Natürliches Gelände

Diskutiere Natürliches Gelände im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hab einen Bauplan für ein EFH im Landratsamt liegen. Baubeginn soll März sein. Das natürliche Gelände des Bauplatzes liegt ca. 80-90 cm über dem...

  1. #1 ptstefan, 14.01.2015
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    Hab einen Bauplan für ein EFH im Landratsamt liegen. Baubeginn soll März sein. Das natürliche Gelände des Bauplatzes liegt ca. 80-90 cm über dem Niveau des Geländes meines Nachbarn. Zu zwei andren Nachbarn ist das Niveau annähernd gleich. Deiser eine besagte Nachbar hat aufgrund dieser Situation nicht unterschreiben und wollte mich dazu überreden abzugraben um anzugleichen. Er selbst hat sich seinen Bauplatz entweder so weit runter gegraben oder schon mit dem niedrigerem Grundstücksniveau gekauft. Weiß nicht genau wies war. Aber er wusste schon zuvor was er tut oder was ihn mal erwartet. Die Gemeinde wusste um die Problematik und hats so genehmigt. Das Landratsamt prüft aufgrund des Nachbarn jetzt auch nochmal durch Ortsbegehung die Situation. Meines Wissens kann mir keiner was haben wenn ich auf natürlichem Gelände baue. Im Bebauungsplan ist es auch so geschrieben, dass das natürliche Gelände nicht verändert werden darf.
    Habt ihr Ahnung wie das gehandhabt wird und ob der Nachbar was ausrichten kann?

    Gruss
     
  2. #2 Siddy74, 14.01.2015
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    Lehne dich entspannt zurück und lass ihn quaken ;-). Beste was man tun kann ...

    Hab auch Probleme mit dem Nachbarn wegen so einem Mist gehabt (immer noch) und wenn dann hätte ER wohl eher ein "Problem" wenn abgegraben wurde und es ausdrücklich verboten war im BPlan.

    Habt ihr an der Grenze einen Höhenunterschied? Wenn der Nachbar dort abgegraben hat solltest Du ihn einmal darauf hinweisen das er dann auch abstützen muss damit deinem Boden nix passiert und die Stützkraft erhalten bleibt.
     
  3. rose24

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    Ich würde das auch entspannt sehen. Wenn die Abstandsflächen eingehalten sind, hat der Nachbar keine Handhabe.
     
  4. #4 ptstefan, 14.01.2015
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    Genau an der Grenze besteht der Höhenunterschied von 80-90 cm. Da hat er zu mir hin angeböscht.
    Zur Grenze hin kommt die Garage mit 3 m Abstand. Eigentlich wär Grenzbebauung laut BPlan vorgesehen.
    Danke für eure Nachrichten
     
  5. #5 SirSydom, 15.01.2015
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    Ich lese dass jetzt so dass er die Böschung auf deinem Grundstück angelegt hat. Wenn ja, DAS hätte er nicht tun dürfen - wenn nicht ggf. der Voreigentümer damit einverstanden war.
     
  6. oberh

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    Hi!

    Was genau wollte der Nachbar nicht unterschreiben?
     
  7. #7 Siddy74, 15.01.2015
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    Also Du bist der "oben" liegende" und hast nix verändert, also alles natürlich belassen. Er liegt unten, hat also eine Abgrabung vorgenommen, richtig? Damit er dann keine Mauer bauen "muss" hat er nee Böschung gemacht, richtig?

    Das ist nicht zulässig, einmal deswegen:

    "§ 909 Vertiefung
    Ein Grundstück darf nicht in der Weise vertieft werden, dass der Boden des Nachbargrundstücks die erforderliche Stütze verliert, es sei denn, dass für eine genügende anderweitige Befestigung gesorgt ist."

    ich glaube nicht das eine Böschung eine "genügende anderweitige Befestigung" in dem Fall ist. Anders wäre es, wenn aufgeschüttet wurde ... das könnte man abböschen wobei der Fuß der Böschung nicht über die Grenze kommen darf bzw auch Abstände eingehalten werden müssen je nachdem in welchem Bundesland das ganze stattfindet.

    Im Nachbarschaftsrecht gibt es auch ein paar Stellen die da relevant sind.

    Jetzt möchte er noch das du ebenfalls das Grundstück abgräbst? Lass das bloß bleiben ;-)
     
  8. #8 Siddy74, 15.01.2015
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    achja, würde mich auch mal interessieren was das auf sich hat???
     
  9. #9 ptstefan, 15.01.2015
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    Der Nachbar hat uns den Bauantrag nicht unterschrieben aufgrund dem Einwand mit der Höhe. Ist ja auch sein Gutes Recht. Denke aber insgesamt ist er mit seinem Einwand im Unrecht.
    So wie Siddy74 schreibt ist es fast richtig. Ich hab nur noch nicht raus bekommen ob das Grundstück vom Nachbarn runtergegraben wurde oder ob es schon immer so tief war.
    Die Böschung ist komplett auf seiner Seite.
     
  10. #10 Siddy74, 15.01.2015
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    Das solltest Du mal rausfinden wieso es zu der Situation da gekommen ist? Es ist schon "ungewöhnlich" das du mit den anderen Nachbarn auf einem Niveau bist und es bei diesem diese 80cm gibt?!

    War das eine Baulücke bzw wie lange wohnt der Nachbar denn schon dort? Eventuell mal die anderen befragen wie es dazu kam? Es müssen da ja auch Pläne vorliegen in denen der nat Geländeverlauf drin sein MUSS. Wenn die vom Amt eh bald kommen würde ich mal gezielt danach fragen.

    Wieso muss der Nachbar denn den Bauantrag unterschreiben? Verstehe ich immer noch nicht ... ihr bleibt doch die 3m von der Grenze ... ?
     
  11. #11 ptstefan, 15.01.2015
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    Ja dass werde ich versuchen raus zu bekommen. Ja das ist eine Baulücke. Der Nachbar war der erste der in der Straße gebaut hat.
    Er muss nicht unterschreiben. Man sammelt doch für den Bauantrag die Nachbarschaftsunterschriften ein. Es ist aber keiner verpflichtet zu unterschreiben.
     
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