Neubau - Lüftungsanlage Pflicht?

Diskutiere Neubau - Lüftungsanlage Pflicht? im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Hi, wir waren die letzten paar Wochen bei 3 Bauträgern, die uns alle etwas anderes erzählt haben. Der eine hat uns von einer Lüftungsanlage...

  1. woce82

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    Hi,

    wir waren die letzten paar Wochen bei 3 Bauträgern, die uns alle etwas anderes erzählt haben.
    Der eine hat uns von einer Lüftungsanlage abgeraten, und heute hat uns einer erzählt, dass für alle Neubauten nach Verordnung 2014 eine Lüftungsanlage Pflicht ist?

    Was stimmt denn jetzt nun?

    Gruß Michael
     
  2. Taipan

    Taipan

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    Pflicht ist, dass eine ausreichende Belüftung sichergestellt sein muss (DIN 4108-2/3 & enev2014 §6 Abs. 2). Hilfestellung gibt die DIN 1946-6, auf welche in der DIN 4108 auch hingewiesen wird.

    Nach 1946-6 ist ein Lüftungskonzept zu erstellen und zu prüfen ob und wie verschiedene Lüftungsstufen (Lüftung zum Feuchteschutz, reduzierte Lüftung, Nennlüftung und Intensivlüftung) ermöglicht werden. Dabei müssen die Lüftung zum Feuchteschutz und die reduzierte Lüftung Nutzerunabhängig sichergestellt sein.

    Das Lüftungskonzept enthält, ob die beiden Lüftungsarten nutzerunabhängig sichergestellt sind, oder ob zusätzliche Maßnahmen notwendig sind. Bei einfachen EFH ist die reduzierte Lüftung meist nicht sicherhgestellt und es ist eine Lüftungsanlage notwendig. Wenn ein GÜ/BT nun sagt, dass die Lüftungsanlage vorgeschrieben ist, dann meint er sicherlich, dass für die von ihm angebotenen Gebäude das Lüftungskonzept ergeben hat, dass diese notwendig ist. Der GÜ/BT handelt richtig.
     
  3. Einmal

    Einmal

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    Eine Verordnung, nach der eine Lüftungsanlage Pflicht ist, gibt es nicht. Das war die Frage.

    Ansonsten ist das Thema hier und in anderen Foren schon so breit diskutiert worden, dass man sich da sehr gut einlesen und informieren kann. Letztendlich ist es deine Entscheidung als Bauherr ob und welche Art der automatischen Lüftung man will. Was der GÜ gerne verkaufen will, ist uninteressant. Beides geht. Meiner Meinung nach gibt es da kein schwarz und weiß.
     
  4. woce82

    woce82

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    ich muss ein nuterunabhängiges Lüftungskonzept nachweisen. Aber welche Möglichkeit gibt es denn ohne Lüftungsanlage noch??
     
  5. #5 Baufuchs, 14.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Guckst Du z.B. hier

    Was "Einmal" geschrieben hat, kannst Du vergessen, wenn es um "ob" geht. Lüftung muss Nutzerunabhängig gegeben sein.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 14.01.2015
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Eine Verordnung dazu gibts mWn nach nicht. (Könnte der BT/GÜ ja mal genau benennen)

    Es gibt die DIN 1946-6. Diese ist (ebenfalls) meines Wissens eine Norm, die nicht bauaufsichtlich eingeführt wurde. In Nds jedenfalls nicht.
    Hier geht bestenfalls der Umweg über die eingeführte 4108-3.

    Es bleibt die Vermtung, alle Weißdrucke von Normen seien aRdT. Vermutung heisst aber widerlegbar.

    Diskussion zum Sinn der nutzerunabhängigen Lüftung nach 1946-6
    http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?61268-L%FCftungskonzept-nach-DIN-1946-Diskussion

    Danach ist die Einordnung als aRdT beileibe nicht sicher!

    Wer also immer eine mech. Lüftung auf der Grundlage der 1946-6 fordert, könnte also auf dünnem Eise laufen - unabhängig vom milden "Winter".
     
  7. Einmal

    Einmal

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    Die relevanten Normen hat Taipan ja genannt. Die nutzerunabhängige Minimallüftung kann auf verschiedene Arten erfolgen, z.B. Falzlüfter, dezentale Zu-/Abluft etc. Das Lüftungskonzept muss der Planer erstellen. Das Konzept ist Pflicht, KWL nicht.
     
  8. Taipan

    Taipan

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    die Lüftungskonzepte, die ich kontrolliert habe, haben bei einigen Gebäuden ergeben, dass die Falzlüfter für die reduzierte Lüftung nicht ausreichen. Dabei wurde bereits mit dem BDT-Ergebnis gerechnet, der ja die undichtigkeiten der Falzlüfter mit drin hat.

    So pauschal kann man also nicht sagen, dass die reichen.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 14.01.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Taipan - ergeben haben sie das aber auf Basis der (siehe link) sehr zweifelhaften Ansätze der Berechnung!

    Das ist so, also würdest Du rechnerisch nachweisen, dass ein Patient mit Eisenmangel durch den Genuß von viel Spinat genesen würde, weil Du noch die alten, in der Kommastelle unrichtigen Eisengehalte von Spinat verwendest.

    Ich bleibe dabei - selbst eine Wohnung mit einem BDT von 1,x kann ich durch Lüften auf einem guten Luftfeuchteniveau halten.
    Diese sich automatisch ergebende Zwangslüftung ist grosser Humbug!
     
  10. Taipan

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    Ich gebe dir recht ... DURCH LÜFTEN ... kann man jede Wohnung auf einem guten Luftfeuchteniveau halten. Allerding habe ich zweimal den gegenteiligen Beweis bei Wohnungen, die ich zwangsverwalte. Bei Parteien H4 und damit beinahe ganztägig zu Hause. Beide Parteien haben von mir eine Überwachung bekommen, die optisch ENDEUTIG anzeigt, wann sie Lüften sollen. Beide Parteien schaffen es trotz eindeutiger Anleitung, wie zu lüften ist, nicht bei den gewünschten ~ 23°C die Luftfeuchte im Raum unter 60% zu halten. Von 50% oder besser noch den eigentlich 42% für die Schimmelfreiheit der 1910 gebauten Gebäude, wage ich gar nicht zu träumen. Dabei überwache ich nur das Wohnzimer und noch nichtmal das Bad. Die Aufzeichnungen (auf SD alle 2,5 min) zeigen, dass die Mietparteien es druchschnittlich 2-3 mal im Monat schaffen zweimal täglich wirksam zu lüften. 75% der Tage im Monat schaffen sie es nichtmal EINMAL am Tag wirksam zu lüften. Wirksame Lüftung in den Wohnungen ist möglich. Meine aufgezeichnete Lehrvorführung ist deutlich an der Kurve zu erkennen und zeigt über mehrere Stunden Wirkung.

    Beide jammern rum, dass sie ja schon ach soviel Lüften. Stundenlanges Fensterkippen wird übrigens erkannt und aufgezeichnet - bringt den Räumen aber GAR nichts, weil sie dann die Zimmertüren zu machen, da es ja zieht.

    Das Resultat in diesen Wohnungen kannst Du dir vorstellen.

    Und jetzt komme Du bitte nochmal mit: Zwandslüftung ist nicht geboten. Diese beiden Wohnungen erhalten von mir nun Ende Januar eine Zwangslüftung. Alles andere schädigt nur die Substanz.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 15.01.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich kann das noch toppen. Zwei australische Langzeit-Touris mieten im Winterhalbjahr eine Wohnung, es wird ein kalter Winter und die leben wie im australischen Sommer. Das Ergebnis ist absehbar.
    Nur das sie belehrbar waren.

    Natürlich gibt es solche Fälle! Aber daraus eine Pflicht zum Einbau von Lüftungsanlagen abzuleiten, vor allem bei selbstgenutztem Wohneigentum, ist Humbug und auf dem Mist der Herstellerlobby gewachsen.
    Ich will ja keinem verbieten, die Dinger einzubauen, würde sogar MFH-Bauherren immer dazu raten.
    Aber wer nicht will, der will eben nicht!
     
  12. #12 rechter Winkel, 15.01.2015
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    Was heißt denn jetzt "Pflicht"?
    - Pflicht nach Lüftungskonzept DIN 1946?
    - Pflicht nach aRdT?

    beides wäre in diesem Fall doch nicht gesetzlich verpflichtend. D. h. wenn ein BH partout keine Lüftungsanlage möchte, kann er auch ohne eine solche bauen, oder?

    Oder gibt es in der ENEV einen Auszug, der eine sich aus dem Lüftungskonzept ergebene mechanische Lüftungsanlage gesetzlich verordnen würde???
     
  13. Taipan

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    Auszug: "sichergestellt"
     
  14. #14 rechter Winkel, 15.01.2015
    rechter Winkel

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    Dat is ja mal ein kurzer Auszug...:konfusius
     
  15. Taipan

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    sagt aber alles ...
     
  16. #16 planfix, 16.01.2015
    planfix

    planfix Gast

    wir leben im staat der überregulierung!

    wo ist die norn, daß ich meine fenster geschlossen lassen muß

    süßigkeiten weg von den kassen, damit die kinder nicht betteln!?!

    hey leute, ich hab das mal einfach so von hause bei muttern und omas gelernt, daß man beim betten machen am morgen, nach dem mittagessen und vor dem schlafen gehen fenster auf macht und lüftet.
    ihr habt die wahl mit offenen fenstern zu lüften oder mit geld (anschaffung und betrieb der lüftungsanlage).


    ich warte dann auf noch auf die richtigen normen für hausputz und körperhygiene.
     
  17. #17 ThomasMD, 16.01.2015
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    Ich hab das auch gelernt, aber viele eben nicht.
    Und seit die Mieter Ihre Vermieter verklagen und die Käufer den Bauträger und die Bauherrn die GU oder die Planer ist eben solch Regulierung notwendig geworden, weil die Richter irgendwas brauchen, an dem sie ihre Entscheidung festmachen können.
    Da nützt das ganze Gejammer über Überregulierung, böse EU, armes Deutschland usw. nichts.
    Die Leute werden immer blöder und die Rechtsanwälte immer mehr und so schließt sich der Kreis.
     
  18. Jan81

    Jan81

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    Bei MFH verstehe ich das auch alles, aber nicht bei EFH. Es kann doch nciht sein, dass mir vorgeschrieben wird für 10.000 Euro eine Belüftungsanlage oder irgendwas anderes einzubauen.

    Diese Diskusion hatten wir schon so oft. Ich hatte letztes Jahr auch gleiche Diskusion gestartet.

    jetzt mal im erst. Es werden so viele Neubau (in letzten Jahren) ohne Lüftungsanlage und ohne irgendwelche Ersatz gebaut. Warum ist den das möglich? Ganz einfach der Architekt/GÜ/GU lässt sich von dem Bauherrn ein Brief unterschreiben, dass dieser ausdrücklich keine KWL haben will, aber verplichtet ist bla bla.
    Wo liegt jetzt das Problem? Der Bauherr wurde unterrichtet und der Architekt ist raus.
     
  19. #19 planfix, 16.01.2015
    planfix

    planfix Gast

    ja, das ist das bedauerlich an diesem sytem!
    es fehlt an verstand, menschlichkeit und noch viel mehr.

    das internet läßt die maßlose verbreitung von schwachsinn zu und im TV laufen dokusoaps.
    wir entwickeln uns gerade zurück.

    Das ist auch ein zeichen der zeit.

    da setzen eltern kinder in die welt, kaufen ihnen alles, einschließlich pc und smartphon, und haben keine zeit ihre kinder in die basics des lebens einzuführen.
    vor lauter geldverdienen müssen, um all das kaufen zu können, gibt es keine zeit mehr füreinander. schade! arme menschheit!


    @ jan81

    im enev nachweis kann ich angeben, ob es eine lüftungsanlege geben soll. damit wird diese in die energiebilanz mit einbezogen.
    wann das sinnvoll ist, sollte man/fau mit den bauherren besprechen.
    ob efh oder mfh spielt dabei eher keine rolle.
    es geht um gekauften wohnkomfort. wohnt jemand auf dem land bei guter luft und wenig lärm, und hat die zeit zum lüften, braucht er keine lüftungsanlage. in der stadt, mit und wenig zeit im eigenen haus , macht es nun mal sinn.

    das eigentlich problem ist daß bauherren mit vollkaskomentalität nicht ordentlich beraten werden.
     
  20. Jan81

    Jan81

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    Meine Eltern haben beide schon immer gearbeitet und haben trotzdem mit geschafft eine "basis für leben" und verantwortung beizubringen.
    Es liegt eher daran, dass heute zu Tage immer weniger intakte Familien bzw. Beziehungen zwischen Mann und Frau gibt.
     
Thema: Neubau - Lüftungsanlage Pflicht?
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