Luftgeräusche der eigenen KWL und DIN 4109

Diskutiere Luftgeräusche der eigenen KWL und DIN 4109 im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Liebe Bauexperten, ich stelle meine Frage einmal so kurz wie möglich: Ist für mein Reihenhaus die DIN 4109/A1:2001-01 als allgemein anerkannte...

  1. #1 Max1978, 17.01.2015
    Max1978

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    Liebe Bauexperten,

    ich stelle meine Frage einmal so kurz wie möglich:
    Ist für mein Reihenhaus die DIN 4109/A1:2001-01 als allgemein anerkannte Regel der Technik anzuwenden, wenn es um die Lautstärke der eingebauten KWL (insb. Luftgeräusche an den Tellerventilen aber auch Geräusche im Raum, der an den Aufstellraum angrenzt) in meinem *eigenen* Wohnbereich geht?

    Die Frage stellt sich mir, da ich hier (http://www.bosy-online.de/Schallschutz_in_der_Installationstechnik.htm) den Hinweis finde, dass
    "[...] die DIN 4109/A1 im eigenen Wohnbereich keine Anwendung [findet], sondern nur zu den schutzbedürftigen Räumen fremder Wohnungen.". Ich das so zu verstehen, dass *gar keine* a.a.R.d.T. für den Schallschutz meiner eigenen Lüftungsanlage bestehen?
    Andererseits finde ich hier im Forum http://www.bauexpertenforum.de/show...FCftungsanlage&p=610175&viewfull=1#post610175 (implizit), dass die DIN 4109 auch eigene Wohnräume betrachtet.
    Wie ist es denn nun..?

    Hintergrund für Interessierte (oder die, die etwas mehr Zeit haben): die Lüftungsanlage (Vaillant RecovAir 275) läuft in meinem 180qm-Grundfläche-Reihenhaus (Volumen ca. 485m³) mit einer Leistung von 190m³/h, d.h. ca. 0,4fache Luftwechselrate (sollte sie nicht sogar mit 0,5facher Luftwechselrate, d.h. ca. 240m³, laufen?). Die Luftgeräusche an den Ventilen sind schlicht unerträglich laut (eine sehr, sehr grobe Messung mit einer App ergibt 50 db(A) in 1m Abstand vom Ventil) und hören sich an wie eine (zugegeben moderne, also recht leise) Waschmaschine im Nebenraum. Erst wenn die Leistung unter ca. 70m³/h fällt wird es erträglich (aber immer noch recht deutlich hörbar).
    Ein mit der Wartung beauftragter Techniker hat bestätigt, dass die Luftgeräusche zu laut sind (schriftlich), dennoch mache ich mir Gedanken, dass der Bauträger diese Lautstärke als normal hinstellt, weshalb ich mich nun erst einmal bei euch als Experten erkundigen möchte, welche Anforderungen an den Schallschutz (ohne besondere Vereinbarung im Kaufvertrag) gelten.
    A propos Kaufvertrag: In drei Nachbarhäusern (Musterhäuser!) des gleichen Bauträgers (aber anderem Installateur und Vaillant RecovAir 350) läuft die Lüftung mit 170m³/h und ist absolut nicht hörbar. Kann ich mich auch darauf beziehen, ein Haus mit der dort wahrgenommenen "Lautstärke" gekauft zu haben?

    Vielen Dank für alle fachlichen Hinweise und Tipps! Wenn noch Fragen hierzu offen sind beantworte ich sie gern - falls ich kann!

    Beste Grüße,
    Max
     
  2. Taipan

    Taipan

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    Eine Lüftungsanlage sollte im Alltagsbetrieb deutlich unter 30dB(A) bleiben.

    Auf jedenfall ist die DIN 4109 nach Ansicht einiger Robenträger auch innerhalb eines Hauses geschuldt.

    Dafür darfst Du in die DIN 4109/A1:2001-01 schauen. Dort ist für Schutzbedürftige Räume ein Pegel von 30 dB(A) zulässig.

    Ob die DIN noch aardt ist, ist ebenfalls umstritten. Einige Robenträger sind hier schon der Meinung, dass die Anforderungen zu kurz springen.

    Die als Gelbdruck vorliegnde DIN E 4109-1:2006-10 lässt für das Dauergeräusch hier einen Pegel von soger 35 dB(A) zu.

    Die VDI 4100 hat zusätzlich noch 27/24 dB(A) im Prgramm, die aber vertraglich vereinbart sein müssen.
     
  3. #3 Baufuchs, 17.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    DIN 4109 gilt nicht für Geräusche haustechnischer Anlagen im eigenen Bereich.

    @Taipan

    "Ansicht einiger Robenträger": Kannst du zu einem Urteil verlinken?

    @TE
    Vielleicht hilft dir dies weiter:
    Sind keine besonderen Eigenschaften vereinbart, (hier Schallschutz) gilt das Werk als mängelfrei, wenn es die für gleichartige Werke üblichen Eigenschaften besitzt. (Paragr. 633 BGB)

    Anwalt fragen

    Schallpegel 50 dba sind nicht üblich.
     
  4. stevie

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    Ich warte schon seit letztem Jahr auf Gesetzestexte, die entsprechende Urteile rechtfertigen würden...

     
  5. #5 Ralf Wortmann, 17.01.2015
    Ralf Wortmann

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    Ich hatte kürzlich einen ähnlichen Fall, in dem ein Gericht den Bauunternehmer zugunsten meines Mandanten verurteilt hat, den Mangel bezüglich einer zu lauten, im Hauswirtschaftsraum befindlichen Wärmepumpe zu beseitigen. Dafür wurde vom Gericht ein Schallschutzgutachten eingeholt, in welchem der Mangel nach entsprechenden Schallpegelmessungen bejaht wurde.

    Ich habe die Akte hier am Wochenende nicht zur Hand, sodass ich gerade nicht sagen kann, auf welche DIN-Norm sich dabei der Gutachter gestützt hat, aber wenn du willst, schaue ich Montag gerne mal nach. Soweit ich weiß, gibt es solche Normen auf für Geräte in den eigenen Wohnräumen.
     
  6. R.B.

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    Vorsicht, hier könnte es sich um einen anders gelagerten Fall handeln. Bei einer "Maschine" wie einer WP ist der Hersteller verpflichtet die Schallemission anzugeben. Das ergibt sich allein schon aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Hält eine Maschine diese angegebenden Werte (zugesicherte Eigenschaft) nicht ein, dann hätte man einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels gegenüber dem Hersteller der WP bzw. dem Inverkehrbringer in der EU.
    Unabhängig davon kann es einen Anspruch gegenüber der installierenden Firma bzw. Planer geben falls eine Maschine nicht bestimmungsgemäß geplant wurde, sprich die Maschine selbst zwar die Grenzwerte gem. Maschinenrichtlinie einhält, aber diese Maschine für die Anwendung ungeeignet ist weil beispielsweise Grenzwerte der TA Lärm verletzt werden.

    Bei der o.g. KWL könnte es kompliziert werden, denn die Geräusche entstehen anscheinend an den Auslässen. Die Maschine selbst könnte also in Ordnung sein und es liegt ein Fehler in Anlage (bestehend aus Maschine, Verrohrung usw.) vor. Hierfür wäre dann der Planer bzw. die ausführende Firma verantwortlich. Jetzt wird es aber entscheidend darauf ankommen was vereinbart war, hilfsweise was der Käufer des Gebäudes erwarten kann. Der Betrieb der Anlage unterliegt ja der Kontrolle des Betreibers, vereinfacht gesagt, er könnte die Anlage ja zu störenden Zeiten einfach abschalten oder mit geringerer Leistung betreiben.

    Meine Meinung, ungeachtet irgendwelcher Normen oder Richtlinien, wenn an den Auslässen in 1m Abstand tatsächlich ein Lärmpegel von 50dB(A) gemessen wird, dann ist das NICHT hinzunehmen. Ein zeitweises Abschalten der Anlage ist ebenso nicht akzeptabel, da die Lüftung eines Gebäudes darauf basiert, dass zu jeder Zeit gelüftet wird. Ohne eine kontinuierliche Lüftung wäre der notwendige Luftwechsel nicht sicherzustellen, bzw. nur dadurch sicherzustellen, wenn zu den Betriebszeiten mit deutlich höheren Luftwechseln gelüftet würde, was wiederum eine noch höhere Schallemission zur Folge hätte.

    Was den obigen link betrifft, m.W. gilt die 4109 weiterhin nur in Bezug auf schutzbedürfte Räume in fremden Wohn- oder Arbeitsbereichen. Empfehlungen wie VDI 4100 wären zu vereinbaren.
    Trotzdem würde ich bei 50dB(A) in 1m Abstand zu den Auslässen auf die Barrikaden gehen. Hier würde ich dem Fuchs folgen und darauf abheben, dass dieser Schallpegel deutlich höher ist als das was man normalerweise von einer KWL erwarten kann, völlig unabhängig von irgendwelchen Normen oder Empfehlungen.

    Dafür spricht auch

    Ich weiß nicht ob man sich darauf beziehen kann ein Haus mit der dort wahrnehmbaren Lautstärke gekauft zu haben (siehe mein Kommentar zur vertraglichen Vereinbarung), aber man könnte darauf hinweisen, dass eine derart hohe Abweichung nicht zu erwarten war, und irgendwo ein Fehler vorliegen muss.

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass hier bei der Montage ein Fehler gemacht wurde. Dazu müsste man das Geräusch etwas genauer studieren und analysieren. Evtl. fehlen Schalldämpfer, oder der Luftvolumenstrom ist nicht abgeglichen, oder an den Auslassventilen stimmt etwas nicht, oder was weiß ich. Da muss man sich halt auf die Suche machen, und das ist nun in meinen Augen Aufgabe des Vertragspartners (BT).
     
  7. #7 Baufuchs, 17.01.2015
    Baufuchs

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    Schallschutz ist m.W. nur in der DIN 4109 geregelt und die gilt nur für Schallschutz zwischen fremden Wohneinheiten.

    @Ralf W.
    Die DIN, auf die sich dein Gutachter bezogen hat, würde mich auch interessieren.
     
  8. R.B.

    R.B.

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    Die 4100 enthält nicht nur Schallschutzklassen etc. sondern auch Empfehlungen zum "eigenen Bereich". Dort sind aber m.W. Heizung, Lüftung und Klima ausgenommen. mit der Begründung, dass man diese ja selbst unter Kontrolle hat.

    Dem kann ich aber nur bedingt folgen, denn was soll ich in einem Haus das ich aufgrund Lärm nicht beheizen oder lüften kann? Ist eine bestimmungsgemäße Nutzung dann überhaupt noch möglich? Bei Wasser oder Abwasser könnte man noch argumentieren, dass man diese ja selbst unter Kontrolle hat, wobei es natürlich toll ist wenn man am Abend auf die Toiletten geht und beim Betätigen der Spülung die schlafenden Kinder aus dem Bett fallen, aber soll ich Heizung und Lüftung abschalten wenn ich in´s Bett gehe oder am Abend mal gemütlich TV schauen möchte?

    Die 50dB(A) sind fast schon vergleichbar mit der Lautstärke eines normalen Gesprächs. Da kommt Freude auf wenn man mit Freunden am Tisch sitzt und sich gegenseitig zubrüllen muss.

    Wer sich eine KWL verbauen lässt rechnet sicherlich nicht mit solchen Schallpegeln, und nach meiner Meinung muss er mit so etwas auch nicht rechnen.
     
  9. #9 Baufuchs, 17.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wie ich in #3 schon schrieb, bin ich der gleichen Meinung. Ich denke auch, dass es sich beim Fall des TE um einen Montagefehler und/oder fehlende Schalldämpfer/mangelhafter Lüfter etc. handelt.
     
  10. #10 Max1978, 18.01.2015
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    Liebe Bauexperten,

    vielen Dank schon einmal für die rege Diskussion, die mir für den Ortstermin mit dem Bauträger und dem ausführenden Sanitärbetrieb etwas an die Hand gibt. Ich verstehe es nun erst einmal so, dass die DIN 4109 für mich NICHT zählt, die Anlage aber dennoch deutlich zu laut ist (wobei ich natürlich nur mit einer iPhone-App und keinem geeichten Schallpegelmessgerät gemessen habe). Am Ende sollte das eigentlich auch der gesunde Menschenverstand des Bauträgers sagen, sobald er den Lärm hört - aber ob er das anerkennt ist fraglich, da die gesamte Reihenhausreihe (9 Eigentümer) diese Probleme hat und das für den Bauträger und/oder den Sanitärbetrieb sehr, sehr teuer werden kann.

    @Ralf Wortmann, es wäre tatsächlich *sehr* interessant, worauf sich der Gutachter gestützt hat. Über eine Info dazu würde ich mich sehr freuen!
    Wie ich anfangs geschrieben habe geht es mir zwar im täglichen Leben um die Luftauslässe, z.B. in den Kinderzimmern, im Schlaf- und im Wohnzimmer. Zusätzlich ist das *Lüftungsgerät* an sich aber auch in dem zurzeit als Arbeitszimmer (aber zukünftig als weiteres Schlaf- oder ggf. sogar Kinderzimmer verplant!) genutzten Raum, der nur durch eine Tür von unserem Technikraum getrennt ist, deutlich hörbar. Insofern (@R.B.) ist die Maschine ggf. tatsächlich aufgrund der Lautstärke schlicht nicht für den dem Bauträger bekannten Zweck geeignet.

    Schalldämpfer sind übrigens im Technikraum zwischen Anlage und den Rohren für Be- und Entlüftung der Räume verbaut. Sonst gibt es meines Wissens nach keine weiteren Schalldämpfer. Dennoch hört man z.B. auch die Waschmaschine und den Trockner, die im gleichen Raum stehen, über die Lüftungsauslässe deutlich im gesamten Haus. Zudem (aber das ist wohl von den Schalldämpfern im Technikraum unabhängig) ist auch von einem normalen Gespräch in der *Küche im EG* jedes Wort im *Bad im 1. OG* zu verstehen (man könnte sich wohl tatsächlich über die Rohre problemlos unterhalten!). Natürlich sind sowohl in der Küche als auch im Bad und im Gäste-WC Absaugventile verbaut (offensichtlich am gleichen "Rohr") - aber damit, dass unsere Gespräche (und ggf. noch ganz andere Geräusche WC -> Küche...) darüber im Haus verteilt werden... damit hatte ich nicht gerechnet.

    Weitere Frage: Welche Luftwechselrate ist eigentlich notwendig? Ist die 0,4fache Luftwechselrate richtig? Oder ist mehr notwendig? Oder ist weniger ausreichend?
    Hintergrund: Vermutlich kommt der Bauträger auf die Idee und sagt, ich solle die Anlage halt drosseln. Wenn das dann zu mangelhafter Belüftung und am Ende ggf. zu Schimmelbildung führt sagt der Bauträger "Na, da hätten sie aber mal mehr Lüften sollen - selber schuld!". Fensterlüftung ist natürlich auch immer nett - aber dann verliere ich ja die Vorteile der KWL mit WRG - und ich bin mir gar nicht sicher, ob ein KfW70-Haus nicht darauf ausgelegt sein MUSS, dass die Wärme nicht durch die Fenster verschwindet? Die Hamburger WK Stufe D kommt noch hinzu...

    Danke nochmals für die tolle Diskussion und beste Grüße,
    Max
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Oben hast Du noch geschrieben

    Ja was jetzt, ist die KWL in jedem der Häuser so laut, oder nur in Deinem, oder nur in einer bestimmten Anzahl von Häusern? Wenn man vergleichen kann dann sollte der Fehler doch einfach zu finden sein.

    Klingt zumindest plausibel. Typ. Luftwechsel gem. Empfehlungen wäre 0,5 1/h, und wenn man jetzt unterstellt dass ein Haus niemals absolut dicht ist und ein nicht kontrollierbarer Luftwechsel von 0,1 1/h vorhanden ist, dann passt das mit den 0,4. Die 0,5 beziehen sich aber auf dem Gesamtluftwechsel im ganzen Haus, für einzelne Räume kann er einzustellende Wert davon abweichen.

    Ich persönlich erachte einen Luftwechsel von 0,2 oder 0,25 1/h in einem EFH als ausreichend, aber dafür bekommt man keine Rückendeckung durch Normen oder anerkannte Empfehlungen.
     
  12. #12 Max1978, 19.01.2015
    Max1978

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    Guten Morgen,

    oh Entschuldigung, bzgl. der "Nachbarhäuser" habe ich mich missverständlich ausgedrückt.

    Kurze Erklärung: beides ist richtig :-)

    Ausführliche Erklärung:
    Es ist ein großes Neubaugebiet, in dem der Bauträger 4 unterschiedliche Hausarten angeboten hat (die Größe und technische Ausstattung ist aber jeweils sehr ähnlich): 1x Kettenhäuser, 1x Doppelhaushälften, 2x Reihenhäuser.
    Für die Kettenhäuser, die Doppelhaushälften und die zuerst gebaute Reihenhausreihe gab es jeweils ein Musterhaus. Die hatte ich auch als Nachbarhäuser bezeichnet, da sie auch nur ein paar Meter von uns weg sind.
    Bevor wir unser Reihenhaus der letzten Reihenhausreihe gekauft haben, haben wir uns die anderen Haustypen angeschaut und dort auch auf die Lautstärke der Lüftung geachtet (schön leise - und von einem anderen Installateur...). In unserer Reihe sind tatsächlich 8 der 9 unzufrieden mit der Lautstärke der KWL (und der 9. ist was Lautstärke angeht einfach schmerzfrei, wird aber sicherlich ggf. auch eine Fehlerbehebung fordern wenn die 8 anderen diese bekommen sollten. Die KWL ist dort nicht leiser.).

    Bzgl. Luftwechselrate: danke, mir war nicht klar, dass ich die Undichtigkeiten mit betrachten muss. Aber dann passt ja zumindest die Einstellung der KWL :-)

    Beste Grüße,
    Max
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Dann Fakten schaffen. Schallpegel messen lassen, so dass man die bisherigen Vermutungen untermauern kann. Parallel dazu Euren Vertrag prüfen lassen um festzustellen was vereinbart war, und klären was man aufgrund des Vertrages von der "Leistung" hätte erwarten können. Hilfreich wären auch Verkaufsprospekte, Angebote o.ä. die man Euch gegeben hat, und aus denen man einen gewissen "Standard" entnehmen kann. Es kann beispielsweise von Vorteil sein, wenn Euch im Angebot ein bestimmter Komfort versprochen wurde, auch wenn dies im Vertrag letztendlich nicht mehr explizit aufgeführt wurde.
    Eine Vergleichsmessung in einem Musterhaus kann ebenso sinnvoll sein, denn dieses Haus habt Ihr Euch als Referenz angeschaut, und somit könnt Ihr auch erwarten, dass Euer Haus zumindest einen vergleichbaren Standard hat. wenn nicht abweichend etwas anderes vereinbart war.

    Bei den Messungen sind Abweichungen nicht auszuschließen. Deswegen sollten die Messungen von einer Person auf der Grundlage der gleichen Normen und unter vergleichbaren Bedingungen (Messaufbau etc.) durchgeführt werden. Ich würde empfehlen vor der Messung auch den Luftvolumenstrom zu messen und mit zu protokollieren. Bei Abweichungen von wenigen dB wird man kaum einen Mangel herleiten können, aber bei 50dB(A), egal ob 5dB mehr oder weniger, bewegen wir uns deutlich über dem was vergleichbare KWL leisten. Ein Mangel wäre also sehr wahrscheinlich.
     
  14. #14 Max1978, 19.01.2015
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    Im Vertrag steht leider nichts zum vereinbarten Komfort. Einzige Formulierung bzgl. der KWL: "[...] in Güte, Wert und Gebrauchsfähigkeit wie Fabrikat Vaillant.".

    Bevor ich den Schallpegel in min. 2 Häusern (bei uns und min. einem der Musterhäuser) teuer messen lasse, warte ich den Ortstermin morgen mit dem Bauträger und dem Installateur ab.
    Mit dem Besitzer eines (ehemaligen) Musterhauses (inzwischen befreundet) ist schon besprochen, dass wir ggf. alle gemeinsam kurzfristig bei ihm hereinschauen (bzw. hereinhören) dürfen.

    Ich werde hier berichten, was herausgekommen ist. Ggf. werden wir aber definitiv über Gutachter und Gericht gehen, denn mit dem Lärm kann ich persönlich nicht leben, und auch ein Weiterverkauf des Hauses ist in dem Zustand wohl eher schwierig.

    Beste Grüße,
    Max
     
  15. R.B.

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    Damit könnte man zur Not etwas anfangen, wird aber schwierig.

    Aber vielleicht hat er ja das ganze Objekt als "Luxus-Traumvilla" beworben oder so ähnlich. Wenn mir die Firma eine "Luxus-Super-Komfort-Traumvilla" versprochen hätte, dann würde selbst ein Richter erkennen, dass damit nicht ein im Wohn- oder Schlafzimmer startender Düsenjet gemeint sein kann.

    Aber das auszutüfteln ist Sache des Anwalts der dann alle Unterlagen prüfen muss. Er muss dann auch alle Punkte zusammenstellen damit sich ein schlüssiges Gesamtbild ergibt.

    Willst Du den Termin ohne Unterstützung wahrnehmen? Das wäre in meinen Augen keine gute Idee. Zwei gegen Einen, und dazu noch Laie, da kann ich nur empfehlen so wenig wie möglich sagen. Kurz und klar das Problem schildern (KWL ist zu laut) und dann abwarten. Nicht versuchen mit irgendwelchem angelesenen Halbwissen zu diskutieren, da gehst Du unter und verbaust vielleicht noch Optionen für die Zukunft.
    Nimm zumindest einen der ebenso betroffenen Nachbarn mit damit Du für eventuelle Zusagen einen Zeugen hast.

    Sollten der BT und Installateur Einsicht zeigen, dann Terminplan festlegen bis wann das Problem gelöst sein muss. Sinnvollerweise sollte man sich dann noch auf einen Standard einigen, was aber ohne Fachmann sowieso in die Hose geht. Sollten sie nicht einsichtig sein, dann bleibt nur der Weg über SV und RA.
     
  16. #16 Max1978, 20.01.2015
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    Liebe Bauexperten,

    nach dem heutigen Ortstermin mein Bericht:
    - Bauträger und Installateur haben sich von der korrekten Einstellung der KWL überzeugt, wollen aber noch einmal in ihren Unterlagen prüfen, ob die Luftmenge wirklich so hoch sein muss. (Fragt sich, warum das nicht vorab geprüft wurde - der Termin steht ja schon seit Wochen...)
    - Der Installateur hat in ca. 1m Abstand vom Luftauslass im Wohnzimmer 45 dBA gemessen. Der Bauträger zweifel die Messung allerdings an ("Ist ja nur ein Baumarkt-Gerät, da müssen wir noch mal was genaueres haben." Angeblich habe er ein Profi-Gerät, mit dem er dann wohl einmal vorbeischauen muss. Fragt sich, warum das nicht direkt mitgebracht wurde - dass es um Geräusche geht war ja bekannt...).
    - Der Bauträger hat mit mir sogar gemeinsam eines der Musterhäuser besucht und sich davon überzeugen dürfen, dass die Lüftung dort deutlich leiser arbeitet - bei nur geringem Luftmengenunterschied (170m³/h vs. 190m³/h). Der Hinweis war allerdings, dass das ja ein ganz anderes Haus sei und die Lüftung dort deshalb überhaupt gar nichts mit meiner Lüftung zu tun habe. (Fragt sich, welchen Sinn ein Musterhaus hat, wenn es nicht als Muster auch für solche Fragen dienen soll...)
    - Allgemein wird der Bauträger nun die Planung prüfen und außerdem, welcher Schallschutz vereinbart war (Fragt sich, was passiert, wenn er merkt, dass kein Schallschutz extra vereinbart wurde - und somit laut BGB wie oben genannt implizit der des Musterhauses gilt: "...Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann"...)

    Der Bauträger hat nun ein Protokoll über den Termin von mir erhalten, welches er mir bestätigen soll und einen entsprechenden Terminplan vorlegen soll (dazu war er spontan nicht in der Lage).

    Es bleibt also immer noch spannend!

    Viele Grüße,
    Max
     
  17. R.B.

    R.B.

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    War der Installateur im Musterhaus dabei? Dann hätte er ja messen und vergleichen können.
    Was ist im Musterhaus anders? Ein anderes zentrales Gerät? oder vielelicht doch nur andere Auslässe? (oder fehlender Schalldämpfer)
     
  18. #18 Max1978, 20.01.2015
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    Nein, "er hatte es eilig" und sein Messgerät wollte er dem Bauträger auch nicht überlassen (was dagegen spricht, dass es nur ein "Baumarktgerät für 39,99€" ist...). Aber es gibt keine zwei Meinungen darüber, dass es im Musterhaus deutlich leiser war.

    Ja, es ist ein anderes Gerät (hier: Vaillant RecovAir 275, Musterhaus: Vaillant RecovAir 350). Kann das denn auch andere Geräusche am Auslass verursachen? Ich würde als interessierter Laie davon ausgehen, dass die Geräusche dort zu 99% von der Strömungsgeschwindigkeit kommen, oder?
    Schalldämpfer gibt es sowohl hier als auch im Musterhaus und sie sehen ziemlich gleich aus.
    Ob es andere Auslässe sind - da habe ich zugegebenermaßen nicht drauf geachtet. Kann das so einen großen Unterschied in der Geräuschkulisse verursachen?
    Die Verrohrung ist natürlich hinter Wänden, in Versorgungsschächten und im Boden versteckt, daher kann ich dazu auch nichts sagen. Horrorvorstellung: dort gibt es Unterschiede und bei uns müssen Wände und Estrich aufgekloppt werden. Möglich? Wahrscheinlichkeit?

    VG,
    Max
     
  19. #19 Ralf Wortmann, 21.01.2015
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    So, ich habe inzwischen das Urteil aus dem im Beitrag #5 erwähnten Rechtsstreit zur Hand. Das Gutachten schlummert irgendwo im 2. Leitz-Ordner aus der ersten Instanz und ist leider schon archiviert. Es gab meiner Erinnerung nach recht kurz und knapp die Messergebnisse wieder und der SV hat die DIN 4109 angewendet, allerdings scheint es dort in der DIN wohl Bereiche zu geben, die sich auch mit Betriebsgeräuschen haustechnischer Anlagen befassen und nicht nur mit dem Schallschutz zwischen zwei getrennten Wohneinheiten. Hat jemand die DIN 4109 im Volltext vorliegen?

    Auszug aus dem Tenor des Urteils des OLG Naumburg vom 30.08.2012, 9 U 87/11 (stark gekürzt):
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Die Beklagte wird verurteilt (...) die nachstehend beschreibenen Mängel zu beheben (...):

    i.) die im Wohnzimmer/Küche/Schlafzimmer über 30 dB(A) hinausgehenden Betriebsgeräusche der neu eingebauten Wärmepumpenanlage (...) im Hauswirtschaftraum des Hauses. Die gesamte Anlage (falls notwendig einschließlich der Luftkanäle und aller Zu- und Ableitungen) ist durch geeignete bauliche Maßnahmen so umzugestalten und zu installieren, dass im Wohnzimmer/Küche und Schlafzimmer zum Betrieb der Anlage keine über 30 dB(A) hinausgehenden Betriebsgeräusche wahrzunehmen sind.
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Soweit der Tenor. In der Begründung verweist das OLG richtigerweise auch darauf, dass die Anforderungen der DIN 4109 heute ohnehin nicht mehr dem Stand der Technik und den zugrundezulegenden Mindestanforderungen entsprechen (BGH, 14.06.2007, VII ZR 45/06) und zieht die genannten 30 dB(A) als Maximalwert heran.

    Bei der Küche handelte es sich um eine Wohnküche, die im amerikanischen Stil offen mit dem Wohnzimmer verbunden ist. Ansonsten würde sie wohl nicht als schutzwürdiger Raum gelten.
     
  20. #20 Baufuchs, 21.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Aus DIN 4109 Seite 2 Pkt. 1:
    "Diese Norm gilt nicht zum Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Geräusche haustechnischer Anlagen im eigenen Wohnbereich"

    Im übrigen dürfen Lüftungstechnische Anlagen nach DIN 4109 einen um 5dbA erhöhten Schallpegel (also 35 dBA) erreichen.

    Mal zum Vergleich:
    Kaufst Du heute eine freistehende Kühl-Gefrierkombi, so erreicht die ca. 42 dBA.
    Das erfährst Du aber erst ganz kleingedruckt in der Betriebsanleitung, die Dir nach Aufstellung überreicht wird.

    Vorher siehst Du nur das bunte Energieampelchen......


    Neben dem brummenden Kühler baut dann der Lüftungsbauer gem. Urteil seine Anlage um.......:mauer

    @Ralf
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Thema: Luftgeräusche der eigenen KWL und DIN 4109
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