Zahlungsplan

Diskutiere Zahlungsplan im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, wir planen ein EFH zu bauen welches bereits gekauft ist. Nun überprüfen wir den Bauvertrag der von unserem Bauunternehmen...

  1. #1 Quantras, 20.01.2015
    Quantras

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    Hallo Zusammen,

    wir planen ein EFH zu bauen welches bereits gekauft ist. Nun überprüfen wir den Bauvertrag der von unserem Bauunternehmen zugeschickt wurde.
    Wir brauchen eure Unterstützung. Was ist von diesem Zahlungsplan zu halten, ist das so üblich? Fehlt irgendwas?

    1.) Abschlagszahlung: 3 % bei Bauantrag oder Bauanzeige
    2.) Abschlagszahlung: 15 % nach Fertigstellung der Kellerdecke bzw. Sockelplatte
    3.) Abschlagszahlung: 20 % nach Fertigstellung der Erdgeschossdecke
    4.) Abschlagszahlung: 15 % nach Fertigstellung des Daches
    5.) Abschlagszahlung: 14 % nach Fertigstellung der Sanitär- und Elektroinstallation (Rohbau)
    6.) Abschlagszahlung: 15 % nach Fertigstellung des Innenputzes und der Heizung (Rohbau)
    7.) Abschlagszahlung: 15 % nach Fertigstellung des schw. Estrichs und der Fliesenarbeiten
    8.) Restzahlung: 3 % nach Fertigstellung des Bauvorhabens vor Schlüsselübergabe

    Vielen Dank
     
  2. Taipan

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    53% bei Dach dicht .... ist ganz schön happig.
    Einbehalt nach BGB geregelt?
    3% für Feinistallation ELT und HLS? nicht ernsthaft oder?
    Fenster hast Du keine?

    Die Abschlagspunkte sind zu grob formuliert. Es scheint mir eine leicht Überzahlung drin zu sein.

    Tip: BLB und Vertrag durch externen Sachverstand prüfen lassen UND dir dabei erklären lassen, was alles nicht drin steht und wo Du definitiv von eineige Zehntausend aus der Hand geben musst.
     
  3. #3 Ralf Wortmann, 20.01.2015
    Ralf Wortmann

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    Baut ihr mit Keller? Wenn nicht, sind 18% Abschlagszahlungen, nachdem die Bodenplatte erstellt wurde, erheblich zu viel.
    53 % nach Fertigstellung des Daches (Dachklempnerarbeiten sind dabei nicht erwähnt) sind auch relativ viel. Ihr solltet die Zahlungsplan zu euren Gunsten anpassen lassen.
    3 % als Schlussrate ist zu wenig. Mindestens 5 %. Ist auch eine Garage im Leistungsumfang dabei, oder Außenanlagen? Die sind im Plan nicht erwähnt. Außenputz / Klinker / Wärmedämmung / Fliesen, Fenster und Türen fehlen auch. Wo sollen die denn mit drin sein? Alles in den letzten 3 %?

    Ups, Taipan war schneller ...
     
  4. R.B.

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    Verstehe ich nicht. Das Haus ist gekauft. Jetzt soll nachträglich der Zahlungsplan geändert werden? Was machst Du wenn die Firma einfach NEIN sagt?
    Ich dachte bisher, dass man Vertragsdetails vorher prüft, sprich bevor man unterschreibt.
     
  5. #5 RMartin, 20.01.2015
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    R.B.: Ich vermute mal, dass einfach kein Zahlungsplan vereinbart ist. Und nun schickt die Baufirma einfach deren 'Vorschlag'. Nun kann der TE auch NEIN sagen. Dann muss man sich an einen Tisch setzen denke ich mal.
     
  6. Taipan

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    WENN, was ich nicht glaube, in einem Bauvertrag KEIN Zahlungplan vereinbart sein sollte, dann muss der AN nachweisen, dass die gebaute Leistung mit dem ggf. möglichen Abschlag übereinstimmt.

    Wer allerdings einen Vertrag unterschreibt und HINTERHER was dran ändern will, hat meistens die AR***karte gezogen.

    Hier hilft dann nur noch ein Anwalt, der in Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen versuchen muss, zu retten, was zu retten ist.
     
  7. R.B.

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    Ich befürchte halt, dass die Sache Konfliktpotenzial hat, und das gleich zu Beginn.....das kommt gar nicht gut.

    Mich hat halt stutzig gemacht, dass da stand:

    Da frage ich mich halt, was wurde da unterschrieben? Vielleicht gibt es ja noch keinen Vertrag, dann kann man noch verhandeln. Oder es gibt einen Vertrag, dann wird man sehen, ob eine Einigung auf eine Vertragsänderung möglich ist.
     
  8. #8 Ralf Wortmann, 20.01.2015
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    Da ist was dran an deinen Überlegungen. Wir müssen erstmal erfahren, worum es hier geht, bis dahin halte ich mich zurück.

    @Quantras:
    a) Was ist mit „bereits gekauft“ gemeint? Was wurde gekauft? Im Werkvertragsrecht muss man normalerweise nichts „kaufen“.

    b) Wurde schon ein Bauvertrag ohne Zahlungsplan abgeschlossen und schickt das Bauunternehmen nun einen Zahlungsplan, quasi um nach zu verhandeln?

    c) Oder geht es um den Entwurf eines Bauvertrags, der erst noch abgeschlossen werden soll und der diesen Zahlungsplan enthält?

    d) wer ist / sind (keine Namensnennungen) eure Vertragspartner? Handelt es sich vielleicht um ein Bausatzhaus und eine andere Firma soll den Bausatz errichten/montieren?
     
  9. #9 toxicmolotow, 20.01.2015
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    Oder wurde ggfs. bisher nur das Grundstück gekauft und geht es jetzt um den Vertrag für den Bau des Hauses, welcher bisher noch nicht abgeschlossen worden ist?

    So könnte man das auch interpretieren.
     
  10. #10 Quantras, 23.01.2015
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    Hallo, vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ich hatte in letzter Zeit viel zu tun ,weshalb ich erst jetzt antworten kann. Sorry, ich habe mich falsch ausgedrückt, gemeint habe ich natürlich, dass wir ein Einfamilienhaus auf einem bereits gekauften Grundstück bauen wollen. Wir haben uns von einigen Bauunternehmen Angebote schicken lassen. Einer der Favoriten hat uns sein Standardbauvertrag bzw. Entwurf mit den Zahlungsplan, den ich oben bereits erwähnt habe, geschickt. Wie soll der ausgeglichene zahlungsplan aussehen, den ich von mir aus vorschlagen soll? Wir haben einen Architekten damit beauftragt die Entwürfe nach unseren Wünschen anzufertigen und wollen diese von einem Bauunternehmen durchführen lassen. Das Haus ist nicht unterkellert, das Angebot sollte keine Garage und weitere Außenanlagen beinhalten. Das Haus soll ein Satteldach mit Klinkerfassade haben. Unterschrieben haben wir noch nichts.
    Vielen Dank im Voraus.
     
  11. Taipan

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    Passt nicht zusammen.

    Der GU soll Die mal ein Angebot machen, was mit dem Zu tun hat, was ihr gemeinsam vorhabt. SO nicht.
     
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