Fensterriß bei Dreifachverglasung

Diskutiere Fensterriß bei Dreifachverglasung im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, beim Stöbern in alten Themen habe ich bereits einige ähnliche Themen gesehen, doch leider war keine rechtliche Konsequenz...

  1. #1 Petka81, 16.01.2015
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    Hallo zusammen,

    beim Stöbern in alten Themen habe ich bereits einige ähnliche Themen gesehen, doch leider war keine rechtliche Konsequenz ersichtlich.

    Folgender Fall: Wir haben Ende August Kunststoff-Fenster (3-fach verglast) in unserem Neubau montiert bekommen. Kurz vor Weihnachten haben wir an einer Fensterscheibe (Trav-Glas, sprich absturzsicherndes Glas) einen Riss entdeckt. Dieser Riss ist im Laufe der Tage immer größer geworden. Das Fenster ist vierteilig und bodentief. Die unteren beiden Scheiben sind aus diesem Trav-Glas, und oben sind zwei Fenster, die sich öffnen lassen. Auf einer Seite lies sich das Fenster jedoch sehr schwer öffnen bzw. auch wieder schließen. Das Fenster hing richtig runter und hat am Rahmen schon Kratzer verursacht. Meine Vermutung ist nun, dass aufgrund der fehlerhaften Montage oder auch Setzung des Hauses die darunter liegende Scheibe durch innere Spannungen gerissen ist.

    Der Fensterbauer hat Monteure an die Baustelle geschickt, die Bilder gemacht haben. Als ich dann sagte, dass dies ja ein klassischer Gewährleistungsfall ist, meinten die beiden, dass sie mir hierzu keine Auskunft geben können bzw. dürfen, das so etwas nur von der Geschäftsleitung entschieden wird. Nun ja, heute kam nun der Anruf aus der Zentrale und natürlich hieß es: Wir (die Fensterbauer) werden die Scheibe nicht kostenfrei austauschen. Eine Begründung konnte mir der Mitarbeiter am Telefon nicht wirklich plausibel nennen. Deren Aussage ist, dass der Riss von äußeren Umständen stammt, sprich dass jemand auf die Scheibe geschlagen hat. Der Riss lässt sich im Übrigen NICHT an der Scheibe fühlen, ich gehe davon aus, dass die mittlere Scheibe betroffen ist.
    Ich bat ihn daraufhin mir eine schriftliche Stellungnahme zu schicken, ich würde daraufhin meinen Anwalt einschalten. Das hat ihn dann noch mehr verunsichert, er meinte aber nur, dass er dies dann entsprechend weitergeben wird.

    So jetzt meine Frage an die Rechtsexperten. Welche Rechte habe ich bei einem Werkliefervertrag? Wie gehe ich richtig vor?
    Anmahnen und Frist setzen zur Mängelbeseitigung? Wie sieht es mit der Beweislastumkehr aus? Muss ich jetzt schon beweisen, dass der Riss nicht von uns kommt? Anwalt einschalten und Sachverständigen beauftragen?

    Vielen Dank vorab für eure Tipps.
     
  2. #2 Gast036816, 16.01.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du musst beweisen, dass der unternehmer den mangel zu vertreten hat. die frage ist, ob der aufriss mit sachverständigem und rechtsanwalt teurer als eine neue scheibe ist!
     
  3. Julius

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    Welche Vertragskonstellation liegt denn vor?
    Direkte Einzelvergabe?
    Wurden die Fenster bereits abgenommen?
     
  4. #4 Petka81, 16.01.2015
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    Werklieferungsvertrag. Es steht in dem Vertrag allerdings nicht ob gem. VOB oder BGB...oder gilt bei Werklieferverträgen eh immer nur das BGB?
    Direkte Einzelvergabe über uns.
    Die fenster wurden Ende August nach dem Einbau abgenommen.
     
  5. #5 Petka81, 16.01.2015
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    Mir geht es hier um das Prinzip und das Recht. Ich sehe es nicht ein für etwas geradestehen zu müssen, was ich nicht zu verantworten habe.
    Beim Aufmaß habe ich schon gesehen, mit wem ich es hier zu tun habe. Damals wurde nämlich ein Fenstermaß falsch ausgemessen. Dies wurde dann beim Einbau der Fenster festgestellt. Natürlich hatte man auch das damals versucht uns in die Schuhe zu schieben, so nach dem Motto "Sie haben die Maßliste so unterschrieben". Ja und? Hätte ich jedes Maß nachkontollieren müssen? Welche Funktion hat dann der Aufmaß-Monteur? Dann hätte ich gleich komplett selbst messen können. End vom Lied war, dass ich nach langem hin und her doch kompromissbereit war und die Fensterfirma auf ihre Kosten das Mauerwerk um diese paar Zentimeter geöffnet hat.
    Jetzt reicht es mir einfach, weil dieser Riss definitiv nicht von uns stammen kann. Wenn ich mit einem Gegenstand gegen die Scheibe schlage dann entsteht zumindest ein fühlbarer Riss. Hier fühlt man nichts, wie soll ich bitte die mittlere Scheibe einschlagen? Das Fenster war offensichtlich nicht richtig montiert.
     
  6. #6 Gast036816, 17.01.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    und das musst du beweisen, wenn es deine theorie zur schadensursache ist. dass die firma einen aufmaßfehler hatte, ist nicht der grund für deine mängeltheorie. ein aufmaßfehler kann passieren, der fensterbauer hat doch auf eigene kosten reguliert.
     
  7. #7 Petka81, 17.01.2015
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    Habe ich auch nicht behauptet, dass der aufmassfehler etwas mit dem mangel zu tun hat! Ich wollte damit nur aufzeigen, wie der fensterbauer mit eigenen fehlern umgeht. Genau, ein Aufmaßfehler kann passieren. Gute Handwerker stehen zu ihrem Fehler und regulieren das ohne großes Tam-tam, andere wiederrum versuchen den Fehler jemand anderem sprich dem Bauherren in die Schuhe zu schieben - ob plausibel oder nicht.
     
  8. #8 Petka81, 17.01.2015
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    Achja Rolf, was kostet denn das Hinzuziehen eines Sachverständigen?
     
  9. R.B.

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    Sehe ich auch so, aber Dir sollte klar sein, dass man sich Recht manchmal erkämpfen muss. Sonst wären ja alle Anwälte arbeitslos.
    Wenn man sich mit Argumenten nicht einigen kann, dann bleibt halt nur der offizielle Weg. Auch der Unternehmer hat das Recht auf seiner Meinung zu beharren, selbst wenn es sich später als Irrmeinung herausstellen sollte. Dafür darf er dann auch die Kosten tragen.

    Im Moment könntet Ihr noch einfach Argumente austauschen, das wäre das normale Geschäftsleben. Findet sich dann kein Kompromiss, oder Einsicht bei einer der Parteien, dann bleibt nur ein unabhängiges Urteil, egal ob über eine Schiedsstelle oder ein Gericht.

    Der Grund warum jetzt ein SV auf Deiner Seite sinnvoll wäre ist der, dass Deine ersten Argumente anscheinend bei der Gegenseite nicht auf Verständnis gestoßen sind. Das kann daran liegen dass deine Argumente nicht ausreichend fachlich begründet waren, oder weil die Gegenseite einfach nur stur ist. Also solltest Du Deinen Argumenten mehr Gewicht verschaffen, vielleicht lenkt die Gegenseite dann ein. Eine unabhängige Meinung zu diesem Schaden, die zudem auch noch fachlich fundiert ist, könnte die Gegenseite dazu bewegen den Schaden anzuerkennen. Wenn auch das nichts hilft, dann wäre auf jeden Fall auch eine anwaltliche Begleitung angesagt.
    Ob Du den Weg bis dahin alleine gehen kannst, das kann ich nicht beurteilen. Ich würde auf jeden Fall mal eine Beratung bei einem RA in Erwägung ziehen damit Dir keine grundsätzlichen Fehler unterlaufen, die Euch (Dir und RA) später das Leben schwer machen.

    Ansonsten steht es Dir frei die Firma weiterhin aufzufordern den Schaden im Rahmen der Gewährleistung zu beheben, und die Firma hat die Freiheit dies weiterhin abzulehnen.

    Wie kommst Du jetzt weiter?
    Meine Meinung als jur. Laie. Du hast den ersten Schritt getan, also erst einmal die Reaktion der Firma abwarten. Sollte die schriftliche Stellungnahme nicht kurzfristig eintreffen dann kannst Du die Firma noch einmal auffordern den Mangel zu beseitigen oder Dir eine Stellungnahme zu schicken warum sie eine Beseitigung des Mangels verweigert.
    Ich gehe mal davon aus, dass Du den bisherigen Schriftwechsel auch nachweisen kannst, und damit meine ich nicht irgendwelche emails oder Telefonate die später sowieso bestritten werden können und/oder an die sich niemand mehr erinnert.

    Sollte die Stellungnahme der Firma vorliegen dann kannst Du darauf reagieren. Bisher hast Du ja keine nachweisliche Ablehnung, theoretisch könnte morgen früh der Monteur vor der Tür stehen und die Scheibe austauschen.
    Ob Du die nächsten Schritte dann weiterhin als Einzelkämpfer durchziehst, das musst Du selbst entscheiden. Ich kann davon nur abraten. In solchen Fällen bespreche ich mich immer zuerst mit meinem Anwalt, denn als Betroffener sieht man manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht, und rennt in die falsche Richtung. Im besten Fall hat man nur Zeit vertrödelt, im schlimmsten Fall hat man gute Chancen vertan und darf am Ende die Zeche selbst bezahlen.
     
  10. Lebski

    Lebski Gast

    Bevor ich auf dem Handwerker rumhacke, würde ich mich erst mal erkundigen, welche Rechte ich eigentlich habe, und welche nicht.

    Gewährleistung im Baurecht bezieht sich immer auf den Zeitpunkt der Abnahme. Handwerker gewährleisten, dass zum Zeitpunkt der Abnahme die Leistung keine Mängel hat. Vereinfacht gesagt, muss also die Ursache eines späteren Mangels bei der Abnahme vorhanden sein, oder im Keim angelegt.
    Dies könnte nun bei einem Montagefehler, der Spannungen verursacht in der Scheibe, der Fall sein. Es könnte aber auch Druck vom oberen Fenster auf den Rahmen augeübt werden, weil der Flügel nicht nachjustiert (Bauherrensache!) wurde. Es kann auch eine äussere Einwirkung gewesen sein. Die Beweislast, was es nun war, liegt beim Auftraggeber nach der Abnahme.
     
  11. #11 Gast23627, 17.01.2015
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Die Hinzuzieheung eines Sachverständigen wird für eine 1. Stellungnahme einschl. Besichtigung so etwa 500,- bis 1200,- kosten...
     
  12. #12 Skeptiker, 17.01.2015
    Skeptiker

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    Im speziellen Fall meines Erachtens mit Tendenz in den unteren Bereich der 500,- - 1200,- €, mit schriftlicher Stellungnahme aber sicherlich nicht unter 300,- € inkl. Mwst.!
     
  13. Voda

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