klärung des Baufenster/Bauvoranfrage, keine Ahnung.
    Die Pläne wurde dann sowieso komplett geändert, da ich ja erst mit der späteren Klärung (Ablehnung der Bauvoranfrage) des Baufensters weiß, was ich bauen kann/will.

    D.h. ihr könnt einfach was zeichnen, was Bauherr eigentlich gar nicht braucht (für eine Bauvoranfrage) und dürft es berechnen, springt automatisch in die nächste LP?
     
  5. #25 Ralf Dühlmeyer, 12.01.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Wenn es keine konkreten Vorstellungen gibt, wie bitte soll denn dann eine Voranfrage gestellt werden???

    Aber ich sehe schon - wäre die Voranfrage durchgegangen, wäre auch kein Gemecker um die Rechnung. So aber scheint die Leitung wertlos und damit soll nichts bezahlt werden.
     
  6. antono

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    Lol, Sie sehen aber schlecht. Was soll ich darauf antworten.
    Ich habe noch gefragt bzgl. Wechsel als es auf Amt lag zur Entscheidung lag. Und bezahlt habe ich das, was vereinbart war.
    Es wurden 3 händische Skizzen gemalt, wovon einer dann einer sauber gezeichnet wurde, wie oben steht.
    Hätte man vllt. noch M1:20 einen Raum zeichnen sollen, obwohl man gar nicht weiß was da gebaut werden darf?
     
  7. antono

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    Weiß den jemand, ob eine Bauvoranfrage mit einem größeren Grundriss als das aktuelle Baufenster in LP2 fällt (wo also sehr fragwürdig ist, dass dieser genehmigt wird. Dieser hier wurde abgelehnt)?
    Laut HOia.de wird das "... unter häufig vorkommende besondere Leistungen aufgeführt..." Wenn ich das recht verstehe.
    Was mich ja wiederum mit der Pauschale bestätigen würde. Aber ob mir das was nützt...
     
  8. #28 Ralf Dühlmeyer, 12.01.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Wir wissen nicht, was Du beauftragt hast, vermutlich weisst Du es selber auch nicht so genau.
    Der Kollege hat Leistungen erbracht.
    Was davon unter eine ggf vereinbarte Pauschale fällt und was zu Recht darüber hinaus/daneben nach HOAI abgerechnet wird, weiß hier keiner, daher ist die Frage sinnfrei.

    Ebenso die Frage, was üblicherweise erbracht wird. Irrelevant. Relevant ist, was für diesen speziellen Fall vereinbart wurde.
    Es ist nicht absolut unüblich, für eine Voranfrage auch Vorentwürfe zu machen, daher also grundsätzlich denkbar.
     
  9. bento

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    Ich habe eine durch den Bebauungsplan vorgegebene Drempelhöhe. Kann die bitte jemand vergrößern?:mauer
     
  10. #30 Thomas Traut, 13.01.2015
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    Eventuell, Stichwort "Befreiung". Und jetzt hau weiter Deinen Kopf gegen die Wand!
     
  11. #31 Nutzername, 13.01.2015
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    Das glaub ich sofort.

    Ein paar Deiner Punkte lassen sich schon beantworten, ein paar noch nicht.
    Dich stört, dass Du die Gebührenordnung erst 2-3 Wochen später bekommen hast. Dazu ist der A. m.E. nicht verpflichtet, also häng Dich daran nicht auf. Dann war auch mal die Rede von einem Rabatt für die zweite Wohnhälfte. Dass der nicht mehr in der Rechnung auftaucht, ist angesichts des Grundrisses nachvollziehbar. (Natürlich hätte man im Verlauf der Planung darauf hinweisen können, dass die Wohnung sich mittlerweile so stark verändert hat, dass der Rabatt aufgrund Gleichheit nicht mehr gewährt werden kann.)
    Das führt zu der Frage, wie denn die Rechnung aufgebaut ist. Wird für beide Wohnungen jeweils ein Honorar ermittelt? Oder nur eins für beide zusammen? Gibt es eine Kostenschätzung?

    Dass die Rechnung inhaltlich über die LP 1-2 erstellt wird, kann ich (aus dem Bauch heraus) nachvollziehen. Sicherlich ist die Erstellung einer Bauvoranfrage eine Besondere Leistung mit frei zu vereinbarendem Honorar - aber zum Einen sehe ich die Vorleistungen der LP 1-2 hierfür erforderlich, zum Anderen hast Du den A. ja auch an den Skizzen feilen lassen.

    Die bisherige Rechnung wurde nun also über LP 1-2 erstellt und beträgt ca. 8.000€. Davon ausgehend, dass LP 1-2 9% ausmachen, ergeben sich dann recht ordentliche anrechenbare Kosten. Oder sind noch Nebenkosten und/oder weitere Kosten für die Bauvoranfrage in der Rechnung enthalten? Auch hier komme ich zu der Frage, ob denn eine Kostenschätzung vorliegt?

    Abschließend bleibt natürlich zum Einen noch das Gegenargument der fehlenden Genehmigung, das im für Dich besten Fall die Zahlungsverpflichtung aufhebt. Zum Anderen wäre wieder die mündliche Vertragsvereinbarung auszulegen. Wie waren die 3-4 T€ gemeint? Nur für die Voranfrage (und die LP gemäß HOAI)? Das halte ich für überzogen (können die A. hier aber besser einschätzen). Oder für beides zusammen, also Voranfrage und erforderliche Grundleistungen? Das dürfte dann ein Angebot unterhalb der Mindestwerte nach HOAI sein.

    Es ist also noch einiges unklar. Somit auch Potential für einen Kompromiss. Ist Dein A. nur enttäuscht, weil er sich auf einen größeren Auftrag (also die weitere Bearbeitung nach der Voranfrage) gefreut hatte? Oder hast Du ihm bisher schon außergewöhnlich viel Arbeit bereitet? Wieviel Arbeit hatte er denn mit den Skizzen? Du schreibst, dass auch von Dir Skizzen kamen (das muss nicht zwangsläufig weniger Arbeit für den A. bedeuten ggfs. sogar zusätzliche Arbeit). Hat er denn sonst die LP 2 komplett abgearbeitet (z.B. Kostenschätzung)? Sind die bisherigen Skizzen (unter geringfügiger Veränderung/Verkleinerung) für Dich weiter nutzbar?

    Du kannst Dir also überlegen, was Du bereit bist, für die bisherige Leistung zu zahlen und dem A. das vorschlagen. Ansonsten Beratung durch Anwalt.
     
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