Baumbestand - welche Verkehrsicherungspflichten habe ich? (Bundesland Bayern)

Diskutiere Baumbestand - welche Verkehrsicherungspflichten habe ich? (Bundesland Bayern) im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, wie bereits erwähnt, erstreckt sich der Stadtwald in unser Grundstück und daher sind wir stolze Besitzer von 60 mächtigen alten...

  1. #1 BlackFlag, 11.01.2015
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    Hallo zusammen,

    wie bereits erwähnt, erstreckt sich der Stadtwald in unser Grundstück und daher sind wir stolze Besitzer von 60 mächtigen alten Eichen; schon wegen der Kinder begutachten/prüfen wir die Bäume immer wieder, auch mein Schwiegervater, der zwar viel Erfahrung hat, aber keine entsprechende berufliche Qualifikation, schaut immer wieder drüber´. Ich frage mich dennoch, ob es für Privatleute irgendeine gesetzliche Verpflichtung gibt, die Bäume von Sachverständigen prüfen zu lassen, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen? Meine Frage bezieht sich auf das Bundesland Bayern.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.
     
  2. #2 wasweissich, 11.01.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    was ist jetzt der aktuelle anlass für die frage ?

    der sturm/herabfallede äste/trockene knüppel ?

    oder gibts keinen aktuellen anlass ?
     
  3. stevie

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    Beeinflusst der Anlass der Frage Deine Antwort oder ist es nur die Neugier...?
     
  4. #4 Baufuchs, 11.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

  5. #5 ars vivendi, 11.01.2015
    ars vivendi

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    Dürre/abgestorbene Äste entfernen/entfernen lassen, sofern bei Sichtkontrollen auffallen könnte das Fäulniss oder ähnliches den Baum befallen hat entsprechende Maßnahmen ergreifen (hier zb dann Sachverstand), sind viele abgestorbene Äste zu erkennen ebenfalls ggf Sachverstand usw.
     
  6. #6 wasweissich, 11.01.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    es beeinflusst u.u. das vorgehen .

    wenn da irgendwo was abgebrochen wäre , würde ich (bei uns) das zuständige amt aktivieren und einen fällgenehmigungsantrag in aussicht stellen lassen durch den grundstückeigentümer . ;)

    neugierde ist auch dabei .
     
  7. rose24

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    Es kommt auch darauf an, ob der "Stadtwald" frei zugänglich ist. In diesem Fall ist eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht gegeben.
    Ich würde auch mal mit meiner Versicherung sprechen, welche Anforderungen sie an die Überwachung der Bäume stellt, denn im Zweifelsfall muss die Versicherung einspringen, wenn etwas passiert.
     
  8. #8 BlackFlag, 11.01.2015
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    Hallo und vielen Dank für die Antworten,

    nein, kein aktueller Anlass, ganz im Gegenteil - wir haben im Sommer erst Totholz mit einem Hubsteiger entfernt, daher gab es annähernd überhaupt keinen Windbruch.
    Der Wald ist nicht frei zugänglich sondern steht auf unserem umzäunten Grund, einige Äste ragen natürlich auf die Grundstücke der beiden Nachbarn. In dem eingefügten Link wird lediglich gesagt, dass der Eigentümer begutachten muss, das machen wir natürlich mehrmals im Jahr. Ich bin aber kein ausgebildeter Baumgutachter und schaue deshalb nur mit normalem Menschenverstand, sprich, gibt es Äste ohne Blätter, hat der Baum Veränderungen am Wurzelwerk oder der Rinde etc.. Ist es also tatsächlich so, dass dies ausreichend ist?
    Es bleibt schlicht ein kleines Restrisiko, wir sprechen hier schließlich von einem kleinen Waldstück und nicht von einem Bäumchen. Den Bestand voll unter Kontrolle zu haben, ist ein Wunschtraum, die Natur bleibt einfach unkontrollierbar denke ich. Ich will nur nicht zur Rechenschaft gezogen werden, wenn etwas passiert, daher die Frage.

    Beste Grüße
     
  9. #9 wasweissich, 11.01.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    rose ,
    hast du den strang mit dem erdrutsch nicht gelesen ?
    da wird doch von versichern von scheinbar kompetenter seite dringendst abgeraten , sind ja alles verbrecher .... :D

    sonst denke ich , sind eichen recht unproblematisch , ausser totholz sind nur die runterprasselnden eicheln "gefährlich" ... :D

    ich würde mich entspannt zurücklehnen , zweimal im jahr drüberschauen und an heissen tagen den schatten geniessen ...
     
  10. rose24

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    Doch, habe ich gelesen. Und nein - ich halte nicht alle Versicherungen für Verbrecher-Organisationen, wenngleich es solche wohl auch gibt.
    Also eine Haftpflicht, die das Baumrisiko einschließt, gehört in so einem Fall wie dem des TE schon zu den sinnvollen Abschlüssen. Und damit es nachher keine Zahlungsschwierigkeiten gibt, sollte man eben wissen, wie die Versicherung sich die Überprüfung der Bäume vorstellt.
     
  11. #11 BlackFlag, 11.01.2015
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    Das Risiko für unser Haus ist über die Sturmversicherung abgesichert - alles Andere wäre unverantwortlich. Mein Ansprechpartner bei der Versicherung hat lediglich erwähnt, dass eine Vergütung des Schadens immer dann problematisch wird, wenn der Baum umfällt, ohne das vorher ein Sturm gewesen wäre.
    Die Haftpflicht sollte dabei nicht das Thema sein, oder irre ich mich? Wenn ein Ast einen Schaden verursacht, dann wäre ich nur dann in der Pflicht, wenn ich fahrlässig gehandelt hätte. Fällt er also auf das Auto des Nachbarn, hat er Pech, wenn er sich nicht selbst gegen dieses Risiko versichert hat (ich dachte zuvor auch, ich müsste irgendwie die Risiken der Nachbarn absichern, aber da hat mich die Versicherung anders aufgeklärt). Es ist wohl tatsächlich so, dass man immer selbst versichern muss, auch wenn der Baum beim Nachbarn steht. Daher ist tatsächlich zu klären, wie es bei juristischen Entscheidungen aussieht, sprich, was der Gesetzgeber von den Besitzern der Bäume an Begutachtung verlangt.
     
  12. #12 toxicmolotow, 11.01.2015
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    Nein, anders sieht es aus, wenn der Baum schon vor dem Umfallen hätte gefällt werden müssen.

    Wenn der Geschädigte (sagen wir mal Autobesitzer) dem Baumbesitzer nachweisen kann, dass der Baum nicht mehr ausreichend standsicher war.

    Wenn der Baum grundsätzlich gesund war und der Baumbesitzer seine Pflegepflichten nachweisen kann, dann ist er aus der Haftung raus. Dies gilt unabhängig davon ob es ein Baum oder zum Beispiel ein Windrad oder sonst irgendwas ist.

    Man muss da grundsätzlich von einer Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten und einer Schadenversicherung für eigene Schäden unterscheiden.
     
  13. #13 wasweissich, 11.01.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    nun , das ist bei einer eiche praktisch nie anzunehmen .
     
  14. #14 toxicmolotow, 11.01.2015
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    Ich kenne mich da jetzt biologisch/medizinisch/pflegerisch nicht aus, aber ich könnte mir vorstellen, dass es auch alte, kranke, morsche, marode Eichen gibt. Aber das kann ein Baumpfleger vermutlich besser beantworten.
     
  15. #15 wasweissich, 11.01.2015
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    wasweissich Gast

    ich bin jetzt kein klassischer baumpfleger , aber ich stelle jetzt eine these auf :
    es gibt viele alte eichen .
    einige davon sind krank . das ist bei derart standfesten bäumen noch recht ungefährlich .
    davon sind wieder einige morsch . nur ist sowas dann so offensichtlich , dass es jeder sieht .
    und dann werden sie marode und gefährlich.
     
  16. #16 ars vivendi, 12.01.2015
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    Bei Eichen kommen ab und an tote Äste welche dann auch mit entfernt werden sollten bevor diese abbrechen.
    Normal müßen je Jahr 2 Kontrollen durchgeführt werden, einmal im belaubten einmal unbelaubten Zustand. Sichtkontrolle der Standfestigkeit, größere tote Äste entfernen, sofern vorhanden,ggf faule Stellen oder Pilzbefall am Baum ausfindig machen und sofern Fäulniss oder Pilze vorhanden Profi auf Standfestigkeit um Rat fragen. Dann ist man so ziemlich aus jeder Haftung raus.
     
  17. #17 BlackFlag, 12.01.2015
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    Hallo,

    die Frage bleibt - kann ich die Beurteilung als Laie selbst durchführen, oder muss ein Sachverständiger hinzugezogen werden? Ich kann aus dem Gesetz exakt das herauslesen, was Du schreibst ars vivendi, aber mit keinem Wort, dass dies durch eine Firma geschehen muss.
    Es wäre übrigens auch kaum zu stemmen, denn dann müsste ja auch jeder Wald in Privatbesitz derart gesichert werden.

    Beste Grüße
     
  18. #18 ars vivendi, 12.01.2015
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    Nein, du brauchst keinen Sachverstand. Erst bei offensichtlichen Schäden wie ich oben erwähnte solltest du entweder Maßnahmen ergreifen(Totäste, (keine Ästchen) entfernen oder fällen (lassen) oder Sachverstand hinzuziehen (zb bei Fäulniss Pilzbefall oder ähnlichem).
    Nachtrag, eine gewisse Beurteilung ob gesund oder krank vorrausgesetzt.
     
  19. Neutal

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    Auf dem Grundstück meiner Schwester ist ein sehr großer Baum umgestürzt. Natürlich nicht aufs Grundstück, sondern auf die Strasse. Sie konnten belegen, das mehrfach im Jahr ein Gärtner mit der Baum und Grundstückspflege betreut war und alles wurde anstandslos beglichen. Es waren 3 Autos und der Zaun, glücklicherweise keine Personenschäden. Nach Auskunft der Versicherung hätte es wohl anders ausgesehen, wenn diese Pflegearbeiten nicht regelmäßig ausgeführt worden wären
     
  20. BJ67

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    Es ist wirklich die Frage ob es sich um Wald handelt und ob öffentliche Straßen oder eher Waldwege oder gar nichts von beidem gefährdet wird. Für Wald gibt es, zumindest für das Waldgesetz in Sachsen, HIER ein paar Ausführungen. Und noch ein URTEIL
     
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