Bodenerwärmung im Fliesenbereich

Diskutiere Bodenerwärmung im Fliesenbereich im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Angenommen, FBH im ganzen Haus ist als Aufpreis so teuer, dass ihr euch nur für den Fliesenbereich in Küche und Bad eine Bodenerwärmung gönnt. Die...

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    Angenommen, FBH im ganzen Haus ist als Aufpreis so teuer, dass ihr euch nur für den Fliesenbereich in Küche und Bad eine Bodenerwärmung gönnt. Die aber auch net wirklich billig ist. 60 euro pro qm z.B.

    Nun wird das auch ausgeführt, sogar der dem blanken Fuße nicht zugängliche Fliesenbereich unterhalb des Hänge-WCs ist beheizt. Ist doch nett.

    Nachdem eure Küche eingebaut wurde und ihr euch mal an den Herd und an die Arbeitsplatte stellt, breitet sich eine unangenehme Fusskälte aus. Ein Blick auf Bilder vor dem Estrich zeigt, dass ca. 1 1/4 Fliesenstreifen nicht durch die Heizschlange erfasst werden. D.h. der Boden ist wie im Bild dargestellt partiell nicht erwärmt. (Braun Küchenzeile, blau der nicht erwärmte Bereich.)

    BL findet das voll i.O. Außerdem darf nicht zu nah an den Kühlschrank erwärmt werden. (Nun ja: Der Kühlschrank steht z.B: 40 cm erhöht auf einem Einbauschrank. Die Fliesen kühlen kurz hinter einer Heizschlange wieder schnell ab)

    Der BH ist mal wieder sauer, weil gerade der Arbeitsbereich ausgenommen wurde, eine Behebung nicht mehr möglich und der Einwand abgebügelt wird. Im Leistungsverzeichnis steht, dass maximal 12 qm erwärmt werden. Diese Fläche wird durch die vorliegende Ausführung jedoch nicht erreicht.

    Seht ihr die Ausführung als mangelhaft an? Wie würdet ihr euch aufstellen, wenn die Bauausführung in eurer Verantwortung wäre?
     
  2. #2 Baufuchs, 14.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dumm gelaufen

    - was war vertraglich vereinbart ?
    - gabs eine Planung?
    (die Angabe max. 12 qm hilft nicht, weil dies nur die Flächenangabe ist, die mit 1 Heizkörper max. versorgt werden kann -übl. 12-15m²) außerdem liegen z.B. 8m² ja auch im Bereich von max. 12 m²
    - an eine Fußbodenerwärmung können nicht die gleichen Anforderungen gestellt werden wie an eine Fußbodenheizung

    und das wichtigste:

    Sie schreiben: Wie ein Blick auf Fotos vor Estrich zeigt, liegen die Schlangen .........

    Warum denn damals nicht beanstandet?
     
  3. #3 quelle@netda, 14.02.2006
    quelle@netda

    quelle@netda Gast

    der abstand ist da net aufgefallen. natürlich hat eine bodenerwärmung eine andere aufgabe als eine FBH zur beheizung. es soll eben der boden erwärmt werden. nett ist es bis in den eckbereich. erwartet wird es mindestens für die wichtigen genutzten flächen .

    die rechtslage ist eine sache. das ist sowieso meist schwierig und man hat immer den ärger. rechtsempfinden steht sowieso auf einem anderen blatt.

    anders wäre es auch, wenn die maximal geschuldeten 12 qm bereits überschritten wären. bei 10 oder 11 aufzuhören würde ich da nicht als ok sehen.
     
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    noch mehr kommentare vielleicht?
     
  5. Rolf

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    Was steht im Vertrag?

    Das Problem ist: Selbst wenn der BL Ihnen zustimmen würde, was soll er machen? Sie sagens ja selbst "Behebung nicht mehr möglich". Sie können jetzt über einen oder zwei qm verhandeln, die zuwenig geliefert wurden.
     
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    das muss einem natürlich klar sein. wenn das aber nun schon mehr als einmal vorgekommen ist, dann stellt sich so langsam die frage, warum den schaden eigentlich immer der BH auszubaden hat, indem er in seinem lebenswerk nicht die beauftragte (und in rechnung gestellte) leistung bekommen hat. da stellt sich gar nicht die frage nach anteiligkeit.

    wenn z.B. die putzfassade aus irgendeinem grund unwiderruflich im sichtbereich auf 1 qm verhunzt ist, dann ist der minderwert sicherlich höher, als der reine qm-anteil am gesamtwerk.
     
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