Übernahme von Maklergebühren

Diskutiere Übernahme von Maklergebühren im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Ich muss hier mal fragen, wie das jetzt neuerdings ausschaut. Im Bekanntenkreis wird behauptet, dass seit Anfang des Jahres die Maklergebühren...

  1. svjm

    svjm

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    Ich muss hier mal fragen, wie das jetzt neuerdings ausschaut. Im Bekanntenkreis wird behauptet, dass seit Anfang des Jahres die Maklergebühren generell vom Auftraggeber (Verkäufer und Vermieter) zu tragen sind. Ich meine, das gilt ausschließlich für Verkäufer. Wer hat nun Recht?

    Danke für Aufklärung oder links.
    svjm
     
  2. #2 Gast036816, 10.01.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    es zahlt der- oder diejenige, der/die den makler beauftragt.

    beauftragst du einen makler, vertick meine bude, dann zahlst du.
    beauftragst du einen makler, such mir eine bude, dann zahlst du.
     
  3. #3 Baufuchs, 10.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das Bestellerprinzip wird im Mietrecht eingeführt, gilt also nur für Vermieter.

    Beauftragt aber ein Mieter den Makler, zahlt der Mieter.

    Bei Immobilienverkäufen bleibt alles beim alten.
     
  4. svjm

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    Ja danke vorab.
    Habe mal gegockelt und bin fündig geworden. Das neue Gesetz soll aber erst Anfang 2015 in Kraft getreten sein!! Haben wir zwar, aber ich habe keinen Hinweis gefunden, dass dem bereits so ist. Klar ist jedoch: wer die Musik bestellt, muss auch dafür zahlen.
     
  5. #5 Memento, 11.01.2015
    Memento

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    Ich dachte immer, das war schon immer so. Wer den Makler beauftragt zahlt auch. Nur bei Vermietungen wurde das halt an den Mieter abgedrückt, will der nicht zahlen kriegt er halt die Wohnung nicht.
    Wie das jetzt neuerdings sein soll ist mir unklar. Will ich vermieten und beauftrage den Makler, kann ich die Kosten doch immernoch dem Mieter aufbrummen und sagen vor Mievertragabschluss wird die Maklergebühr bezahlt sonst gibts die Wohnung nicht? Oder geht das jetzt vom Gesetzgeber aus nicht? Falls ja, ist es doch mir überlassen ob ich die Wohnung an den Interessenten vermiete oder nicht?
     
  6. #6 wasweissich, 11.01.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    da gibt es schon modelle wie es umgangen werden soll , es wird eine wohnung vorgestellt und gewartet , bis der interessent den makler beauftragt .....
     
  7. #7 Kalle88, 11.01.2015
    Kalle88

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  8. #8 Memento, 11.01.2015
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    Die hätten lieber mal die Maklergeühren anpassen sollen. Teilweise schon unverschämt hoch, vor allem für Grundstücke ein Witz. Den Makler sieht man meist erst beim Notar und hat da seine Rechnung dabei (Mir so passiert). Ein Witz.
     
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