Abriss d.Nebengelass und 1 Grenzwand zum Nachbarn stehen lassen - Bestandschutz???

Diskutiere Abriss d.Nebengelass und 1 Grenzwand zum Nachbarn stehen lassen - Bestandschutz??? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ich bin neu hier und brauche mal eure Hilfe!:e_smiley_brille02: Kurzbeschreibung: Ich komme aus Thüringen, altes abrissreifes Haus mit...

  1. #1 jako1706, 20.01.2015
    jako1706

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    Hallo ich bin neu hier und brauche mal eure Hilfe!:e_smiley_brille02:
    Kurzbeschreibung:
    Ich komme aus Thüringen, altes abrissreifes Haus mit Nebengelass und Scheune ca. 150 Jahre in Ortslage gekauft.
    Haus soll stehen bleiben als Unterstellmglk., Nebengelass und Scheune abreißen für einen neues EFH. Das Haus welches stehen bleiben soll steht genau an 2 angrenzenden Grundstück auf meinem Grundstück. Das Nebengelass ist in L-Form an das Haus angegrenz, die Rückwand des Nebengelass steht auch genau angrenzend zum Nachbarn, alles auf meinem Grundstück, nicht auf der Grenze!
    Nun will ich das Nebengelass wegreißen und die Rückwand einzeln stehen lassen auf etwas 3,20m Höhe auslaufend auf 2m, um eventuell später ein Schuppen anzubauen bzw. Unterstellplätze zu bauen.
    Ich wollte die Wand nur stehen lassen, dass ich dann nicht wieder vom Nachbarn eine Zustimmung brauche dass ich nicht 3m einrücken brauch!
    Hat die Wand Bestandschutz wenn ich Sie stehen lasse?
    Könnte ich die Wand stehen lassen und was anbauen ohne dass mein Nachbar zustimmt oder kann ich Sie abreißen da ich ehh eine neuer Zustimmung brauche und ich einmal den Container stehen habe.
    Schwierige Entscheidung, wie gesagt hätte die Wand jetzt stehen gelassen nur damit ich später nicht nochmal Fragen brauch bzw. ne Baugenehmigung benötige...???
    Wäre über Erfahrungsberichte oder Rechtssprechungen oder Snstiges sehr Dankbar!:hammer::hammer::hammer:
     
  2. H.PF

    H.PF

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    Das ist etwas kritisch, wie die Bauämter das auslegen. Ist überhaupt eine Baugenehmigung für die Scheune vorliegend?
     
  3. #3 Inkognito, 20.01.2015
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Eventuell steht auch eine einsame Wand nicht einfach so.
     
  4. #4 jako1706, 20.01.2015
    jako1706

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    Baugenehmigung für die scheune keine Ahnung, das Gehöft ist über 100 Jahre alt, ich weis nur dass alle Gebäude im Bauamt also aufn Grundstückauszug eingezeichnet sind, da geh ich mal von aus dass dies genehmigt war/ist.
     
  5. R.B.

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    Das war auch mein erster Gedanke.

    Wenn einem dann eine 3,2m hohe Wand auf den Kopf fällt macht das gar keinen Spaß.

    Achtung, auch der Abriss eines Gebäudes darf nicht so einfach erfolgen. Vorher mit dem Bauamt klären, dann kann man auch gleich wegen der Wand fragen. Mein Bauchgefühl sagt mir, die Wand muss weg. Höhe, Standsicherheit, da spricht viel für einen Abriss.
     
  6. #6 jako1706, 20.01.2015
    jako1706

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    Ja....Also abreißen darf ich!
    Mir ging es nur eben darum ob es sich lohnt Die alte Wand stehen zu lassen, ich will jetzt an das Stück Wand was noch steht was 3,20 hoch ist ein Schlepp Dach dran machen und da ein unterstand machen Auf einer Breite von ca.3m, danach kommt eine Stufe in der Rückwand auf 2m runter,welches dann nochmal 3m lang freistehend zum Nachbarn wäre....welches ich eventuell stehen gelassen hätte!?
    Oder ich nehme die 2m Höhe auch noch runter auf die höhe wie der Nachbarzaun ist 1m und lasse das stehen, nur kann ich dann später wieder aufbauen da drauf falls ich eine Garage an die Grenze setzen will oder so?
    Mfg
     
  7. R.B.

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    Also hast Du eine schriftliche Abbruchgenehmigung. Was steht dort im Detail? Wurde die Wand ausgenommen? Ansonsten wäre davon auszugehen, dass das Gebäude komplett abgerissen werden muss.
    Ein Zaun zum Nachbar dürfte aber kein Problem sein. Hier darf jedoch eine bestimmte Höhe nicht überschritten werden (siehe Nachbarrecht, evtl. Bebauungsplan sofern existent).
     
  8. #8 jako1706, 20.01.2015
    jako1706

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    Nein keine Abbruchgenehmigung, das zuständige Bauamt schrieb mir dass ich keine Abbruchgenehmigung brauche,da das Gehöft freistehend ist und die Gebäudeklasse 3 besitzt (seit mehr als 20 Jahren unbewohnt/unbewohnbar). Ich musste es lediglich beim Bauamt anzeigen dass ich es wegreißen will, mehr nicht, dies hab ich getan!
    Da hab ich auch nichts angegeben dass ich 1 Wand stehen lassen wollte, da stand auch noch nicht fest dass ich das ganze Haus stehen lassen will, angegeben hatte ich dass ich alles wegreißen will!
    Mfg
     
  9. R.B.

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    Es gibt viele Mühlhausen. In BaWü dürftest Du eine Mauer bis 1,5m Höhe stehen lassen, wenn ich richtig informiert bin, vorausgesetzt die Standsicherheit ist gegeben.
     
  10. #10 jako1706, 20.01.2015
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    Mühlhausen in Thüringen :wow
     
  11. #11 Corinna72, 20.01.2015
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    Eine frei hochgemauerte Wand dieser Höhe ist nur im über-Eck Verbund mit anderen Wänden stabil, und selbst dann noch nicht unbedingt...
    Bei über 3 Meter wirds dann schon kriminell, die fegt der erste Sturm um!
     
  12. #12 jako1706, 20.01.2015
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    Ja also auf der 1 Seite ist die Wand an das Haus gemacht; dir andere Seite würde ich abstützen!
    Mir ging es nicht drum dass ihr einschätzen sollt ob die einstürtzt, mir ging es darum ob ich ein nutzen hab bzw.später weniger Unannehmlichkeiten mit dem Nachbarn und dem Bauamt wegen eventuell Bestandschutz, da es ja die alte Wand ist worauf ich anbaue!
    ???
    Mgg
     
  13. R.B.

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    Durch den Wegfall des Gebäudes ist auch der Grund für die Mauer weg.
     
  14. #14 Inkognito, 20.01.2015
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    Inkognito Gast

    Es mag Ihnen vielleicht nicht darum gehen, Sie wollen es auch vielleicht einfach nicht hören, aber wissen müssen Sie es in jedem Falle.

    Ansonsten, wenn Sie beschreiben, was Sie alles vorhaben - wollen Sie das selber machen?
     
  15. #15 qwertzuio, 20.01.2015
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    Argumentation: Wenn Du einen Teil des Gebäudes stehen lässt, dann ist das u.U. ein Teilabriss. Bei einem Teilabriss muss die Standsicherheit des verbleibenden "Gebäudes" durch einen Tragwerksplaner nachgewiesen werden. Dies ist jedoch nicht nötig, wenn das verbleibende "Gebäude" verfahrensfrei ist. Verfahrensfrei sind Mauern bis zu einer Höhe von 2 Metern. (Thüringer Bauordnung 5. Teil § 60) Sehe ich das richtig?
     
  16. #16 jako1706, 20.01.2015
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    Ansonsten, wenn Sie beschreiben, was Sie alles vorhaben - wollen Sie das selber machen?
    ....Was meinen Sie damit, was Sie alles vor haben - was denn alles selber machen?
     
Thema: Abriss d.Nebengelass und 1 Grenzwand zum Nachbarn stehen lassen - Bestandschutz???
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