Kostensicherheit: Lieber Detailpauschal- als Einheitspreisvertrag?

Diskutiere Kostensicherheit: Lieber Detailpauschal- als Einheitspreisvertrag? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir bauen unseren EFH-Neubau mit Architekt und befinden uns am Beginn der LPh 5. Das Thema "Kostensicherheit" bzw....

  1. Kickex

    Kickex

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    Hallo zusammen,

    wir bauen unseren EFH-Neubau mit Architekt und befinden uns am Beginn der LPh 5. Das Thema "Kostensicherheit" bzw. "Nicht-Überschreiten der Gesamtkostenobergrenze" spielt für uns eine wichtige Rolle.
    Daher denken wir darüber nach, ob das Abschließen von Detailpauschalverträgen mit den einzelnen Gewerken die Variante wäre, die zu uns als "Sicherheitstypen" am besten passt.

    Es wird unser erstes und hoffentlich letztes Haus sein, das wir bauen. Daher sind wir Laien. Viele hier haben enorm viel Bauerfahrung.

    Ist es ein Trugschluss, am Ende mit Pauschalverträgen preislich besser bzw. angemessener dazustehen? Warum werden Einheitspreisverträge häufiger abgeschlossen?

    Dank und Gruß
    kickex
     
  2. R.B.

    R.B.

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    In meinen Augen ist der Einheitspreisvertrag für beide Seiten die bessere Lösung. Baugewerke sind einfach zu komplex. Bei "Kleinigkeiten" bzw. standardisierten Arbeiten könnte man noch über Pauschalpreisverträge nachdenken, aber bei einem kompletten Gewerk wäre das Risiko deutlich höher, und das müsste der Anbietende mit einkalkulieren. Dahinter verbirgt sich Konfliktpotenzial. Vor Erstellung des Angebots bzw. Vertrages müsste quasi jede Schraube vorab kalkuliert werden, der Aufwand wäre unbezahlbar.

    Ich denke der Einheitspreisvertrag ist ein sinnvoller Kompromiss der das Sicherheitsdenken beider Parteien berücksichtigt und letztendlich auch zu einem fairen Preis führt.

    Es gibt Handwerker die für standardisierte Arbeiten einen Pauschalpreis anbieten. Beispielsweise für die Montage von Zimmertüren, Einbau von Fenstern, o.ä. Da sollte man aber als Auftraggeber auch genau wissen "was" man bestellt hat.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 12.01.2015
    Ralf Dühlmeyer

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  4. Jezero

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    Wenn du einen Pauschalpreis aushandelst ist Voraussetzung, dass alle darin enthaltenen Arbeiten detailliert aufgelistet sind und dass es in der Bauphase zu keinen Änderungen kommt und keine unvorhergesehenen Arbeiten auftreten. In der Praxis ist das jedoch eher selten der Fall, sodass oft erhebliche Mehrkosten entstehen.
    Aufschließung, Sicherungsmaßnahmen, Erdarbeiten, Außenanlagen, Entwässerung, usw. sind Leistungen, die im Voraus oft nicht genau geplant werden
    oder von den Firmen gerne aus den Verträgen herausgehalten werden.
    Bei Änderungen "nach oben" fordern die Firmen ab dem ersten Gramm satte Nachzahlungen. Bei den Änderungen "nach unten" wird dir niemand ohne dein Intervenieren einen Abpreis gutschreiben.
    Als Bauherr ändert man auch mal seine Meinung bezüglich Materialwahl oder Ausstattung und dann gerät bei Pauschalvertägen das ganze Bauprojekt in Schieflage.
    Also, wenn du Streit vermeiden willst, dann entweder 100% fixe Planung, Bemusterung und Vertrag, sonst lebt es sich mit EHP-Verträgen wesentlich entspannter.
     
  5. Kickex

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    @Jazero: Danke für die leicht verständliche und einleuchtende Erklärung.

    @Ralf Dühlmeyer: Es war sicher nicht meine Absicht, gesucht, aber nicht diesen Beitrag gefunden zu haben. Im Übrigen ist er äußerst schwer zu verstehen.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 12.01.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Die nur leider falsch ist!

    Eric hat das in dem Artikel sehr genau erklärt und es ist auch nicht schwer zu verstehen, nur juristisch!
    Wer eine Ausschreibung mit deatilierten Massen macht und hinterher das Ergebnis als "Pauschalpreis" vereinbart, hat eben keine Kostensicherheit!!!!

    Dafür brauchts schon erheblich mehr, um aus einem EP-Leistungsverzeichnis einen juristisch wasserdichten und kostensicheren Pauschalpreis zu entwickeln.
    Es geht - aber da müssen alle wissen, was sie tun.

    Wenn Du (ohne Vorwurf) nicht einmal den Artikel von Eric verstehst, wirst Du NIE diesen Klimmzug schaffen!
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 12.01.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    PS - Vorhin gerade im Radio gehört.

    Der Bügermeister von Hamburg hat gerade einen Eröffnungstermin für die Elbphilamonie (irgendwann 2017) bekannt gegeben.
    Baukostensteigerung von 77 auf 779 Millionen.
    Und da ist auch genug mit vermeintliche Pauschalverträgen zur Kostensicherheit gearbeitet worden, die dann doch Nachforderungen zuliessen.
    Da hat man aber ganze Herrscharen von Leuten, die sich mit Verträgen auszukennen meinten.
     
  8. #8 Gast036816, 12.01.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    es ist egal wie es gemacht wird. zur kostensicherheit gehört die umfassende kostenberechnung, die erschöpfende werk- und detailplanung und eine wasserdichte leistungsbeschreibung. fehlt davon etwas, dann ist die kostensicherheit nicht gegeben.
     
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