Nachbar baut Garageneinfahrt höher, wer zahlt Abstützung?

Diskutiere Nachbar baut Garageneinfahrt höher, wer zahlt Abstützung? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Wir haben vor 3 Jahren unser Haus gebaut. Dazu musste ein Grundstück mit ca. 30-jährigem Bewuchs gerodet werden. Auf der linken Hälfte dieses...

  1. #1 TinLizzy, 14.01.2015
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    Wir haben vor 3 Jahren unser Haus gebaut. Dazu musste ein Grundstück mit ca. 30-jährigem Bewuchs gerodet werden. Auf der linken Hälfte dieses Grundstücks steht nun unser Haus, das rechte wird gerade durch einen Bauträger bebaut. Die Anliegerstraße vorm Haus war bei unserem Baubeginn zwar behelfsmäßig asphaltiert, es gab aber keine deutlichen Abgrenzungen. Vor einem Jahr wurde sie aufwändig als Spielstraße (ohne Bordsteine) renoviert (gepflastert). Unser Hauseingang liegt barrierefrei ebenerdig mit leichtem Gefälle zur Straßenmitte hin (mit städtischem Abwasserkanal).
    Die Garage des Nachbarhauses (die Einfahrten liegen parallel) wird ca. 30 cm höher gesetzt werden, mit Gefälle zur Straße hin. Entsprechend wird die Pflasterung auch über unserem Zufahrtniveau liegen.
    Wir haben noch einen 30 cm freien Streifen zur Zufahrt des Nachbargrundstückes belassen. Diesen wollen wir nach Fertigstellung der Einfahrt des Nachbarn mit Kies ausfüllen.

    Nun das Problem: Gestern kam der Bauträger des Nachbarhauses zu uns mit einem Kostenvoranschlag. Wir sollen nun die Abstützung (betonierter Kantstein auf seinem Grundstück) von 650,- € bezahlen, weil wir angeblich die ursprüngliche Niveauhöhe verlassen hätten. Unser Haus ist amtlich vermessen und eingemessen und entsprechend ist doch alles in Ordnung? Warum sollen wir die Kantsteine, die ja sein Pflaster gegen unseres Stützen muss, welche auch auf seinem Grundstück gesetzt werden bezahlen? Wir waren doch lange vorher da, also sollte er sich doch anpassen. Nach Rücksprache mit unserem damaligen Architekten versichert uns dieser, dass bei uns vermessungstechnisch alles richtig ist. Es gab auch bei der Endvermessung unseres Hauses seitens der Stadt keinerlei Beanstandungen.
    Ist dies rechtlich richtig was der Bauträger da fordert? Finde ich diese „ursprüngliche Höhe“ auf der Flurkarte, spielt sie wirklich eine Rolle, gibt es Toleranzen?
    Ohne Kantsteine würde sicher auch Schmutz- und Regenwasser auf unseren Grund gelangen.
    Wie sollen wir uns verhalten?
    Vielen Dank im voraus für eure Hilfe/Ratschläge

    Freundliche Grüße
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 14.01.2015
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    1) Die Einmessung prüft nur, ob Ihr Euch an die Genehmigungsplanung gehalten habt. Wäre eine Ausschachtung von 2 m genehmigt gewesen und auch so erstellt worden, gäbs vom Vermesser kein Gemecker!

    2) In der Genehmigungsplanung müsste das gewachsene Gelände und - wenn abweichend - das geplante Gelände mit Höhenmaß auf einen Bezugpunkt angegeben sein.

    Habt Ihr unter das alte Niveau abgegraben, zahlt Ihr. Schüttet der Nachbar auf, zahlt er. Weichen beide ab, zahlen beide!
     
  3. #3 TinLizzy, 14.01.2015
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    Hmmm. Wir haben damals, als wir gebaut haben nichts abgegraben oder aufgeschüttet. Wir haben barrierefrei gebaut (ohne Keller). Vorne ebenenerdig rein und hinten zu Terrasse ebenerdig raus. Bis hin zum Ende des Gartens (ca.30 m) alles eine Ebene. Der Nachbar hat sein Haus höher gesetzt, man kommt über eine Trittstufe hinein. Eigentlich habe mir doch nichts falsch gemacht und der Nachbar hat sich höher gesetzt (auch ohne Keller).
    Freundliche Grüße und Danke
     
  4. #4 Baufuchs, 14.01.2015
    Baufuchs

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    Nochmal:

    Zu eurem damaligen Bauantrag gehörte:

    1.) Lageplan
    In diesem Lageplan ist das Gelände mit ursprünglichen und ggf. abweichenden Höhen eingezeichnet
    2.) Ansichtszeichnungen und Gebäudeschnittzeichnung
    In Ansichten und Schnitt ist der ursprüngliche und ggf. abweichende Geländeverlauf eingezeichnet

    Such also deinen Bauantrag bzw. die Baugenehmigung raus und sieh nach.

    Mit diesen Unterlagen kannst Du dem Nachbar BT nachweisen, dass ihr das Gelände nicht verändert habt.
     
  5. #5 TinLizzy, 14.01.2015
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    Jetzt muss ich noch einmal dumm fragen:
    Beim Bauantrag wurden also die IST Werte des Grundstückes /Gebäudes ausgewiesen.
    Aber, wo ist den dann festgestellt worden bzw ausgewiesen worden, ob ich diese Höhen nach Baufertigstellung eingehalten habe ?

    Und, wie kann der Nachbar/Bauträger meine ürsprünglichen Höhen wissen. Wie gesagt, nach meinem Kenntnisstand, haben wir höhentechnisch nichts verändert

    Vielen Dank und herzliche Grüße
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 14.01.2015
    Ralf Dühlmeyer

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    Natürlich muss das Gelände (alt) eingetragen sein, denn danach bemessen sich die Grenzabstände/Abstandsflächen, nicht nach dem neuen!

    Und überprüfen kann man das mit dem Bezugspunkt, der auch angegeben sein muss.
    Entweder (und immer gültig) üNN oder der Gullydeckel (wenn Strasse fertig) oder Bordstein am Punkt X oder oder.
    Wobei nur die üNN Höhe als sicher gilt, alles andere als Bezug anzuerkennen, ist Wohlwollen der Behörde!
     
  7. #7 Baufuchs, 14.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Der Nachbar weiß vermutlich gar nichts und versucht euch die Kosten "ins Blaue hinein" aufzudrücken.

    Deiner Baugenehmigung hat ein Merkblatt "Gebäudeeinmessung" beigelegen. Du bist verpflichtet, dein Gebäude nach Fertigstellung einmessen zu lassen. In dieser Einmessung wird auch die Höhenlage des Gebäudes eingetragen. Ein Vergleich mit Planung/Genehmigung zeigt dann, ob ihr die Höhen eingehalten habt.
     
  8. #8 Kater432, 14.01.2015
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    In eurem Lageplan der von vom vermessen erstellt wurde für euren Bauantrag sollten die höhenangaben des ursprünglichen Geländes vermerkt sein. Auf diese Höhepunkte bezieht sich idR auch die Berechnung der abstandsflächen.

    Daher schau in dem Lageplan zum Bauantrag nach. Dort dürfte auch die spätere höhenangabe des Hauses vermerkt sein.

    Somit kannst du schauen wie viel sich diese Punkte unterscheiden
     
  9. #9 Baufuchs, 14.01.2015
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    @Kater

    #4 nicht gelesen?
     
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