Fragen zum Optionsdarlehen Z15

Diskutiere Fragen zum Optionsdarlehen Z15 im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo bin auf der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten auf den z15 Kredit der L-Bank gestoßen. Leider haben wir noch keine Kinder aber die sind...

  1. #1 bill198686, 20.01.2015
    bill198686

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    Hallo
    bin auf der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten auf den z15 Kredit der L-Bank gestoßen. Leider haben wir noch keine Kinder aber die sind in den nächsten Jahren fest eingeplant. Da gibts ja den Optionskredit für die ohne Kinder. Meine erste Frage was passiert wenn man nach 6 Jahren noch kein Kind hat? Und laut diesem Kredit sind max 75000€ fällig. Kann man den Rest zu finanzierenden Betrag bei jeder Bank beantragen oder ist man da dann an die L-Bank gebunden? Kann man den Antrag auf Förderung auch schon ohne Baupläne usw. stellen, habe gelesen dass die Antragsstellung relativ lang dauert.
    Danke für eure Hilfe
     
  2. #2 newoldman, 24.01.2015
    newoldman

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    Also gut….

    Es gibt beim Optionsdarlehen –neu- wie richtig recherchiert, maximal 75 000 Euro. Die Förderung kann (!) einsetzen, wenn innerhalb der 6 Jahre 1 Kind in die Familie kommt und die sonstigen Voraussetzungen einer Förderung auch alle (!!!) erfüllt sind. Dazu zählt z.B., dass in dem Jahr, in dem die Förderung dann beantragt wird, weil ein Kind in die Familie kommt, das dann (!) gültige Förderprogramm auch eine solche Art von Förderung kennt. Wenn es das vielleicht in dem Jahr dann nicht (mehr) geben sollte, gibt es auch keine Förderung und das Optionsdarlehen läuft einfach so weiter für die restliche vereinbarte Zeit.

    Einzig heute (zur Antragstellung) noch nicht erfüllt sein muss die Einhaltung der Einkommensgrenze. Die ist erst zu prüfen (und natürlich einzuhalten), wenn der Antrag auf Förderung (Kind in Familie) gestellt wird. Sonst müssen heute natürlich zur Antragstellung auch die restlichen Unterlagen schon eingereicht werden (Pläne usw.)

    Sollte in den 6 Jahren kein Kind in die Familie kommen, läuft das Darlehen einfach so weiter, wie in den ersten 6 Jahren auch. Es „passiert“ also nichts.

    Die Restfinanzierung außerhalb der 75 000 Euro kann, falls die Eigenleistungsquote von 25 % erfüllt ist, jedes Institut oder Bausparkasse machen. Falls weniger als 25 % Eigenleistung heute erreicht sind, läuft es wie beim Z 15 auch, dass sich dann die L-Bank erstrangig absichern will. Danach ist egal, wer im Grundbuch nachrangig steht.
    Wer will, kann die Restfinanzierung aber auch über Angebote der L-Bank abdecken. Dann spielt es keine Rolle, ob 15, 20 oder 25 % Eigenleistung erfüllt sind.

    Zur Dauer: Da „relativ“ wirklich relativ ist sei gesagt: Liegen alle Unterlagen sauber und schlüssig vor, geht es auch nicht ewig. Kann auch in 2-3 Wochen durch sein. Falls eine Bank oder Bausparkasse berät, kann diese den Antrag sogar direkt (also ohne zeitlichen Umweg über eine Förderstelle im Landratsamt oder Bürgermeisteramt eines Stadtkreises) bei der L-Bank einreichen. Da sind dann locker nochmals ein paar Tage eingespart (falls die Bank bzw. Bausparkasse es auch zügig an die L-Bank weitergibt).
     
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