LPH 2 (Architekt): Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) - Fragen zu den Lei

Diskutiere LPH 2 (Architekt): Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) - Fragen zu den Lei im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Forum, wenn ich mir als Laie die Leistungsbilder nach HOAI (Anlage 10 der HOAI) durchlese, ist mir nicht immer alles klar. Ich hoffe, die...

  1. #1 Amibobo, 19.01.2015
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    Hallo Forum,

    wenn ich mir als Laie die Leistungsbilder nach HOAI (Anlage 10 der HOAI) durchlese, ist mir nicht immer alles klar. Ich hoffe, die anwesenden Profis können mir Klarheit verschaffen zu meinen Fragen:

    Frage 1: zu a) Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
    Dies sind die in LPH 1 d) besprochenen fachlicher Beteiligten.
    Frage: Werden diese über den Architekten beauftragt und der Bauherr zahlt alles über den Architekten oder ist es sinnvoller als Bauherr direkt die weiteren Beteiligten zu beauftragen?

    Frage 2: zu b) Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
    Sollte die Zielvorstellung nicht bereits unter LHP 1 a) "Klärung der Aufgabenstellung" passieren?

    Frage 3: zu d) Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen
    Was habe ich mir darunter vorzustellen?

    Gruß
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 19.01.2015
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    Grundsätzlich:
    Vergiss die getrennte Betrachtung von 1 und 2. Im Grunde gehören die in einen Sack.
    Dann - die Spiegelpunkte der Anlage 10 sind kein Evangelium, sondern nur ein Rahmenkatalog, bei dem Leistungen entfallen können (wenn nicht nötig), aber evtl. auch dazu kommen können.

    zu 1)
    Kann man alles über den Architekten machen, ist aber teurer, da der ja Aufwand und Risiko hat, das er nicht für lau tragen wird.
    Besser alles einzeln.

    Zu 2 - s.o.

    zu 3 alles und nix.
    Das kommt raus, wenn man Prozesse für eine Garage und Prozesse für einen Flughafen im selben Beutel tragen will.
     
  3. mls

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    dann doch 3-9 auch noch in den gleichen sack? ;)

    die trennung, bereits von 1 und 2, ist auch aus planersicht sinnvoll.
    saloppes bsp:
    der bauherr erklärt, e. flugzeughangar planen lassen zu wollen.
    der architekt berät zum objektspezifischen leistungsbedarf und
    zu den div. fachplanern. das wird natürlich dokumentiert.
    am nächsten tag möchte der gleiche bauherr eine kartbahn statt
    des flugzeughangars (kann ich garnicht verstehen). da sich die
    aufgabenstellung ändert, ändert sich der objektspezifische
    leistungsbedarf und die aufgabe des architekten.
    kein problem - lph 1 wird dann halt 2-mal abgerechnet.

    daher ist der vom verordnungsgeber gewollte schnitt zwischen
    den lph und deren dokumentation nicht ganz unsinnig.
    was in der "billigen" lph 1 noch ganz lustig klingt (2 oder 3-mal
    2% verplanen), entwickelt sich mit aufsteigenden lph ..

    zu "Frage 3: zu d) .. "
    inwieweit man sinnvoll innerhalb einer lph trennen kann,
    wird kontrovers diskutiert. ich würde lph 2a-c nicht losgelöst
    von 2d sehen.
    soweit muss man sich vernünftig z´sammraufen können,
    ohne zwischen den unterphasen auch noch im sinn der
    hoai zu verschriftlichen. kann sich mit der übernächsten
    hoai ändern ;)
    nebenbei, in der hoai und der amtlichen begründung steht
    über 60-mal die forderung "schriftlich": harter tobak,
    aber aus schaden wird man klug.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 19.01.2015
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    naja markus. Das hat aber schon was von Mücnhausen, der sich am eigenen Schopf aus dem Sumpf zog, was Du da mit Flugzeug und Cart baust ;).

    Latürnich gips Projekte, wo eine solo LP 1 Sinn macht. Aber beim "gewöhnlichen" EFH ist die Trennung so unscharf, dass Du 1+2 zusammen sehen musst.
     
  5. mls

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    krampf.
     
  6. #6 Amibobo, 19.01.2015
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    Da LPH 1 und 2 zeitlich auseinander fallen - ich vermute, jeder Architekt wird erst ein paar Tage brauchen um sich Gedanken zu machen und vor allem hat er ja noch andere Projekte, macht es Sinn weil schon mal eine Rechnung gestellt werden kann. (aber nicht falsch verstehen, ich will von meinem Brötchengeber auch mein Geld jeden Monat)
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 20.01.2015
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    Sorry - der war gut. Ich schreib doch beim EFH keine Rechnung über LP 1, wenn ich mit LP 1 - X beauftragt bin. Gerade wenn ich viel zu tun habe.
    Da sit der Aufwand fürs Schreiben, Zahlungsüberwachung und Bucherei höher als alles andere.
     
  8. #8 Bauliesl, 20.01.2015
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    Ich finde es gut, dass sich ein Bauherr mal darüber Gedanken macht, wie weit ein Architekt in Vorleistung gehen kann/will. Insofern "Chapeau" von mir.
    Eine Trennung zwischen 1 und 2 ist aber in der Tat eher ungewöhnlich, da sich ja in den seltensten Fällen die Aufgabe komplett ändert. Außerdem gibt es oft, wie hier schon gesagt wurde, einen fließenden Übergang. Ich kenne Verträge auch nur (heißen bei unserer AK Vorplanungsvertrag) für LP 1und 2.
     
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