Wird ein ENEV nach tatsächlichem Bau geschuldet oder nur nach Planung?

Diskutiere Wird ein ENEV nach tatsächlichem Bau geschuldet oder nur nach Planung? im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Guten Tag zusammen, nach ausführlicher Lektüre in diesem Forum habe ich einige interessante Themen und Links hier bereits gefunden, jedoch noch...

  1. #1 Maximiliane, 18.01.2015
    Maximiliane

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    Guten Tag zusammen,

    nach ausführlicher Lektüre in diesem Forum habe ich einige interessante Themen und Links hier bereits gefunden, jedoch noch nicht die genau passende Antwort auf mein Problem. Ich habe mit meiner Schwester ein Doppelhaus gebaut im Jahr 2010, wir haben einen Generalunternehmervertrag mit einer Baufirma geschlossen. Es traten zahlreiche (kleinere aber auch grössere) Mängel auf, weshalb wir eine Anwältin zuzogen und inzwischen im 5. Jahr im Rechtsstreit sind. Es gab bereits viele Gerichtstermine und einen Vergleich für einige Mängel, andere stehen noch aus zur Entscheidung.

    Ein Problem besteht darin, dass der ENEV (2009) aufgrund der Planung, damals noch mit Pellet-Heizung, erstellt und auch zum Bauamt eingereicht wurde. Gebaut wurde dann aber mit einer Gas-Solar-Therme, ein korrigierter ENEV wurde nicht erstellt.

    Nach Auffassung der (jungen und nicht wirklich fachinformierten) Richterin soll der Bauunternehmer im Vergleich nun einen korrekten ENEV beauftragen, aber wieder nur aufgrund der Planungsunterlagen, mit der korrekten Heizung.

    Wir sind uns jedoch sicher, dass auch andere Steine verbaut wurden, als im ENEV angegeben wurden, sprich wir hätten gerne dass ein Gutachten nach dem tatsächlichen Bau erstellt wird. Dazu wäre es dann u. U. nötig, dass eine Wand aufgebohrt wird oder ähnliches, das ist mir schon klar. Sicher bin ich mir deshalb, weil wir bereits 2010 kurz nach Fertigstellung einen Bausachverständigen vor Ort hatten, der nur aufgrund der Wanddicke festgestellt hat, dass die Wände zu dünn sind, bzw. dünner als im ENEV angegeben (wobei ich weiss dass es dort im ENEV wohl auch eine Spanne von/bis gibt, in der Steine verbaut werden dürfen, abhängig vom Lambda-Wert (was man alles noch lernen kann im Leben, ist unglaublich ...)).

    Nach Meinung meiner Anwältin (und Rücksprache mit dem Architekten, der unseren falschen ENEV erstellt hat) sollte es wohl so sein, dass es jeweils 2 ENEVs geben muss - einen beim Bauantrag und einen zweiten aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten nach Fertigstellung des Hauses. Kann das jemand bestätigen? Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage?

    Vielen Dank für Ihre Meinungen und die Zeit,
    Maximiliane
     
  2. #2 Baufuchs, 18.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    aus §16 EnEv 2009:

    Also: Grundlage des Energieausweises ist die EnEv Berechnung. Um den Energieausweis nach § 16 erstellen zu können, muss also nach Fertigstellung die Berechnung mit den tatsächlichen Gebäudeeigenschaften erstellt werden. (also mit Gas-Brennwert nicht Pellet/mit tatsächlichen Wandstärken/-Eigenschaften etc.)
     
  3. #3 Maximiliane, 18.01.2015
    Maximiliane

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    Hallo Baufuchs,

    richtig, so sah das wohl auch die Richterin. Sie war mit dem Bauunternehmer der Meinung, dass ein neuer ENEV erstellt werden muss mit einer Gas-Solar-Heizung, anstatt mit Pellets. Da sind wir uns alle einig übrigens - jedoch wird nichts gewonnen, wenn der neue Ausweis wieder nur aufgrund der Pläne erstellt wird - und nicht nach dem tatsächlich gebauten Haus!

    In dem zitierten Paragraph wird nur gesagt, was zugrunde gelegt werden muss - die Pläne .... das habe ich jetzt richtig interpretiert, oder? :-/

    Gruß, Maximiliane
     
  4. #4 Baufuchs, 18.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    wieso die Pläne?

    hier:
    Wenn eine Wand stärker/dünner/aus anderem Material hergestellt wird, ändern sich die energetischen Eigenschaften des Gebäudes.

    Wird größer oder kleiner/gebaut/werden mehr/weniger/anders verglaste Fenster eingebaut, ändern sich die energetischen Eigenschaften des Gebäudes...usw

    Solche Änderung nicht zu berücksichtigen, wäre ein Verstoss gegen §16.
     
  5. Taipan

    Taipan

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    NEIN! Das hast Du falsch interprediert. Es sind nicht die Pläne als Grundlage zu nehmen, sondern das TATSÄCHLICH errichtete Gebäude. Deswegen kann es auch keinen Energieausweis geben, bevor die thermische Gebäudehülle und die Haustechnik fertiggestellt sind. Die Unsitte einiger GÜ/BT dem Bauherren mit Einreichen des Bauantrages bereits einen unterzeichneten Energieausweis auszuhändigen bringt mich regelmäßig auf die Palme, zumal bei diesen Brüdern meist nichtmal eine (brauchbare) Ausführungsplanung vorliegt.

    Der Unternehmer muss dem Energieausweisersteller nachweisen, was verbaut wurde, ansonsten muss der Energieausersteller aufgrund eigener Recherchen plausible Annahmen machen. Eine U-Wert-Berechnung einer Wand mit anderer Wandstärke ist auf jedenfall nicht plausibel.


    grml ... der Fuchs war schneller ...
     
  6. LaZi

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    Was passiert, wenn das tatsächlich gebaute Haus - mit der anderen Heizung, dünneren Steinen, anderen Fenstern etc.- die ENEV nicht erfüllt?
     
  7. #7 Baufuchs, 18.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Dann hat der GU ein massives Problem.
     
  8. LaZi

    LaZi

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    Und dann? Abriss + neu???
     
  9. Taipan

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    kann im Extremfall passieren ... Meist wird aber eine Aufbesserung möglich sein.
     
  10. #10 feelfree, 18.01.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Unabhängig von der ENEV Frage ich mich, was man als Bauherr und Käufer wohl für Verträge unterschrieben hat, wenn nicht einmal der Wandaufbau festgeschrieben ist. Kaufvertrag über "ein Stück Haus gemäß beiliegender Skizze"?
     
  11. Taipan

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    gemäß beiliegender Skizze


    wäre ja schon eine Bau- und Leistungsbeschreibung.
     
  12. #12 Baufuchs, 18.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @feelfree

    Ob der Bauherr ggf. andere Wände als in Baubeschreibung zum Vertrag vorgesehen sind bekommen hat ist nicht das Thema.

    Es geht darum, dass im EnEv Nachweis andere Wandaufbauten rechnerisch berücksichtigt wurden als tatsächlich verbaut. Dabei kann das tatsächlich verbaute durchaus der Baubeschreibung entsprechen.

    Einen EnEv Nachweis kann der Bauherr bei Vertragsabschluss nicht prüfen, denn der wird erst später erstellt.
     
  13. #13 Achim Kaiser, 18.01.2015
    Achim Kaiser

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    .... und der Rest steht sehr detailliert in der Durchführungsverordnung zur EnEV.

    Änderungen sind grundsätzlich möglich.
    Der Nachweis ist nachzuführen und ggf. zu ändern.

    Eng wirds meistens dann, wenn die ursprüngliche Planung/Ausführung bereits auf Kante genäht wurde
    und dann Bauausführung oder Technik nennenswert geändert (-->verschlechtert) wurde.
    Manche wissen da nicht wrklich was sie tun ....

    Solche "Kleinigkeiten" können dann richtig "doofe" Auswirkungen haben.
    Da wurde schon mancher GU blass und hob die Finger ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  14. #14 Baufuchs, 18.01.2015
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    Baufuchs Gast

    mich würde mal interessieren wie und warum von Pellet auf Gas umgestellt wurde.

    Sollte uns Maximiliane mal erklären.
     
  15. #15 Maximiliane, 18.01.2015
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    Hallo zusammen,

    das Problem war das Pelletlager vernünftig unterzubekommen (wir haben keinen Keller). Dieses wäre wohl im Dach eingebaut worden, was aber neue Schwierigkeiten bzgl. der Statik mit sich gebracht hätte. Zudem war der Kostenfaktor nicht unerheblich - und schliesslich haben wir uns sagen lassen dass so eine Anlage offenbar nicht ganz leise ist, wenn Pellets verbraucht werden ..... kurzum, erschien uns irgendwann eine Solar-Gas-Therme sinnvoller.
     
  16. #16 Baufuchs, 18.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Gas statt Pellets heisst ja nicht, dass die EnEv nicht eingehalten wird.
    Zumal Doppelhaus eh besser wegkommt als ein freistehendes Haus.

    Wahrscheinlicher ist, dass nach Wegfall Pellets das ErneuerbareEnergienwärmegesetz nicht erfüllt wird.
     
  17. #17 feelfree, 18.01.2015
    feelfree

    feelfree Gast

    Das wird ja dann aber wahrscheinlich durch die "Gas-Solar-Therme" erfüllt...
     
  18. #18 Baufuchs, 19.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    möglicherweise, wenn die Kollektorfläche ausreichend gross ist.

    Ich kenne jede Menge GU's, die nicht in der Lage sind, die korrekte Nutzfläche bei der Ermittlung der Kollektorfläche anzusetzen.

    Da werden pauschal 2x2,5 qm aufs Dach gepappt und gut ist's.

    Aber grundsätzlich hast Du recht. Ich hatte Solar überlesen.
     
  19. R.B.

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    und wann kam es zu dieser Entscheidung? Wer hat den Vorschlag gemacht?
    Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte doch überprüft werden müssen, ob mit der neuen Konfiguration die EnEV noch eingehalten werden kann, oder ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

    Wie wurde der Kostenvergleich angestellt? Für einen korrekten Vergleich kann man doch nicht nur den Preis der "Maschinen" vergleichen, sondern man müsste auch berücksichtigen ob und was durch die Änderung des Wärmeerzeugers am Haus geändert werden muss. Spätestens da hätte doch geklärt sein müssen, ob die EnEV auch mit geändertem Wärmeerzeuger erfüllt ist. Somit wäre später der Nachweis doch kein Problem.

    d.h. der Bauantrag wurde vor dem 1. Okt. 2009 gestellt? Dann wäre doch die EnEV2007 anzusetzen. Das aber nur mal so nebenbei, denn am grundsätzlichen Problem ändert das nichts. Für den Ausweis wäre die EnEV gültig die beim Bauantrag gültig war. Ich denke aber das wurde geklärt.
     
  20. #20 Maximiliane, 19.01.2015
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    Erforderlich ist der ENEV nach 2009. Für den Ausweis ist aber offenbar NICHT die ENeV gültig des Bauantrages sondern eine die dem TATSÄCHLICHEN Baues entspricht (und nicht den Planungsunterlagen!). Soweit ich das jetzt verstanden und aus dem Paragraphen 16 herausgelesen habe!
     
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