Vermesserproblem

Diskutiere Vermesserproblem im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, Frage: Bauherr, Vermesser und Rohbauer erstellen gemeinsam das Schnurgerüst Pflöcke und Bretter etc. Vermesser setzt mit Tachymeter...

  1. LSBau

    LSBau

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    Hallo,

    Frage:
    Bauherr, Vermesser und Rohbauer erstellen gemeinsam das Schnurgerüst Pflöcke und Bretter etc.
    Vermesser setzt mit Tachymeter die Nägel und verwechselt Aussenwand mit Innenwandmaß.
    Quasi muss noch vor das bestehende Fundament ein neues vorgeblendet werden, 24 cm dazu.

    Wer treägt die Kosten?
     
  2. #2 Gast036816, 20.01.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    der verursacher! die frage ist dabei, hätte der rohbauer beim versichern der messpunkte das prüfen müssen!
     
  3. LSBau

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    Vermesser und Bauherr sagen: Rohbauer trägt alle Kosten, Aushub, Schalung, Beton, Eisen bauzeitüberschreitung.
     
  4. #4 Baufuchs, 20.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    nix alle Kosten.

    Die Kosten, die sowieso angefallen wären (z.B. Mehrbeton) trägt der Bauherr.
     
  5. Taipan

    Taipan

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    Ich könnte mir aber vorstellen, dass sich der Rohbauer DAGEGEN heftigst wehrt. Immerhin hat der Vermsser das Maß verbockt und wenn dem Rohbauer es nicht möglich gewesen ist anhand von z.B. Grenzsteinen eine einfache Plausibilitätsprüfung vorzunehmen, dann hats der Vermesser final verbockt.

    Hatte ich auch schon ... der Vermesser hat einen falschen digitalen Plan abgeliefert. Prüfung war nicht möglich. Planung und verkaufte Wohnflächen mussten geändert werden ... Der Vermesser hat allein gezalht ...
     
  6. LSBau

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    Aber muss ich als Rohbauer nicht die Absteckung prüfen?
    Das dumme ist ich habe alle bis auf dieses eine Mass geprüft:mauer
     
  7. Taipan

    Taipan

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    Hab ich doch geschrieben ... Wenn es dir möglich ist eine Plausibilitätsprüfung machen, dann hast du die zu machen und ggf. Bedenken anzumelden. Hast du es unterlassen, bist Du MIT im Boot.
     
  8. LSBau

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    Also bleibt alles an mir hängen...
    Weil ich aufschnüren hätte können und mit dem Bandmaß nachmessen können.
     
  9. #9 wasweissich, 20.01.2015
    wasweissich

    wasweissich Gast

    spätestens beim schalen hätte es auffallen sollen ......

    aber du solltest versuchen, dir nicht alles in die schuhe schieben zu lassen , denn der vermesser ist ja nicht ganz unschuldig .
     
  10. Yilmaz

    Yilmaz

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    Genau so ist es. Wie leichtsinnig kann man sein und blind irgendwas zu betonieren. Du muss doch abwasserrohre zulagen etc. Eingebaut haben.
     
  11. LSBau

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    Anwalt sagt: beim VOB Vertrag ist das Abstecken der Achsen Sache des AG sowie die Überprüfung dieser. Somit kann sich bei Fehlern der AN schadlos halten.
    Gibt's irgendwo ein Urteil dazu.
    Außerdem hab ich ein Protokoll der Absteckung wo diese richtig eingezeichnet ist.
    Mal gucken....
     
  12. #12 RMartin, 20.01.2015
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    So ganz verstehe ich nicht, dass es nicht schon vorher aufgefallen ist.
    Wenn nicht beim Schalen, dann doch beim Bewehren. Die Länge der geplanten Eisen hat doch nicht gepasst?!
    Naja...aber alles würde ich mir auch versuchen nicht aufbrummen zu lassen. Die Abmessung der korrekten Platte muss schon bezahlt werden.
    Über die zusätzlichen Kosten wie zusätzliche Randschalung, evtl. Bohren von Anschlussbewehrung, etc. sollte fair verhandelt und entschieden werden.
     
  13. #13 Baufuchs, 21.01.2015
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Lsbau
    zu #11

    Dazu müsste die VOB wirksam vereinbart sein.

    und

    in der VOB steht auch, dass der AN die Absteckung zu prüfen hat und den AG auf Unstimmigkeiten hinzuweisen hat.

    Hast Du nicht gemacht.
     
  14. #14 Kater432, 21.01.2015
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    Aus Interesse
    Kann / darf die bodenplatte dann einfach so rundherum angegossen werden ? Ich meine das ist ja genau der Teil wo die wand drauf stehen wird.
    Ist das nicht pfusch ? Mir würde das nicht gefallen wäre das meins. Und nur deswegen weil keiner nachgeprüft hat.
     
  15. #15 Gast036816, 21.01.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Kater - wenn der tragwerksplaner dem zugestimmt hat - ja!

    hatte im letzten sommer solch einen fall, wurde auch vom prüfingenieur abgesegnet.
     
  16. #16 Geodesy, 21.01.2015
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    Mal angenommen es sind 10 x 10 Meter abzustecken:
    1. Der Vermesser kennt die 10 x 10 Meter und steckt 10 x 9,76 Meter ab, dann ergeben sich schon bei der Kontrolle der Diagonalen Abweichungen die auffallen.
    2. Der Vermesser weiß nicht, dass es 10 x 10 Meter sein sollen und kennt nur die 10 x 9,76 Meter. Dann hat er ja alles richtig gemacht.

    Zu 1. Kann ich nicht glauben, dass der Vermesser den Fehler begeht. Außer er hat a) nicht alle Seiten der Abstände Nägel gemessen und b), wenn a) schon nicht, auch nicht die Diagonalen zur Kontrolle.
    Das selbständige Kontrollieren gehört zu seinen Pflichten und wird im Absteckungsriss auch abgehakt.

    Kommt nun als 3. Punkt:
    Der Vermesser hat den Plan falsch gelesen und falsch abgesteckt. Somit sind im Absteckungsriss die falschen Maße drin. Dort steht nun 10 x 9,76 Meter als kontrolliert abgehakt.

    Frage nun: Muss der Polier das prüfen und es ihm auffallen müssen. Oder vertraut er den Vermesser alles richtig gemacht zu haben?
     
  17. LSBau

    LSBau

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    Es ging um eine Frostschürze die vor die betonierte gesetzt wurde.
    Quasi aus 24 wurde eine 49er, dann wurde aufgefüllt und BoPla betoniert.
    Der Vermesser hat den Plan falsch gelesen, deshalb ist das passiert.
     
  18. #18 planfix, 21.01.2015
    planfix

    planfix Gast

    ist die sache schon durch, erledigt, und es geht jetzt im nachhinein ums geld, oder bist du vor dem mehraufwand jetzt am kalkulieren?
    .
    ggf. > vorher > könnte man noch eine andere lösung finden.
     
  19. LSBau

    LSBau

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    Rohbau ist durch.
    Kosten muss ich tragen.
    Seh nur nicht ein das der Vermesser und Bauherr noch dumme Sprüche bringen...
    Abgehackt und gut!!!
     
  20. #20 Gast036816, 22.01.2015
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn du das nicht angemeldet hast, als dir der fehler auffiel, hast du jetzt noch schlechtere karten, deinen anspruch zu begründen und durchzusetzen.
     
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