Garantie / Gewährleistung bei Einzelvergabe durch Bauherren, Neubau

Diskutiere Garantie / Gewährleistung bei Einzelvergabe durch Bauherren, Neubau im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, meine Frau und ich haben im Jahre 2011/2012 gebaut. Ein Architekt hat die Pläne gezeichnet und die Statik etc erstellt. Nach...

  1. #1 manuel979, 11.01.2015
    manuel979

    manuel979

    Dabei seit:
    11.01.2015
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vermessungstechniker
    Ort:
    Münster
    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich haben im Jahre 2011/2012 gebaut. Ein Architekt hat die Pläne gezeichnet und die Statik etc erstellt. Nach diesen Plänen hat ein Bekannter als Bauleiter die anfallenden Gewerke an Firmen vergeben. Er war kein offizieller Bauleiter, also habe praktisch ich (Bauherr) die Gewerke vergeben.
    Wir haben bei allen Firmen/Gewerken ein „Vorabangebot“ bekommen, was uns deren Leistung kosten wird. In keinem der Vorabangebote und in der späteren Rechnung steht ein Hinweis auf Garantie/Gewährleistung. Weder BGB noch VOB.
    Jetzt zu meiner Frage: Wie lange haben wir in so einem Fall Garantie / Gewährleistung auf Material und durchgeführte Arbeiten? 2 Jahre, 4 Jahre, 5 Jahre?
    Hintergrund: Eine elektrische Rollade ist zum 2ten Mal defekt. Der erste defekt nach ca. 2 Monaten, der 2te defekt nach 2 Jahren und 9 Monaten.
    Der Rolladenmotor scheint nicht defekt zu sein, sehr wahrscheinlich ist ein Teil der Rolladenführung gebrochen.
    Die Firma wird sich das in den nächsten Tagen ansehen.
    Wer hat hierfür die Kosten (Anfahrt, Material, Reparatur) zu tragen?
    Meiner Meinung nach dürfte auf dem Material 2 Jahre und auf dem Einbau 4/5 Jahre Gewährleistung sein, da ja die Rollade direkt mit dem Gebäude verbunden ist. Oder hat das nichts miteinander zu tun?
    Wie verhält es sich denn generell in so einem Fall? Gewerke durch Bauherr vergeben, Rechnung keinerlei Hinweis auf VOB/BGB und Gewährleistung.
    Danke schonmal für eure Antworten
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Das BGB gilt immer, VOB zu vereinbaren bedarf deren Übergabe, also habt ihr Gewährleistung 5 Jahre nach BGB.

    Garantie gibt es im Baurecht nicht.
     
  3. #3 manuel979, 16.01.2015
    manuel979

    manuel979

    Dabei seit:
    11.01.2015
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vermessungstechniker
    Ort:
    Münster
    Super, Danke :-)
     
  4. #4 Gast036816, 16.01.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Lebski - vob bedarf der übergabe, wenn kein fachkundiger im auftrag des bauherrn die arbeiten überwacht. er schreibt aber, dass ein bauleiter von ihm eingesetzt war. wenn dieser eine vob zur hand hat, dann kann deine argumentation nicht unbedingt passen.

    in diesem fall, müsste geklärt werden, was im vertrag steht. erfolgte die beauftragung durch unterschrift des auftraggebers auf diesen s. g. vorabangeboten und vob ist darin nicht niedergeschrieben, dann bleibt es bei bgb - meine sichtweise, ohne die unterlagen zu kennen.

    manuel - du musst natürlich nachweisen, dass der auftragnehmer den mangel zu vertreten hat und nicht z. b. durch einen bedienfehler der schaden entstanden ist. zur frage der kostenübernahme muss in deinem fall die genaue ursache ermittelt werden.

    wenn ich das jetzt richtig deute, dann ist der rolladen ein drittes mal defekt - oder?
     
  5. #5 manuel979, 17.01.2015
    manuel979

    manuel979

    Dabei seit:
    11.01.2015
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vermessungstechniker
    Ort:
    Münster
    Hallo Rolf,

    unser, sagen wir mal halboffizieller Bauleiter, hat die Gewerke an einzelne Firmen vergeben. Diese haben natürlich offiziell mit Rechnung etc gearbeitet. Weder auf den Vorabangeboten noch auf den Rechnungen steht etwas von BGB oder VOB. Dann müßte also jeweils BGB greifen oder?
    Die Vorabangebote habe ich, als Auftraggeber/Bauherr unterschrieben und damit den Auftrag erteilt.
    Eine Falschbedienung der Rolladen kann ausgeschlossen werden. (Man kann ja nur auf oder zu Drücken, und an den Rolladen geschoben/gezogen hat niemand.
    Der Rolladen ist ein zweites mal defekt. Beim ersten mal ist ein Teil der Rolladenführung gebrochen und wurde ausgetauscht. So wurde es mir zumindest gesagt, ich war an dem Tag leider nicht zu Hause.
    Bis jetzt hat die Firma noch nichts zu den Kosten / Übernahme gesagt, ein Termin ist zu übernächster Woche angesetzt.
     
  6. #6 manuel979, 17.01.2015
    manuel979

    manuel979

    Dabei seit:
    11.01.2015
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vermessungstechniker
    Ort:
    Münster
    Unser Bauleiter hat die Firmen angeschrieben, Angebote eingeholt und mir vorgelegt und wir haben gemeinsam die Firmen ausgesucht. Die Angebote habe ich dann unterschrieben und die Aufträge erteilt.
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 17.01.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Daraus schließe ich, dass weder in einem der Angebote, noch in einer zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung, noch im Werkvertrag etwas von der VOB erwähnt wurde.

    Trifft das zu?

    Wenn ja, würde es sich um einen reinen BGB-Werkvertrag handeln mit 5-jähriger Gewährleistung.
    Wenn die Abnahme, oder bei Verzicht auf die Abnahme die Fertigstellung des Fenster- und Rolladengewerks in 2012 erfolgte, hast du ab diesem Zeitpunkt eine 5-jährige Gewährleistung bis zum entsprechenden Kalendertag im Jahr 2017.

    Wenn es sich um einen Mangel handelt, hat der betreffende, von dir damals beauftragte Fensterbauer die Kosten für die Mängelbeseseitigung inkl. An- und Abfahrt zu tragen. Eine schriftliche Fristsetzung zur Mängelbeseitigung (Einwurfeinschreiben) wäre u.U. sinnvoll.
     
  8. #8 manuel979, 17.01.2015
    manuel979

    manuel979

    Dabei seit:
    11.01.2015
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vermessungstechniker
    Ort:
    Münster
    Genau so ist es Ralf Wortmann, es steht nirgendwo etwas von der VOB.
    Ich werde vorsichtshalber einen Brief zur Mängelbeseitigung per Einwurfeinschreiben an den Fensterbauer verschicken.
    Eine Frage habe ich dann doch nochmal, ich habe von allen Gewerken, bis auf Fensterbauer und Dachdecker ein Abnahmeprotokoll.
    Ab wann gilt denn dann die 5-jährige Gewährleistung? Ich kann den Monat, vielleicht auch noch die Woche eingrenzen, aber wenn es kurz vor Ende zu einem Gewährleistungsfall kommt, was zählt dann?
    Das Rechnungsdatum ? In so einem Fall sollte man sich das Datum schriftlich bestätigen lassen, das habe ich leider versäumt.

    Vielen Dank
     
  9. #9 Ralf Wortmann, 17.01.2015
    Ralf Wortmann

    Ralf Wortmann

    Dabei seit:
    30.09.2009
    Beiträge:
    2.206
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
    Ort:
    Magdeburg
    Wenn keine Abnahme erfolgt ist, gilt das Datum der tatsächlichen Ingebrauchnahme als Abnahme und Beginn der Gewährleistung, also der Tag deines Einzugs.

    Um Diskussionen über einer Anspruchsverjährung zu vermeiden, wenden wir Anwälte das „Prinzip des sichersten Weges“ an. Wenn du also einfach das Fertigstellungsdatum des Fenster- und Rolladengewerks als fiktives Abnahmedatum heranziehst und von da an 5 Jahre rechnest, bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
     
  10. #10 manuel979, 17.01.2015
    manuel979

    manuel979

    Dabei seit:
    11.01.2015
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Vermessungstechniker
    Ort:
    Münster
    Sehr gut erklärt, vielen Dank Ralf Wortmann :-)
     
Thema: Garantie / Gewährleistung bei Einzelvergabe durch Bauherren, Neubau
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Gewährleistung auf Jalousie einbau

    ,
  2. neubau gewährleistung rolladen bgb

    ,
  3. gewährleistung rolladen neubau

    ,
  4. garantie rolladen neubau,
  5. Garantie bei Glaserei gewerk,
  6. garantie nach rolladeneinbau,
  7. anschreiben garatie rolladenmotor,
  8. neubsu gewährleistung fenster,
  9. gewährleistung für rolläden,
  10. jalousiemotor garantie,
  11. gewährleistung bei einzelvergabe,
  12. garantie rolladenmotor,
  13. bgb vertrag termine bei einzelvergabe
Die Seite wird geladen...

Garantie / Gewährleistung bei Einzelvergabe durch Bauherren, Neubau - Ähnliche Themen

  1. Garantie/Gewährleistung auf Gegensprechanlage

    Garantie/Gewährleistung auf Gegensprechanlage: Hallo, ich habe mal eine Garantiefrage: Wenn ich ein Mehrfamilienhaus baue und nach 15 Monaten die Gegensprechanlage nicht mehr funktioniert,...
  2. Garantie/Gewährleistung/Mangel an Raffstoreanlage

    Garantie/Gewährleistung/Mangel an Raffstoreanlage: Hallo Zusammen, ich habe 2014 gebaut. Unter anderem wurde Rafstoreanlagen verbaut. Sämtliche Fenster, Türen, Rolladen und Raffstoreanlagen wurde...
  3. Haustür (Kunststoff) aurichten

    Haustür (Kunststoff) aurichten: Hallo zusammen, ich habe eine normale neue Haustür aus Kunststoff eingebaut bekommen. Nachdem diese ca. 6 Monate ohne Fütterung nur mit einem...
  4. Reparaturrechnung von Haustechnik Firma, trotz Gewährleistung?

    Reparaturrechnung von Haustechnik Firma, trotz Gewährleistung?: Hallo, ich hätte da mal eine Frage: Wir haben im Haus (Neubau, seit einem Jahr bezogen) eine Zirkulation. Leider blieb die schon zweimal...
  5. Wintergartenfenster hat Sprung - Gewährleistung/Garantie?

    Wintergartenfenster hat Sprung - Gewährleistung/Garantie?: Hallo Experten, bei unserem vor 4 Jahren gebauten Wintergarten hat jetzt eine Isolierglasscheibe vom oberen Rand her einen Sprung bekommen. So...