5 Jahre Gewährleistung vs. 2 Jahre Verschleißgarantie!

Diskutiere 5 Jahre Gewährleistung vs. 2 Jahre Verschleißgarantie! im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, habe seit Ende 01/2011 unsere DHH fertig. Alles abgenommen, soweit gut. Vertragsbestandteil war u. a. eine 5-Jahres-Gewährleistung....

  1. #1 audipower19, 10.01.2015
    audipower19

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    Hallo,

    habe seit Ende 01/2011 unsere DHH fertig.
    Alles abgenommen, soweit gut.
    Vertragsbestandteil war u. a. eine 5-Jahres-Gewährleistung.
    Nun habe ich Ende 2014 eine defekte/verschlissene Absenkautomatik beim Tiefspül-WC über unseren Sanitär-Mann (Gewerk des Bauträgers) reklamiert.
    Nun erhielt ich einen Kurzbrief des Bauträgers, dass Verschleißteile unter die 2jährige Gewährleistung fallen und diese somit seit Abnahme abgelaufen sei.

    Ist das korrekt so, dass so getrennt wird zwischen allg. Gewährleistung und Verschleiß?

    Das würde bedeuten, dass, wenn sich z. B. der Klinker lösen würde, die 5-Jahres-Gewährleistung zieht?

    Danke für eure Infos.
     
  2. #2 wasweissich, 10.01.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ist jetzt nicht ganz ernstgemeint . oder ?
    wäre doch nicht schlecht , wenn mein autoverkäufer die abgefahrenen reifen im rahmen der garantie gegen neue tauschen würde ....
     
  3. #3 Gast036816, 10.01.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    fährst du denn auch 4 jahre auf ein und denselben schlappen?
     
  4. #4 stockstadt, 10.01.2015
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    Wenn das so vereinbart wurde ... selbstverständlich.

    LG
     
  5. #5 wasweissich, 10.01.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Das nicht ,aber bei karre ist die garantie nach2 jahren vorbei .

    (ich fahre ja keine siebenjahregarantieeinweggurke)

    hätte ich doch vereinbaren sollen ...:mega_lol:
     
  6. #6 audipower19, 10.01.2015
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    ...von den 2 Jahren war mir nix bekannt.
    Ich kenne nur die 5-Jahres-Gewährleistung die uns unser Bauträger zugesichert hat (Vertragsbestandteil).
     
  7. #7 Achim Kaiser, 10.01.2015
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    Klar ... aber du solltest nicht der Meinung sein, dass Gewährleistung eine Vollkaskoversicherung ist, denn dafür hast die Prämien in den letzten 5 Jahren nicht bezahlt :).

    Gewährleistung : bezieht sich auf die zugesicherten Eigenschaften zum Zeitpunkt der Abnahme.

    Du müsstest als beweisen (! nicht blos behaupten) dass die Absenkautomatik bereits vor der Abnahme schadhaft war oder ein Verarbeitungsfehler vorlag. Nachdem die Absenkautomatik 4 Jahre 300 Tage und ein paar zerquetschte funktionierte wird man davon ausgehen, dass sie zum damaligen Zeitpunkt in Ordnung war (ausser du kannst das Gegenteil beweisen !).
    Verschleiss durch Betrieb und Abnutzung ist nicht Gegenstand der Gewährleistung (siehe Gipsers Hinweis auf die abgefahrenen Autoreifen ;) ).

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. Julius

    Julius

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    Im Prinzip ja.
    Allerdings fallen natürlich auch Verschleißteile unter die Gewährleistung. Nur deckt die bei denen eben nicht den Verschleiß, sondern nur sonstige Sachmängel (die solche Gegensatände natürlich auch haben können).
     
  9. #9 audipower19, 11.01.2015
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    @ Achim Kaiser:
    Na ja, zwar keine extra Prämie auf die 5 Jahre verteilt, aber
    1. Grundlage des Vertrages und somit auch
    2. im Hauspreis inbegriffen!
     
  10. #10 Gast036816, 11.01.2015
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    Gast036816 Gast

    audipower - kannst du beweisen, dass der mangel bereits zum zeitpunkt der abnahme bereits bestand?

    das ist deine nächste hürde, wenn das element in der 5-jährigen gewährleistungszeit enthalten sein sollte.

    tausch es aus und bezahl das teil - fertisch!
     
  11. #11 Achim Kaiser, 11.01.2015
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    Definitv NEIN - Verschleiss durch Benutzung ist weder ein Fall der Gewährleistung und solange der Herstelle KEINE Garantie dafür übernommen hat wird es auch jeder ablehnen ... wie bei den Autoreifen ... die werden selbst bei 30000 km in 6 Monaten vom Autohersteller nicht übernommen ... oder ?

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. #12 hausbauer2008, 11.01.2015
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