Luftgeräusche der eigenen KWL und DIN 4109

Diskutiere Luftgeräusche der eigenen KWL und DIN 4109 im Lüftung Forum im Bereich Haustechnik; Wie ist denn eigentlich der "eigene Wohnbereich" definiert? In meinem Technikraum wohne ich ja nicht, da steht nur die Technik rum. Das Zimmer...

  1. #21 Max1978, 21.01.2015
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    Wie ist denn eigentlich der "eigene Wohnbereich" definiert?
    In meinem Technikraum wohne ich ja nicht, da steht nur die Technik rum. Das Zimmer direkt daneben hingegen soll ein Kinderzimmer werden (das ist bei den aktuellen Geräuschen aber niemandem zumutbar).

    Zu deinem Vergleich: Der Kühlschrank läuft aber nur ab und zu mal - die Lüftung dauerhaft... Böse würde man sagen, dass ein Dauergeräusch weniger stört und daher lauter sein darf (daher kommen glaube ich auch die 35 dBA, oder?) - mir geht es definitiv umgekehrt...

    VG,
    Max
     
  2. R.B.

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    Die Schalleistung der beiden Geräte ist unterschiedlich. Das Kleinere hat 48dB(A) und die 350 kommt auf 52dB(A). Achtung, das ist die Schallleistung und NICHT der Schalldruckpegel, und es handelt sich um den Schall der vom Gerät direkt erzeugt wird. Zur Schalldämmung steht in der Anleitung:

    Das kann schon einen Unterschied machen. Selbst Filter in den Auslässen beeinflussen den Schallpegel (wirken auch bedingt als Schalldämpfer). Luftströmungsgeräusche können auch an Kanten, Öffnungen entstehen.
     
  3. #23 Max1978, 21.01.2015
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    Ah, das ist interessant. Ist der BT bzw. Installateur verpflichtet, sich an die Angaben in der Anleitung der von ihm verbauten Geräte zu halten?
     
  4. #24 Achim Kaiser, 21.01.2015
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    Mal ganz unabhängig davon was du/ihr mit eurem Vertragspartner veranstaltet ...
    Es gab 2 Firmen ... bei der einen Fa. sind alle Lüftungsanlagen laut ... bei der anderen Fa. erscheinen sie i.O. zu sein.

    Was ist so schwierig dran Fa. 2 mal (gegen Kostenersatz) für ne Stunde ins Bauvorhaben zu bitten damit er sich die Anlage mal anschaut ? Wenns *so* gravierend daneben ist, dann gibts auch sicherlich dafür schnell zu findende Ursachen, folglich dürfte sich der finanzielle Aufwand sehr in Grenzen halten.

    Dann hat man wenigstens mal vielleicht ne ganz grobe Richtung wieso da so ne Heulbojenanlage vorhanden ist und kann wesentlich fundierter argumentieren.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  5. #25 Baufuchs, 21.01.2015
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    Baufuchs Gast

    Eben. Erhöhung wg. Dauergeräusch. Der Kühlschrank, der in Intervallen -je nach Nutzung- hochfährt, dürfte demnach sogar nur 30dBA erreichen. Ist aber keine haustechnische Anlage..........
     
  6. #26 Max1978, 21.01.2015
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    Ja, habe ich auch schon dran gedacht. Da die Fa. aber in Rostock ansässig ist würde allein die Anfahrt schon einige Hunderter kosten. Der Check an sich wären wahrscheinlich eher Peanuts...
    Das spare ich mir erstmal bis der Bauträger eine Aussage gemacht hat.

    VG,
    Max
     
  7. R.B.

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    Selbstverständlich. Die Herstellervorgaben sind einzuhalten damit das Gerät ordnungsgemäß betrieben werden kann und die zugesicherten Gerätespezifikationen auch erreicht werden.

    Es wäre der theoretische Fall denkbar, dass ein Planer von diesen Vorgaben und Empfehlungen abweicht, dann aber müsste er darlegen wie er trotzdem die zugesicherten Eigenschaften sicherstellt. Solche Abweichungen kenne ich nur wenn höhere Schutzziele erreicht werden sollen. Führen solche Abweichungen aber dazu, dass die Gerätespezifikationen nicht mehr erfüllt werden, dann ist die Planung bzw. Ausführung mangelhaft. Hier stehen dann Planer und/oder ausführende Firma in der Verantwortung.
     
  8. #28 Anda2012, 21.01.2015
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    @Max: Ruf trotzdem mal bei der anderen Firma an. Evtl. sind die ab und zu in Deiner Gegend und würden dann vorbeischauen. Versuch macht kluch, ran ans Telephon.
     
  9. #29 Max1978, 21.01.2015
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    Ich sehe gerade, dass die Angaben zur Schalldämpfung "nur" im Fachwortverzeichnis der Bedienungsanleitung stehen. Ich finde im Rest der Bedienungsanleitung beim schnellen Überfliegen aber nichts davon.
    Sind die Anforderungen trotzdem verpflichtend? Oder ist es nur eine Erklärung, wie man es machen sollte?
     
  10. R.B.

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    Schau mal in die Planungsinformationen des Herstellers. Dazu gibt es ein Dokument Nr. 0020023929. Dort findest Du auch noch weitere Infos zu Strömungsgeschwindigkeiten, Rohrdimensionierung usw. usw. und in Kap. 3 Empfehlungen zum Schallschutz.

    Dann gibt es ein Dokument 0020041775_01 mit der Installationsanleitung. Dort findest man mehrfach den Hinweis auf Schalldämpfer:

    Weiterhin findet sich in Kap. 7 unter "Störungsbeseitigung"

    Störung:
    Ursache:

    Beseitung:

    Man müsste sich jetzt Zeit nehmen das alles zu lesen, zu analysieren, Messwerte aufzunehmen usw. usw. Das ist in einem Forum nicht machbar.
     
  11. #31 Ralf Wortmann, 21.01.2015
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    Da hast du im Zitat versehentlich ein „nicht“ eingefügt. Das Gegenteil ist der Fall !!

    Die DIN 4109, insbesondere das Kapitel 4 dieser Norm, gilt „zum Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Geräusche haustechnischer Anlagen und aus Betrieben im selben Gebäude oder in baulich damit verbundenen Gebäuden“

    Es gibt in der DIN 4109 (von 1989) ein Kapitel 4, überschrieben mit
    „Schutz gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen und Betrieben“

    Dort gibt es zur Tabelle 4 eine Anmerkung Nr. 4 mit folgender Definition (fett gedruckte Hervorhebung stammt von mir):
    Haustechnische Anlagen sind nach dieser Norm dem Gebäude dienende

    Ver- und Entsorgungsanlagen,

    Transportanlagen,

    fest eingebaute, betriebstechnische Anlagen

    (…)

    Lüftungsanlagen gehören nach meiner Überzeugung genauso wie Wärmeerzeugungsanlagen oder Klimaanlagen zu der Kategorie der „fest eingebauten betriebstechnischen Anlagen“. Sie sind zur Tabelle 4 jener DIN in einer Fußnote auch extra erwähnt.

    In Zeile 2 der Tabelle 4 der DIN 4109 (1989) ist festgelegt, dass der Schalldruckpegel haustechnischer Anlagen gegenüber den schutzbedürftigen Räumen von Wohn- und Schlafzimmer 30 dB(A) nicht überschreiten darf.

    Aber es gibt dazu eine Anmerkung 2, danach sind „für lüftungstechnische Anlagen“ um 5 dB(A) erhöhte Werte zulässig (wie von Baufuchs schon erwähnt), wenn es sich dabei um Dauergeräusche ohne auffällige Einzeltöne handelt.
    Mein Fazit: 35 dB(A) dürfen also auf keinen Fall überschritten werden.

    @Max1978:

    Wenn die Geräusche der Lüftungsanlage bei dir in dem für euren Luftaustausch erforderlichen Normalbetrieb im Schlafzimmer oder im Wohnzimmer – ordnungsgemäß von einem Profi gemessen – einen Schalldruckpegel von 35 dB(A) überschreitet, stellt dies einen Mangel dar und du hast einen Mängelbeseitigungsanspruch, den du aus meiner Sicht mit großer Aussicht auf Erfolg notfalls auch gerichtlich ausurteilen lassen kannst.

    Wenn es sich nicht um ein gleich bleibendes Dauergeräusch, sondern z.B. um ein Dauergeräusch „mit auffälligen Einzeltönen“ handelt, liegt die Grenze sogar bei max. 30 dB(A).
    Den Umweg über Herstellerangaben brauchst du dabei m.E. gar nicht zu gehen.

    Es könnte sogar sein, dass diese 30 dB(A) von der Gerichten (siehe mein Urteil des OLG Naumburg) über die Festlegungen der (veralteten) DIN 4109 hinaus so oder so als aktuell nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik als Mindestanforderungen angesehen werden.

    Die beiden (unqualifizierten) Messungen (45 dB(A) durch den Installateur und 50 dB(A) mit deiner iPhone-App) und eure eigenen subjektiven Wahrnehmungen reichen aus meiner Sicht für einen Anfangsverdacht und erstmal für eine fristsetzende Mängelbeseitigungsaufforderung (Einwurfeinschreiben) an euren Vertragspartner aus. Weise in dem Schreiben darauf hin, dass du bei fruchtlosem Fristablauf einen Sachverständigen einschalten wirst, was dann, wenn dieser einen Mangel beststellt, für die Baufirma u.U. zu erheblichen weiteren, vermeidbaren Kosten führen könnte. Du solltest aber erstmal abwarten, was der Bauunternehmer selber misst.

    Nach fruchtlosem Fristablauf solltest du dann einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für „Akustik, Lärm- und Schallschutz“ bzw. für „technische Akustik / Schallschutz“ an deinem Wohnort aus der Sachverständigenliste der Industrie- und Handelskammer www.svv.ihk.de heraussuchen und beauftragen.

    Wenn der SV misst und einen Mangel bejaht, hast du bezüglich der SV-Kosten (sofern angemessen) gegenüber der Baufirma einen Kostenerstattungsanspruch.

    Sorry für den langen Text!
     
  12. Taipan

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    Ähm ... Ralf: Nur so als Hinweis ... Es gibt die DIN 4109/A1:2001-01. Die korrigiert genau diese Tabelle. Nicht das du da mal strandest.

    Ganau das diese Anforderungen IN eigenen Wohnungen gelten, habe ich doch schon unter #2 geschrieben, dass die 30/35 dB(A) nicht überschritten werden dürfen ... ab man muss ja Kilometer mehr Text schreiben ...


    Und Ralf: Sowohl der Fuchs als auch Du haben mit dem jeweiligen Zitat recht. Diese Wiedersprechen sich zumindest, wenn man das Eigenheim betrachtet. Deswegen schrub ich ja:

     
  13. #33 Ralf Wortmann, 21.01.2015
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    Aha, danke. Verstehe ich das richtig, dass also in der neueren DIN 4109/A1:2001-01 genau derselbe Wortlaut steht, wie im Zitat vom Fuchs mit dem "nicht" drin, während in der Vorgängerversion von 1989 dasselbe ohne das "nicht" steht? Oder was genau wurde in der Tabelle 4 zu Kapitel 4 geändert?
     
  14. #34 Ralf Wortmann, 21.01.2015
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    Ich hab´s schon: http://www.ikz.de/1996-2005/2003/06/0306120.php

    Wie es aussieht, wurde aber in der 2001-Tabelle 4 nur der Wert für Wasserinstallationen bei Wohn- und Schlafräumen von 35 auf 30 dB(A) herabgesetzt (und damit die Anforderungen an den Schallschutz heraufgesetzt).
     
  15. Taipan

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    Genau. Und nachlesen kannst du es, wenn du mal in Dein T-Offline-Fach schaust. Es hat sich tatsächlich NUR die Tabelle 4 geändert. Alles andere bleibt, wie es ist. Mit dem Entwurf DIN E 4109:2006-10 beauchen wir ja noch nicht arbeiten. Ist ja nur ein Gelbdruck.

    Um nochmal auf die Zitate zurückzukommen: Die stehen beide genau so im Abstand von 5 Zeilen in der DIN 4109:1989.
     
  16. #36 Ralf Wortmann, 21.01.2015
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    Verflixt. Du hast recht und Baufuchs hat auch recht. Sorry!

    Jetzt muss ich mir morgen doch mal das SV-Gutachten aus dem Archiv holen, wie der SV mit diesen Einführungszitaten der DIN umgegangen ist.

    Danke!
     
  17. #37 Max1978, 21.01.2015
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    Ok, ok, jetzt habt ihr mich durcheinander gebracht.
    Die 4109 zieht in meinem Fall nun oder nicht? Oder ist im Extremfall Ermessenssache des Richters?

    Und @Ralf Wortmann,
    Hätte ich nun mit großer Aussicht Erfolg oder kann der Bauträger am Ende doch machen was er möchte, im Zweifel auch zwei Pferde in meinen Technikraum stellen, die ein Rad drehen, die die Ventilatoren drehen - und ich müsste das laute Wiehren ertragen und einen Viehbauern zu Fütterungszeiten hereinlassen?
     
  18. R.B.

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    und um nochmals auf die "Technik" zurückzukommen, wenn man einmal in die Planungsunterlagen schaut, dann wird beim Modell 350 bei einem Anlagendruckverlust von 100PA und einem Volumenstrom von 150m3/h an den Zuluft-/Fortluftstutzen ein Schallleistungspegel von 66dB(A) angegeben. Dies würde bei einer kurzen Strecke zum Auslass und einem typischen Auslassgitter einen Schalleistungspegel am Gitter von etwa 53-56dB(A) ergeben, oder als Schalldruckpegel in 1m Abstand ca. 45-48dB(A).

    Wenn nun vor Ort ein Schalldruckpegel von 45dB(A) in 1m Abstand zum Auslass gemessen wurde, dann frage ich mich

    a.) Was ist da an Verrohrung zwischen Maschine und Auslass verbaut
    b.) Wo ist hier der Schalldämpfer?

    Selbst ein einfacher Schalldämpfer liefert eine Dämpfung von 10-15dB. Zusammen mit ein paar Metern Rohr, ein paar Bögen, ergibt das auf dem Weg zum Auslass eine Schalldämpfung von vorsichtig geschätzt 20-25dB. Hinzu kommt noch der Auslass der weitere 10dB beisteuern könnte, zusammen also sicherlich bis zu 30dB.

    Nehme ich nun die o.g. 66dB(A) als Schallleistungspegel, dann wäre der Schalldruckpegel in 1m Abstand zum Auslass knapp unter 30dB(A).

    Selbst bei einem höheren Druckverlust im System und einen Volumenstrom von 200m3/h sollte der Schallleistungspegel an den Stutzen maximal um die 72dB(A) betragen, so dass unter Berücksichtigung der obigen Strecke und deren Dämpfung ein Schalldruckpegel von maximal 35dB(A) in 1m Abstand messbar sein sollte.

    Tatsächlich wurden aber 10dB mehr, also 45dB(A) gemessen.

    Hierfür gibt es in meinen Augen nur 2 Erklärungen. Entweder die Maschine hat eine Macke, sprich Schallleistungspegel an den Stutzen liegt höher (könnte man einfach verifizieren), oder aber auf der Strecke zum Auslass ist die Schalldämpfung deutlich geringer, was vermuten lässt, dass der Schalldämpfer fehlt oder nicht funktioniert, oder sonst irgendwo eine Schwachstelle besteht.
     
  19. #39 Max1978, 21.01.2015
    Max1978

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    @R.B.
    Na klar, ihr sollt mir ja auch nicht die ganze Anlage reparieren :-)
    In meiner Annahme, dass das gute Stück nicht ok ist, fühle ich mich bestätigt. Die restlichen Fragen zur Technik sind eher, weil es mich technisch einfach interessiert, die restlichen Fragen zum Recht sind eher, weil ich mir da unsicher bin, ob ich auch Recht bekomme...

    Nicht dass wir uns missverstanden haben: hier steht das Modell 275. Was also noch leiser sein sollte (analog deiner Angaben mit 100PA und 150m³/h: 56dBA - und somit wohl etwas in der Größenordnung von 43-46 bzw. 35-38).
    Und (von den o.g. Werten unabhängig) wo meine Messung (per iPhone-App, "kalibriert" am Messwert des Installateurs von gestern) gerade 58 dBA in 1m Abstand vom Gerät ergeben hat... Ist das Gerät an sich demnach zu laut?

    Schalldämpfer sind hier: IMG_2409s.jpg

    Äußerst interessant finde ich Seite 44 der angesprochenen Planungsinformation:
    Ich als Laie lese ich daraus, dass genau das dann wohl die a.a.R.d.T. sind - oder??

    Großes, großes Danke schön schon mal an euch alle!
    Max
     
  20. #40 Max1978, 21.01.2015
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    Mist, in der Tabelle verrutscht:
    Analog deiner Angaben mit 100PA und 150m³/h: 63dBA - und somit wohl etwas in der Größenordnung von 50-54 bzw. 42-45.
     
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